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Montabaur

Nr. 26/95

Das Kürzel »bio« bedeutet nicht »schadstofffrei«. Bei Dispersi­onsfarben ist »Natur« kein Merkmal für besondere Qualität. Möbelpolitur - Möbelpflegemittel bestehen häufig aus Gemi­schen von Lösemitteln, die verschiedene Kunstharze oder Wachse enthalten. Dabei kommen als Lösemittel chlorierte Kohlenwasserstoffe oder andere umweltbelastende Stoffe zum Einsatz. Verwenden Sie als Alternative natürliche Produkte auf der Basis von Bienenwachs, Shellack oder Naturfimis.

Pflanzenschutzmittel Die Anwendung von Pflanzen­schutzmitteln im Hausgarten ist seit 1991 verboten. Testen sie bei Schädlingsbefall zuerst, ob das Absammeln von Schädlin­gen oder das Entfernen geschädigter Pflanzenteile etwas nüt­zen. Kenntnisse im biologischen Gartenbau können dazu bei­tragen, Strategien zur Bekämpfung von Schädlingen und zum Einsatz von Nützlingen zu finden.

Pinselreiniger Möglichst vermeiden. Die Reste gehören in die Problemstoff-Sammlung. Achten Sie beim Kauf auf was­serlösliche Farben. Für die Reinigung genügt dann Wasser.

Rostschutzmittel - Für Rostschutzmittel gilt ebenfalls ver­meiden. Sie enthalten häufig Blei- und Chromverbindungen. Bevorzugen Sie, wenn es unumgänglich erscheint, Produkte mit dem »Blauen Engel«, da diese keine oder nur wenig giftige Schwermetalle und keine Lösemittel enthalten.

Schädlingsbekämpfungsmittel Diese Mittel sind grund­sätzlich giftig. Wenn eine chemische Bekämpfung unumgäng­lich erscheint, dann bevorzugen Sie auch in diesem Fall Pro­dukte mit dem »Blauen Engel«. Achten Sie darauf, daß Lebens­mittel und Hausgeräte nicht mitbehandelt werden und lüften Sie anschließend gründlich. Selbst noch nach Wochen scheiden Wände, Vorhänge, Polster und Teppiche noch giftige Dämpfe aus, die für den Menschen oft Kopfschmerzen, Hautreizungen und Übelkeit zur Folge haben können.

Spraydosen - Zwar sind FCKW-haltige Sprays mittlerweile verboten, da sie ursächlich für die Zerstörung der Ozonschicht verantwortlich gemacht werden, allerdings gibt es immer noch Altbestände. Achten Sie also bitte immer noch auf den Hinweis »FCKW-frei«. Auch FCKW-Ersatzstoffe, die als Treibgase in­zwischen im Handel sind, sind nicht alle unbedenklich. Ver­wenden Sie deshalb Sprühflaschen oder treibgasfreie Spraydo­sen mit Pumpzerstäuber. Auch hier gilt, auf den »Blauen Engel« achten.

Streusalz Statt Streusalz Splitt oder Granulat verwenden. Salz streuen ist in der Regel untersagt und schädigt Pflanzen und Tiere.

Teppichreiniger - Eine Alternative zu Teppichreinigem bie­tet die Verwendung von Neutralseife. Noch vorhandene Reste gehören in die Problemstoff-Sammlung.

Thermometer - Zerbrochene Qüecksilberthermometer in die Problemmüll-Sammlung geben. Zur Sicherheit, wenn möglich, im Schraubglas aufbewahren. Verwenden Sie Thermometer mit einer Temperaturanzeige auf Alkoholbasis oder Digital­thermometer (möglichst mit Solarzellen).

Verdünner - sind Lösemittel und stellen damit eine Bela­stung der Umwelt dar - sowohl beim Trocknen der Farbe als auch bei der Entsorgung von Resten.

WC- und Sanitärreiniger - Jährlich verkauft die chemische Industrie rund 40.000 Tonnen WC-Reiniger. Oft enthalten sie hohe Anteile an aggressiven Chemikalien, wie zum Beispiel Salz und Schwefelsäure, die den Urinstein sowie Kalk- und Eisenrückstände des Spülwassers auflösen sollen. Zusätzlich werden jedes Jahr weitere 24.000 Tonnen Sanitärreiniger ver­wendet. Diese können als Wirkstoff Chlor enthalten, das bei unsachgemäßer Anwendung als giftiges Gas frei werden kann. Diese Produkte müssen deshalb entsprechend gekennzeichnet sein. Überlegen Sie, ob Sie diese Mittel überhaupt brauchen. Eine sauber Toilette läßt sich auch mit einem milden Allzweck­reiniger, Scheuerpulver, Wasser, Essig und einer Klosettbür­ste erhalten. Das ist nicht nur umweit-, sondern auch kosten­günstiger.

