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Montabaur

Nr. 23/95

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Die Nahrungsmittelhersteller erschließen sich größere und neue Märkte, indem sie den Geschmack von Lebensmitteln verändern (bzw. »verbessern«). Zum einen gehen durch Verar­beitung und Lagerung von Zutaten Aromastoffe verloren oder werden zerstört. Zum anderen reicht das natürliche Aroma der Zutaten oft nicht aus, um die Ware im gewünschten Umfang abzusetzen. Dann müssen zusätzliche Aromastoffe (siehe Ta­belle) zugesetzt werden. Diese liefern den Kunden das ge­wünschte Geschmackserlebnis.

»Aromen« nach lebensmittelrechtlicher Unterscheidung

1. Natürliche Aromastoffe: Ausgangsstoffe sind pflanzlicher oder tierischer Herkunft. Diese Aromen werden daraus mit physikalischen, enzymatischen oder mikrobiologischen Verfahren gewonnen.

2. Aromaextrakte: Wie 1., nur die chemische Zusam­mensetzung dieser Gemische ist noch nicht geklärt.

3. Naturidentische Aromastoffe: Nach einem Vorbild aus der Natur im Labor rein chemisch synthetisiert.

4. Künstliche Aromastoffe: Keine Vorbilder in der Na­tur, rein chemisch hergestellt.

Viele Speisen werden heute im Labor durch den sogenannten Aromatiseur oder Flavoristen buchstäblich »designed« Stich­wort »Food Design«. Ein Beispiel für diese Aromaverstärkung ist das Fruehtjoghurt. Seine natürlichen Zutaten verlieren im Laufe der Verarbeitung an Geschmack, so daß Aroma durch Aromatisierung herbeigezaubert werden muß.

Neben geschmacklichen Gründen spielen aber auch rein öko­nomische Gründe bei der Zubereitung von Nahrungsmitteln eine Rolle: Ein hoher Fruchtanteil kostet den Hersteller ein­fach mehr. Warum nicht zu etwas Aromastoffen greifen, um den Eindruck eines Kilos edler Früchte zu erzeugen? Die Hersteller machen sich auf diese Weise auch von Preisschwan­kungen bei Rohstoffen weitgehend imabhängig.

Ein neuer Trend geht in die Richtung, daß auch Hersteller von Naturprodukten wie Joghurt, Tee und Margarinen immer öfter Aromastoffe verwenden, um die Ware attraktiver zu machen. Aromastoffe erzeugen Geschmacks- und Geruchs­empfindungen, die die Zutaten selbst nicht hervorrufen. Viele Verbraucher erwarten mittlerweile bereits ein übersteigertes Geschmackserlebnis, das bei den ursprünglichen Ausgangs­produkten überhaupt nicht vorkam. Kritiker der Aromatisie­rung heben hervor, daß Verbraucher durch Aroma-, Farbstoffe und Geschmacksverstärker gezielt getäuscht werden. Natür­liche Lebensmittel werden derart verfremdet, daß ihr Ur­sprung nicht mehr oder kaum noch erkennbar ist. Von Vanil­lepudding wird bereits erwartet, daß er extrem nach Vanillin schmeckt und gelb ist. Natürliche Vanille besitzt demgegen­über ca. 50 Verbindungen, die aromagebend sind, und ist schwarz, nicht gelb.

Werden Ausgangsstof­fe für natürliche Aro­men durch künstliche ersetzt, so entstehen Erzeugerländern - meist Entwicklungs­länder - in zunehmen­dem Maße Exportver­luste. Aromatisieren kann also weltwirt­schaftliche Konse- quenzen in der Nah- rungsmittelproduktion haben.

Das Lebensmittelrecht genauer gesagt, die Aromenverord­nung - unterscheidet die Aromen nach ihren Ausgangsstoffen und Herstellungsprozessen und regelt die Kennzeichnung. Der Hersteller vermerkt auf den Verpackungen gerne den Begriff »Natürlicher Aromastoff«, weil Verbraucher darunter die Ei­genschaft »Naturprodukt« oder einen »Auszug aus dem Natur­produkt« verstehen.

Dies aber ist nicht gemeint. Nach der Aromenverordnung müssen diese Stoffe lediglich aus natürlichen Grundstoffen herausgelöst sein - im Gegensatz zu den auf chemischem Wege synthetisierten Aromaverbindungen. Das Herauslösen darf durchaus mit chemischen Lösungsmitteln wie Hexan gesche­hen.

Was aber sind nun »natürliche Grundstoffe«? Der Verbraucher wird staunen: Als Ausgangsrohstoff darf nicht nur die namens­gebende Frucht (z. B. Kokosaroma aus Kokos) bezeichnet wer­

den, sondern jegliches pflanzliches Gewebe (billige andere Kulturpflanzen mit Kokosgeschmack), seien es Zell- oder Ge­webekulturen (kultivierte einzelne Zellen der Kokospflanze), Mikroorganismen wie Schimmelpilze, Hefen oder Bakterien. Ein in einem Schimmelpilz gewonnenes Erzeugnis darf ganz legal als »natürlicher Aromastoff« bezeichnet werden. Aber keine Angst: Wenn wir die Aromastoffe in unserem Essen zu uns nehmen, sind die Schimmelpilze längst unschädlich ge­macht. Aromastoffe auch natürliche - machen es möglich, daß Essen nach Rind schmeckt, obwohl keine einzige Zutat jemals mit einem Rind Bekanntschaft gemacht hat. Wahrscheinlich wird die Kundenerwartung durch eine verwir­rende Bezeichnung fehlgeleitet. Die Arbeitsgemeinschaft Öko­logischer Landbau u. a. haben Richtlinien zur Verarbeitung festgeschrieben, die einen hohen ernährungsphysiologischen Standard und eine größtmögliche Transparenz in der Beschrif­tung von Etiketten gewährleisten sollen. »Natürliche Aro­mastoffe« verstoßen eindeutig gegen diese Richtlinien.

Rainer Drömer

Die Umweltbeauftragte der Verbandsgemeinde Montabaur, Constanze Wunderlich, Durchwahl: 02602/126215.

IUS ARCHIVI

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Archiv der Stadt Montabaur

Informationen zu Akten und Urkunden

Colletstraße

Richard Collet, geb. am 5. Februar 1890 in Schönecken bei Prüm, in der Zeit von 1924 bis 1933 Landrat in Montabaur. Nach dem Abitur begann er mit einem Jurastudium. Während des 1. Weltkrieges wurde ihm das. Eiserne Kreuz I. und II. Klasse verliehen, außerdem das Österreichische Verdienst­kreuz. Nach Beendigung seines Studiums wurde er zunächst Staatsanwalt und trat dann in den Verwaltungsdienst ein. 2 1/2 Jahre verwaltete er das Landratsamt Koblenz-Land, bis man ihn zum Landrat des Unterwesterwaldkreises berief. Er galt als hebenswürdig und aufgeschlossen mit ausgeprägtem Gerechtigkeitssinn. Sein Amt leitete er mit großem Sachver­stand auch sein Nachfolger Dr. von Preuschen bescheinigte ihm in seinen Aufzeichnungen eine tadellose Amtsführung. Collet war unverheiratet und lebte mit seiner Mutter in der Dienstwohnung im Schloß. Der Zentrumsmann, obwohl ein eher unpolitischer Landrat, wurde im Mai 1933 beurlaubt, seine Vertretung übernahm der kommissarische Kreisdepu­tierte Koch, der zugleich NSDAP-Kreisleiter war.

Am Nachmittag des 1. September kam Landrat Collet zusam­men mit Jagdfreunden in einem Auto von der Hühneijagd zurück. Unterwegs hielt der Wagen an, um einen der Jagdteil­nehmer abzusetzen. Während Landrat Collet sich von diesem Herren verabschiedete, entlud sich aus ungeklärter Ursache sein Gewehr, in dem sich nur eine Patrone befunden hat. Die Ladung drang ihm von der Halsseite aus in den Kopf. Die entstandene Verletzung hatte den sofortigen Tod zur Folge. Er wurde in der Familiengruft in Wallhausen, Kreis Bad Kreuznach, beigesetzt.

Quellen: »Wer war wer in Montabaur« vom AK heimatliches Brauchtum

Westerwälder Volkszeitung Nr. 115 vom 19. Mai 1933 und Nr. 202 vom 3. September 1933

Aufzeichnungen des ehemaligen Landrats Dr. von Preuschen imSTAMAbt. 9.4, Nr. 96

Philipp-Gehling-Straße

Philipp Gehling wurde am 10. Mai 1872 in Eigendorf als eines von neun Kindern geboren.

Nach der Schule trat er in den Postdienst ein und diente sich allmählich hoch. 1899 heiratete er Josepha Roth, die ihm fünf Kinder schenkte, sie verstarb 1935.

Neben seiner Tätigkeit im Kirchenvorstand betätigte Gehling sich auch politisch. Im Jahre 1919 wurde er über die Liste des Zentrums als Stadtrat gewählt, war dort bis 1933 tätig. 1923 (Zeit des Separatismus) wurde er als Beigeordneter gewählt und übernahm in schwieriger Zeit, nach der Ausweisung des