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Montabaur

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Nr. 10/95

Öffentl. Bekanntmachungen

Sitzung des Stadtrates der Stadt Montabaur

Die nächste Sitzung des Stadtrates der Stadt Montabaur fin­det am

Donnerstag, dem 16. März 1995, um 18.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses (Altbau) statt.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1. Bericht des Bürgermeisters

2. Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Hospitalfonds der Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr 1995

3. Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1994

4. Erhöhung der Parkgebühren für die Parkgarage Mitte (Konrad-Ädenauer-Platz)

5. Änderung des Bebauungsplanes »Himmelfeld« (ehern. Ho­tel für die Grundstücke Flur 39, Flurstücke 1/2,1/3 und 2/2, Am Himmelfeld 64

6. Einwohnerfragestunde

7. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen 56410 Montabaur, 06.03.1995

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Hinweise auf Fraktionssitzungen:

Zur Vorbereitung der o. g. Sitzung finden folgende Fraktions­sitzungen statt:

CDU: Montag, 13.03.1995, 18.00 Uhr, im Sitzungssaal

des Rathauses (Altbau), 1. Stock, Tel.: 02602/126.157

SPD: Dienstag, 14.03.1995, 19.00 Uhr im Trau- und

Besprechungszimmer des Rathauses, Neubau, 2. Stock, Zimmer-Nr. 214, Tel.: 02602/126.121 FWG: Montag, 13.03.1995, 19.00 Uhr im Sozialraum des

Rathauses (Neubau) 3. Stock, Tel.: 02602/126.188 BfM: Mittwoch, 15.03.1995, 20.00 Uhr in der Gaststätte

»Decker« in Montabaur-Elgendorf B90/Grüne: Montag, 13.03.1995, 19.00 Uhr bei Herrn Olaf Manns, Talweg 2, 56410 Montabaur-Horressen

Haushaltssatzung

der Stadt Montabaur für das Jahr 1995 vom 06.03.1995 Der Stadtrat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 23.02.1995 hiermit bekanntgemacht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1995 wird im

Verwaltungshaushalt

in der Einname auf.26.280.000,DM

in der Ausgabe auf.26.280.000,- DM

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf.13.147.000,DM

in der Ausgabe auf..-.13.147.000,DM

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.2.196.000 DM

2. der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf.3.160.000 DM

(Nachrichtlich: Gesamtbetrag der Umschuldungskredite in

1995 rd.1.458.115 DM)

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A).250 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).290 v. H.

2. Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital....330 v. H.

3. Die Hundesteuer

beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehal­ten werden:

für den ersten Hund.100, DM

für den zweiten Hund.130, DM

für jeden weiteren Hund..160, DM

II.

Aufgrund des § 101 Abs. 2 der Gemeindeordnung von Rhein­land-Pfalz hat der Stadtrat am 09.02.1995 das Investitionspro­gramm für die Jahre 1994 bis 1998 beschlossen. Es schließt mit folgenden Summen ab:

Gesamtinvestitionen.47.149.000 DM

davon entfallen auf die Haushaltsjahre

1994 . 8.422.000 DM

1995 .12.830.000 DM

1996..14.910.000 DM

1997 . 6.346.000 DM

1998 . 4.641.000 DM

III.

Genehmigung der Haushaltssatzung Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Stadt Montabaur für das Haushaltsj ahr 1995 wird hiermit erteilt:

I. Zu dem Gesamtbetrag der Kredite

in Höhe von. 2.196.000 DM

II. Zu dem Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen.2.250.000 DM

für den im Haushaltsjahr 1996 voraussichtlich Kredite aufgenommen werden müssen.

56410 Montabaur, 23.02.1995

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901-10 Im Aufträge gez. Meckel

IV.

Der Haushaltsplan hegt zur Einsichtnahme vom 13.03.1995 bis 22.03.1995 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags Von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Montabaur, 06.03.1995 Stadt Montabaur (S.)

gez. Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form­vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekannt­machung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbe­hörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verlet­zung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachver­halts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend ge­macht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fas­sung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153).

Aufstellung des Bebauungsplanes »ICE-Bahnhof Montabaur«

der Stadt Montabaur

hier: Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 31.05.1994 den Beschluß gefaßt, einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung »ICE-Bahnhof Montabaur« aufzustellen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt be­grenzt:

- im Norden:

von der Trasse der ICE-Neubaustrecke

- im Osten:

von der Tonnerrestraße -im Süden:

vom Grundstück des Arbeitsamtes Montabaur, den rückwär­tigen Grundstücksgrenzen der Bebauung an der Alleestraße