Montabaur
Neuhäusel
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates Neuhäusel
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Neuhäusel findet
am
Donnerstag, dem 1. Juni 1995, um 20.00 llhr,
im Tagungsraum des Hotels Fries statt.
Tagesordnung
L Öffentliche Sitzung
1. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe der ausgeschriebenen Gewerke (Rohbauarbeiten, Zimmerarbeiten, Dachdecker- und Klempnerarbeiten, Holzfensterarbeiten) des neuen Gemeindehauses
2. Beratung und Beschlußfassung über die Anschaffung von zusätzlichen besonderen Abfallbehältnissen für Kunst- stoffVPlastikabfälle (Grablichter etc.) für den Friedhof
3. Beratung und Beschlußfassung über die private Nutzung öffentlicher Grünflächen in Form von Patenschaften
- Antrag der UBG -
4. Beratung und evtl. Beschlußfassung über den von der Arbeitsgruppe Dorfchronik erarbeiteten Entwurf eines Kalenders von Neuhäusel für das Jahr 1996
5. Beratung und evtl. Beschlußfassung über die Nachbestellung von Fahnen der Ortsgemeinde sowie die Anschaffung von Präsenten für besondere Anlässe
6. Verschiedenes
n. Nichtöffentliche Sitzung
1. Bauangelegenheiten
2. Verschiedenes
56335 Neuhäusel, 17.05.1995
Roggenbach, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Widmung von Verkehrsflächen im Bereich der Straße »ln den Gärten« in Neuhäusel
Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz — LStrG — in der Fassung vom 01.08.1977 werden die nachfolgenden Verkehrsflächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) gemäß Beschluß des Ortsgemeinderates von Neuhäusel vom 11.05.1995 dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Bezeichnung: In den Gärten;
verlaufend von bis: Hauptstraße (B 49) bis Simmerner Straße (K 113).
Als Tag der Verkehrsübergabe gilt der 01.03.1995.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenau- er-Platz 8, Montabaur, einzulegen.
Neuhäusel, 17.05.1995
gez. Roggenbach, Ortsbürgermeister
Parkplatz am HL-Markt
geänderte Verkehrsführung
Aufgrund der Tatsache, daß die bisherige Verkehrsführung auf dem o. a. Parkplatz ständig zu Problemen und Beschwerden, insbesondere bei der Ein- und Ausfahrt, geführt hat, wurde vom Ortsgemeinderat eine andere Verkehrsführung beschlossen. Ab dem 29.05.1995 (Montag) erfolgt die Zufahrt zu dem Parkplatz ausschließlich über die bisher geschlossene und ab diesem Zeitpunkt geöffnete Einfahrt. Die bisherige Ein- und Ausfahrt ist ab gleichem Zeitpunkt nur noch Ausfahrt. Die entsprechende Beschilderung wurde veranlaßt. Ich bitte, ab 29.05.1995 die geänderte Verkehrsführung zu beachten.
Roggenbach, Ortsbürgermeister
Club 60
Der Pfarrgemeinderat St. Anna ruft zur Gründung eines »Club 60« auf und erinnert an den Termin für die Gründungsveranstaltung am Mittwoch, dem 31,05.1995, um 15.00 Uhr, im St. Anna-Haus.
Die Damen und Herren ab dem 60. Lebensjahr werden gebeten, den Fragebogen bei den angegebenen Stellen abzugeben.
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Nr. 21/95
»Neijheiseler Baljatscher«
Der nächste »Baljatscher-Stammtisch« findet am Freitag, 02.06.1995, ab 19.30 Uhr, statt. Diesmal im Gasthof Linde. Eingeladen sind alle Aktiven, Inaktiven und interessierte Bürger.
Simmern
Eiusammlung von Problemabfallen aus Haushalten
(haushaltsübliche Mengen) in der Ortsgemeinde Simmern
Seitens des Westerwaldkreis-Abfallwirtschaftsbetriebes (WAB) wird darauf hingewiesen, daß die Einsammlung von Problemabfällen aus Haushalten in der Ortsgemeinde Simmern am 31.05.1995 stattfindet.
