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Montabaur

2. der Gesamtbetrag; der

Verpflichtungsermächtigungen auf.

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer:

a) für die Iand- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A).250 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).290 v. H.

2. Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital.300 v. H.

3. Die Hundesteuer

beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehal­ten werden:

für den ersten Hund. 50, DM

für den zweiten Hund.100, DM

für jeden weiteren Hund.150,- DM

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung Genehmigt gemäß § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rhein­land-Pfalz

56410 Montabaur, 01.02.1995

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901-10 i. A. gez. Meckel

III.

Der Haushaltsplan hegt zur Einsichtnahme vom 13.02.1995 bis 22.02.1995 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Girod, 06.02.1995

Ortsgemeindeverwaltung Girod (S.)

gez. Hannappel, Ortsbürgermeister

Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form­vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekannt­machung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbe­hörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verlet­zung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachver­halts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand diene Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend ge­macht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fas­sung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153)).

Bericht über die Sitzung

des Ortsgemeinderates Girod vom 24.01.1995 Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1995 einstimmig verab­schiedet

In der jüngsten Sitzung stand die Beratung und Beschlußfas­sung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1995 an.

Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstim­mung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt er­klärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haus­haltsplan und der Haushaltssatzung. Die Haushaltssatzung 1995, die die summarische Zusammenfassung des Haushalts­planes darstellt, enthält folgende Festsetzungen: Verwaltungshaushalt

Einnahmen/Ausgaben.je 1.262.000 DM

Vermögenshaushalt

Einnahmen/Ausgaben.je 528.000 DM

Der Gesamtbetrag der Kredite wird auf 298.300 DM festge­setzt.

Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1995 wie folgt festgelegt:

Grundsteuer A.250 v. H.

Nr. 6/95

Grundsteuer B.290 v. H.

Gewerbesteuer.300 v. H.

Die Hundesteuer beträgt

für den ersten Hund. 50 DM

für den zweiten Hund...100 DM

für jeden weiteren Hund.150 DM

Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1995 enthält der dem Haushaltsplan bei­gefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige In­formationen zur Kenntnis gegeben.

Der Rückblick auf das abgelaufene Haushaltsjahr 1994 ist im Ergebnis erfreulich, da die ursprünglich vorgesehene Neuver­schuldung in Höhe von 367.000,- DM nicht erforderlich ist. Mehreinnahmen im Steuerbereich (Gewerbesteuer, Grund­steuer B), aus Holzverkäufen sowie höhere Zuweisungen (Schulturnhalle) haben diese positive Entwicklung bewirkt. Über Rücklagen verfügt die Ortsgemeinde derzeit nicht.

Die Gesamtverschuldung der Ortsgemeinde beläuft sich zum 31.12.1994 auf 291.233,82 DM, was einer Pro-Kopf-Verschul- dung von 255,24 DM entspricht. Die vergleichbare Pro-Kopf- Verschuldung im Land Rheinland-Pfalz in Höhe von 534,-DM hegt deutlich über dem Betrag der Ortsgemeinde. Zusammenfassend darf festgestellt werden, daß für die Auf­stellung des Etats 1995 eine bessere finanzielle Grundlage gegeben ist, als dies die Zahlen des Haushaltes 1994 erwarten lassen konnten.

Haushalt 1995

Ein Gesamtvolumen von 1.790.000,- DM weist der Etat des Jahres 1995 auf. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 1.262.000, DM und auf den ausgegli­chenen Vermögenshaushalt 528.000,DM.

Zur Finanzierung der anstehenden Vorhaben wird ein Kredit von 298.300,DM benötigt.

Verwaltungshaushalt

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes steigt von 1.176.000,-DM um 86.000,-DM auf 1.262.000,-DM. Neben dem erstmal eingerichteten Unterabschnitt Unterhaltung und Bewirtschaftung der Schulturnhalle, der Volumenszunahme im Forsthaushalt führen insbesondere die Mehreinnahmen im Bereich der Steuern zu diesem Anstieg.

Wichtigste Einnahmen des Verwaltungshaushaltes sind, wie auch in den Vorjahren, die Einnahmen des Unterabschnittes Steuern und allgemeine Zuweisungen. Das Einnahmesoll die­ses Unterabschnittes stellt mit 67,07 v. H. den Löwenanteil der Einnahmen des Verwaltungshaushaltes.

Die Wertfortschreibungen und der Wegfall von Grundsteuer­vergünstigungen bewirken bei der Grundsteuer B den deutli­chen Einnahmenzuwachs gegenüber dem Vorjahr. Bei der Grundsteuer A werden ebenfalls leichte Einnahmeverbesse­rungen erwartet. Das Gewerbesteueraufkommen basiert auf dem Ergebnis des Jahres 1994 und den sich hieraus ergeben­den Vorauszahlungen.

Der Einkommensteueranteil, wichtigste und konstanteste Einnahme der Ortsgemeinde, erhöht sich aufgrund des gestie­genen Einkommenpotentials, welches zur Verteilung ansteht. Bedingt durch den Anstieg der örtlichen Steuerkraft und der Senkung des Schwellenwertes (1994: 763,43 DM; 1995: 753, DM) läßt sich der Rückgang bei den Schlüsselzuweisungen erklären.

Die restlichen Einnahmen der Ortsgemeinde setzen sich wie

folgt zusammen:

Erstattungen, Zuweisungen.12,50 v. H.

Gebühren. 3,08 v. H.

Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten

und sonst, Verwaltungs- und Betriebseinnahmen.. 11,96 v. H.

Sonstige Finanzeinnahmen. 5,39 v. H.

(Konzessionsabgaben, Zinsen etc.)

Die Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungs­haushaltes beruhen auf den Erfahrungswerten des Vorjahres oder sind aufgrund von Berechnungen ermittelt worden. Nach­folgend soll verdeutlicht werden, welchen prozentualen Anteil die einzelnen Ausgaben an den Gesamtausgaben des Verwal­

tungshaushaltes haben:

Personalausgaben.25,76 v. H.

Verwaltungs- und Betriebsausgaben.19,03 v. H.

Zuschüsse für soziale Zwecke oder

ähnliche Einrichtungen. 1,04 v. H.

Umlagen. 48,05 v. H.

Zinsausgaben. 1,51 v. H.

Zuführung zum Vermögenshaushalt. 4,61 v. H.

Die freie Finanzspitze der Ortsgemeinde Girod errechnet sich unter Beachtung der ordentlichen Tilgungsleistungen mit Ü 63.000,-DM.

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