Montabaur
2. der Gesamtbetrag; der
Verpflichtungsermächtigungen auf.—
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer:
a) für die Iand- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A).250 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).290 v. H.
2. Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital.300 v. H.
3. Die Hundesteuer
beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund. 50,— DM
für den zweiten Hund.100,— DM
für jeden weiteren Hund.150,- DM
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung Genehmigt gemäß § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz
56410 Montabaur, 01.02.1995
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Abt. 1 Az. 029/901-10 i. A. gez. Meckel
III.
Der Haushaltsplan hegt zur Einsichtnahme vom 13.02.1995 bis 22.02.1995 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Girod, 06.02.1995
Ortsgemeindeverwaltung Girod (S.)
gez. Hannappel, Ortsbürgermeister
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand diene Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153)).
Bericht über die Sitzung
des Ortsgemeinderates Girod vom 24.01.1995 Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1995 einstimmig verabschiedet
In der jüngsten Sitzung stand die Beratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1995 an.
Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung. Die Haushaltssatzung 1995, die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzungen: Verwaltungshaushalt
Einnahmen/Ausgaben.je 1.262.000 DM
Vermögenshaushalt
Einnahmen/Ausgaben.je 528.000 DM
Der Gesamtbetrag der Kredite wird auf 298.300 DM festgesetzt.
Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1995 wie folgt festgelegt:
Grundsteuer A.250 v. H.
Nr. 6/95
Grundsteuer B.290 v. H.
Gewerbesteuer.300 v. H.
Die Hundesteuer beträgt
für den ersten Hund. 50 DM
für den zweiten Hund...100 DM
für jeden weiteren Hund.150 DM
Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1995 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben.
Der Rückblick auf das abgelaufene Haushaltsjahr 1994 ist im Ergebnis erfreulich, da die ursprünglich vorgesehene Neuverschuldung in Höhe von 367.000,- DM nicht erforderlich ist. Mehreinnahmen im Steuerbereich (Gewerbesteuer, Grundsteuer B), aus Holzverkäufen sowie höhere Zuweisungen (Schulturnhalle) haben diese positive Entwicklung bewirkt. Über Rücklagen verfügt die Ortsgemeinde derzeit nicht.
Die Gesamtverschuldung der Ortsgemeinde beläuft sich zum 31.12.1994 auf 291.233,82 DM, was einer Pro-Kopf-Verschul- dung von 255,24 DM entspricht. Die vergleichbare Pro-Kopf- Verschuldung im Land Rheinland-Pfalz in Höhe von 534,-DM hegt deutlich über dem Betrag der Ortsgemeinde. Zusammenfassend darf festgestellt werden, daß für die Aufstellung des Etats 1995 eine bessere finanzielle Grundlage gegeben ist, als dies die Zahlen des Haushaltes 1994 erwarten lassen konnten.
Haushalt 1995
Ein Gesamtvolumen von 1.790.000,- DM weist der Etat des Jahres 1995 auf. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 1.262.000,— DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaushalt 528.000,—DM.
Zur Finanzierung der anstehenden Vorhaben wird ein Kredit von 298.300,—DM benötigt.
Verwaltungshaushalt
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes steigt von 1.176.000,-DM um 86.000,-DM auf 1.262.000,-DM. Neben dem erstmal eingerichteten Unterabschnitt Unterhaltung und Bewirtschaftung der Schulturnhalle, der Volumenszunahme im Forsthaushalt führen insbesondere die Mehreinnahmen im Bereich der Steuern zu diesem Anstieg.
Wichtigste Einnahmen des Verwaltungshaushaltes sind, wie auch in den Vorjahren, die Einnahmen des Unterabschnittes Steuern und allgemeine Zuweisungen. Das Einnahmesoll dieses Unterabschnittes stellt mit 67,07 v. H. den Löwenanteil der Einnahmen des Verwaltungshaushaltes.
Die Wertfortschreibungen und der Wegfall von Grundsteuervergünstigungen bewirken bei der Grundsteuer B den deutlichen Einnahmenzuwachs gegenüber dem Vorjahr. Bei der Grundsteuer A werden ebenfalls leichte Einnahmeverbesserungen erwartet. Das Gewerbesteueraufkommen basiert auf dem Ergebnis des Jahres 1994 und den sich hieraus ergebenden Vorauszahlungen.
Der Einkommensteueranteil, wichtigste und konstanteste Einnahme der Ortsgemeinde, erhöht sich aufgrund des gestiegenen Einkommenpotentials, welches zur Verteilung ansteht. Bedingt durch den Anstieg der örtlichen Steuerkraft und der Senkung des Schwellenwertes (1994: 763,43 DM; 1995: 753,— DM) läßt sich der Rückgang bei den Schlüsselzuweisungen erklären.
Die restlichen Einnahmen der Ortsgemeinde setzen sich wie
folgt zusammen:
Erstattungen, Zuweisungen.12,50 v. H.
Gebühren. 3,08 v. H.
Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten
und sonst, Verwaltungs- und Betriebseinnahmen.. 11,96 v. H.
Sonstige Finanzeinnahmen. 5,39 v. H.
(Konzessionsabgaben, Zinsen etc.)
Die Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungshaushaltes beruhen auf den Erfahrungswerten des Vorjahres oder sind aufgrund von Berechnungen ermittelt worden. Nachfolgend soll verdeutlicht werden, welchen prozentualen Anteil die einzelnen Ausgaben an den Gesamtausgaben des Verwal
tungshaushaltes haben:
Personalausgaben.25,76 v. H.
Verwaltungs- und Betriebsausgaben.19,03 v. H.
Zuschüsse für soziale Zwecke oder
ähnliche Einrichtungen. 1,04 v. H.
Umlagen. 48,05 v. H.
Zinsausgaben. 1,51 v. H.
Zuführung zum Vermögenshaushalt. 4,61 v. H.
Die freie Finanzspitze der Ortsgemeinde Girod errechnet sich unter Beachtung der ordentlichen Tilgungsleistungen mit Ü 63.000,-DM.
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