Montabaur
“Offentl. Bekanntmachungen”
Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes »Christches Weiher«
der Stadt Montabaur
hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlägen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 08.12.1994 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Christches Weiher« zu ändern und zu überarbeiten.
Die entsprechende Entwurfsskizze liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
31.07. bis 31.08.1995 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kemarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) offen.
Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Das Plangebiet ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.
56410 Montabaur, 17. Juli 1995
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Aufstellung des Bebauungsplanes »Verlängerte Südstraße«
der Stadt Montabaur
hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 03.05.1994 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Verlängerte Südstraße«, Montabaur-Elgendorf, aüfzustellen.
Nr. 29/95
Der Entwurf liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 31.07. bis 31.08.1995 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kemarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme aus.
Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Der Planbereich ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.
56410 Montabaur, 12. Juli 1995
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
“Die Verwaltung informiert”
Öffnungszeiten der
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
jeweils vormittags von.08.00 bis 12.00 Uhr
sowie donnerstags von.16.00 bis 18.00 Uhr
Telefonisch erreichen Sie uns zu dein o. g. Öffnungszeiten sowie
montags- bis donnerstagsnachmittags
von.14.00 bis 16.00 Uhr
Aus der Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses
des Stadtrates der Stadt Montabaur vom 13. Juli 1995
Aufnahme eines langfristigen Kredites für das Haushaltsjahr 1994
Der Haupt- und Finanzausschuß empfahl dem Stadtrat mit 8 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme, der Aufnahme eines langfristi-