An diesem Tag haben die Bürger der Verbandsgemeinde Montabaur in der Zeit von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr die Möglichkeit, an einer eigens dafür eingerichteten Sammelstelle umweltgefährdende Problemabfälle abzuliefem und zwar in
Simmern, Platz am Schulhof.
Unter Aufsicht einer chemischen Fachkraft werden dort umweltschädliche Problemabfälle aus Haushalten kostenlos angenommen; hierzu zählen insbesondere Lackrückstände, Farbreste, Holz- und Pflanzenschutzmittel, Säuren, Gifte, Medikamente, Batterien jeder Art und Leuchtstoffröhren. Außerdem können Sie beim Umweltmobil auch ausgehärtete Pflanzenfette (Fritierfett) abgeben, die anschließend einer Wiederverwertung zugeführt werden. (Die Annahme gilt jeweils nur für haushaltsübliche Mengen!).
Altöl darf auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen ab sofort bei den mobilen Sammlungen leider nicht mehr angenommen werden. Sie können dieses allerdings, nach wie vor, auf unserer stationären Problemabfallannahmestelle im Betriebshof in Moschheim, täglich von 08.30 bis 12.00 Uhr bzw. zusätzlich donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr in haushaltsüblichen Mengen gegen Gebühr anliefem. Bitte berücksichtigen Sie in diesem Zusammenhang, daß die Verkaufsstellen von Motoröl zur kostenlosen Entgegennahme der entsprechenden Menge Altöl, wie gekauft, gesetzlich verpflichtet sind. Beim Neukauf von Motoröl zahlen Sie dort bereits den Aufwand für die Entsorgung über die Verkaufsstellen mit, den Sie ansonsten über die Abfallgebühr nochmals zahlen müßten. Bestehen Sie daher möglichst auf der Rücknahme im Geschäft.
Nach Beendigung der Sammlung werden die angelieferten Abfälle über die SAM, Sonderabfall-Management-Gesell- schaft Rheinland-Pfalz mbH, Mainz, ordnungsgemäß beseitigt bzw. soweit möglich auch der Wiederverwertung zugeführt. Besonders wird noch darauf hingewiesen, daß aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen bei diesen Sammlungen nur Problemabfälle aus Haushalten angenommen werden können.
Gewerbetreibende sollten sich mit der SAM, Sonderabfall-Ma- nagement-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH, Wilh.-Theodor- Römheld-Str. 34, 55130 Mainz, Tel.: 06131/98298-0 oder mit der Fa. Bellersheim GmbH & Co. KG, 57638 Neitersen, Tel.: 02681/80282 unmittelbar in Verbindung setzen.
Alle bisher bestehenden Entsorgungs-/ und Verwertungsnachweise nach der Abfall- und Reststoffüberwachungsverordnung (in der Regel nur anzuwenden im Bereich des Gewerbes) verlieren, aufgrund der vg. Veränderungen, zum 31.12.1993 ihre Gültigkeit und müssen ebenso wie bei aktuellem Bedarf an Entsorgungs-/Verwertungskapazität bei der SAM (Nachfolgegesellschaft der früheren GBS) neu beantragt werden.
Aus Sicherheitsgründen werden die Bürger dringend gebeten, das Abstellen von Sonderabfällen vor Eintreffen der Einsammelfahrzeuge zu unterlassen, um Gefährdungen Dritter bzw. der Umwelt vermeiden zu helfen.
Für Bürger, die an dem vorgenannten Termin keine Gelegenheit zur Abgabe ihrer Problemabfälle haben, besteht darüber hinaus die Möglichkeit, diese von montags bis freitags in der Zeit von 08.30 bis 12.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr im Fuhrparkgebäude des WAB in 56424 Moschheim, Bodener Straße 15, in haushaltsüblichen Mengen in der Regel kostenlos anzüliefem.
Für u. U. noch offenstehende Fragen wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung des WAB unter Tel.: 02602/6806-55).

