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Montabaur

Nr. 10/95

(tlw.), der Straße »Allmannshausen« / Staudter Straße (tlw.), der Randbebauung im Bereich der Straße Allmannshausen, des Betriebsgeländes der Fa. Volkmann & Roßbach und der Hohe Straße (tlw.) sowie der Werkstraße

- im Westen:

von der Eschelbacher Straße (L 313)

und ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.

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Der Aufstellungsbeschluß des Stadtrates von Montabaur wird

hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

56410 Montabaur, 6. März 1995

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Änderung des Bebauungsplanes »Lindchen«

der Stadt Montabaur

hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses ge­mäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am

09.02.1995 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan

»Lindchen« wie folgt zu ändern:

1. Auch für den südlichen Teil des Plangebietes wird die Zahl der Vollgeschosse auf max. drei (bisher 2) festgeschrieben.

2. Für die an diesem Standort vorgesehenen drei Baukörper wird die Firsthöhe auf max. 11,00 m begrenzt; Bezugspunkt hierfür ist die derzeitige Geländeoberfläche.

3. Für die Errichtung einer Tiefgarage wird eine Baugrenze festgelegt.

4. Für das gesamte Plangebiet wird ein Grünordnungsplan erstellt.

Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

Der Planbereich ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.

56410 Montabaur, 17. Februar 1995

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Änderung des Bebauungsplanes »Lindchen«

der Stadt Montabaur

hier; Öffentliche Auslegung der Änderungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 09.02.1995 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Lindchen« zu ändern (s. vorstehende öffentliche Bekanntma­chung).

Gleichzeitig hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 09.02.1995 den Beschluß gefaßt, auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zu verzichten.

Die Änderungsplanung einschließlich Begründung liegt ge­mäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 20.03. bis 24.04.1995 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimm er 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mitt­wochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Der Änderungsbereich ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.

56410 Montabaur, 17. Februar 1995

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister