Montabaur
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Nr. 6/95
II. Nichtöffentliche Sitzung
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 26.01.1995 (nichtöffentlicher Teil)
2. Grundstücksangelegenheiten
3. Verschiedenes
56412 Horbach, 07.02.1995 Wilhelmi, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes »Kleines Hühfeld«, Flur 7, Parzelle 90 bis 92 und 95 (tlw.) der Ortsgemeinde. Horbach
hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) Der Ortsgemeinderat von Horbach hat in seiner Sitzung am 08.09.1994 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Kleines Hühfeld« zu ändern.
Der Entwurf des Bebauungsplanes (einschließlich Textfestsetzungen und Begründung) hegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
20. Februar 1995 bis 20. März 1995 (einschließüch) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) oder während der ortsüblichen Dienstzeiten beim Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Horbach zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur oder der Ortsgemeinde Horbach schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Der Planbereich ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichthch.
56412 Horbach, 2. Februar 1995
Wilhelmi, Ortsbürgermeister
Ortsgemeinde Horbach
- Änderung des Bebauungsplanes »Kleines Hühfeld« -
I. Geltungsbereich
Flur: 7 v
Flurstücke: 90, 91, 92, 95 (tlw.)
II. Inhalt der Planänderung
1. Erweiterung der überbaubaren Fläche für die Parzelle 91 bis auf 5 m (Baugrenze) zur Parzelle 89.
2. Erweiterung der überbaubaren Fläche für die Parzelle 91 bis auf 15 m (Baugrenze) an die Parzellen 92 und 100.
3. Die Wegeparzelle 90 (4,50) wird der Parzelle 91 zügerech- net und als private Grünfläche ausgewiesen.
4. Die Parzelle 92 (ehemals geplanter Spielplatz) wird als Wohnbaufläche ausgewiesen.
5. Die öffentliche Verkehrsfläche (Parzelle 95 — Gartenstraße) wird im Bereich der Wendemöglichkeit zugunsten der Parzelle 92 verkleinert.
III. Begründung
Die Notwendigkeit zur Errichtung des Spielplatzes im Bereich »Hühfeld« ist nicht mehr gegeben, da die Ortsgemeinde Horbach im Bereich der Straße »Wiesengrund« und »Brunnenstraße« kürzlich einen Spielplatz errichtet hat. Ein darüber hinausgehender Bedarf ist aufgrund der Ortsgröße nicht gegeben.
Daher wird die Parzelle 92 als Wohnbaufläche umfunktioniert. Um eine ausreichende Bebauung zu sichern, wird der Bereich der Wendemöglichkeit - Parzelle 95 - verkleinert und entsiegelt.
aufgestellt: Verbandsgemeinde Montabaur — Bauamt — im Juli 1994
Hinweis:
Im Bereich der westlich angeordneten nicht überbaubaren Flächen des neuen Bauplatzes (ehern. Spielplatz, Parz. 92) dürfen Nebenanlagen nur in Absprache mit der Telekom, Direktion Frankfurt, errichtet werden.
In diesem Bereich befinden sich, wie im Plan dargestellt, F er nmelde anlagen.
Bericht über die Sitzung
des Ortsgemeinderates Horbach vom 26.01.1995 Ausbauart der Straßen im Baugebiet »Kleines Hühfeld« beschlossen
Ein Vertreter der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur stellte den Planungsentwurf über den Ausbau der Straßen im Baugebiet »Kleines Hühfeld« sowie der Gartenstraße vor. Der Ortsgemeinderat stimmte diesem Entwurf in der vorgelegten Form zu. Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde aufgefordert, die Ausschreibung für das Projekt umgehend vorzunehmen.
Änderung der Bebauungsplanes »Kleines Hühfeld« für die Parzellen 90 bis 92,95 (tlw.) in Flur 1 beschlossen Der Ortsgemeinderat stimmte der Änderung des Bebauungsplanes »Kleines Hühfeld« in der in der Sitzung vorliegenden Form zu und beschloß, die Änderung nebst Begründung und geänderten Festsetzungen auf die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsicht offenzulegen.
Teilnahme am Wettbewerb »Unser Dorf soll schöner werden«
Der Ortsgemeinderat beschloß mehrheitlich, am diesjährigen Wettbewerb »Unser Dorf soll schöner werden« teilzunehmen.
“EISBACHGEMEINDEN”
Girod
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Girod für das Jahr 1995 vom 06.02.1995 I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 01.02.1995 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1995 wird im
Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf.1.262.000,—DM
in der Ausgabe auf.1.262.000,—DM
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf....,..528.000,-DM
in der Ausgabe auf.528.000,-DM
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.298.300,—DM

