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Montabaur

Neuhäusel

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Ortsgemeinderates Neuhäusel

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Neuhäusel findet

am

Donnerstag, dem 1. Juni 1995, um 20.00 llhr,

im Tagungsraum des Hotels Fries statt.

Tagesordnung

L Öffentliche Sitzung

1. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe der aus­geschriebenen Gewerke (Rohbauarbeiten, Zimmerarbei­ten, Dachdecker- und Klempnerarbeiten, Holzfensterarbei­ten) des neuen Gemeindehauses

2. Beratung und Beschlußfassung über die Anschaffung von zusätzlichen besonderen Abfallbehältnissen für Kunst- stoffVPlastikabfälle (Grablichter etc.) für den Friedhof

3. Beratung und Beschlußfassung über die private Nutzung öffentlicher Grünflächen in Form von Patenschaften

- Antrag der UBG -

4. Beratung und evtl. Beschlußfassung über den von der Ar­beitsgruppe Dorfchronik erarbeiteten Entwurf eines Ka­lenders von Neuhäusel für das Jahr 1996

5. Beratung und evtl. Beschlußfassung über die Nachbestel­lung von Fahnen der Ortsgemeinde sowie die Anschaffung von Präsenten für besondere Anlässe

6. Verschiedenes

n. Nichtöffentliche Sitzung

1. Bauangelegenheiten

2. Verschiedenes

56335 Neuhäusel, 17.05.1995

Roggenbach, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Widmung von Verkehrsflächen im Bereich der Straße »ln den Gärten« in Neuhäusel

Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz LStrG in der Fassung vom 01.08.1977 werden die nachfolgenden Verkehrsflächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) gemäß Beschluß des Ortsgemeinderates von Neuhäu­sel vom 11.05.1995 dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Bezeichnung: In den Gärten;

verlaufend von bis: Hauptstraße (B 49) bis Simmerner Straße (K 113).

Als Tag der Verkehrsübergabe gilt der 01.03.1995.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenau- er-Platz 8, Montabaur, einzulegen.

Neuhäusel, 17.05.1995

gez. Roggenbach, Ortsbürgermeister

Parkplatz am HL-Markt

geänderte Verkehrsführung

Aufgrund der Tatsache, daß die bisherige Verkehrsführung auf dem o. a. Parkplatz ständig zu Problemen und Beschwer­den, insbesondere bei der Ein- und Ausfahrt, geführt hat, wurde vom Ortsgemeinderat eine andere Verkehrsführung beschlossen. Ab dem 29.05.1995 (Montag) erfolgt die Zufahrt zu dem Parkplatz ausschließlich über die bisher geschlossene und ab diesem Zeitpunkt geöffnete Einfahrt. Die bisherige Ein- und Ausfahrt ist ab gleichem Zeitpunkt nur noch Ausfahrt. Die entsprechende Beschilderung wurde veranlaßt. Ich bitte, ab 29.05.1995 die geänderte Verkehrsführung zu beachten.

Roggenbach, Ortsbürgermeister

Club 60

Der Pfarrgemeinderat St. Anna ruft zur Gründung eines »Club 60« auf und erinnert an den Termin für die Gründungsveran­staltung am Mittwoch, dem 31,05.1995, um 15.00 Uhr, im St. Anna-Haus.

Die Damen und Herren ab dem 60. Lebensjahr werden gebe­ten, den Fragebogen bei den angegebenen Stellen abzugeben.

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Nr. 21/95

»Neijheiseler Baljatscher«

Der nächste »Baljatscher-Stammtisch« findet am Freitag, 02.06.1995, ab 19.30 Uhr, statt. Diesmal im Gasthof Linde. Eingeladen sind alle Aktiven, Inaktiven und interessierte Bür­ger.

Simmern

Eiusammlung von Problemabfallen aus Haushalten

(haushaltsübliche Mengen) in der Ortsgemeinde Simmern

Seitens des Westerwaldkreis-Abfallwirtschaftsbetriebes (WAB) wird darauf hingewiesen, daß die Einsammlung von Problemabfällen aus Haushalten in der Ortsgemeinde Sim­mern am 31.05.1995 stattfindet.

