Montabaur
12. Beratung und Beschlußfassung über den zukünftigen Winterdienst auf den Gemeindestraßen
13. Beratung und Beschlußfassung über Fragen im Zusammenhang mit der Abrechnung der »verlängerten Brunnenstraße«
14. Beratung und Beschlußfassung über die Erhebung von Vorausleistungen auf den zu erwartenden Ausbaubeitrag für die Mittelstraße
15. Beratung und Beschlußfassung über die Erhebung von Vorausleistungen auf den zu erwartenden Ausbaubeitrag für die Grabenstraße
16. Beratung und Beschlußfassung über die Erhebung von Vorausleistungen auf den zu erwartenden Erschließungsbeitrag für das Baugebiet »Auf der Bitz«
17. Beratung und Beschlußfassung über die Übernahme des Eigenleistungsanteils an den Ausführungskosten im Bereich der Gemarkung Görgeshausen durch die Gemeinde Görgeshausen im Zusammenlegungsverfahren Eppenrod
18. Beratung und Beschlußfassung über den Kanalanschluß des Anwesens »Auf dem Berg 4« an die Gemeindeleitung im Schulhof
19. Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes »Verlängerte Westerwaldstraße«
20. Beratung und Beschlußfassung über die Gestaltung des Friedhofs
21. Verschiedenes
22. Einwohnerfragestunde IL Nichtöffentliche Sitzung
1. Beratung und Beschlußfassung über die Belieferung der Löwensteinhalle mit Getränken
2. Verschiedenes
56412 Görgeshausen, 13.02.1995
Burkard, Ortsbürgermeister
Gymnastik- und Freizeitsportverein Görgeshausen
Zu unserem diesjährigen vereinsinternen Fastnachtsabend (Nachthemdenball) am Montag, dem 20.02.95, 19.30 Uhr, laden wir alle aktiven und passiven Turner/innen recht herzlich in die Löwensteinhalle ein. Bei lustigen Spielen, Sketchen und gemütlichem Beisammensein verfliegen'die Stunden im Nu. Da wir aus Umweltgründen auf Einweggeschirr verzichten wollen, bringt bitte alle ein Glas (groß und klein) mit.
Der Unkostenbeitrag für diesen Abend beträgt 5,- DM. In diesem Betrag sind alle Knabbereien und alle Getränke enthalten.
Kommt bitte alle im Fastnachtskostüm.
Die Mutter-Kind-Gruppe trifft sich zum Fastnachtstumen am Dienstag, dem 21.02.95, um 16.00 Uhr, in der Löwensteinhalle. Auch hier ist ein Fastnachtskostüm erwünscht.
Alte Herren, Grün-Weiß Görgeshausen
Unsere Steckentour findet, wie geplant, am Samstag, dem 18.02.1995, statt. Hierzu sind alle Mitglieder eingeladen. Wir treffen uns um 14.00 Uhr an der Löwensteinhalle in Görgeshausen.
Großholbach
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Großholbach für das Jahr 1995 vom 10.02.1995
L
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemein- deordung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 07.02.1995 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1995 wird im
Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf.763.000,- DM
in der Ausgabe auf...763.000,— DM
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf.249.000,- DM
in der Ausgabe auf.249.000,—DM
festgesetzt.
Nr. 7/95
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.-
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf.-
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A).250 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).290 v.H.
2. Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital.320 v.H.
3. Die Hundesteuer
beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehal
ten werden:
für den ersten Hund. 60,— DM
für den zweiten Hund.120,- DM
für jeden weiteren Hund.180,— DM
n.
Genehmigung der Haushaltssatzung
Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Großholbach
für das Haushaltsjahr 1995 werden keine Bedenken erhoben.
56410 Montabaur, 07.02.1995
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Abt. 1 Az. 029/901-10 In Vertretung gez. Dr. Löhr
m.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 20.02.1995 bis 01.03.1995 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kemarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr, öffentlich aus. Großholbach, 10.02.1995 (S.)
Ortsgemeindeverwaltung Großholbach
gez. Röther, Ortsbürgermeister
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Abschluß der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2, Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153).
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 27.01.1995 der Ortsgemeinde Großholbach für das Haushaltsjahr 1993
I.
Haushaltsrechnung
Feststellung des Ergebnisses:
Verwaltungshaushalt DM
Vermögenshaushalt DM
Gesamt DM
Soll-Einnahmen
670.60,1,55
487.712,15
1.158.313,70
Summe bereinigte Soll- Einnahmen
670.601,55
487.712,15
1.158.313,70
Soll-Ausgaben
670.601,55
487.712,15
1.158.313,70
Summe bereinigte Soll-Ausgaben
670.601,55
487.712,15
1.158.313,70
Überschuß/Fehlbetrag
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Festgestellt: Montabaur, 09.05.1994 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
gez. Reusch, I. Beigeordneter
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