Montabaur
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Nr. 11/9?
2. Ausgleichszahlungen von Beteiligten bei
Umlegungsverfahren.124.000,—DM
3. Erschließungs- und Ausbaubeiträge.380.000,- DM
4. Zuweisung des Landes zum Ausbau der
Hauptstraße. 5.000,- DM
5. Zuweisungen von Unternehmen zum
Ausbau der Hofstraße. 133.000,- DM
6. Zuweisung der KEVAG für die Trafostation
»Unter dem Dorf«. 32.300,- DM
7. Zuweisung des Landes für den
Wirtschaftswegebau. 36.000,- DM
8. Einnahmen aus der Veräußerung von
Grundstücken.400.000,- DM
9. Zuführung vom Verwaltungshaushalt. 1.186,— DM
10. Entnahme aus der allgemeinen Rücklage... 367.139,—DM. Ausblick 1996 bis 1998
Der Umbau des Gemeindehauses einschließlich Umfeldgestaltung, die Sanierung des Sportplatzes, Zuweisungen für Dorferneuerungsmaßnahmen, der Ausbau der K 101/Verkehrskreisel, die Erschließung »Unter dem Dorf«, die Erschließung »Flurzaun/Appelstücken«, der Aushau der Brunnenstraße/Tanzplatz sowie die Erschließung »Steinheck« bilden die Investitionsschwerpunkte der kommenden Jahre.
Die mittelfristige Finanzplanung signalisiert eine Finanzierung der beabsichtigten Vorhaben, wenn auch erhebliche Neuverschuldungen einkalkuliert werden müssen. Hier kann aber der Ortsgemeinderat korrigierend einwirken. Haushaltsrechnung 1993 beschlossen und Entlastung erteilt Im Januar 1995 tagte der Rechnungsprüfungsausschuß der Gemeinde in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, um sich vor Ort von der ordnungsgemäßen Ausführung der Haushalts- und Kassengeschäft zu überzeugen. Nach Einsichtnahme in die Haushalts- und Kassenbelege wurde abschließend vom Rechnungsprüfungsausschuß festgestellt, daß die Überprüfung zu keinen Beanstandungen Anlaß gab. Daraufhin wurde die Haushaltsrechnung 1993 abgeschlossen und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. Die Zustimmung zur Jahresrechnung wurde nun in der Sitzung am 06.02.1995 erklärt.
Zugleich wurde dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1993 Entlastung erteilt.
Die in der Jahresrechnung zusammengestellten Eckdaten über den Abschluß des Haushaltsjahres 1993 werden im Rahmen einer gesonderten öffentlichen Bekanntmachung im Wochenblatt noch zur Kenntnis gegeben.
Änderung des Bebauungsplanes »Flurzaun - In den Appel- stücker« beschlossen
Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig, den Bebauungsplan, »Flurzaun - In den Appelstücker« zu ändern und zu ergänzen.
Der Planbereich ist begrenzt
— im Norden: Durch den Weg Flurstück 2697 und die Süd- penzen der Flurstücke 2379 his 2384 sowie 1888 und 1869
— im Westen: Durch die Bergstraße bzw. die K 101 und die Westgrenze des Flurstückes 1813
— im Süden: Durch die Nordstraße
— im Osten: Durch den Wirtschaftsweg Flurstück 2691.
Die Textfestsetzung Nr. 1.11 —Höhenlage der baulichen Anlage
— wurde wie folgt geändert:
Die Höhe Oberkante Rohfußhoden des Erdgeschosses darf bei talseitiger Erschließung sowie der Gelände- und Verkehrsflächengleichheit nicht mehr als 0,80 m (bisher 0,40 m) über dem höchsten Punkt der Oberkante fertige Straßendecke hinausragen. Die Oberkante fertige Straßendecke richtet sich nach den Festlegungen im Straßenausbauplan.
Im hängigen Gelände darf bei bergseitiger Erschließung die Höhe Oberkante Rohfußboden des Erdgeschosses, gemessen als Vertikalprojektion, an der bergseitig gelegenen Gebäudekante zum Schnittpunkt natürliches Gelände 0,80 m (bisher 0,40 m) nicht überschreiten. Der natürliche Geländeverlauf ist zum jeweiligen Bauantrag nachzuweisen.
Das Gelände darf nur in dem Maße verändert werden, wie des für die Bebauung und Erschließung der Grundstücke unbedingt notwendig ist. Die angrenzenden Flächen sind anzugleichen und an die gegebene Geländesituation anzupassen. Außerdem wurde der Bebauungsplan um die Textfestsetzung 1.12
»Die Anzahl der Wohneinheiten wird auf höchstens drei begrenzt« ergänzt.