An diesem Tag haben die Bürger der Verbandsgemeinde Mon­tabaur in der Zeit von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr die Möglichkeit, an einer eigens dafür eingerichteten Sammelstelle umweltge­fährdende Problemabfälle abzuliefem und zwar in

Simmern, Platz am Schulhof.

Unter Aufsicht einer chemischen Fachkraft werden dort um­weltschädliche Problemabfälle aus Haushalten kostenlos an­genommen; hierzu zählen insbesondere Lackrückstände, Farbreste, Holz- und Pflanzenschutzmittel, Säuren, Gifte, Me­dikamente, Batterien jeder Art und Leuchtstoffröhren. Außer­dem können Sie beim Umweltmobil auch ausgehärtete Pflan­zenfette (Fritierfett) abgeben, die anschließend einer Wieder­verwertung zugeführt werden. (Die Annahme gilt jeweils nur für haushaltsübliche Mengen!).

Altöl darf auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen ab sofort bei den mobilen Sammlungen leider nicht mehr angenommen werden. Sie können dieses allerdings, nach wie vor, auf unserer stationären Problem­abfallannahmestelle im Betriebshof in Moschheim, täg­lich von 08.30 bis 12.00 Uhr bzw. zusätzlich donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr in haushaltsüblichen Mengen gegen Gebühr anliefem. Bitte berücksichtigen Sie in diesem Zusammenhang, daß die Verkaufsstellen von Motoröl zur kostenlosen Entgegennahme der entspre­chenden Menge Altöl, wie gekauft, gesetzlich verpflich­tet sind. Beim Neukauf von Motoröl zahlen Sie dort bereits den Aufwand für die Entsorgung über die Ver­kaufsstellen mit, den Sie ansonsten über die Abfallge­bühr nochmals zahlen müßten. Bestehen Sie daher mög­lichst auf der Rücknahme im Geschäft.

Nach Beendigung der Sammlung werden die angelieferten Abfälle über die SAM, Sonderabfall-Management-Gesell- schaft Rheinland-Pfalz mbH, Mainz, ordnungsgemäß beseitigt bzw. soweit möglich auch der Wiederverwertung zugeführt. Besonders wird noch darauf hingewiesen, daß auf­grund der gesetzlichen Bestimmungen bei diesen Sammlungen nur Problemabfälle aus Haushalten ange­nommen werden können.

Gewerbetreibende sollten sich mit der SAM, Sonderabfall-Ma- nagement-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH, Wilh.-Theodor- Römheld-Str. 34, 55130 Mainz, Tel.: 06131/98298-0 oder mit der Fa. Bellersheim GmbH & Co. KG, 57638 Neitersen, Tel.: 02681/80282 unmittelbar in Verbindung setzen.

Alle bisher bestehenden Entsorgungs-/ und Verwertungs­nachweise nach der Abfall- und Reststoffüberwachungsver­ordnung (in der Regel nur anzuwenden im Bereich des Gewer­bes) verlieren, aufgrund der vg. Veränderungen, zum 31.12.1993 ihre Gültigkeit und müssen ebenso wie bei aktuel­lem Bedarf an Entsorgungs-/Verwertungskapazität bei der SAM (Nachfolgegesellschaft der früheren GBS) neu beantragt werden.

Aus Sicherheitsgründen werden die Bürger dringend gebeten, das Abstellen von Sonderabfällen vor Eintref­fen der Einsammelfahrzeuge zu unterlassen, um Ge­fährdungen Dritter bzw. der Umwelt vermeiden zu hel­fen.

Für Bürger, die an dem vorgenannten Termin keine Gelegen­heit zur Abgabe ihrer Problemabfälle haben, besteht darüber hinaus die Möglichkeit, diese von montags bis freitags in der Zeit von 08.30 bis 12.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr im Fuhrparkgebäude des WAB in 56424 Moschheim, Bodener Straße 15, in haushaltsüblichen Mengen in der Regel kostenlos anzüliefem.

Für u. U. noch offenstehende Fragen wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung des WAB unter Tel.: 02602/6806-55).