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Montabaur

Straße, Regenrückhaltebecken, Erwerb von Grundstücken, Umlegung Nordumgehung Illbach, Sanierung der Straße zur ehemaligen B 49 (2. Abschnitt), Erschließung »In der Schlat - Am hohlen Weg«, Brücke »Illhach Nordumgehung«, Gestal­tung Brunnenplatz, Errichtung eines Bauhofes. Ausbau des Bomgrabens.

Genehmigung und Kenntnisnahme von über» und außer­planmäßigen Ausgaben

Der Ortsgemeinderat nahm zustimmend Kenntnis von uner­heblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1994 und stimmte der Leistung von erheblichen überplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1994 zu. Verkehrsberuhigende Maßnahmen am Ortseingang (K103) Mehrheitlich beschloß der Ortsgemeinderat, keine verkehrs­beruhigende Maßnahmen am Ortseingang (K 103) durchzu­führen.

Änderung des Bebauungsplanes »Ortsmitte«

Der Ortsgemeinderat beschloß, den Bebauungsplan »Ortsmit­te« für das Grundstück Flur 3, Flurstück 36/5 zu ändern und stimmte dem Entwurf zur Änderung dieses Bebauungsplanes einschließlich Begründung und Textfestsetzungen in der Form zu, wie er in der Sitzung am 20.06.1995 Vorgelegen hat. Ferner wurde beschlossen, auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung ge­mäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch zu verzichten, da sich die Planänderung auf das Plangebiet und die Nachbargebiete nur unwesentlich auswirke. Der Ortsgemeinderat beschloß des weiteren die öffentliche Auslegung des Planentwurfes für die Dauer eines Monats, damit in dieser Zeit Bedenken und Anre­gungen vorgebracht werden können. Im Rahmen der Offenlage wird gleichzeitig das Beteiligungsverfahren der Träger öffent­licher Belange durchgeführt.

Zeltkirmes vom 2. bis 5. Juni 1995

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die erstmalige Ausrichtung einer Zeltkirmes verlangt meines Erachtens noch einmal eine bewertende Rückschau. Gemessen an der großen Zahl der Besucher, insbesondere aus unserem Ort, aber auch mit Blick auf den Verlauf des Festes, hatten wir eine Kirmes, wie wir sie zuvor kaum erlebt haben in Heiligenroth. Dieser Sachverhalt wurde in zahlreichen Ge­sprächen, sowohl mit den Jugendlichen als auch älteren Mit­bürgern immer wieder bekundet.

Mein Dank gilt deshalb allen, die aktiv mitgeholfen haben, die Kirmes wieder zu einem Hochfest in unserer Gemeinde wach­sen zu lassen, den Ortsvereinen, der Kirmesgesellschaft, Zeltbewirtschaftem und Schaustellern. Dank gehört aber auch den zahlreichen Besuchern, denn sie machten letztendlich das Fest aus. Auch bei den Anliegern der Schulstraße und Leipzi­ger Straße bedanke ich mich für das Verständnis, das sie dem Fest und den daraus resultierenden Beeinträchtigungen ent­gegenbrachten.

Diese Kirmes war auf Grund der Art ihrer Ausrichtung ein richtungsweisender Neubeginn! Der überwältigende Zu­spruch und Erfolg hat uns Ortsgemeinderat und Vereinsring - die Entscheidung fassen lassen, auch in Zukunft die Kirmes als Zeltkirmes auszurichten.

Die Kirmesgesellschaft hat ihre Zusage gegeben, sich wieder zu engagieren, ebenso die Vertreter unserer Ortsvereine. Sie freuen sich auf ein weiteres Mal »Zeltkirmes in Heiligen­roth«. Sie auch??

Zerfas, Ortsbürgermeister

Schalteröffnungszeiten der Postfiliale 56412 Heiligenroth

Ab Montag, 3. Juli 1995, ist die Postfiliale Heiligenroth nur noch wie folgt geöffnet:

Montag bis Freitag von.14.30 bis 17.00 Uhr

Samstag von.09.00 bis 11.00 Uhr

Ich bedaure, diese Mitteilung geben zu müssen, da sie eine erhebliche Minimierung des Serviceangebotes in unserer Ge­meinde bedeutet.

Zerfas, Ortsbürgermeister

Verloren - Gefunden

Im Bereich des Sportplatzes wurde eine Kinderuhr der Marke »Mebus« gefunden. Die Uhr ist tiefblau, auf dem Zifferblatt ist ein Hund abgebildet, ebenso auf dem Armband. Auf der grauen Hälfte des Armbandes steht aufgedruckt: Paul.

Zerfas, Ortsbürgermeister

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Nr. 26/95

Gemeinsame Fraktionssitzung von CDU und FWG

Hiermit lade ich ein zu einer gemeinsamen Fraktionssitzung von CDU und FWG Fraktion für Montag, 03.07.1995, um 20.00 Uhr. Die Sitzung findet statt im Pfarrheim.

gez. Esselmann, Vorsitzender CDU-Fraktion

Alte Herren Heiligenroth

Am Freitag, dem 30.06.1995, 18.00 Uhr, spielen wir im Rah­men eines Freundschaftstreffens der AH Laurenburg gegen die AH Schönborn. Abfahrt: 17.15 Uhr.

_ Ruppach-Goldhausen _

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Ortsgemeinderates Ruppach-Goldhausen

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Ruppach-Gold- hausen findet am

Montag, dem 3. Juli 1995, um 20.00 Uhr,

im Gemeindehaus statt.

Tagesordnung

L Öffentliche Sitzung

1. Bekanntgabe der Niederschriften über die Sitzungen des Rates vom 15.05. und 29.05.1995 (öffentlicher Teil)

2. Beratung und Beschlußfassung über den Entwurf der Sat­zung zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen

3. Beratung und Beschlußfassung über die Sanierung der Holzbrücke im Freizeitgelände

4. Beratung und Beschlußfassung über die Auftragsvergabe der Umbauarbeiten am Sportplatz

5. Beratung und Beschlußfassung über die Fortführung des Umlegungsverfahrens

6. Verschiedenes

7. Einwohnerfragestunde

II. Nichtöffentliche Sitzung

1. Bekanntgabe der Niederschriften über die Sitzungen des Rates vom 15.05. und 29.05.1995 (nichtöffentlicher Teil)

2. Grundstücksangelegenheit

3. Bauangelegenheit

4. Bauangelegenheit

5. Vertragsangelegenheit

6. Grundstücksangelegenheit

7. Verschiedenes

56412 Ruppach-Goldhausen, 05.05.1995

Sprenger, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung Satzung der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 15. Mai 1995

Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich § 2 Friedhofszweck § 3 Schließung und Entwidmung H. Ordnungsvorschriften § 4 Öffnungszeiten § 5 Verhalten auf den Friedhöfen § 6 Gewerbliche Betätigung auf den Friedhöfen

III. Allgemeine Bestattungsvorschriften § 7 Anzeigepflicht und Bestattungszeit § 8 Särge

§ 9 Ausheben der Gräber § 10 Ruhezeit § 11 Umbettungen

IV. Grabstätten

§ 12 Arten der Grabstätten § 13 Reihengrabstätten § 14 Wahlgrabstätten § 15 Umengrabstätten

V. Gestaltung der Grabstätten

§ 16 Abteilungen mit allgemeinen und zusätzlichen Gestaltungsvorschriften § 17 Ällgemeine Gestaltungsvorschriften

VI. Grabmale und bauliche Anlagen § 18 Grabeinfassungen