Montabaur
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Nr. 13/95
“Öffentl. Bekanntmachungen”
“Die Verwaltung informiert”
Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben
für das Kalenderjahr 1995
(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1983 —BGBl. IS. 965 —, der Hundesteuer gemäß § 9 Abs. 2 der Hundesteuersatzung vom 09.02.1988, zuletzt geändert am 25.02.1991, sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gemäß § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.07.1980 jeweils in der derzeit geltenden Fassung)
Die Stadt Montabaur erhebt im Kalenderjahr 1995 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1994.
Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn
1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner wechselt,
3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.
Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 108, 56410 Montabaur, zu erheben.
i. V. gez. Reusch, I. Beigeordneter
Öffentliche Ausschreibung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Ortsgemeinde Neuhäusel den Neubau des Gemeindehauses öffentlich aus.
Leistungsumfang:
Los 1: Erd-, Entwässerungs-, Beton-, Stahlbeton-, Mauer- und Abdichtungsarbeiten Los 2: Zimmerarbeiten Los 3: Dachdecker- und Klempnerarbeiten Los 4: Holzfenster
Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich ab dem 03.04.1995 beim Architekturbürö Wild und Klumpp, Werbhausgasse 1, 56410 Montabaur, Telefon: 02602/ 92100, anzufordern.
Die Schutzgebühr in Höhe von 50,—DM für Los 1, 30,—DM für Los 2, 35,—DM für Los 3 und 30,—DM für Los 4 ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto der Architekten N$\ 91006 (BLZ 570 910 00) bei der Volksbank Montabaur oder mit Scheck einzuzahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.
Termin für die Abgabe des Angebotes ist
Montag, 24. April 1995,10.00 Uhr.
Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 219, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, einzureichen, anschließend findet die Submission statt. Die Ausführungspläne sind im Büro der Architekten einzusehen.
Montabaur, 27.03.1995 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Öffnungszeiten der
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
jeweils vormittags von.08.00 bis 12.00 Uhr
sowie donnerstags von.16.00 bis 18.00 Uhr
Telefonisch erreichen Sie uns zu den o. g. Öffnungszeiten sowie montags- bis donnerstagsnachmittags von.14.00 bis 16.00 Uhr
Achtung! Vorgezogener Redaktionsschluß für die 15. Kalenderwoche
(Ausgabe 14.04.1995)
Alle Manuskripteinsender werden gebeten, die Manuskripte, die in der 15. Kalenderwoche veröffentlicht werden sollen, bis Freitag, den 7. April 1995,12.00 Uhr, bei der Redaktion, Zimmer 208, abzugeben.
Sperrung der Bahnhofstraße anläßlich der 1. Westerwälder Aktiv-Tage
Aus Anlaß der 1. Westerwälder Aktiv-Tage wird die Bahnhofstraße in Montabaur vom
Samstag, dem 01.04.1995, ab 08.00 Uhr bis Sonntag, den 02.04.1995,24.00 Uhr, für den Verkehr gesperrt. Anwohner und Gewerbetreibende) werden gebeten, sich auf diese Situation einzustellen.
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur I - Ordnungsamt -|
Umstellung der Belegungspläne für die Schulturnhallen
der Verbandsgemeinde Montabaur Wir möchten alle Benutzergruppen nachfolgend genannteil Schulturnhallen darauf hinweisen, daß die Umstellung vom] Winterbelegungsplan auf den Sommerbelegungsplan am Sonntag, 2. April 1995
erfolgt.
Diese Regelung gilt für die:
— Schulturnhalle an der Joseph-Kehrein-Schule Montabaur
— Schulturnhalle an der Waldschule Montabaur-Horressen j
— Schulturnhallen an der Augstschule Neuhäusel )
— Schulturnhalle an der Grundschule Horbach
— Schulturnhalle an der Freiherr-vom-Stein-Schule Nen-j tershausen
— Schulturnhalle an der Grundschule Niederelbert
— Schulturnhalle an der Grundschule Ruppach-Goldhausen 1
Verbandsgemeindeverwaltung Montabauü
- - Schulamt - I
Hunde als Fundsache
Ein Schnautzermischling, mittelgroß, weiß/braun, wurde an) Freitag, dem 24.03.1995, in Montabaur aufgefunden.
Ein ca. ein Jahr alter Schäferhund wurde in Neuhäusel aufge funden.
Die rechtmäßigen Verlierer können sich bei der Verbandsge meindeverwaltung - Fundamt - Montabaur, Telefon 02602[| 126 124, melden.
Bodennutzungshaupterhebung und Agrarberichterstattung 1995
In den Monaten März bis Mai 1995 findet eine Bodennutzung: haupterhebung und Agrarberichterstattung statt. Die Erhe bungen sind gesetzlich vorgeschrieben und erfassen u. a. die, — Nutzung der Bodenflächen, untergliedert nach Hauptnut zungs-, Kultur- und Fruchtarten

