Montabaur
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Nr. 15/95
Auftrag unter der Auflage erteilt, daß die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur die verbleibende Fläche gemeinsam mit Vertretern der Firma Nickel ermitteln soll und das Angebot aufgrund der neuen m 2 -Zahl unter Beibehaltung der Einheitspreise entsprechend korrigiert werden soll. Haushaltsplan/Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 1995 einstimmig verabschiedet
In der Sitzung am 23.03.1995 stand die Beratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1995 an.
Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung.
Die Haushaltssatzung 1995, die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Fest- . Setzungen:
Verwaltungshaushalt
Einnahmen/Ausgaben.je 2.510.000 DM
Vermögenshaushalt
Einnahmen/Ausgaben.je 736.000 DM
Der Gesamtbetrag der Kredite wird auf 444.000 DM und der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 604.460 DM festgesetzt.
Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1995 wie
folgt festgelegt:
Grundsteuer A.250 v. H.
Grundsteuer B.290 v. H.
Gewerbesteuer.320 v. H.
Die Hundesteuer beträgt
für den ersten Hund. 50 .DM
für den zweiten Hund.100 DM
für jeden weiteren Hund.150 DM
Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1995 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben:
Ein Rückblick auf das abgelaufene Haushaltsjahr 1994 macht deutüch, daß die finanzielle Ausgangslage für die Aufstellung des Etats 1995 weitaus besser ist, als dies nach den Zahlen des Haushaltes 1994 zu erwarten war.
Zum Ausdruck kommt dies zum einen, daß eine ursprünglich vorgesehene Neuverschuldung in Höhe von 507.500,- DM nicht notwendig wird und zum anderen, daß die Ortsgemeinde sogar noch über Rücklagenmittel von rd. 100.000,- DM verfügen kann.
Investitionsverlagerungen bzw. Einsparungen sowie Mehreinnahmen aus Holzverkäufen und bei der Gewerbesteuer sowie Einsparung bei der Kindergartenumlage haben ursächlich diesen positiven Trend zu verantworten.
Erwähnenswert ist die Tatsache, daß die Ortsgemeinde Neuhäusel damit weiterhin schuldenfrei bleibt.
Somit kann festgestellt werden, daß solide finanzielle Verhältnisse die Grundlage für die Aufstellung des Haushaltes 1995 bilden.
Haushalt 1995
Das Gesamtvolumen des Haushaltes 1995 beläuft sich auf 3.246.000,- DM. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 2.510.000,- DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaushalt 736.000,- DM.
Gegenüber dem Vorjahr erhöht sich der Hebesatz für die Gewerbesteuer auf 320 v. H. (Vorjahr: 300 v.H.). Diese Anhebung. ist bedingt durch einen Zuschußantrag, wo entsprechende Zuweisungen aus dem Investitionsstock zum Bau des Gemeindehauses erwartet werden. Ansonsten bleiben die Steuersätze unverändert.
Verwaltungshaushalt
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes erhöht sich von 2.227.000,- DM um 283.000,- DM auf 2.510.000,- DM.
Diese Steigerung resultiert aus der Tatsache, daß die Ortsgemeinde erstmals Einnahmen und Ausgaben für den eigenen Kindergarten für ein ganzes Jahr zu finanzieren hat.
Neben diesem Kriterium sind auch noch Mehreinnahmen im Steuerbereich zu nennen, die ebenfalls zu diesem Volumensanstieg beigetragen haben. Das Aufkommen im Steuerbereich stellt mit 74,05 v. H. das Gros der Einnahmen des Verwaltungshaushaltes.
Die weiteren Einnahmen der Ortsgemeinde setzen sich wie folgt zusammen:
Erstattungen.17,33 v. H;
Gebühren. 2,66 v. H.
Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten und sonstigen
Verwaltungs- und Betriebseinnahmen. 1,63 v. H.
Sonstige Finanzeinnahmen... 4,33 v. H.
(Konzessionsabgaben, Zinserträge u. ä.)
Die Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungshaushaltes beruhen auf Erfahrungswerten des Vorjahres, ergeben sich aus tarifvertraglichen und gesetzlichen Regelungen, sind aufgrund von Berechnungen ermittelt worden oder beinhalten Wünsche der Ortsgemeinde.
