Montabaur
Öffentliche Bekanntmachung
Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen vom 15. Mai 1995
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 15. Mai 1995 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVB1. S. 653) sowie der §§ 16,18 Abs. 3,32 und 33 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 05.05.1986 (GVB1. S. 103, BS 610-10) und des § 31 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 15. Mai 1995 folgende Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekanntgemacht wird:
§1
Gebührenpflicht
1) Für die Benutzung der Friedhöfe der Ortsgemeinde Rup- pach-Goldhausen und ihrer Einrichtungen werden Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung erhoben.
2) Zur Zahlung der Gebühren ist insbesondere verpflichtet:
1. wer den Friedhof, seine Einrichtungen oder damit verbundene Leistungen in Anspruch nimmt oder ihre Benutzung beantragt,
2. wer nach privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Vorschriften die Kosten der Bestattung und der damit verbundenen Leistung zu tragen hat.
3) Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner.
4) Die Gebühren werden fällig mit der Bekanntgabe des Gebührenbescheides.
§2
Höhe der Gebühren
I. Bestattungsgebühren
1. Erdbeisetzungen
1.1. in Reihengrabstätten
1.1.1. Verstorbene bis zum vollendeten
18. Lebensjahr. 250,— DM
1.1.2. Verstorbene nach Vollendung des
18. Lebensjahres.640,— DM
1.2. in Wahlgrabstätten
1.2.1. Verstorbene nach Vollendung des
18. Lebensjahres.640,- DM
1.3. Urnen-Beisetzungen
1.3.1. in Umen-Reihengrabstätten.160,- DM
1.3.2. in Reihen- oder Wahlgrabstätten, in denen
bereits Erdbestattete ruhen.120,- DM
1.4 Erdbeisetzungen von Tot- und Fehlgeburten
1.4.1. Leichen oder Körperteile, für die nach
ordnungsbehördlichen Vorschriften kein besonderes Grab notwendig ist, oder personenstandsrechtlich nicht beurkundungspflichtige Geburten, die in bereits bestehenden Grabstätten beigesetzt werden.120,- DM
II. Gebühren für Ausgrabungen und Wiederbeisetzungen
1. Ausbettung von Leichen
Das Ausgraben und Umbetten von Leichen wird durch gewerbliche Unternehmen vorgenommen. Die hierbei entstehenden Kosten sind von dem Gebührenpflichtigen als Auslagen zu erstatten, soweit sie nicht selbst Auftraggeber gegenüber dem Unternehmen sind.
2. Ausbettung von Urnen'
2.1. Ausbettung von Urnen aus Erdgräbem.130,-DM
3. Wiederbeisetzung
Für ^die Wiederbeisetzung von ausgebetteten Leichen
odep f Umen werden die Gebühren nach Abschnitt I erhoben.
III. Nutzungsgebühren
Rechte an Grabstätten
1. Erwerb des Nutzungsrechts an Reihengrabstätten
1.1. für Verstorbene bis zum vollendeten
18. Lebensjahr und anmeldepflichtige Totgeburten.80,— DM
1.2. für Verstorbene nach Vollendung des
18. Lebensjahres.420,— DM
1.3. als Umen-Erdgrabstätte in
Umen-Grabfeldern.120,— DM
1.4. als Umen-Erdgrabstätte in bereits belegten Grabstätten für Erdbestattungen, für jede
Urne..40,— DM
2. Erwerb des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten
2.1. für jede Einzel-Wahlgrabstätte und jede
weitere Wahlgrabstätte...710,- DM
2.2. als Umen-Erdgrabstätte in bereits belegten Grabstätten für Erdbestattungen, für jede
Urne...70,—DM
Nr. 26/95
3. Verlängerung des Nutzungsrechts
Für die Verlängerung des Nutzungsrechts nach den Vorschriften der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen werden die Gebühren bzw. die anteiligen Gebühren entsprechend des Abschnittes III erhoben.
IV. Sonstige Gebühren
1. Benutzung der Unterkirche
als Leichenhalle.60,— DM
§3
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen vom 14.04.1977 außer Kraft.
56412 Ruppach-Goldhausen, 15. Mai 1995 (S.)
Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen
Sprenger, Ortsbürgermeister
Hinweis
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419), zuletzt geändert durch Artikel 8 Nr. 1 des Landesgesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 5. Oktober 1993 (GVB1. S. 481) wird auf folgendes hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustandegekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustandegekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
56412 Ruppach-Goldhausen, 15. Mai 1995
Sprenger, Ortsbürgermeister
Katholisches Pfarramt »St. Johannes der Täufer«
Spiel und Spaß in den Ferien
Siehe unter Ortsgemeinde Boden.
ChezaNostra
Generalprobe
Die erste Generalprobe für die Aufführung der »Jahresuhr« im Konzert (03.09.1995) findet am Samstag, dem 01.07.1995, um 15.00 Uhr, im Mariensaal statt.
Ich bitte alle Kinder und Eltern, an dieser Probe teilzunehmen. Die Kinder mögen ihre Kostüme mitbringen und alle Requisiten. Den Ablauf der »Jahresuhr« mit Hinweisen auf die Kostüme und Requisiten entnehmen Sie bitte den Faltblättern die die Kinder erhalten haben.
Tum- und Sportverein 1921 Ahrbach e.V.
Abteilung Handball
Sonntag, 02.07.1995-Herrenmannschaft
09.30 Uhr: Turnier VfB Wissen
Spielort: Sporthalle Hauptschule, Wissen
Treffpunkt: Sonnenhof Ruppach-Goldhausen, um 10.00 Uhr
Trainingszeiten:
Damen: montags, 18.30 bis 20.00 Uhr, neue Kreissporthalle Montabaur
Herren: donnerstags, 20.00 bis 21.30 Uhr, neue Kreissporthalle Montabaur
Interessierte sind zu einem Probetraining bzw. -zuschauen recht herzlich willkommen. Für weitere Informationen steht jederzeit zur Verfügung: Oliver Köllig, Mittelweg 4, 56244 Leuterod, Telefon 02602/8950 privat, 02623/600494 dienstlich. Weiter beabsichtigen wir in nächster Zukunft mit Minis zu beginnen. Wer sich dafür interessiert oder mitwirken möchte, kann sich ebenfalls bei Oliver Köllig melden.
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