Montabaur
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Nr. 15/95
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Musik konzertant
Andreas Bach und Landesjugendorchester geben Konzert in Ransbach-Baumbach
Der aus Montabaur stammende Pianist Andreas Bach und das Landesjugendorchester Rheinland-Pfalz werden am Samstag, 22.04.1995, um 20.00 Uhr, in der Stadthalle von Ransbach-Baumbach ein Konzert geben. Sie spielen Werke von Friedrich Gernsheim, Ludwig van Beethoven und Johannes Brahms.
Der Veranstalter des Konzertabends, die Kreissparkasse Westerwald, präsentiert damit im Rahmen ihrer Kulturförderung ein musikalisches Ereignis mit internationaler und regionaler Note zugleich. So ist Andreas Bach mit seinen 27 Jahren längst ein international namhafter Pianist. Der in Horressen aufgewachsene Westerwälder hat schon einige Konzertreisen in Amerika hinter sich, auch in Japan war Bach bereits zu hören. In den USA gilt er als der führende deutsche Nachwuchs-Pianist. Damit hat das heimische Musik-Publikum am 22.04. die seltene Gelegenheit, einen Pianisten von Rang aus der Region noch einmal vor Ort zu erleben.
Auch das seit 1973 bestehende Landesjugendorchester hat heimische Komponenten aufzuweisen: fünf seiner rund 90 Mitglieder stammen aus dem Westerwaldkreis: Tina Scherer (Westerburg), Isabell Großmann (Höhr-Grenzhausen), Christian Diefenthal (Meudt), Winfried Haag (Niederelbert) und Markus Krämer (Hundsangen).
Dirigent des Konzertes ist Klaus Arp, der seit 1987 Chefdirigent des SWF-Orchesters Kaiserslautern ist. 1992 wende er künstlerischer Leiter der Villa Musica, Mainz, einer Stiftung der Landesregierung Rheinland-Pfalz. Mit dem Wintersemester 1993/94 übernahm Klaus Arp die Professen für Orchesterleitung an der Musikhochschule Mannheim-Heidelberg.
Das zweistündige Programm beginnt mit Friedrich Gernsheim »Musik zu einem Drama«. Andreas Bach interpretiert danach Ludwig van Beethovens »Konzert für Klavier und Orchester Nr. 2 B-Dur op. 19«.
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Nach der Pause folgt Johannes Brahms »Symphonie Nr. 4 e-Moll op. 98«. Einstudiert wurden diese Werke während einer zehntägigen Arbeitsphase im Jugendgästehaus Oberwesel. Karten für das Konzert gibt es ab sofort bei allen Geschäftsstellen der Kreissparkasse sowie beim Stadthallenbüro Ransbach-Baumbach.
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Gewinner wurden gezogen
Anläßlich des großen 25.000,— DM Gewinnspiels der Fa. Möbel May GmbH »Wer siegt, der fliegt!« wurden die Gewinner gezogen.
Die vier Hauptgewinner wurden nach Ulmen eingeladen, wo sie sich nicht nur über ihren Gewinn freuen, sondern sich auch von der Riesenauswahl der neu eingetroffenen Messemodelle überzeugen konnten.
Die glücklichen Gewinner bei der Preisverleihung sind Astrid Huster, langjährige Mitarbeiterin der Fa. Möbel May; Wilhelm Jung aus Simmern, Gewinner der Markeneinbauküche; Sandra Friedei aus Mendig, Gewinnerin der 14tägigen Flugreise; Rita Krayer aus Arft, Gewinnerin der PolsterwohnlandsChaft; Walter Arnes aus Bernkastel-Kues, Gewinner des Wohn- schranks.
Weitere 26 Teilnehmer konnten ihren Gewinn in Form von Sachpreisen oder Warengutscheinen bereits in Empfang nehmen.
Alles in allem wieder einmal eine rundum gelungene Aktion. Herzlichen Glückwunsch!
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ARMON-IO Jahre Zeitarbeit
Mit Stolz blickt die Firma ARMON GmbH auf 10 Jahre erfolgreiche Zeitarbeit zurück. Verbunden mit der Einweihung der neuen Geschäftsräume in der David-Röntgen-Straße 5, in Koblenz, feierte das Koblenzer Unternehmen am 25.03.1995 gemeinsam mit Kunden aus Industrie und Handwerk, Vertretern des Arbeitsamtes sein lOjähriges Firmenbestehen. Seit Gründung im Jahre 1985 durch den Geschäftsführer Harald Junglas stellt das Unternehmen Fachpersonal auf Zeit zur Verfügung.
Mittlerweile haben hier 250 Mitarbeiter ihren festen Arbeitsplatz. Der Erfolg drückt sich auch in der Gründung weiterer Niederlassungen in Limburg und Simmern aus.
Die seriöse Arbeitsweise der Firma ARMON GmbH wurde belohnt, indem sie 1994 als erstes Koblenzer Zeitarbeitsunternehmen auch die Erlaubnis zur privaten Arbeitsvermittlung j erhielt. Neben dem Arbeitsamt steht somit jedem Arbeitssu- ; chenden ein weiterer kompetenter Partner unverbindlich zur Verfügung.
Der Frühling kommt mit Riesenschritten
und es ist wieder Zeit, sich um den Garten zu kümmern.
Man überlegt, was man dieses Jahr im Garten an Ideen um- setzen will. Es soll gut aussehen, vielleicht nützlich und eßbar sein. Aber in jedem Fall soll der Garten Spaß und Erholung j bieten. Man hat auch schon lange mit dem Gedanken gespielt, einen Gartenteich anzulegen oder seinen vorhandenen umzugestalten. Sei es mit einem Springbrunnen, Bachlauf oder Quellstein.
Das ist ja alles gut und schön, aber ist es nicht zu schwierig? i Wo bekomme ich dazu die nötigen Informationen und Mate- ] rialien? :J
Um diese und andere Fragen zu beantworten und zu zeigen, was es im Bereich Gartenteich alles gibt, veranstaltet das j Gartencenter Kuch .
am 20.04.1995 1
seinen zweiten Teichabend. |
Hier können Sie unverbindlich alles erfahren rund um den 1 Gartenteich. Am besten kommen Sie mal am Donnerstag, dem : 20.04.1995, um 18.00 Uhr, vorbei.
Hier noch einmal die genaue Adresse
Gartencenter Kuch
Ransbach-Baumbach I
Niederfeldstraße 12. |
Sie finden uns, wenn Sie von der Firma Blumentopf Spang i immer den gelben Pfeilen folgen. |
Kein Aprilscherz: 1
Ab 1. April geht’s auch ohne Baugenehmigung I
Wer in einem ausgewiesenen Baugebiet ein Wohnhaus errich- | ten will, das in allen Punkten den jeweiligen Bauvorschriften J entspricht, braucht keine Baugenehmigung mehr. Möglich 1 macht das die neue Landesbauordnung (LBauO). Doch keine | Angst, ein wildes Bauchaos soll es nicht geben. Denn trotz 1 Genehmigungsfreiheit müssen Häuslebauer wie bisher vor i Baubeginn alle notwendigen Unterlagen wie Pläne, Statik und ■ Baubeschreibung bei der zuständigen Verbandsgemeindever- i waltung einreichen. Das Bauamt hat dann zehn Werktage j Zeit, die Vollständigkeit der Unterlagen zu prüfen. Wird die | Vollständigkeit dem Bauherrn schriftlich bestätigt, kann mit I dem Bau begonnen werden. Falls das Bauamt sich nach einem ■ 1 Monat noch nicht gemeldet hat, gilt das als Zustimmung, und 1 es kann gebaut werden. I
Die Gemeinde hat die Möglichkeit, vor Ablauf der Monatsfrist 1 gegenüber dem Bauherren auf der Durchführung eines Geneh- 1 migungsverfahrens zu bestehen. 1
Dieses neue sogenannte genehmigungsfreie Wohnungsbau- . Vorhaben nach § 65 LBauO bezieht sich auf Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3. Das können freistehende Einfamilienhäuser, Doppel- oder Reihenhäuser, aber auch Mehrfamilienhäuser sein. Die Gemeinde ist jetzt nicht mehr verpflichtet zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Genehmigungsfreistellung vorliegen oder das Vorhaben gegen Vorschriften verstößt.

