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Montabaur

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Nr. 13/95

Öffentl. Bekanntmachungen

Die Verwaltung informiert

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben

für das Kalenderjahr 1995

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteu­ergesetzes vom 07.08.1983BGBl. IS. 965, der Hundesteuer gemäß § 9 Abs. 2 der Hundesteuersatzung vom 09.02.1988, zuletzt geändert am 25.02.1991, sowie des Landwirtschafts­kammerbeitrages gemäß § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.07.1980 je­weils in der derzeit geltenden Fassung)

Die Stadt Montabaur erhebt im Kalenderjahr 1995 die Grund­steuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grund­steuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grund­steuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1994.

Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abga­benschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffent­liche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zuge­gangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Ver­öffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben wer­den.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 108, 56410 Montabaur, zu erheben.

i. V. gez. Reusch, I. Beigeordneter

Öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Ortsgemeinde Neuhäusel den Neubau des Ge­meindehauses öffentlich aus.

Leistungsumfang:

Los 1: Erd-, Entwässerungs-, Beton-, Stahlbeton-, Mauer- und Abdichtungsarbeiten Los 2: Zimmerarbeiten Los 3: Dachdecker- und Klempnerarbeiten Los 4: Holzfenster

Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse ha­ben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich ab dem 03.04.1995 beim Architekturbürö Wild und Klumpp, Werbhausgasse 1, 56410 Montabaur, Telefon: 02602/ 92100, anzufordern.

Die Schutzgebühr in Höhe von 50,DM für Los 1, 30,DM für Los 2, 35,DM für Los 3 und 30,DM für Los 4 ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto der Ar­chitekten N$\ 91006 (BLZ 570 910 00) bei der Volksbank Montabaur oder mit Scheck einzuzahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizu­legen.

Termin für die Abgabe des Angebotes ist

Montag, 24. April 1995,10.00 Uhr.

Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift verse­hen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zim­mer 219, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, einzureichen, anschließend findet die Submission statt. Die Ausführungspläne sind im Büro der Architekten ein­zusehen.

Montabaur, 27.03.1995 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Öffnungszeiten der

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

jeweils vormittags von.08.00 bis 12.00 Uhr

sowie donnerstags von.16.00 bis 18.00 Uhr

Telefonisch erreichen Sie uns zu den o. g. Öffnungszeiten sowie montags- bis donnerstagsnachmittags von.14.00 bis 16.00 Uhr

Achtung! Vorgezogener Redaktionsschluß für die 15. Kalenderwoche

(Ausgabe 14.04.1995)

Alle Manuskripteinsender werden gebeten, die Manus­kripte, die in der 15. Kalenderwoche veröffentlicht werden sollen, bis Freitag, den 7. April 1995,12.00 Uhr, bei der Redaktion, Zimmer 208, abzugeben.

Sperrung der Bahnhofstraße anläßlich der 1. Westerwälder Aktiv-Tage

Aus Anlaß der 1. Westerwälder Aktiv-Tage wird die Bahn­hofstraße in Montabaur vom

Samstag, dem 01.04.1995, ab 08.00 Uhr bis Sonntag, den 02.04.1995,24.00 Uhr, für den Verkehr gesperrt. Anwohner und Gewerbetreibende) werden gebeten, sich auf diese Situation einzustellen.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur I - Ordnungsamt -|

Umstellung der Belegungspläne für die Schulturnhallen

der Verbandsgemeinde Montabaur Wir möchten alle Benutzergruppen nachfolgend genannteil Schulturnhallen darauf hinweisen, daß die Umstellung vom] Winterbelegungsplan auf den Sommerbelegungsplan am Sonntag, 2. April 1995

erfolgt.

Diese Regelung gilt für die:

Schulturnhalle an der Joseph-Kehrein-Schule Montabaur

Schulturnhalle an der Waldschule Montabaur-Horressen j

Schulturnhallen an der Augstschule Neuhäusel )

Schulturnhalle an der Grundschule Horbach

Schulturnhalle an der Freiherr-vom-Stein-Schule Nen-j tershausen

Schulturnhalle an der Grundschule Niederelbert

Schulturnhalle an der Grundschule Ruppach-Goldhausen 1

Verbandsgemeindeverwaltung Montabauü

- - Schulamt - I

Hunde als Fundsache

Ein Schnautzermischling, mittelgroß, weiß/braun, wurde an) Freitag, dem 24.03.1995, in Montabaur aufgefunden.

Ein ca. ein Jahr alter Schäferhund wurde in Neuhäusel aufge funden.

Die rechtmäßigen Verlierer können sich bei der Verbandsge meindeverwaltung - Fundamt - Montabaur, Telefon 02602[| 126 124, melden.

Bodennutzungshaupterhebung und Agrarberichterstattung 1995

In den Monaten März bis Mai 1995 findet eine Bodennutzung: haupterhebung und Agrarberichterstattung statt. Die Erhe bungen sind gesetzlich vorgeschrieben und erfassen u. a. die, Nutzung der Bodenflächen, untergliedert nach Hauptnut zungs-, Kultur- und Fruchtarten