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Montabaur

Nr. 8/95

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Bebauungspläne

a) Änderung des Bebauungsplanes »Lindchen«, Dritter Bauabschnitt des Business-Park Montabaur, Elgen- dorfer Straße/Hohe Straße

Der Stadtrat faßte den Änder'ungs- und Zustimmungsbeschluß zum Bebauungsplan »Lindchen« für das Flurstück 2101/43 und 2101/42. Er beschloß den Verzicht auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. l.BauGB. Außerdem wurde die öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfes ein­schließlich Begründung und Planskizze gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Gleichzeitig wird das Beteiligungsverfah­ren der Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Zur Unterhaltung des Stadions führte er aus, die hier veran­schlagte Maßnahme sei ein versteckter Mangel. Daher müßte der Ansatz von 43.000,DM mit einem Sperrvermerk versehen werden und die Verwaltung die Angelegenheit als Garantiesa­che rechtlich durchsetzen.

Lorenz beantragte, eine Vereinsförderung in 1995 vorzusehen. Ziel der Förderung sollte es sein, besondere Leistungen der Vereine zu honorieren sei es wegen eines besonderen Wer­beeffektes für die Stadt, oder z. B. wegen besonderer sportli­cher Fairness. Hierzu müßten noch Richtlinien erarbeitet wer­den. Als Ansatz schlug er zunächst 20.000,DM vor.

Zur Dorfgemeinschaftshalle Eigendorf beantragte er, Pla­nungskosten für einen Kücheneinbau und ein Stuhllager in den Haushalt einzustellen, da die Halle so nicht mehr zeitge­mäß sei.

Lorenz beantragte außerdem, angesichts des anstehenden Umbaus der Kreissparkasse, in der Wilhelm-Mangels-Straße eine Buswartehalle mit WC, Heizung und Kiosk zu bauen. Da die Unterstellmöglichkeiten vor der Kreissparkasse künftig wegfielen, sei es unbedingt notwendig, einen Unterstand auf der gegenüberhegenden Straßenseite vorzusehen. Hierzu soll­ten zunächst 10.000,-DM veranschlagt werden.

Die von den Fraktionen vorgetragenen Grundsatzpositionen wurden kontrovers diskutiert. Anschließend wurde über die gestellten Anträge wie folgt abgestimmt:

- Den CDU-Änträgen, den Zuschuß an das Haus der Jugend auf90.000,-DM zu reduzieren sowie die Weihnachtsbeihilfe auf 28.000,- DM festzuschreiben, wurde mehrheitlich zuge­stimmt. Die Weihnachtsbeleuchtungskosten wurden ein­stimmig auf den Ansatz des Vorjahres reduziert.

- Den SPD-Antrag, die Aufwendungen für Ratssitzungen um 2.000,-DM zu kürzen, lehnte der Stadtrat mehrheitlich ab. Desgleichen gilt für die beantragten Streichungen des Außenanstriches der Waldbachhalle sowie der Anschaffung einer Vitrine. Dem Antrag, die Anschaffung einer Fahnen­stange für den Wofsturm zu streichen, wurde mehrheitlich zugestimmt. Den Ansatz für den Kinderspielplatz Eschel­bach um 15.000,DM zu kürzen, wurde mehrheitlich abge­lehnt. Außerdem lehnte der Stadtrat den SPD-Antrag ab, den Ansatz für den Radweg Gelbachtal (40.000, DM) für 1995 zu streichen.

- Der FWG-Antrag, den verkehrsberuhigten Ausbau der Baumbacher Straße in 1995 zu streichen, wurde abgelehnt.

- Der Stadtrat lehnte den Antrag der BfM ab, eine Vereins­förderung vorzusehen. Außerdem wurde der Antrag der BfM, Mittel für die Planung einer Küche und eines Stuhlla­gers in der Dorfgemeinschaftshalle Eigendorf in Höhe von 10.000,- DM bereitzustellen, abgelehnt. Der Stadtrat sprach sich auch mehrheitlich gegen den Antrag aus, Mittel für den Bau einer Bushaltestelle (Warteraum mit Heizung, WC, Kiosk) vorzusehen.

Folgende Änderungen wurden konkret festgelegt:

- Für den südlichen Teil des Plangebietes wird die Zahl der Vollgeschosse auf maximal 3 (bisher waren es 2) festge­schrieben.

- Für die an diesem Standort vorgesehene 3 Baukörper wird die Firsthöhe auf max. lim begrenzt; Bezugspunkt hierfür ist die derzeitige Geländeoberfläche.

- Für die Errichtung einer Tiefgarage wird eine Baugrenze festgelegt.

- Für das gesamte Plangebiet wird ein Grünordnungsplan erstellt.

Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt in Fortführung der auf dem Grundstück bereits errichteten Bebauung. In den vorgesehenen Büroeinheiten können bis zu 9 Firmen angesie­delt werden, was seitens der Stadt aus arbeitsmarktpoliti­schen und auch städtebaulichen Gesichtspunkten zur Abrun­dung des bebauten Plangebietes befürwortet wird. Ratsmitglied Lorenz (BfM) erklärte in der Sitzung, seine Frak­tion begrüße die positive Entwicklung derFa. 1 & 1. Sie stimme jedoch gegen die geplante Änderung, weil die Zu- bzw. Aus­fahrt der Tiefgarage zur Ruhrstraße geführt werde. Die BfM fordere dagegen eine Anbindung der Tiefgarage an die K 150.

b) Änderung des Bebauungsplanes »Alter Galgen« - . Schützenverein

Der Stadtrat beschloß einstimmig, das Flurstück 87/4, Flur 45, Im Schützengrund 1, als Fläche für eine Sportanlage »Schießanlage« auszuweisen und durch ein entsprechendes Symbol nach der Planzeichenverordnung zu kennzeichnen. Die überbaubare Fläche wird entsprechend der Planskizze eingeschränkt und die bisher festgelegten Baugrenzen werden entsprechend geändert. Der Stadtrat beschloß in diesem Rah­men den Verzicht auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung; er beschloß die öffentliche Auslegung und die Einleitung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange.

Die Bebauungsplanänderung ist notwendig, da das betreffen­de Grundstück des Schützenvereins ausschließlich zu sportli­chen Zwecken genutzt wird. Dies widerspricht den derzeitigen Festsetzungen des Bebauungsplanes »Älter Galgen« bezügl. Art und Maß der baulichen Nutzung als gewerbliches Bau­grundstück. Außerdem wurden bei Sportanlagen anderer Ver­eine im Stadtgebiet vergleichbare Regelungen vorgenommen, so daß auch aus Gründen der Gleichbehandlung die Änderung des Bebauungsplanes notwendig ist.

c) Änderung des Bebauungsplanes »Himmelfeld« für das Grundstück Schillerstraße 21 - Görg

Der Stadtrat beschloß folgende Bebauunsplanänderung:

Die überbaubare Fläche im nördlichen Teil des Grund­stückes Flur 37, Flurstück 21/1, Schillerstraße 21, wird erweitert.

Von den das Grundstück begrenzenden Straßen (Schiller-, Brackleystraße) ist ein Abstand von mind. 5 m einzuhalten.

Der in der Planskizze näher bezeichnete Teil des Grund­stückes ist von jeglicher Bebauung freizuhalten.

Die Errichtung einer Garage außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche im seitlichen Abstandsbereich zu den Nachbargrundstücken, jedoch nicht zu den Straßen hin, ist zulässig.

Der Stadtrat faßte für die Planänderung den Zustimmungs­und Satzungsbeschluß. Zuvor hatte er über die eingegangenen Bedenken und Anregungen im Rahmen der Anhörung der betroffenen Grundstücksnachbarn beraten.

Der Bebauungsplanänderung hegt ein entsprechender Antrag des Grundstückseigentümers zugrunde. Hierdurch soll dem Bauherrn eine bessere Ausnutzbarkeit der zur Verfügung stehenden Flächen ermöglicht werden. Es wird erreicht, ein Grundstück von 519 qm einer Wohnbebauung zuzuführen, wodurch die vorhandenen Erschließungsanlagen besser aus­genutzt und außerdem der Außenbereich geschont werden.

d) Aufstellung des Bebauungsplanes »In der Hehl«, Montabaur-Bladernheim

Der Stadtrat beschloß, einen Bebauungsplan mit der Bezeich­nung »Im Hehl« aufzustellen. Das Plangebiet wird begrenzt

im Norden: durch die Straße »In der Hehl«,

im Osten: durch die Mittelaustraße,

im Süden: durch die Wegeparzellen 98 und 99,

im Westen: durch einen Teil der Wegeparzelle 88.

Der Stadtrat beschloß, bei der Verbandsgemeinde zu beantra­gen, den südlichen Teil des Plangebietes in die Novellierung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Monta­baur aufzunehmen. Außerdem wurde der Planungsauftrag für den Bebauungsplan an das Büro Dr. Manns, Wirges, erteilt. Das Büro Brüll, Montabaur, wurde beauftragt, den landespfle­gerischen Planungsbeitrag zu erarbeiten.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt, weil nach einem Grundstücksverkauf das Plangebiet »Im Hehl« insgesamt ei­ner städtebaulichen Ordnung zugeführt werden muß. In die­sem Rahmen bietet es sich auch an, die bereits bebauten, angrenzenden Flächen in die Bebauungsplanung aufzuneh­men, um auch in diesen Bereichen zu einer ordnungsgemäßen Erschließung und Anbindung zu kommen.

e) Aufstellung des Bebauungsplanes »Poststraße« in Montabaur-Horressen

Der Stadtrat faßte den Zustimmungsbeschluß zur Aufstehung des Bebauungsplanes für die Grundstücke Flur 3, Flurstücke 170/4, 172/2, 174/4, 175/2 und 1250. Er beschloß, die Beteili­gung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Auf An­trag der CDU-Fraktion wurde im Plan festgelegt, daß für die geplante Wohnanlage in der dritten Baureihe lediglich eine Bebauung mit 2 Vollgeschossen zuzügl. ausgebautem Dachge­schoß zugelassen wird. Die First- und Traufhöhen werden entsprechend festgelegt. Außerdem ist zu gewährleisten, daß für alle KFZ Stellplätze in der Tiefgarage vorgesehen werden. Dem Ratsbeschluß ging eine kontroverse Diskussion voraus bezügl. der Geschossigkeit in der 3 S Baureihe.

Der Bebauungsplan wird für eine Wohnanlage mit ungefähr 45 Wohneinheiten auf einer Fläche von ca. 4.200 qm erstellt. Das Verfahren soll gewährleisten, daß sich das Bauvorhaben in die vorhandene Struktur einfügt. Den benachbarten Anlie-