Einzelbild herunterladen

Montabaur

II.

Enlastungsbeschluß

Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemein­deverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1993 aufge­stellte Jahresrechnung gemäß § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsge­meinde für das Haushaltsjahr 1993 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet. Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.

Ortsbürgermeister Rüther sowie I. Ortsbeigeordneter Quirm- bach nehmen an Beratung und Beschlußfassung wegen Son­derinteresse gemäß § 22 GemO nicht teil. Den Vorsitz über­nimmt II. Ortsbeigeordneter Kohlhaas.

m.

Öffentliche Auslegung

Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 20.02.1995 bis 01.03.1995 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Großholbach, 13.02.1995 (S.)

Ortsgemeindeverwaltung Goßholbach

gez. Röther, Ortsbürgermeister

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Großholbach vom 27.01.1995

Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1995 verabschiedet

In der jüngsten Sitzung stand die Beratung und Beschlußfas­sung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1995 an.

Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstim­mung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt win­de beantragt, den Gewerbesteuerhebesatz von 300 v.H. au,f320 v.H. zu erhöhen. Dem Antrag winde mit 7 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen zugestimmt. Im übrigen erklärte der Ortsge­meinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung.

Die Haushaltssatzung 1995, die die summarische Zusammen­fassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Fest­

setzungen:

Verwaltungshaushalt

Einnahmen/Ausgaben.je 763.000 DM

Vermögenshaushalt

Einnahmen/Ausgaben.je 249.000 DM

Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1995 wie folgt festgelegt:

Grundsteuer A.250 v.H.

Grundsteuer B..'.290 v.H.

Gewerbesteuer.320 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Ge­meindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund. 60 DM

für den zweiten Hund.120 DM

für jeden weiteren Hund.180 DM

Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1995 enthält der dem Haushaltsplan bei­gefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Infor­mationen zur Kenntnis gegeben:

Nach einer vorläufigen Übersicht kann zum 31.12.1994 mit einem Rücklagenbestand von rd. 85.000,- DM gerechnet wer­den. Dies ist eine etwas ungünstigere Entwicklung gegenüber den Zahlen des Haushaltes 1994. Ausgehend von einem tat­sächlichen Bestand zum 31.12.1993 von rd. 205.000, DM sollte eine planmäßige Entnahme von rd. 105.000, DM erfol­gen, was einem Bestand zum 31.12.1994 von 100.000, DM gleichgekommen wäre. Ursprünglich vorgesehene Grund­stückserlöse konnten nicht mehr realisiert werden, so daß eine zusätzliche Rücklagenentnahme notwendig wurde.

Die Gesamtverschuldung der Ortsgemeinde beläuft sich zum Jahresende auf 383.544,13 DM. Hieraus errechnet sich eine Pro-Kopf-Verschuldung von 458,23 DM, die immer noch über dem vergleichbaren Landesdurchschnitt von 389, - DM liegt. Die Ausgangslage für die Aufstellung des Etats dürfte insge­samt als zufriedenstellend angesehen werden.

Nr. 7/95

Haushalt 1995

Das Gesamtvolumen beläuft sich auf 1.012.000, DM. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 763.000, DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaus­halt 249.000,-DM.

Da weder Kredite noch Verpflichtungsermächtigungen benö­tigt werden, erübrigt sich deren Festsetzung.

Verwaltungshaushalt

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes steigt von 733.000,- DM um 30.000, DM auf 763.000,- DM. Mehreinnahmen aus Kon­zessionsabgaben sowie insbesondere Mehreinnahmen im Be­reich der Steuern und allgemeinen Zuweisungen zeichnen für diese Entwicklung verantwortlich.

Die Einnahmen im Steuerbereich stellen nach wie vor die wichtigste Einnahmequelle der Ortsgemeinde dar.

