Montabaur
Nr. 8/95
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Bebauungspläne
a) Änderung des Bebauungsplanes »Lindchen«, Dritter Bauabschnitt des Business-Park Montabaur, Elgen- dorfer Straße/Hohe Straße
Der Stadtrat faßte den Änder'ungs- und Zustimmungsbeschluß zum Bebauungsplan »Lindchen« für das Flurstück 2101/43 und 2101/42. Er beschloß den Verzicht auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. l.BauGB. Außerdem wurde die öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfes einschließlich Begründung und Planskizze gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Gleichzeitig wird das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Zur Unterhaltung des Stadions führte er aus, die hier veranschlagte Maßnahme sei ein versteckter Mangel. Daher müßte der Ansatz von 43.000,—DM mit einem Sperrvermerk versehen werden und die Verwaltung die Angelegenheit als Garantiesache rechtlich durchsetzen.
Lorenz beantragte, eine Vereinsförderung in 1995 vorzusehen. Ziel der Förderung sollte es sein, besondere Leistungen der Vereine zu honorieren — sei es wegen eines besonderen Werbeeffektes für die Stadt, oder z. B. wegen besonderer sportlicher Fairness. Hierzu müßten noch Richtlinien erarbeitet werden. Als Ansatz schlug er zunächst 20.000,—DM vor.
Zur Dorfgemeinschaftshalle Eigendorf beantragte er, Planungskosten für einen Kücheneinbau und ein Stuhllager in den Haushalt einzustellen, da die Halle so nicht mehr zeitgemäß sei.
Lorenz beantragte außerdem, angesichts des anstehenden Umbaus der Kreissparkasse, in der Wilhelm-Mangels-Straße eine Buswartehalle mit WC, Heizung und Kiosk zu bauen. Da die Unterstellmöglichkeiten vor der Kreissparkasse künftig wegfielen, sei es unbedingt notwendig, einen Unterstand auf der gegenüberhegenden Straßenseite vorzusehen. Hierzu sollten zunächst 10.000,-DM veranschlagt werden.
Die von den Fraktionen vorgetragenen Grundsatzpositionen wurden kontrovers diskutiert. Anschließend wurde über die gestellten Anträge wie folgt abgestimmt:
- Den CDU-Änträgen, den Zuschuß an das Haus der Jugend auf90.000,-DM zu reduzieren sowie die Weihnachtsbeihilfe auf 28.000,- DM festzuschreiben, wurde mehrheitlich zugestimmt. Die Weihnachtsbeleuchtungskosten wurden einstimmig auf den Ansatz des Vorjahres reduziert.
- Den SPD-Antrag, die Aufwendungen für Ratssitzungen um 2.000,-DM zu kürzen, lehnte der Stadtrat mehrheitlich ab. Desgleichen gilt für die beantragten Streichungen des Außenanstriches der Waldbachhalle sowie der Anschaffung einer Vitrine. Dem Antrag, die Anschaffung einer Fahnenstange für den Wofsturm zu streichen, wurde mehrheitlich zugestimmt. Den Ansatz für den Kinderspielplatz Eschelbach um 15.000,—DM zu kürzen, wurde mehrheitlich abgelehnt. Außerdem lehnte der Stadtrat den SPD-Antrag ab, den Ansatz für den Radweg Gelbachtal (40.000,— DM) für 1995 zu streichen.
- Der FWG-Antrag, den verkehrsberuhigten Ausbau der Baumbacher Straße in 1995 zu streichen, wurde abgelehnt.
- Der Stadtrat lehnte den Antrag der BfM ab, eine Vereinsförderung vorzusehen. Außerdem wurde der Antrag der BfM, Mittel für die Planung einer Küche und eines Stuhllagers in der Dorfgemeinschaftshalle Eigendorf in Höhe von 10.000,- DM bereitzustellen, abgelehnt. Der Stadtrat sprach sich auch mehrheitlich gegen den Antrag aus, Mittel für den Bau einer Bushaltestelle (Warteraum mit Heizung, WC, Kiosk) vorzusehen.
Folgende Änderungen wurden konkret festgelegt:
- Für den südlichen Teil des Plangebietes wird die Zahl der Vollgeschosse auf maximal 3 (bisher waren es 2) festgeschrieben.
- Für die an diesem Standort vorgesehene 3 Baukörper wird die Firsthöhe auf max. lim begrenzt; Bezugspunkt hierfür ist die derzeitige Geländeoberfläche.
- Für die Errichtung einer Tiefgarage wird eine Baugrenze festgelegt.
- Für das gesamte Plangebiet wird ein Grünordnungsplan erstellt.
Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt in Fortführung der auf dem Grundstück bereits errichteten Bebauung. In den vorgesehenen Büroeinheiten können bis zu 9 Firmen angesiedelt werden, was seitens der Stadt aus arbeitsmarktpolitischen und auch städtebaulichen Gesichtspunkten zur Abrundung des bebauten Plangebietes befürwortet wird. Ratsmitglied Lorenz (BfM) erklärte in der Sitzung, seine Fraktion begrüße die positive Entwicklung derFa. 1 & 1. Sie stimme jedoch gegen die geplante Änderung, weil die Zu- bzw. Ausfahrt der Tiefgarage zur Ruhrstraße geführt werde. Die BfM fordere dagegen eine Anbindung der Tiefgarage an die K 150.
b) Änderung des Bebauungsplanes »Alter Galgen« - . Schützenverein
Der Stadtrat beschloß einstimmig, das Flurstück 87/4, Flur 45, Im Schützengrund 1, als Fläche für eine Sportanlage »Schießanlage« auszuweisen und durch ein entsprechendes Symbol nach der Planzeichenverordnung zu kennzeichnen. Die überbaubare Fläche wird entsprechend der Planskizze eingeschränkt und die bisher festgelegten Baugrenzen werden entsprechend geändert. Der Stadtrat beschloß in diesem Rahmen den Verzicht auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung; er beschloß die öffentliche Auslegung und die Einleitung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange.