Der Ortsgemeinderat stimmte dem Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes einschließlich Begründung in der Form zu, wie er in der Sitzung am 06.02.1995 Vorgelegen hat.
Sodann wurde beschlossen ,die Änderung und Ergänzung di| j Bebauungsplanes einschließlich Begründung für die Daue. eines Monats öffentlich auszulegen. Dies insbesondere des , halb, um bereits in diesem Stadium den betroffenen Bürger;, rechtzeitig die Möglichkeit zu geben, sich über die allgemeiner I < Ziele und Zwecke der Planung zu informieren.
Die Ratsmitglieder beschlossen des weiteren, das Beteili £- gungsverfahren der Träger öffentlicher Belange gemäß § $ Äbs. 1 BauGB einzuleiten.
Unterstützung der Jugendarbeit
Trotz großzügiger Bezuschussung der Ortsvereine durch die Ortsgemeinde wurde die Jugendarbeit bisher nicht unterstützt. Deshalb wurden im Haushalt 500 DM eingestellt, die zur Unterstützung der Jugendarbeit verwendet werden kön t ( nen. Momentan startet ein Versuch, die Jugendarbeit neu zV l ordnen und einen »Jugendkreis« zu organisieren. '
Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig, daß über die genaue Verteilung der 500 DM noch Gespräche mit der Pfarrge- meinde geführt werden sollen. Der größte Teil soll jedoch der »offenen Jugendarbeit« zur Verfügung gestellt werden. Di. Abrechnung erfolgt dann anhand vorgelegter Belege.
Teilnahme am Wettbewerb »Unser Dorf soll schöner werden«
Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig, am diesjähriger Wettbewerb »Unser Dorf soll schöner werden« nicht teilzuneh. men. Nach Teilabschluß des Dorferneuerungsprogrammes soll' mittelfristig eine Teilnahme angestreht werden.
Pfarrgemeinde Ruppach-Goldhausen
Sozialausschuß
Der diesjährige Einkehrtag in der Fastenzeit findet für die Senioren aus Ruppach-Goldhausen, Großholbach und Kleinholbach, am Mittwoch, dem 29.03.1995, in Schönstatt, bei den Pallottinern statt. Auch jüngere Männer und Frauen sind zur Teilnahme herzlich eingeladen.
Pater Bendel hat die Gestaltung des Einkehrtages übernommen. Thema wird unter anderem sein »Vinzenz Pallotti - Ein Geschenk für die Kirche«. Anmeldungen werden bis zum 25.03.1995 bei den Pfarrämtern angenommen.
Turn- und Sportverein 1921 Ahrbach e.V.
Abteilung Handball
Sonntag, 19. März 1995 -1. Mannschaft
17.00 Uhr: TuS Westerburg — SG Saynbachtal/Ahrbach
Spielort: Realschule — Sporthalle, Westerburg
Sonntag, 19. März 1995 - II. Mannschaft
18.00 Uhr: SG Saynbachtal/Ahrbach — SV Untermosel II
Spielort: Kreissporthalle I, Montabaur
Treffpunkt: Kreissporthalle I Montabaur, um 17.15 Uhr
Zuschauer sind wie immer recht herzlich willkommen.
SG Heiligenroth; Ahrbach, Großholbach
Seniorenfußball
Unsere 1. Mannschaft spielt am 19.03.1995, um 14.30 Uhr, gegen SV Thalhausen. Das Spiel findet in Ruppach-Goldhausen statt.
Unsere 2. Mannschaft spielt am 19.03.1995, um 12.30 Uhr, gegen Horbach/Winden in Ruppach-Goldhausen.
Jugendfußball
A-Jugend: Sonntag, dem 19.03.1995, um 10.30 Uhr, in Feldkirchen.
B-Jugend: Samstag, dem 18.03.1995, um 15.00 Uhr, gegen Engers in Heiligenroth.
Bei schönem Wetter findet dieses Spiel, um 16.00 Uhr, in Hundsangen, auf dem Rasenplatz, statt. Das Engers Tabellenführer ist, muß hier unbedingt gepunktet werden, da unsere B-Jugend sich auf dem 2. Tabellenplatz befindet und somit sich die Chance auf die Meisterschaft wahren kann.
C-Jugend: Samstag, dem 18.03.1995, um 15.30 Uhr, gegen Rheinbreitbach, in Girod.
D-Jugend: Spielfrei.