Die Wertfortschreibungen und der Wegfall von Grundsteuer­vergünstigungen bewirken bei der Grundsteuer B den Einnah­menzuwachs gegenüber dem Vorjahr. Bei der Grundsteuer A werden leichte Einnahmeverluste erwartet. Das Gewerbesteu­eraufkommen basiert auf dem Ergebnis des Jahres 1994 und den sich hieraus ergebenden Vorauszahlungen.

Der Einkommensteueranteil, wichtigste und konstanteste Einnahme der Ortsgemeinde, erhöht sich aufgrund des gestie­genen Einkommenpotentials, welches zur Verteilung ansteht. Das Einnahmen-Soll im Bereich der Steuern und allgemeinen Zuweisungen in Höhe von 665.975, DM ist mit 87,38 v.H. die Haupteinnahmequelle des Verwaltungshaushaltes.

Die restlichen Einnahmen der Ortsgemeinde setzen sich wie

folgt zusammen:

Erstattungen, Zuweisungen.0,40 v.H.

Gebühren. 1,19 v.H.

Einnahmen aus Verkauf, Mieten,.5,38 v.H.

Pachten und sonst. Verwaltungs- und Betriebseinnahmen

Sonstige Finanzeinnahmen.5,65 v.H.

(Konzessionsabgaben, Zinsen)

Die Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungs­haushaltes beruhen auf den Erfahrungswerten des Vorjahres oder sind aufgrund von Berechnungen ermittelt worden. Nachfolgend soll verdeutlicht werden, welchen prozentualen Anteil die einzelnen Ausgaben an den Gesamtausgaben des

Verwaltungshaushaltes haben:

Personalausgaben. 7,72 v.H.

Verwaltungs- und Betriebsausgaben.22,78 v.H.

Zuschüsse für soziale Zwecke

oder ähnliche Einrichtungen. 5,76 v.H.

Umlagen.56,26 v.H.

Zinsausgaben.;.. 3,43 v.H.

Zuführung zum Vermögenshaushalt

Als echte freie Finanzspitze der Ortsgemeinde Großholbach errechnet sich unter Beachtung der ordentlichen Tilgungslei­stungen ein Betrag von Ü 21.000,- DM.

Vermögenshaushalt

Das vom Ortsgemeinderat am 02.09.1994 beschlossene Inve­stitionsprogramm bildet die Grundlage für die Aufstellung des Vermögenshaushaltes. Aufrund dieses Programmes sind für die nachfolgenden Maßnahmen und Ausgaben die erforderli­

chen Mittel bereitgestellt:

1. Ausgleichszahlungen an Beteiligte des Umlegungsverfahrens

»Am Strüthehen«.42.315,DM

2. Zuweisungen für

Dorfemeuerungsmaßnahmen. 2.000,- DM

3. Bauausgaben bei Kanalerneuerungen. 15.000, DM

4. Erschließung »Am Strüthehen« einschließlich

Straßenoberflächenentwässerungsanteil.74.000, DM

5. Verkehrsberuhigung im Ortsgebiet.50.000, DM

6. Bauausgaben Bürgerhaus. 5.000,- DM

7. Erwerb von Grundstücken. 50.000,- DM

8. Zuführung zur allgemeinen Rücklage

(Planabrundung). 717, DM

9. Tilgung von Krediten an

private Unternehmen. 2.707, DM

10, Tilgung von Krediten an Kreditmarkt. 7.261, DM

Zur Finanzierung sämtlicher Ausgaben stehen folgende Ein­nahmen zur Verfügung:

1. Ausgleichszahlungen von Beteiligten des Umlegungsverfahrens

»Am Strüthehen«. 43.995, DM

2. Erschließungsbeiträge »Am Strüthehen«. 100.000, DM

3. Einnahmen aus der Veräußerung von

Grundstücken... 62.650,DM

4. Investitionsschlüsselzuweisungen. 5.000,-DM

5. Zuführung vom Verwaltungshaushalt. 31.000,-DM

6. Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.... 6.355,DM

19