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Montabaur

Grenzhausen. Im Spitzenspiel der Kreisliga »D-Süd« muß un­sere 3. Mannschaft beim Tabellenführer TuS Niederahr II antreten.

Info: Das Spiel der Verbandsliga Rheinland zwischen der SG Andernach und der SG Horressen/Elgendorf findet bereits am Samstag, 08.04.1995, um 15.30 Uhr, in Andernach statt.

JSG

Montabaur, Horressen, Elgendorf^ Stahlhofen, Eschelbach

Spielplan 1. Aprilwoche

Freitag, 31.03., 17.30 Uhr TuS Niederahr - JSG Fl in Nie­derahr; JSG F 2 - Niederelbert in Stahlhofen; 19.30 Uhr Daufenbach JSGA in Raubach.

Samstag, 01.04., 13.30 Uhr Hundsangen - JSG E 2; 14.30 Uhr JSG D 11 Haiderbach in Eschelbach; 16.00 Uhr Oberelbert JSG B.

Mittwoch, 04.04., 18.00 Uhr JSGC - FV Engers m Horressen.

fAAHRBACHGEMEINDEN

Boden

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 1995

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteu­ergesetzes vom 07.08.1973 BGBl. I S. 965, der Hundesteuer gemäß § 9 Abs. 2 der Hundesteuersatzung vom 16.12.1987 sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gemäß § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland- Pfalz vom 28.07.1980 jeweils in der derzeit geltenden Fassung) Die Ortsgemeinde Boden erhebt im Kalenderjahr 1995 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den glei­chen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1994.

Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbetra.g der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abga­benschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffent­liche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zuge­gangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Ver­öffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben wer­den.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 108, 56410 Montabaur, zu erheben.

In Vertretung: gez. Reusch, I, Beigeordneter

__ Heiligenroth __

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben

für das Kalenderjahr 1995

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteu­ergesetzes vom 07.08.1973 - BGBl. I S. 965, der Hundesteuer gemäß § 9 Abs. 2 der Hundesteuersatzung vom 12.01.1988 sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gemäß § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland- Pfalz vom 28.07.1980 jeweils in der derzeit geltenden Fassung) Die Ortsgemeinde Heiligenroth erhebt im Kalenderjahr 1995 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirt­

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Nr. 13/95

schaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermö­gens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1994.

Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abga­benschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffent­liche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zuge­gangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Ver : öffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 108, 56410 Montabaur, zu erheben.

In Vertretung: gez. Reusch, I. Beigeordneter

Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Heiligenroth

vom 14.03.1995

Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich der Gemar­kungsteile »Am Hohlen Weg« und »Auf der Schlat« beschlos­sen

Mehrheitlich beschlossen die Ratsmitglieder, in den oben ge­nannten Gemarkungsteilen einen Bebauungsplan aufzustel­len mit dem Ziel, Wohnbauland zu schaffen. Weiterhin wurde beschlossen, daß durch diesen Aufstellungsbeschluß die im Jahre 1992 gefaßten Beschlüsse aufgehoben und durch das nunmehr eingeleitete Verfahren ersetzt werden. Die Ver­bandsgemeinde wurde gebeten, das noch nicht im verbindli­chen Flächennutzungsplan aufgenommene restliche Plange­biet in die Generalnovellierung aufzunehmen.

Des weiteren stimmte der Ortsgemeinderat dem von der Kreisplanungsstelle entwickelten Planentwurf einschließlich Begründung und Textfestsetzungen in der Sitzung vorliegen­den Form zu und beschloß, die vorgezogene Bürgerbeteiligung j gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie das Beteiligungsverfahrender Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB einzulei-i ten. ' ' |

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Benutzungsordnung für den Jugendraum j

Die Ratsmitglieder beschlossen einstimmig, die Benutzungs- ji Ordnung für den Jugendraum durch folgende Passagen zu j- ergänzen und zu ändern: t

Der Jugendraum darf im Zusammenhang mit Gruppenstun- i den, Jugendtreffs und Feiern nur von maximal 30 Personen j genutzt werden. |

Bei Benutzung des Jugendraumes durch Gruppen des »Ju-|j gendtreffs« gilt grundsätzlich Rauchverbot; (

Private Feiern bedürfen der vorherigen Genehmigung des Ortsbürgermeisters. Pro Woche wird grundsätzlich eine Feier gestattet. In begründeten Einzelfällen sind Ausnahmen mög- I lieh.

Seniorenkreis Heiligenroth

Unser nächstes Treffen ist am Mittwoch, dem 05.04.1995, 15.00 Uhr, im Pfarrheim. Eingeladen ist Frau Hilger. Referat: Gesunde Ernährung für ältere Menschen.

Alte Herren Heiligenroth

Samstag, 01.04.1995, 16.00 Uhr, AH Heiligenroth AH Hor-:| bach