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Montabaur

12. Beratung und Beschlußfassung über den zukünftigen Win­terdienst auf den Gemeindestraßen

13. Beratung und Beschlußfassung über Fragen im Zusam­menhang mit der Abrechnung der »verlängerten Brunnen­straße«

14. Beratung und Beschlußfassung über die Erhebung von Vorausleistungen auf den zu erwartenden Ausbaubeitrag für die Mittelstraße

15. Beratung und Beschlußfassung über die Erhebung von Vorausleistungen auf den zu erwartenden Ausbaubeitrag für die Grabenstraße

16. Beratung und Beschlußfassung über die Erhebung von Vorausleistungen auf den zu erwartenden Erschließungs­beitrag für das Baugebiet »Auf der Bitz«

17. Beratung und Beschlußfassung über die Übernahme des Eigenleistungsanteils an den Ausführungskosten im Be­reich der Gemarkung Görgeshausen durch die Gemeinde Görgeshausen im Zusammenlegungsverfahren Eppenrod

18. Beratung und Beschlußfassung über den Kanalanschluß des Anwesens »Auf dem Berg 4« an die Gemeindeleitung im Schulhof

19. Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes »Verlängerte Westerwaldstraße«

20. Beratung und Beschlußfassung über die Gestaltung des Friedhofs

21. Verschiedenes

22. Einwohnerfragestunde IL Nichtöffentliche Sitzung

1. Beratung und Beschlußfassung über die Belieferung der Löwensteinhalle mit Getränken

2. Verschiedenes

56412 Görgeshausen, 13.02.1995

Burkard, Ortsbürgermeister

Gymnastik- und Freizeitsportverein Görgeshausen

Zu unserem diesjährigen vereinsinternen Fastnachtsabend (Nachthemdenball) am Montag, dem 20.02.95, 19.30 Uhr, la­den wir alle aktiven und passiven Turner/innen recht herzlich in die Löwensteinhalle ein. Bei lustigen Spielen, Sketchen und gemütlichem Beisammensein verfliegen'die Stunden im Nu. Da wir aus Umweltgründen auf Einweggeschirr verzichten wollen, bringt bitte alle ein Glas (groß und klein) mit.

Der Unkostenbeitrag für diesen Abend beträgt 5,- DM. In diesem Betrag sind alle Knabbereien und alle Getränke ent­halten.

Kommt bitte alle im Fastnachtskostüm.

Die Mutter-Kind-Gruppe trifft sich zum Fastnachtstumen am Dienstag, dem 21.02.95, um 16.00 Uhr, in der Löwensteinhalle. Auch hier ist ein Fastnachtskostüm erwünscht.

Alte Herren, Grün-Weiß Görgeshausen

Unsere Steckentour findet, wie geplant, am Samstag, dem 18.02.1995, statt. Hierzu sind alle Mitglieder eingeladen. Wir treffen uns um 14.00 Uhr an der Löwensteinhalle in Görges­hausen.

Großholbach

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Großholbach für das Jahr 1995 vom 10.02.1995

L

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemein- deordung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung be­schlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 07.02.1995 hiermit be­kanntgemacht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1995 wird im

Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf.763.000,- DM

in der Ausgabe auf...763.000, DM

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf.249.000,- DM

in der Ausgabe auf.249.000,DM

festgesetzt.

Nr. 7/95

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.-

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs­ermächtigungen auf.-

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A).250 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).290 v.H.

2. Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital.320 v.H.

3. Die Hundesteuer

beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehal­

ten werden:

für den ersten Hund. 60, DM

für den zweiten Hund.120,- DM

für jeden weiteren Hund.180, DM

n.

Genehmigung der Haushaltssatzung

Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Großholbach

für das Haushaltsjahr 1995 werden keine Bedenken erhoben.

56410 Montabaur, 07.02.1995

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901-10 In Vertretung gez. Dr. Löhr

m.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 20.02.1995 bis 01.03.1995 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kemarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr, öffentlich aus. Großholbach, 10.02.1995 (S.)

Ortsgemeindeverwaltung Großholbach

gez. Röther, Ortsbürgermeister

Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form­vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekannt­machung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Abschluß der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichts­behörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verlet­zung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachver­halts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2, Nr. 2 geltend ge­macht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fas­sung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153).

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 27.01.1995 der Ortsgemeinde Großholbach für das Haushaltsjahr 1993

I.

Haushaltsrechnung

Feststellung des Ergebnisses:

Verwaltungs­haushalt DM

Vermögens­haushalt DM

Gesamt DM

Soll-Einnahmen

670.60,1,55

487.712,15

1.158.313,70

Summe bereinigte Soll- Einnahmen

670.601,55

487.712,15

1.158.313,70

Soll-Ausgaben

670.601,55

487.712,15

1.158.313,70

Summe bereinigte Soll-Ausgaben

670.601,55

487.712,15

1.158.313,70

Überschuß/Fehlbetrag

--

-

Festgestellt: Montabaur, 09.05.1994 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

gez. Reusch, I. Beigeordneter

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