Montabaur
“Öffentl. Bekanntmachungen”
Sitzung des Haupt-: und Finanzausschusses der Stadt Montabaur
Die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Montabaur findet am
Donnerstag, dem 13. Juli 1995,18.00 Uhr,
im Sitzungssaal des Rathauses (Altbau) statt.
Tagesordnung
1. Aufnahme eines langfristigen Kredites für das Haushaltsjahr 1994
2. Auftragsvergaben
a) Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme ICE-Bahnhof Montabaur
— Auftragsvergabe für die Durchführung einer Makler- und Investorenbefragung zur Abschätzung der Nutzungs- und Vermarktungspotentiale des Standortes ICE-Bahnhof Montabaur
b) Vergabe der Bauarbeiten für den Bürgersteigausbau , Weststraße, Montabaur-Elgendorf
c) Umbau der Mittelinsel in der Koblenzer Straße zwischen der Kaserneneinfahrt und der Hunsrückstraße
d) Befestigung des Schellweges in Montabaur-Reckenthal
e) Platzbefestigung der Passage zwischen dem Konrad- Adenauer-Platz und dem Haus Hager
f) Aufstellung des Bebauungsplanes »Christches Weiher« hier: Vergabe eines Auftrages zur Erstellung eines
geologischen Gutachtens betreffend die Altablagerungen im Plangebiet
g) weitere (vorsorglich)
3. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen 56410 Montabaur, 03.07.1995
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Hinweis auf Fraktionssitzungem
Zur Vorbereitung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, des Bauausschusses und des Umweltausschusses sowie des Stadtrates der Stadt Montabaur am 13.07.1995 finden folgende Fraktionssitzungen statt:
CDU:
SPD:
FWG:
BfM:
B90/Grüne:
Montag, 10. Juli 1995, 18.30 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses (Altbau), Tel.: 02602/126.157 Montag, 10. Juli 1995, 18.30 Uhr, im Trau- und Besprechungszimmer des Rathauses (Neubau), 2. Stock, Tel.: 02602/126.121 Montag, 10. Juli 1995,19.00 Uhr, im Sozialraum des Rathauses, 3. Stock, Neubau, Tel.: 02602/126188
Dienstag, 11. Juli 1995, 20.00 Uhr, bei Herrn Reinhard Lorenz, Baumbacher Straße 70, 56410 Montabaur-Elgendorf
Mittwoch, 12. Juli 1995, 19.00 Uhr, bei Herrn Olaf Manns, Talweg 2, 56410 Montabaur-Horressen
Aufstellung des Bebauungsplanes »Westlich der Tonnerrestraße«
der Stadt Montabaur im Rahmen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme ICE-Bahnhof Montabaur
hier: Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 08.06.1995 den Beschluß gefaßt, für den Bereich westlich der Tonnerrestraße einen Bebauungsplan im Rahmen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme »ICE-Bahnhof Montabaur« mit der Bezeichnung »Westlich der Tonnerrestraße« aufzustellen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:
- im Norden: durch Teilflächen der Flurstücke 5367/3, 5368/1
und 5369/1
- im Osten: durch die Tonnerrestraße
- im Süden: durch das Grundstück des Arbeitsamtes
- im Westen: durch Teilflächen der Flurstücke 5578/2, 5584,
4427, 5361 ff.
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Nr. 27/95
und ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.
STADT MONTABAUR
E n t wicklun gsmafi nähme
Bebauungsplan I
Westlich der Tonnerrestraße
Größe: ca. 2,2 ha
BSB Kaiserslautern 04.95 (ohne Maßstab)
Der Aufstellungsbeschluß des Stadtrates von Montabaur wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht. 56410 Montabaur, 26. Juni 1995
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Bebauungsplanänderung »Hmunelfeld« der Stadt Montabaur
hier: Inkrafttreten gemäß § 12 des Baugesetzbuches (BauGB)
Die vom Stadtrat von Montabaur am 09.02.1995 als Satzung beschlossene Bebauungsplanänderung »Himmelfeld« wurde der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises gemäß § 11 BauGB angezeigt. Die Kreisverwaltung hat am 04.05.1995 (Az. 6a/60, 610-13) erklärt, daß die Bebauungsplanänderung Rechtsvorschriften nicht verletzt.
Der/Die Bebauungsplan-/-änderung/-erweiterungsunterlagen können hei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kemarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs in der Zeit von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes bzw. der Bebauungsplanände- rungZ-erweiterung Auskunft verlangen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Es wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit

