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Montabaur

Öffentl. Bekanntmachungen

Sitzung des Haupt-: und Finanzausschusses der Stadt Montabaur

Die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Montabaur findet am

Donnerstag, dem 13. Juli 1995,18.00 Uhr,

im Sitzungssaal des Rathauses (Altbau) statt.

Tagesordnung

1. Aufnahme eines langfristigen Kredites für das Haushalts­jahr 1994

2. Auftragsvergaben

a) Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme ICE-Bahnhof Montabaur

Auftragsvergabe für die Durchführung einer Mak­ler- und Investorenbefragung zur Abschätzung der Nutzungs- und Vermarktungspotentiale des Stand­ortes ICE-Bahnhof Montabaur

b) Vergabe der Bauarbeiten für den Bürgersteigausbau , Weststraße, Montabaur-Elgendorf

c) Umbau der Mittelinsel in der Koblenzer Straße zwi­schen der Kaserneneinfahrt und der Hunsrückstraße

d) Befestigung des Schellweges in Montabaur-Reckenthal

e) Platzbefestigung der Passage zwischen dem Konrad- Adenauer-Platz und dem Haus Hager

f) Aufstellung des Bebauungsplanes »Christches Weiher« hier: Vergabe eines Auftrages zur Erstellung eines

geologischen Gutachtens betreffend die Altabla­gerungen im Plangebiet

g) weitere (vorsorglich)

3. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen 56410 Montabaur, 03.07.1995

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Hinweis auf Fraktionssitzungem

Zur Vorbereitung der Sitzung des Haupt- und Finanzaus­schusses, des Bauausschusses und des Umweltausschusses sowie des Stadtrates der Stadt Montabaur am 13.07.1995 finden folgende Fraktionssitzungen statt:

CDU:

SPD:

FWG:

BfM:

B90/Grüne:

Montag, 10. Juli 1995, 18.30 Uhr, im Sitzungs­saal des Rathauses (Altbau), Tel.: 02602/126.157 Montag, 10. Juli 1995, 18.30 Uhr, im Trau- und Besprechungszimmer des Rathauses (Neubau), 2. Stock, Tel.: 02602/126.121 Montag, 10. Juli 1995,19.00 Uhr, im Sozialraum des Rathauses, 3. Stock, Neubau, Tel.: 02602/126188

Dienstag, 11. Juli 1995, 20.00 Uhr, bei Herrn Reinhard Lorenz, Baumbacher Straße 70, 56410 Montabaur-Elgendorf

Mittwoch, 12. Juli 1995, 19.00 Uhr, bei Herrn Olaf Manns, Talweg 2, 56410 Montabaur-Hor­ressen

Aufstellung des Bebauungsplanes »Westlich der Tonnerrestraße«

der Stadt Montabaur im Rahmen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme ICE-Bahnhof Montabaur

hier: Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses ge­mäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 08.06.1995 den Beschluß gefaßt, für den Bereich westlich der Tonnerrestraße einen Bebauungsplan im Rahmen der städte­baulichen Entwicklungsmaßnahme »ICE-Bahnhof Monta­baur« mit der Bezeichnung »Westlich der Tonnerrestraße« aufzustellen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt be­grenzt:

- im Norden: durch Teilflächen der Flurstücke 5367/3, 5368/1

und 5369/1

- im Osten: durch die Tonnerrestraße

- im Süden: durch das Grundstück des Arbeitsamtes

- im Westen: durch Teilflächen der Flurstücke 5578/2, 5584,

4427, 5361 ff.

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Nr. 27/95

und ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.

STADT MONTABAUR

E n t wicklun gsmafi nähme

Bebauungsplan I

Westlich der Tonnerrestraße

Größe: ca. 2,2 ha

BSB Kaiserslautern 04.95 (ohne Maßstab)

Der Aufstellungsbeschluß des Stadtrates von Montabaur wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht. 56410 Montabaur, 26. Juni 1995

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Bebauungsplanänderung »Hmunelfeld« der Stadt Montabaur

hier: Inkrafttreten gemäß § 12 des Baugesetzbuches (BauGB)

Die vom Stadtrat von Montabaur am 09.02.1995 als Satzung beschlossene Bebauungsplanänderung »Himmelfeld« wurde der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises gemäß § 11 BauGB angezeigt. Die Kreisverwaltung hat am 04.05.1995 (Az. 6a/60, 610-13) erklärt, daß die Bebauungsplanänderung Rechtsvorschriften nicht verletzt.

Der/Die Bebauungsplan-/-änderung/-erweiterungsunterlagen können hei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Mon­tabaur, während der Kemarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs in der Zeit von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes bzw. der Bebauungsplanände- rungZ-erweiterung Auskunft verlangen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Es wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht inner­halb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich ge­genüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntma­chung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit