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Montabaur

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Nr. 21/95

Hübingen

Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan »Oberm Görgengarten« der Ortsgemeinde Hübingen

hier: Inkrafttreten gemäß § 12 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der vom Ortsgemeinderat Hübingen am 16.03.1995 als Sat­zung beschlossene Bebauungsplan »Oberm Görgengarten« wurde der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises gemäß § 11 BauGB angezeigt. Die Kreisverwaltunghatam 10.05.1995 (Az. 6a/60, 610-13) erklärt, daß der Bebauungsplan Rechtsvor- schriften nicht verletzt.

Die Bebauungsplanunterlagen können bei der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad- Adenauer-Platz 3, 56410 Montabaur, während der Kemar- beitszeit (montags, dienstags und mittwochs in der Zeit von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis. 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes bzw. der Bebäuungsplanänderung/-erweiterung Auskunft verlan­gen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Es wird daraufhingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht inner­halb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich ge­genüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntma­chung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.

Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

56412 Hübingen, den 18. Mai 1995

Hoffmann, Ortsbürgermeister

EISBACHGEMEINDEN

Termine der Eisbachtaler Mannschaften

§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan­gen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnach­teile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

§ 44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form­vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekannt­machung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbe­hörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verlet­zung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhal­tes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat^

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend ge­macht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachfol­gend abgedruckten Planskizze ersichtlich.

Samstag, 27. Mai

15.30 Uhr: Sportfreunde Eisbachtal - TuS Mayen Beim letzten Spiel der Saison 1994/95 erhält jeder Fan, der eine Eintrittskarte löst, gratis eine Bratwurst und zwei Ge­tränke. Mit einer guten Leistung will sich der Vize-Südwest­meister von den treuen Fans verabschieden.

Sonntag, 28. Mai

14.00 Uhr: Sportfreunde Eisbachtal C-l-Jugend - JSG Ander­nach

Entscheidendes Spiel um die Rheinlandmeisterschaft. Mit dem 6:0 in Wittlich hat sich unsere Mannschaft eine glänzende Ausgangsposition verschafft.

Da der Termin bei Redaktionsschluß noch nicht ganz geklärt war, empfiehlt es sich auf jeden Fall, die Tagespressen zu Rate zu ziehen.

Girod

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Ortsgemeinderates Girod Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Girod findet am Dienstag, dem 30. Mai 1995, um 19.30 Uhr, im Gemeindehaus statt.

Tagesordnung

L Öffentliche Sitzung

1. Bekanntgabe der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 25.04.1995

2. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe der Bau­arbeiten »Hendelgraben«

3. Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes »Unter dem Born«

a) Einleitung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung und des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Be­lange