Die Bebauungsplanänderung ist notwendig, da das betreffende Grundstück des Schützenvereins ausschließlich zu sportlichen Zwecken genutzt wird. Dies widerspricht den derzeitigen Festsetzungen des Bebauungsplanes »Älter Galgen« bezügl. Art und Maß der baulichen Nutzung als gewerbliches Baugrundstück. Außerdem wurden bei Sportanlagen anderer Vereine im Stadtgebiet vergleichbare Regelungen vorgenommen, so daß auch aus Gründen der Gleichbehandlung die Änderung des Bebauungsplanes notwendig ist.
c) Änderung des Bebauungsplanes »Himmelfeld« für das Grundstück Schillerstraße 21 - Görg
Der Stadtrat beschloß folgende Bebauunsplanänderung:
— Die überbaubare Fläche im nördlichen Teil des Grundstückes Flur 37, Flurstück 21/1, Schillerstraße 21, wird erweitert.
— Von den das Grundstück begrenzenden Straßen (Schiller-, Brackleystraße) ist ein Abstand von mind. 5 m einzuhalten.
— Der in der Planskizze näher bezeichnete Teil des Grundstückes ist von jeglicher Bebauung freizuhalten.
— Die Errichtung einer Garage außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche im seitlichen Abstandsbereich zu den Nachbargrundstücken, jedoch nicht zu den Straßen hin, ist zulässig.
Der Stadtrat faßte für die Planänderung den Zustimmungsund Satzungsbeschluß. Zuvor hatte er über die eingegangenen Bedenken und Anregungen im Rahmen der Anhörung der betroffenen Grundstücksnachbarn beraten.
Der Bebauungsplanänderung hegt ein entsprechender Antrag des Grundstückseigentümers zugrunde. Hierdurch soll dem Bauherrn eine bessere Ausnutzbarkeit der zur Verfügung stehenden Flächen ermöglicht werden. Es wird erreicht, ein Grundstück von 519 qm einer Wohnbebauung zuzuführen, wodurch die vorhandenen Erschließungsanlagen besser ausgenutzt und außerdem der Außenbereich geschont werden.
d) Aufstellung des Bebauungsplanes »In der Hehl«, Montabaur-Bladernheim
Der Stadtrat beschloß, einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung »Im Hehl« aufzustellen. Das Plangebiet wird begrenzt
— im Norden: durch die Straße »In der Hehl«,
— im Osten: durch die Mittelaustraße,
— im Süden: durch die Wegeparzellen 98 und 99,
— im Westen: durch einen Teil der Wegeparzelle 88.
Der Stadtrat beschloß, bei der Verbandsgemeinde zu beantragen, den südlichen Teil des Plangebietes in die Novellierung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur aufzunehmen. Außerdem wurde der Planungsauftrag für den Bebauungsplan an das Büro Dr. Manns, Wirges, erteilt. Das Büro Brüll, Montabaur, wurde beauftragt, den landespflegerischen Planungsbeitrag zu erarbeiten.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt, weil nach einem Grundstücksverkauf das Plangebiet »Im Hehl« insgesamt einer städtebaulichen Ordnung zugeführt werden muß. In diesem Rahmen bietet es sich auch an, die bereits bebauten, angrenzenden Flächen in die Bebauungsplanung aufzunehmen, um auch in diesen Bereichen zu einer ordnungsgemäßen Erschließung und Anbindung zu kommen.
e) Aufstellung des Bebauungsplanes »Poststraße« in Montabaur-Horressen
Der Stadtrat faßte den Zustimmungsbeschluß zur Aufstehung des Bebauungsplanes für die Grundstücke Flur 3, Flurstücke 170/4, 172/2, 174/4, 175/2 und 1250. Er beschloß, die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Auf Antrag der CDU-Fraktion wurde im Plan festgelegt, daß für die geplante Wohnanlage in der dritten Baureihe lediglich eine Bebauung mit 2 Vollgeschossen zuzügl. ausgebautem Dachgeschoß zugelassen wird. Die First- und Traufhöhen werden entsprechend festgelegt. Außerdem ist zu gewährleisten, daß für alle KFZ Stellplätze in der Tiefgarage vorgesehen werden. Dem Ratsbeschluß ging eine kontroverse Diskussion voraus bezügl. der Geschossigkeit in der 3 S Baureihe.
Der Bebauungsplan wird für eine Wohnanlage mit ungefähr 45 Wohneinheiten auf einer Fläche von ca. 4.200 qm erstellt. Das Verfahren soll gewährleisten, daß sich das Bauvorhaben in die vorhandene Struktur einfügt. Den benachbarten Anlie-

