Montabaur
Nr. 10/95
m
Wassergeld und laufende Abwasserentgelte
- Rest 1994 und I. Quartal 1995 sind fällig die Verbandsgemeindewerke machen darauf aufmerksam, daß am
15.03.1995
die Restbeträge 1994 sowie die Abschläge für das I. Quartal 1995 fällig sind.
Wir bitten höflich, die fälligen Abschläge zu überweisen.
Bei Bankabbuchern wird die 1. Rate und der Restbetrag 1994 in den nächsten Tagen durch Lastschriftverfahren eingezogen.
56410 Montabaur, 10.03.1995
Verbandsgemeindewerke Montabaur Piwowarsky, Werkleiter
Bekanntmachung
1. Mit Datum vom 01.07.1992 beantragte Herr Fritz Schmidt, Oberelbert, die wasserrechtliche Planfeststellung für die Umbauarbeiten an seiner Teichanlage am Forellenhof in Oberelbert. Die Fischteichanlage, die bereits im Jahr 1976 von der Bezirksregierung Koblenz planfestgestellt worden ist, soll der jetzigen Nutzung angepaßt werden.
Hierfür ist gemäß § 31 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz-WHG) vom 23.09.1986 (BGBl. IS. 1529), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.08.1992 (BGBl. I S. 1564), i. V. m. den §§ 72 ff. und 114 ff. des Wassergesetzes für das Land Rheinland-Pfalz (Landeswassergesetz — LWG) vom 14.12.1990 (GVB1. S. 11), sowie den §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes (VwVfG) vom 25.05.1976 (BGBl. I S. 1253), jeweils in der geltenden Fassung, die Durchführung eines förmlichen Planfeststellungsverfahrens erforderlich.
2. Näheres über Art und Umfang des beantragten Vorhabens kann den Antrags- und Planunterlagen (Erläuterungen, Zeichnungen, Pläne) entnommen werden, die im Zeitraum vom 27.03.1995 bis zum 27.04.1995 wie folgt zu jedermanns Einsichtnahme ausgelegt werden:
- bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Zim- mer-Nr. 204 a, zu den folgenden Dienstzeiten: Montag bis Mittwoch 08.00 bis 12.00 Uhr, Donnerstag 08.00 bis 12.00 Ulm und 16.00 bis 18.00 Uhr, Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr.
— der Kreisverwaltung des Westerwald-Kreises, 56410 Montabaur, Peter-Altmeier-Platz 1, Zimmer Nr. N152 / N 153, zu den folgenden Dienstzeiten: Montag bis Donnerstag 07.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr, freitags 07.30 bis 13.00 Uhr.
3. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis spätestens zum 11.05.1995, Einwendungen gegen das Vorhaben erheben. Die Einwendungen sind schriftlich oder zur Niederschrift bei den o.a. Behörden zu erheben.
Für den fristgerechten Eingang der Einwendungen ist das Datum des Eingangs bei den erwähnten Behörden maßgebend.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist werden alle Einwendungen ausgeschlossen, 'die nicht auf privatrechtlichen Titeln beruhen.
4. Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen den Plan und die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden und den Personen erörtert, die Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben haben.
Der Träger des Vorhabens, die jeweiligen Behörden und die Personen, die Einwendungen erhoben haben, werden von dem Erörterungstermin benachrichtigt. Beim Ausbleiben eines Beteiligten zu dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.
5. Bei mehr als 100 vorzunehmenden Benachrichtigungen oder Zustellungen
— können die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden, und
- kann die Zustellung der Entscheidungen über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
(S.) In Vertretung: Dr. Stadtfeld
Die Verwaltung informiert
Öffnungszeiten der
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
jeweils vormittags von sowie donnerstags von
Telefonisch erreichen Sie uns zu den o. g. Öffnungszeiten sowie montags- bis donnerstagsnachmittags von...14.001
16.00 bis 18.00 Uhr
Hund als Fundsache
Am Freitag, dem 04.03.1995, wurde auf der Autobahn ein Schäferhundmischling aufgefunden.
Der rechtmäßige Verlierer kann sich bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Tel.: 02602/126124, melden.
Hund kostenlos abzugeben
1 silbergrauer Spitz (Rüde) kann an tierliebende Personen kostenlos abgegeben werden. Interessenten können sich bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Tel.: 02602/126124 oder 02602/17961, melden.
Ehrung einer langjährigen Mitarbeiterin
Im Rahmen einer kleinen Feierstunde beging am 01.03.1995 Frau Rita Herrmann ihr 25jähriges Dienstjubiläum bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur. Frau Herrmann war im März 1970 als Verwaltungslehrling in den Dienst der Stadt Montabaur eingetreten. Nach Prüfungsabschluß und Übernahme in das Angestelltenverhältnis wurde Frau Herrmann über lange Jahre im Sozialamt eingesetzt. Im Jahre 1986 erfolgte eine Umsetzung zur Verbandsgemeindekasse, wo sie seither im Vollstreckungswesen tätig ist. Bürgermeister Dr. Possel-Dölken dankte namens des Rates und der Verwaltung für die langjährige Mitarbeit und überreichte die Jubiläumsurkunde sowie ein Präsent. Für den Personalrat übermittelte Rudolf Eulberg die besten Wünsche und überreichte gleichfalls ein Präsent.
Für den Personalrat überreicht Rudolf Eulberg der Jubilarin ein Präsent im Beisein von Bürgermeister Dr. Possel-Dölketi.
Kurzzeitige Vollsperrung der Bahnhofstraße
Am Samstag, dem 11.03.1995, muß voraussichtlich ab 14.00 Uhr die Bahnhofstraße ab der Einmündung Wallstraße (KE- VAG) für die Dauer von 1 bis 2 Stunden für jeglichen Verkehr gesperrt werden.
Die Sperrung ist erforderlich, um ein 4 t schweres Kühlaggregat anzuliefern; wegen der örtlichen Verhältnisse benötigt das Lieferfahrzeug die gesamte .Straßenfläche.
Die Anlieger des Schloßberges (Vorderer und Hinterer Rebstock, Burgstraße, Kleiner Markt) werden gebeten, für An-

