Montabaur
. 0 .
Nr. 10/95
“Öffentl. Bekanntmachungen”
Sitzung des Stadtrates der Stadt Montabaur
Die nächste Sitzung des Stadtrates der Stadt Montabaur findet am
Donnerstag, dem 16. März 1995, um 18.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses (Altbau) statt.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
1. Bericht des Bürgermeisters
2. Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Hospitalfonds der Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr 1995
3. Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1994
4. Erhöhung der Parkgebühren für die Parkgarage Mitte (Konrad-Ädenauer-Platz)
5. Änderung des Bebauungsplanes »Himmelfeld« (ehern. Hotel für die Grundstücke Flur 39, Flurstücke 1/2,1/3 und 2/2, Am Himmelfeld 64
6. Einwohnerfragestunde
7. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen 56410 Montabaur, 06.03.1995
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Hinweise auf Fraktionssitzungen:
Zur Vorbereitung der o. g. Sitzung finden folgende Fraktionssitzungen statt:
CDU: Montag, 13.03.1995, 18.00 Uhr, im Sitzungssaal
des Rathauses (Altbau), 1. Stock, Tel.: 02602/126.157
SPD: Dienstag, 14.03.1995, 19.00 Uhr im Trau- und
Besprechungszimmer des Rathauses, Neubau, 2. Stock, Zimmer-Nr. 214, Tel.: 02602/126.121 FWG: Montag, 13.03.1995, 19.00 Uhr im Sozialraum des
Rathauses (Neubau) 3. Stock, Tel.: 02602/126.188 BfM: Mittwoch, 15.03.1995, 20.00 Uhr in der Gaststätte
»Decker« in Montabaur-Elgendorf B90/Grüne: Montag, 13.03.1995, 19.00 Uhr bei Herrn Olaf Manns, Talweg 2, 56410 Montabaur-Horressen
Haushaltssatzung
der Stadt Montabaur für das Jahr 1995 vom 06.03.1995 Der Stadtrat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 23.02.1995 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1995 wird im
Verwaltungshaushalt
in der Einname auf.26.280.000,—DM
in der Ausgabe auf.26.280.000,- DM
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf.13.147.000,—DM
in der Ausgabe auf..-.13.147.000,—DM
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.2.196.000 DM
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf.3.160.000 DM
(Nachrichtlich: Gesamtbetrag der Umschuldungskredite in
1995 rd.1.458.115 DM)
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A).250 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).290 v. H.
2. Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital....330 v. H.
3. Die Hundesteuer
beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund.100,— DM
für den zweiten Hund.130,— DM
für jeden weiteren Hund..160,— DM
II.
Aufgrund des § 101 Abs. 2 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz hat der Stadtrat am 09.02.1995 das Investitionsprogramm für die Jahre 1994 bis 1998 beschlossen. Es schließt mit folgenden Summen ab:
Gesamtinvestitionen.47.149.000 DM
davon entfallen auf die Haushaltsjahre
1994 . 8.422.000 DM
1995 .12.830.000 DM
1996..14.910.000 DM
1997 . 6.346.000 DM
1998 . 4.641.000 DM
III.
Genehmigung der Haushaltssatzung Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Stadt Montabaur für das Haushaltsj ahr 1995 wird hiermit erteilt:
I. Zu dem Gesamtbetrag der Kredite
in Höhe von. 2.196.000 DM
II. Zu dem Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen.2.250.000 DM
für den im Haushaltsjahr 1996 voraussichtlich Kredite aufgenommen werden müssen.
56410 Montabaur, 23.02.1995
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Abt. 1 Az. 029/901-10 Im Aufträge gez. Meckel
IV.
Der Haushaltsplan hegt zur Einsichtnahme vom 13.03.1995 bis 22.03.1995 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags Von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Montabaur, 06.03.1995 Stadt Montabaur (S.)
gez. Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153).
Aufstellung des Bebauungsplanes »ICE-Bahnhof Montabaur«
der Stadt Montabaur
hier: Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 31.05.1994 den Beschluß gefaßt, einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung »ICE-Bahnhof Montabaur« aufzustellen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:
- im Norden:
von der Trasse der ICE-Neubaustrecke
- im Osten:
von der Tonnerrestraße -im Süden:
vom Grundstück des Arbeitsamtes Montabaur, den rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Bebauung an der Alleestraße

