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Montabaur

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Nr. 21/95

Die Angehörigen sehen durch solches Verhalten die Ruhe der Toten gestört, sie fühlen sich in ihrer Pietät verletzt.

Ich hoffe auf Einsehen und Abstellen dieses Ärgernisses.

Zerfas, Ortsbürgermeister

Seniorenkreis Heiligenroth

Am Donnerstag, 08.06.1995, wandern wir nach Boden mit einer Einkehr bei »Tante Anna«. Treffpunkt 13.30 Uhr am Haus Erich Daun. Gehbehinderte Senioren treffen sich um 14.15 Uhr bei der Feuerwehr. Senioren, die im Besitz eines PKW sind, wollen bitte die Gehbehinderten nach Boden fahren.

Sportverein Heiligenroth e.V.

Ab Donnerstag, dem 01.06.1995, findet zum ersten Mal eine Turnstunde für Kinder im Vorschulalter statt. Aus diesem Grund wurde das Mutter-Kind-Tumen eine halbe Stunde nach vorne verlegt. Neue Übungsstunden in der Vogelsanghalle ab

01.06.1995:

Mutter-Kind-Tumen.16.00 bis 16.45 Uhr

Turnen der Kinder im Vorschulalter.16.45 bis 17.30 Uhr

Tischtennistraining.ab 17.30 Uhr

Alte Herren Heiligenroth

Samstag, 27.05.1995, 17.00 Uhr, AH Laurenburg - AH Heili­genroth. Abfahrt: 16.00 Uhr.

Ruppach-Goldhausen

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Ortsgemeinderates Ruppach-Goldhausen

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Ruppach-Gold- hausen findet am

Montag, dem. 29. Mai 1995, um 20.00 Uhr, im Gemeindehaus statt.

Tagesordnung

L Öffentliche Sitzung

1. Beratung und Beschlußfassung über die Haushaltsrech­nung 1994 und Entlastungserteilung für das Haushalts­jahr 1994

2. Beratung und Beschlußfassung über die Auftragsvergabe , für die Bauarbeiten am Friedhof in Goldhausen

3. Beratung und Beschlußfassung über einen Vertrag im Be­reich »Ruppach-Ost« und Fortführung des Bebauungspla­nes »Ruppach-Ost«

4. Beratung und Beschlußfassung über die Auftragsvergabe für den Ausbau der Hofstraße

5. Verschiedenes

6. Einwohnerfragestünde H Nichtöffentliche Sitzung

1. Grundstücksangelegenheit

2. Grundstücksangelegenheit

3. Verschiedenes

56412 Ruppach-Goldhausen, 22.05.1995

Sprenger, Ortsbürgermeister

Gemeindeverwaltung Ruppach-Goldhausen

- Umlegungsausschuß

Bekanntmachung

Der Teilumlegungsplan für das Umlegungsgebiet »Flurzaun« der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen ist am 16.05.1995 auch für die Ordn. Nrn. 1.1, 34, 41, 49, 68 sowie 1.2 mit Ausnahme der Flurstücke (Neuer Bestand) 1794/4 u. 1850/11 unanfechtbar geworden. Ebenso von der Unanfechtbarkeit ausgenommen bleiben die Ordn. Nr. 30.1 u. 81.

Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) i. d. F. der Bekanntma­chung vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2253) wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.

Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.

Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftska­tasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.

Auf lfd. Nr. VII der Begründung zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Geldleistungen mit der Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit gemäß § 71 BauGB fällig werden. Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abteilung II des Grund­buches kann abgesehen werden, wenn der Leistungspflichtige bis zu dem von der Verbandsgemeinde noch festzusetzenden Zahlungstermin die Geldleistungen gezahlt oder mit der Ge­meinde entsprechende Zahlungsvereinbarungen getroffen hat.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wider­spruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur, als Geschäftsstelle des Umlegungsaus­schusses der Gemeinde Ruppach-Goldhausen schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.

Montabaur, den 17.05.1995

Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses (S.)

gez. Reichling

Turn- und Sportverein 1921 Ahrbach e.V.

Abteilung Handball

Trainingszeiten:

Damen: Montags 18.30 bis 20.00 Uhr, neue Kreissporthalle Montabaur.

Herren: Donnerstags, 20.00 bis 22.00 Uhr ab 01.06.1995, neue Kreissporthalle, Montabaur.

Interessierte sind zu einem Probetraining bzw. -zuschauen recht herzlich willkommen. Für weitere Informationen steht jederzeit zur Verfügung: Oliver Köllig, Mittelweg 4, 56244 Leuterod, Telefon 02602/8950 privat, 02623/600494 dienstlich. Weiter beabsichtigen wir in nächster Zukunft mit Minis zu beginnen. Wer sich dafür interessiert oder mitwirken möchte, kann sich ebenfalls bei Oliver Köllig melden.

Eitelborn

AUGST

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Ortsgemeinderates Eitelborn

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Eitelborn findet am

Donnerstag, dem 1. Juni 1995, um 19.30 Uhr,

im Sitzungssaal des Gemeindehauses statt.

Tagesordnung

L Öffentliche Sitzung

1. Beratung und Beschlußfassung über die Genehmigung von über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben für das Haus­haltsjahr 1994

2. Beratung und Beschlußfassung über einen Zuschuß der Ortsgemeinde zur Abschlußfahrt der Schulanfänger des katholischen Kindergartens Eitelborn

3. Beratung und Beschlußfassung über die Errichtung eines kombinierten Fahrrad- und Fußweges von Eitelborn in Richtung Neuhäusel

Antrag der SPD-Fraktion vom 23.04.1995

4. Beratung und Beschlußfassung über die Errichtung eines kombinierten Fahrrad- und Fußweges entlang der Bun­desstraße 261 nach Bad Ems von der Einmündung Struthweg bis zur Einfahrt in den Erlenweg

-Antrag der SPD-Fraktion vom 23.04.1995 -

5. Beratung und Beschlußfassung über den Ausbau (1. Bauabschnitt) des sogenannten Kellerweges (Verbin­dungsweg von Eitelborn nach Arzbach)

6. Beratung und Beschlußfassung über den Ausbau des Struthweges (von ehemaliger Müllkippe bis zur B 261)

7. Beratung und Beschlußfassung über die Installation einer zusätzlichen Leuchte auf dem Parkplatz an der Augst-Hal­le