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Montabaur

Der Fahrpreis beträgt 20 DM. Anmeldung bitte bis Sonntag, 26.02.1995 bei den bekannten Personen oder beim katholi­schen Pfarramt Holler, Tel.: 3495.

Meßdienergruppe mit Jens Metternich:

Donnerstag, 02.03.1995.15.00 Uhr, Kirche

Meßdienergruppe mit Oliver Holzenthal:

Donnerstag, 02.03.1995.16.00 Uhr, Kirche

Vorbereitung Jugendgottesdienst

Zur Vorbereitung des Jugendgottesdienstes am Samstag, 11. März 1995, in der Pfarrkirche zu Stahlhofen laden wir alle interessierten Jugendlichen aus dem Pfarreienverband ein. Arbeitstreffen ist Freitag, 3. März 1995, 18.00 Uhr, im Pfarr­haus Stahlhofen.

Männergesangverein »Frohsinn - Lyra«

Jahreshauptversammlung des MGV Unsere diesjährige Jahreshauptversammlung findet am Mittwoch, dem 15. März 1995, um 20.00 Uhr, im Vereinslokal Heibel statt!

Aus diesem Grunde beginnt die Gesangstunde bereits um 19.00 Uhr.

Der Männergesangverein Frohsinn Lyra lädt daher alle aktiven und inaktiven Vereinsmitglieder hierzu recht herzlich ein.

Stahlhofen

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Stahlhofen für das Jahr 1995 vom 15.02.1995 I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemein­deordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung be­schlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 09.02.1995 hiermit be­kanntgemacht wird:

s 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1995 wird im Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf.676.000,-DM

in der Ausgabe auf.676.000,-DM

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf.767.000,DM

in der Ausgabe auf.767.000,DM

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf ..

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A).250 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).290 v. H.

2. Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital.300 v. H.

3. Die Hundesteuer

beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehal­ten werden:

für den ersten Hund.36,-DM

für den zweiten Hund.54, DM

für jeden weiteren Hund.72, DM

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Stahlhofen für das Haushaltsjahr 1995 werden keine Bedenken erhoben. 56410 Montabaur, 09.02.1995 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901-10

im Aufträge gez. Meckel

III. *

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 27.02.1995 bis 08.03.1995 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­

Nr. 8/95

baur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Stahlhofen, 15.02.1995 Ortsgemeindeverwaltung Stahlhofen (S.)

gez. Diel, Ortsbürgermeister

Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form­vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekannt­machung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbe­hörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verlet­zung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachver­halts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend ge­macht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fas­sung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153).

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 03.02.1995 der Ortsgemeinde Stahlhofen für das Haushaltsjahr 1993

I.

Haushaltsrechnung

Feststellung des Ergebnisses:

Verwaltungs­haushalt DM

Vermögens­haushalt DM

Gesamt DM

Soll-Einnahmen

780.475,18

092.843,19

1.473.318,37

Summe bereinigte Soll- Einnahmen

780.475,18

692.843,19

1.473.318,37

Soll-Ausgaben

780.475,18

684.981,05

1.465.456,23

+ Neue

Haushaltsausgabereste

7.862,14

7.862,14

Summe bereinigte Soll-Ausgaben

780.475,18

692.843,19

1.473.318,37

Überschuß/Fehlbetrag

--

Festgestellt: Montabaur, 16.05.1994 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

gez. Reusch, I. Beigeordneter

II.

Enlastungsbeschluß

Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemein­deverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1993 aufge­stellte Jahresrechnung gemäß § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsge­meinde für das Haushaltsjahr 1993 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet. Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.

HI.

Öffentliche Auslegung

Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 27.02.1995 bis 08.03.1995 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18,00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Stahlhofen, 17.02.1995 (S.)

Ortsgemeindeverwaltung Stahlhofen

gez. Diel, Ortsbürgermeister

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