Montabaur
Der Fahrpreis beträgt 20— DM. Anmeldung bitte bis Sonntag, 26.02.1995 bei den bekannten Personen oder beim katholischen Pfarramt Holler, Tel.: 3495.
Meßdienergruppe mit Jens Metternich:
Donnerstag, 02.03.1995.15.00 Uhr, Kirche
Meßdienergruppe mit Oliver Holzenthal:
Donnerstag, 02.03.1995.16.00 Uhr, Kirche
Vorbereitung Jugendgottesdienst
Zur Vorbereitung des Jugendgottesdienstes am Samstag, 11. März 1995, in der Pfarrkirche zu Stahlhofen laden wir alle interessierten Jugendlichen aus dem Pfarreienverband ein. Arbeitstreffen ist Freitag, 3. März 1995, 18.00 Uhr, im Pfarrhaus Stahlhofen.
Männergesangverein »Frohsinn - Lyra«
Jahreshauptversammlung des MGV Unsere diesjährige Jahreshauptversammlung findet am Mittwoch, dem 15. März 1995, um 20.00 Uhr, im Vereinslokal Heibel statt!
Aus diesem Grunde beginnt die Gesangstunde bereits um 19.00 Uhr.
Der Männergesangverein Frohsinn — Lyra lädt daher alle aktiven und inaktiven Vereinsmitglieder hierzu recht herzlich ein. ’
Stahlhofen
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Stahlhofen für das Jahr 1995 vom 15.02.1995 I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 09.02.1995 hiermit bekanntgemacht wird:
s 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1995 wird im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf.676.000,-DM
in der Ausgabe auf.676.000,-DM
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf.767.000,—DM
in der Ausgabe auf.767.000,—DM
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.—
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf ..—
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A).250 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).290 v. H.
2. Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital.300 v. H.
3. Die Hundesteuer
beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund.36,-DM
für den zweiten Hund.54,— DM
für jeden weiteren Hund.72,— DM
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Stahlhofen für das Haushaltsjahr 1995 werden keine Bedenken erhoben. 56410 Montabaur, 09.02.1995 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901-10
im Aufträge gez. Meckel
III. *
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 27.02.1995 bis 08.03.1995 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monta
Nr. 8/95
baur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Stahlhofen, 15.02.1995 Ortsgemeindeverwaltung Stahlhofen (S.)
gez. Diel, Ortsbürgermeister
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153).
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 03.02.1995 der Ortsgemeinde Stahlhofen für das Haushaltsjahr 1993
I.
Haushaltsrechnung
Feststellung des Ergebnisses:
Verwaltungshaushalt DM
Vermögenshaushalt DM
Gesamt DM
Soll-Einnahmen
780.475,18
092.843,19
1.473.318,37
Summe bereinigte Soll- Einnahmen
780.475,18
692.843,19
1.473.318,37
Soll-Ausgaben
780.475,18
684.981,05
1.465.456,23
+ Neue
Haushaltsausgabereste
7.862,14
7.862,14
Summe bereinigte Soll-Ausgaben
780.475,18
692.843,19
1.473.318,37
Überschuß/Fehlbetrag
--
Festgestellt: Montabaur, 16.05.1994 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
gez. Reusch, I. Beigeordneter
II.
Enlastungsbeschluß
Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1993 aufgestellte Jahresrechnung gemäß § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1993 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet. Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.
HI.
Öffentliche Auslegung
Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 27.02.1995 bis 08.03.1995 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18,00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Stahlhofen, 17.02.1995 (S.)
Ortsgemeindeverwaltung Stahlhofen
gez. Diel, Ortsbürgermeister
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