Nachfolgend wird verdeutlicht, welchen prozentualen Anteil die einzelnen Ausgaben an den Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes haben:
Prozentanteil 1995
Personalausgaben.30,76 v. H.
Verwaltungs- und Betriebsausgaben.14,91 v. H.
Zuschüsse für soziale Zwecke oder
ähnliche Einrichtungen. 0,48 v. H.
Umlagen.50,18 v. H.
Zuführung zum Vermögenshaushalt. 3,67 v. H.
Als echte freie Finanzspitze für das Haushaltsjahr 1995 errechnet sich unter Beachtung der als einmalig anzusehenden Sachkosten für das Umlegungsverfahren (»Eisenköppel-Böm- chen«) ein Betrag von Ü 102.000,- DM.
Vermögenshaushalt
Das vom Ortsgemeinderat am 05.05.1994 beschlossene Investitionsprogramm bildet die Grundlage für die Aufstellung des Vermögenshaushaltes. Art und Umfang der sich hieraus ergebenden Maßnahmen bestimmen das Volumen.
Für die folgenden Investitionen, Investitionsförderungsmaßnahmen und Ausgaben müssen die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden:
1. Anschaffung von Einrichtungsgegenständen
(PC)... 5.000,- DM
2. Bauausgaben -
Bau eines Gemeindehauses.275.000,—DM
Damit die Gesamtauftragsvergabe vorgenommen werden kann, sind Verpflichtungsermächtigurigen in Höhe von 546.460,- DM veranschlagt.
3. Zuweisung an die evangelische Erlöserkirche
zum Orgelbau. 3.693,- DM
4. Restfinanzierung Kindergarten.200.000,- DM
5. Bauausgaben - Sportplatzgebäude
Hillscheider Straße. 15.000,— DM
6. Ortsverschönerungsmaßnahmen. 45.000,- DM
7. Sanierung der Schutzhütte
»Schöne Aussicht«. 15.000,- DM
8. Zuweisungen für
Dorfemeuerungsmaßnahmen.5.000,- DM
9. Erschließung »Verbindung Simmemer
Straße/B 49« - Restfinänzierung. 15.000,— DM
10. Verkehrsberuhigende Maßnahmen. 30.000,- DM
11. Kostenanteil der Ortsgemeinde zur
Vermeidung von Hochwasserschäden. 25.500,- DM
12. Straßenoberflächenentwässerungsanteil
»Eisenköppel«. 12.000,- DM
13. Erschließungskostenanteil - Baumaßnahme
Waldhof/Gruner. 12.000,- DM
14. Straßenbeleuchtungserweiterung. 27.000,— DM
1-5. Bauausgaben - Friedhofshalle. 3.500,- DM
16. Kauf eines Schleppers. 47.000,- DM
17. Zuführung zur allgemeinen Rücklage
— Planabrundungsbetrag —. 307,— DM
Damit für die Unterkellerung des Feuerwehrgerätehauses und die Erstausstattung des Mannschaftsraumes in 1995 noch Auftragsvergaben möglich werden können, sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 58.000,- DM veranschlagt. Die Finanzierung der Ausgaben wird durch folgende Einnahmen gesichert:
1. Erschließungsbeiträge
»Verbindung Simmemer Straße/B49«. 100.000,- DM
2. Zuführung vom Verwaltungshaushalt. 92.000,- DM
3. Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.... 100.000,- DM
4. Einnahme aus Krediten vom Kreditmarkt.. 444.000,- DM
Ausblick 1996 -1998
Der Bau eines Gemeindehauses, Ortsverschönerungsmaßnahmen, Zuweisungen für Dorfemeuerungsmaßnahmen, die Erschließung »Am Eisenköppel«, die Straßenbeleuchtungserweiterung, der Bürgersteigausbau Haskenstraße/Tannenweg, der Ausbau Weg Gartenstraße/Kirchweg, der Bürgersteigausbau K 113/Industriestraße, der Kostenanteil »Anbindung K 113/ehem. B 49«, die Anlegung von Grabfeldern sowie der;! Investitionskostenanteil zum Bau des Feuerwehrgerätehau-!

