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Montabaur

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Nr. 11/9?

2. Ausgleichszahlungen von Beteiligten bei

Umlegungsverfahren.124.000,DM

3. Erschließungs- und Ausbaubeiträge.380.000,- DM

4. Zuweisung des Landes zum Ausbau der

Hauptstraße. 5.000,- DM

5. Zuweisungen von Unternehmen zum

Ausbau der Hofstraße. 133.000,- DM

6. Zuweisung der KEVAG für die Trafostation

»Unter dem Dorf«. 32.300,- DM

7. Zuweisung des Landes für den

Wirtschaftswegebau. 36.000,- DM

8. Einnahmen aus der Veräußerung von

Grundstücken.400.000,- DM

9. Zuführung vom Verwaltungshaushalt. 1.186, DM

10. Entnahme aus der allgemeinen Rücklage... 367.139,DM. Ausblick 1996 bis 1998

Der Umbau des Gemeindehauses einschließlich Umfeldgestal­tung, die Sanierung des Sportplatzes, Zuweisungen für Dorfer­neuerungsmaßnahmen, der Ausbau der K 101/Verkehrskrei­sel, die Erschließung »Unter dem Dorf«, die Erschließung »Flurzaun/Appelstücken«, der Aushau der Brunnen­straße/Tanzplatz sowie die Erschließung »Steinheck« bilden die Investitionsschwerpunkte der kommenden Jahre.

Die mittelfristige Finanzplanung signalisiert eine Finanzie­rung der beabsichtigten Vorhaben, wenn auch erhebliche Neu­verschuldungen einkalkuliert werden müssen. Hier kann aber der Ortsgemeinderat korrigierend einwirken. Haushaltsrechnung 1993 beschlossen und Entlastung erteilt Im Januar 1995 tagte der Rechnungsprüfungsausschuß der Gemeinde in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, um sich vor Ort von der ordnungsgemäßen Aus­führung der Haushalts- und Kassengeschäft zu überzeugen. Nach Einsichtnahme in die Haushalts- und Kassenbelege wur­de abschließend vom Rechnungsprüfungsausschuß festge­stellt, daß die Überprüfung zu keinen Beanstandungen Anlaß gab. Daraufhin wurde die Haushaltsrechnung 1993 abge­schlossen und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. Die Zu­stimmung zur Jahresrechnung wurde nun in der Sitzung am 06.02.1995 erklärt.

Zugleich wurde dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordne­ten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbands­gemeinde für das Haushaltsjahr 1993 Entlastung erteilt.

Die in der Jahresrechnung zusammengestellten Eckdaten über den Abschluß des Haushaltsjahres 1993 werden im Rah­men einer gesonderten öffentlichen Bekanntmachung im Wo­chenblatt noch zur Kenntnis gegeben.

Änderung des Bebauungsplanes »Flurzaun - In den Appel- stücker« beschlossen

Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig, den Bebauungs­plan, »Flurzaun - In den Appelstücker« zu ändern und zu ergänzen.

Der Planbereich ist begrenzt

im Norden: Durch den Weg Flurstück 2697 und die Süd- penzen der Flurstücke 2379 his 2384 sowie 1888 und 1869

im Westen: Durch die Bergstraße bzw. die K 101 und die Westgrenze des Flurstückes 1813

im Süden: Durch die Nordstraße

im Osten: Durch den Wirtschaftsweg Flurstück 2691.

Die Textfestsetzung Nr. 1.11Höhenlage der baulichen Anlage

wurde wie folgt geändert:

Die Höhe Oberkante Rohfußhoden des Erdgeschosses darf bei talseitiger Erschließung sowie der Gelände- und Verkehrsflä­chengleichheit nicht mehr als 0,80 m (bisher 0,40 m) über dem höchsten Punkt der Oberkante fertige Straßendecke hinausra­gen. Die Oberkante fertige Straßendecke richtet sich nach den Festlegungen im Straßenausbauplan.

Im hängigen Gelände darf bei bergseitiger Erschließung die Höhe Oberkante Rohfußboden des Erdgeschosses, gemessen als Vertikalprojektion, an der bergseitig gelegenen Gebäude­kante zum Schnittpunkt natürliches Gelände 0,80 m (bisher 0,40 m) nicht überschreiten. Der natürliche Geländeverlauf ist zum jeweiligen Bauantrag nachzuweisen.

Das Gelände darf nur in dem Maße verändert werden, wie des für die Bebauung und Erschließung der Grundstücke unbe­dingt notwendig ist. Die angrenzenden Flächen sind anzuglei­chen und an die gegebene Geländesituation anzupassen. Außerdem wurde der Bebauungsplan um die Textfestsetzung 1.12

»Die Anzahl der Wohneinheiten wird auf höchstens drei be­grenzt« ergänzt.

