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Montabaur

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Nr, 15/95

gebiet informieren zu lassen, das für alle Betriebsinhaber von existentieller Bedeutung ist.

Eine allgemeingültige Empfehlung zugunsten einer ganz be­stimmten Nachfolgeregelung gibt es nicht, sagte Prof. Dr. Philipowski. Bei einem Unternehmer im Alter von 60 Jahren muß der Nachfolgeplan anders aussehen als bei einem erst 40jährigen Unternehmer, der sich vorsorglich schon jetzt Ge­danken über die Zukunft seines Unternehmens macht. Hinterläßt der Unternehmer mehrere Söhne und Töchter, so entsteht die Frage, wer am Unternehmen beteiligt werden soll. Ist neben dem Unternehmensvermögen ein hinreichend großes Privatvermögen vorhanden, so kann die Regelung so aussehen, daß der eine Abkömmling aufgrund einer testamen­tarischen Teilungsanordnung oder eines Voraus-Vermächtnis­ses das Unternehmen erhält und die anderen Abkömmlinge die privaten Grundstücke und Wertpapiere bekommen. Natür­lich soll das Vermögen gerecht auf die Kinder und den überle­benden Ehegatten verteilt werden. Aber der Weiterbestand des Unternehmens, so meinte der Referent, habe Vorrang. Aus diesem Grund' sei es gerechtfertigt, bei der Nachlaßverteilung das Betriebsvermögen nur mit 50 % zu berücksichtigen, zumal der Untemehmensnachfolger alle Untemehmensrisiken mit übernimmt.

Hat der Unternehmer mehrere gesetzliche Erben, aber neben einem Betriebsvermögen nur ein geringes Privatvermögen, so steht er vor einer Zwangsaltemative. Entweder er beteiligt alle Erben am Unternehmen; dann droht eine Zersplitterungsge­fahr. Oder er wendet das Unternehmen nur einem einzigen Abkömmling zu und setzt die anderen auf den Pflichtteil; dann ist der Untemehmensnachfolger den sofort fälligen und mög­licherweise untemehmensvemichtenden Pflichtteilsverbind­lichkeiten ausgesetzt. Philipowski zeigte, wie man durch recht­zeitige Gestaltung diese Risiken entweder völlig beseitigen oder jedenfalls erheblich mindern kann. Dabei ging er auch auf die Sonderprobleme ein, die bei noch jugendlichen Unterneh­mens-Nachfolgern sowie bei der Vererbung von Gesellschafts­anteilen entstehen.

Besonders aufmerksam wurden die Zuhörer, als es um die vorweggenommene Erbfolge ging. Wird der spätere Nachfolger schon zu Lebzeiten des Seniors in das Unternehmen aufge­nommen, so bringt das nicht nur betriebliche, sondern auch steuerliche Vorteile. Allerdings sollte der Senior durch vertrag­liche Abmachungen sicherstellen, daß er die Entscheidungsge­walt im Unternehmen behält und daß er bei unvorhergesehe­nen Entwicklungen genügend Spielraum für die dann erfor­derliche Umstrukturierung seines Unternehmens hat. Der Redner schilderte plastisch, welche »Fußangeln« in diesem Bereich versteckt sein können und wie man sie zweckmäßiger­weise vermeidet.

»Das waren Informationen aus erster Hand«, so die Seminar­teilnehmer am Schluß des Vortrages. Daß dieses Thema mit­telständische Unternehmer sehr interessiert, zeigten auch die vielen Gespräche während des Abendessens im Anschluß an den Vortrag.

UMSfl

In einem fachlich und rhetorisch exzellenten Vortrag präsentierte Prof. Dr. Rüdi­ger Philipowski Gestaltungsmöglichkeiten, Vorteile und Risiken im Rahmen von Untemehmensübertragungen. Rechts: Vorstandssprecher Hans-Jürgen Höher, Bildmitte: Prof. Dr. Philipowski

Interessengemeinschaft Künstliche Niere Rheinland-Pfalz Nord e.V.

Bewegungsgymnastik und kleine Spiele:

Am Mittwoch, 12. April 1995,19.30 Uhr, in der Mehrzweckhal­le in Grafschaft Lantershofen - Turnschuhe bitte nicht verges­sen. Es ist sinnvoll, vorher Kontakt mit Herrn Bach, Telefon: 02641/6817, aufzunehmen.

Rheuma-Liga öAG Montabaur

Am Mittwoch, dem 19. April 1995, findet im AOK-Gebäude, Tiergartenstraße 5-7, in Montabaur, eine Vortragsveranstal­tung statt. Beginn: 17.00 Uhr, Eintritt frei. Herr Rolf Schön­berger spricht zum Thema Pflegeversicherung.

Hierzu ladet die Rheuma-Liga Arbeitsgemeinschaft alle inter­essierten Bürgerinnen und Bürger sowie alle Mitglieder ein.

Der neue Abholmarkt für Futter und Zubehör

Knaller-Preise zu Ostern

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Unsere Pluspunkte - Ihr Vorteil

Bad Ems, Arzbacher Str. 75 (neben Tengelmann) Mo.-Fr. 9.30 -12.30 Uhr u. 14 -18 Uhr, Sa. 9 -13 Uhr, B Info-Telefon: 0 26 03 /1 47 73

Ein Osterei in Ehren...

Auch Menschen mit erhöh­tem Cholesterinspiegel dür­fen sich am Ostersonntag ein Frühstücksei gönnen. Voraussetzung ist, daß die sonstige Ernährung stimmt und es tatsächlich bei dem einen Ei bleibt!

Alle anderen dürfen dage­gen schon mal über die Stränge schlagen und meh­rere Eier essen. Aber auch Menschen mit normalem

Cholesterinspiegel sollten einige Hinweise für die Wo­che vor und nach Ostern beachten und z.B. den Ver­zehr von Fleisch und sicht­baren Fetten einschränken.

Im übrigen ist es ratsam, gerade zu Ostern einen Ku­chen zu wählen, der wenig Eier enthält. Also besser keine Bisquitrolle zum Osterkaffee!

ff rohe Ostern!

Die Gesundheitshasse