Montabaur
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Nr, 15/95
gebiet informieren zu lassen, das für alle Betriebsinhaber von existentieller Bedeutung ist.
Eine allgemeingültige Empfehlung zugunsten einer ganz bestimmten Nachfolgeregelung gibt es nicht, sagte Prof. Dr. Philipowski. Bei einem Unternehmer im Alter von 60 Jahren muß der Nachfolgeplan anders aussehen als bei einem erst 40jährigen Unternehmer, der sich vorsorglich schon jetzt Gedanken über die Zukunft seines Unternehmens macht. Hinterläßt der Unternehmer mehrere Söhne und Töchter, so entsteht die Frage, wer am Unternehmen beteiligt werden soll. Ist neben dem Unternehmensvermögen ein hinreichend großes Privatvermögen vorhanden, so kann die Regelung so aussehen, daß der eine Abkömmling aufgrund einer testamentarischen Teilungsanordnung oder eines Voraus-Vermächtnisses das Unternehmen erhält und die anderen Abkömmlinge die privaten Grundstücke und Wertpapiere bekommen. Natürlich soll das Vermögen gerecht auf die Kinder und den überlebenden Ehegatten verteilt werden. Aber der Weiterbestand des Unternehmens, so meinte der Referent, habe Vorrang. Aus diesem Grund' sei es gerechtfertigt, bei der Nachlaßverteilung das Betriebsvermögen nur mit 50 % zu berücksichtigen, zumal der Untemehmensnachfolger alle Untemehmensrisiken mit übernimmt.
Hat der Unternehmer mehrere gesetzliche Erben, aber neben einem Betriebsvermögen nur ein geringes Privatvermögen, so steht er vor einer Zwangsaltemative. Entweder er beteiligt alle Erben am Unternehmen; dann droht eine Zersplitterungsgefahr. Oder er wendet das Unternehmen nur einem einzigen Abkömmling zu und setzt die anderen auf den Pflichtteil; dann ist der Untemehmensnachfolger den sofort fälligen und möglicherweise untemehmensvemichtenden Pflichtteilsverbindlichkeiten ausgesetzt. Philipowski zeigte, wie man durch rechtzeitige Gestaltung diese Risiken entweder völlig beseitigen oder jedenfalls erheblich mindern kann. Dabei ging er auch auf die Sonderprobleme ein, die bei noch jugendlichen Unternehmens-Nachfolgern sowie bei der Vererbung von Gesellschaftsanteilen entstehen.
Besonders aufmerksam wurden die Zuhörer, als es um die vorweggenommene Erbfolge ging. Wird der spätere Nachfolger schon zu Lebzeiten des Seniors in das Unternehmen aufgenommen, so bringt das nicht nur betriebliche, sondern auch steuerliche Vorteile. Allerdings sollte der Senior durch vertragliche Abmachungen sicherstellen, daß er die Entscheidungsgewalt im Unternehmen behält und daß er bei unvorhergesehenen Entwicklungen genügend Spielraum für die dann erforderliche Umstrukturierung seines Unternehmens hat. Der Redner schilderte plastisch, welche »Fußangeln« in diesem Bereich versteckt sein können und wie man sie zweckmäßigerweise vermeidet.
»Das waren Informationen aus erster Hand«, so die Seminarteilnehmer am Schluß des Vortrages. Daß dieses Thema mittelständische Unternehmer sehr interessiert, zeigten auch die vielen Gespräche während des Abendessens im Anschluß an den Vortrag.
UMSfl
In einem fachlich und rhetorisch exzellenten Vortrag präsentierte Prof. Dr. Rüdiger Philipowski Gestaltungsmöglichkeiten, Vorteile und Risiken im Rahmen von Untemehmensübertragungen. Rechts: Vorstandssprecher Hans-Jürgen Höher, Bildmitte: Prof. Dr. Philipowski
Interessengemeinschaft Künstliche Niere Rheinland-Pfalz Nord e.V.
Bewegungsgymnastik und kleine Spiele:
Am Mittwoch, 12. April 1995,19.30 Uhr, in der Mehrzweckhalle in Grafschaft Lantershofen - Turnschuhe bitte nicht vergessen. Es ist sinnvoll, vorher Kontakt mit Herrn Bach, Telefon: 02641/6817, aufzunehmen.
Rheuma-Liga öAG Montabaur
Am Mittwoch, dem 19. April 1995, findet im AOK-Gebäude, Tiergartenstraße 5-7, in Montabaur, eine Vortragsveranstaltung statt. Beginn: 17.00 Uhr, Eintritt frei. Herr Rolf Schönberger spricht zum Thema Pflegeversicherung.
Hierzu ladet die Rheuma-Liga Arbeitsgemeinschaft alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sowie alle Mitglieder ein.
Der neue Abholmarkt für Futter und Zubehör
Knaller-Preise zu Ostern
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Bad Ems, Arzbacher Str. 75 (neben Tengelmann) Mo.-Fr. 9.30 -12.30 Uhr u. 14 -18 Uhr, Sa. 9 -13 Uhr, B Info-Telefon: 0 26 03 /1 47 73
Ein Osterei in Ehren...
Auch Menschen mit erhöhtem Cholesterinspiegel dürfen sich am Ostersonntag ein Frühstücksei gönnen. Voraussetzung ist, daß die sonstige Ernährung stimmt und es tatsächlich bei dem einen Ei bleibt!
Alle anderen dürfen dagegen schon mal über die Stränge schlagen und mehrere Eier essen. Aber auch Menschen mit normalem
Cholesterinspiegel sollten einige Hinweise für die Woche vor und nach Ostern beachten und z.B. den Verzehr von Fleisch und sichtbaren Fetten einschränken.
Im übrigen ist es ratsam, gerade zu Ostern einen Kuchen zu wählen, der wenig Eier enthält. Also besser keine Bisquitrolle zum Osterkaffee!
ff rohe Ostern!
Die Gesundheitshasse