Der Ortsgemeinderat stimmte dem Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes einschließlich Begründung in der Form zu, wie er in der Sitzung am 06.02.1995 Vorgelegen hat.

Sodann wurde beschlossen ,die Änderung und Ergänzung di| j Bebauungsplanes einschließlich Begründung für die Daue. eines Monats öffentlich auszulegen. Dies insbesondere des , halb, um bereits in diesem Stadium den betroffenen Bürger;, rechtzeitig die Möglichkeit zu geben, sich über die allgemeiner I < Ziele und Zwecke der Planung zu informieren.

Die Ratsmitglieder beschlossen des weiteren, das Beteili £- gungsverfahren der Träger öffentlicher Belange gemäß § $ Äbs. 1 BauGB einzuleiten.

Unterstützung der Jugendarbeit

Trotz großzügiger Bezuschussung der Ortsvereine durch die Ortsgemeinde wurde die Jugendarbeit bisher nicht unter­stützt. Deshalb wurden im Haushalt 500 DM eingestellt, die zur Unterstützung der Jugendarbeit verwendet werden kön t ( nen. Momentan startet ein Versuch, die Jugendarbeit neu zV l ordnen und einen »Jugendkreis« zu organisieren. '

Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig, daß über die ge­naue Verteilung der 500 DM noch Gespräche mit der Pfarrge- meinde geführt werden sollen. Der größte Teil soll jedoch der »offenen Jugendarbeit« zur Verfügung gestellt werden. Di. Abrechnung erfolgt dann anhand vorgelegter Belege.

Teilnahme am Wettbewerb »Unser Dorf soll schöner wer­den«

Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig, am diesjähriger Wettbewerb »Unser Dorf soll schöner werden« nicht teilzuneh. men. Nach Teilabschluß des Dorferneuerungsprogrammes soll' mittelfristig eine Teilnahme angestreht werden.

Pfarrgemeinde Ruppach-Goldhausen

Sozialausschuß

Der diesjährige Einkehrtag in der Fastenzeit findet für die Senioren aus Ruppach-Goldhausen, Großholbach und Klein­holbach, am Mittwoch, dem 29.03.1995, in Schönstatt, bei den Pallottinern statt. Auch jüngere Männer und Frauen sind zur Teilnahme herzlich eingeladen.

Pater Bendel hat die Gestaltung des Einkehrtages übernom­men. Thema wird unter anderem sein »Vinzenz Pallotti - Ein Geschenk für die Kirche«. Anmeldungen werden bis zum 25.03.1995 bei den Pfarrämtern angenommen.

Turn- und Sportverein 1921 Ahrbach e.V.

Abteilung Handball

Sonntag, 19. März 1995 -1. Mannschaft

17.00 Uhr: TuS Westerburg SG Saynbachtal/Ahrbach

Spielort: Realschule Sporthalle, Westerburg

Sonntag, 19. März 1995 - II. Mannschaft

18.00 Uhr: SG Saynbachtal/Ahrbach SV Untermosel II

Spielort: Kreissporthalle I, Montabaur

Treffpunkt: Kreissporthalle I Montabaur, um 17.15 Uhr

Zuschauer sind wie immer recht herzlich willkommen.

SG Heiligenroth; Ahrbach, Großholbach

Seniorenfußball

Unsere 1. Mannschaft spielt am 19.03.1995, um 14.30 Uhr, gegen SV Thalhausen. Das Spiel findet in Ruppach-Goldhau­sen statt.

Unsere 2. Mannschaft spielt am 19.03.1995, um 12.30 Uhr, gegen Horbach/Winden in Ruppach-Goldhausen.

Jugendfußball

A-Jugend: Sonntag, dem 19.03.1995, um 10.30 Uhr, in Feld­kirchen.

B-Jugend: Samstag, dem 18.03.1995, um 15.00 Uhr, gegen Engers in Heiligenroth.

Bei schönem Wetter findet dieses Spiel, um 16.00 Uhr, in Hundsangen, auf dem Rasenplatz, statt. Das Engers Tabellen­führer ist, muß hier unbedingt gepunktet werden, da unsere B-Jugend sich auf dem 2. Tabellenplatz befindet und somit sich die Chance auf die Meisterschaft wahren kann.

C-Jugend: Samstag, dem 18.03.1995, um 15.30 Uhr, gegen Rheinbreitbach, in Girod.

D-Jugend: Spielfrei.