Literatur: Zitrone statt Benzole, Sondermüll vermeiden und entsorgen, Umlandverband Frankfurt

Abfall-ABC, 2. Auflage, Umweltministerium Baden-Württem­berg

Die Umweltbeauftragte der Verbandsgemeinde Montabaur, Constanze Wunderlich, Durchwahl 02602/126.215.

IUS ARCHIVI

Archiv der Stadt Montabaur

Informationen zu Akten und Urkunden

Schöffentor und Amtsturm

Wie im Aufsatz zur Wilhelm-Mangels-Straße festgestellt wur­de, verläuft diese Straße eine Strecke lang auf dem ehemaligen »Hinteren Stein weg«. Dort, im Bereich von Wallstraße und Freiherr vom Stein Straße, stand in kurfürstlich-trierischer Zeit der Amtsturm, durch den das Schöffentor auf den Zubrin­gerweg zur »Hohen Straße« (Fürstenweg) führte. Von hier aus Mir, ritt oder lief man im Hochmittelalter auf Koblenz zu, nicht durch das später angelegte Peterstor.

Der Name »Schöffentor« weist auf die alte Stadtverfassung hin. Der Kurfürst von Trier hatte schon im Hochmittelalter die Rechtspflege in seiner Stadt Montabaur an Gerichtsbeamte, die Schöffen, delegiert. »Schöffen und Bürger der Stadt Mon­tabaur« (l)war die offizielle Adresse der Stadt. Dieses Schöf­fenkollegium verwaltete auch die Stadt, bis im 14. Jahrhun­dert Stadtrat und Bürgermeister die Stadtverwaltung über­nahmen. Da aber die meisten Schöffen auch im Stadtrat saßen, waren Stadtverwaltung und Gerichtshoheit Privileg ein und derselben Personengruppe.

Bis in die erste Hälfte des 18. Jahrhunderts hatten die Schöf­fen auch die Halsgerichtsbarkeit, entschieden also über Tod und Leben. Besondere Gerichte, die Oberhöfe, gaben dabei Beratung.

Das Urteilen in Bagatell-Sachen blieb dem Stadtgericht bis zum Ende der kurtrierischen Zeit.

Ab 1815 gehörte Montabaur zum »Gerichtssprengel des Crimi- nalgerichts Dillenburg« (2). Wo nun verbüßten die wegen sol­cher Bagatell-Sachen Verurteilten ihre Strafzeit? Der Amtsturm über dem Schöffentor hatte entsprechende Gewahr- same. So wurde z. B. am 15. September 1766 vom Gerichts­schreiber protokolliert, daß der Bauer Anton Hübinger den Diebstahl seines Pferdes vorgetäuscht habe, und »derselbe wegen dieses groben Verbrechens dreimal 24 Stunden bei Wasser und Brot andern zum abschreckenden Exempel in Amts-Turm hingesetzet« (3) werden solle. - Ein Auf- und Grundriß des Torturms gibt Auskunft, wie Hübinger unterge­bracht wurde: - Über dem Tor befanden sich auf zwei Stock­werke verteilt vier verschließbare Zellen für die schweren Fälle, das »Criminalgefängnis«. Vor den beiden Zellen im obe­ren Stockwerk befand sich der sogenannte »Amtsgehorsam«. Das Amtsgericht behandelte leichte Polizei-Delikte; für diese Übeltäter bedurfte es nicht der eisernen Zellentüren; sie waren einfach im Vorraum zu den Zellen untergebracht. Vom »Hin­teren Steinweg« aus gesehen, war linkerhand das »Wacht- häuslein« an Mauer und Turm gelehnt. Hier befanden sich Wachtstube und »Bürschengehorsam«. In diesem Raum saßen junge Leute, die etwas zu ungebärdig gegen die Regeln ver­stoßen hatten. Da ist der Sohn eines Schöffen, der nach dem Tod der Eltern »die Zeit mit völligem Müßiggehen zubringe und ... gar mit Trinken das Seinige durch die Gurgel zu jagen den Anfang mache« (4). Vielleicht ist er im »Burschengehor­sam« gelandet.

Der Amtsturm und das Schöffentor sind im 19. Jahrhundert abgerissen worden. Die Wilhelm-Mangels-Straße beginnt oder endet dort, wo oberhalb das Tor auf die Straße nach Koblenz führte.

Günter Henkel

(1) Stadtarchiv Montabaur, Eidbuch

(2) Stadtarchiv Montabaur, Zeitungsarchiv, Verordnungsblatt des Herzogtums Nassau, 7. Jg. 1815, S. 115

(3) Stadtarchiv Montabaur, Gerichtsakten

(4) Stadtarchiv Montabaur, Abt. 2, Nr. 30 Öffnungszeiten:

Mo., Mi., Fr.: 10.00 bis 12.00 Uhr Di., Do.: 15.30 bis 17.30 Uhr

Das Stadtarchiv befindet sich in der Joseph-Kehrein-Schule.