Montabaur
Nr. 6/95
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Nun über die Flurstücksgrenze 21/1 zu 22 bis zum Berührungspunkt mit den Straßenflurstücken 35/7 und 35/8. Dann geradliniger Verlauf bis zum Berührungspunkt des Flurstückes 31/1 mit Straßenflurstück 31/3 und Wegeflurstück 66/1 alle Flur 36.
Nunmehr entlang des Flurstückes 31/1 bis zum Berührungspunkt des Flurstückes 31/1 mit den Wegeflurstücken 66/1 und 32/2 (Hofackerstraße) alle Flur 36, Gemarkung Niedererbach. Von hier aus Verbindungslinie mit dem Berührungspunkt des Wegeflurstückes 66/1, Flur 36 mit dem Flurstück 1/1 und Wegeflurstück 14, beide Flur 14 gelegen. Die Schutzzonengrenze verläuft jetzt in südlicher Richtung über die Flurstücksgrenze 1/1 zu 14, überquert das Gelände der Bundesbahnstrecke Siershahn-Staffel und verläuft dann in nordwestlicher Richtung entlang dem Wegeflurstück 16 und der Bundesbahn bis zur Flurgrenze 14 zu 35.
Jetzt der Flurgrenze folgend bis zu einem Punkt der 70 m südlich des Berührungspunktes der Flurstücke 6,und 7 der Flur 14 und des Grabenflurstückes 17 gleicher Flur liegt. Von hier aus geradlinige Verbindung mit dem Berührungspunkt des Flurstückes 23, Flur 21, mit den Wegeflurstücken 16, Flur 22 und 17, Flur 23, alle Gemarkung Niedererbach.
Von hier aus geradlinige Verbindung mit dem Ausgangspunkt der Grenzverlaufsbeschreibung zu Wasserschutzzone III, dem Berührungspunkt des Flurstückes 2966/1, Flur 35 und Wegeflurstück 17, Flur 22, beide Gemarkung Niedererbach mit Flurstück 2272/1, Flur 25, Gemarkung Görgeshausen.
4. Näheres über den Geltungsbereich der geplanten Rechtsverordnung, Az.: 56-61-43-6/92, bzw. über die nach den einzelnen Schutzzonen gestaffelten Verbote, Beschränkungen und Duldungspflichten kann den Antrags- und Planunterlagen
-Lageplan
— Auszug aus dem Flurbuch
- Eigentümerverzeichnis
- etc.
aus denen sich Ausdehnung und Grenzen des Wasserschutzgebietes im einzelnen ergeben und dem
- Entwurf der vorgesehenen Rechtsverordnung (mit dem voraussichtlichen Verbotskatalog)
entnommen werden, die wie folgt zu jedermanns Einsichtnahme ausgelegt werden.
Die Planunterlagen liegen aus vom 06.03.1995 bis 06.04.1995 einschließlich, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, Dienstzimmer Nr.: 30, Dienstzeiten: Montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr.
5. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der o.g. Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen erheben.
Diese Einwendungen müssen also bis spätestens 20.04.1995 einschließlich entweder hei der unter 4. genannten Behörde oder bei der Bezirksregierung Koblenz, Stre- semannstraße 3-5, 56068 Koblenz, erhoben werden.
Das Datum des Eingangs bei den erwähnten Behörden ist maßgebend. Mit Ablauf der Einwendungsfrist werden alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
6. Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und die Stellungnahmen der Behörden mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden und den Personen, die Einwendungen erhoben haben, in einem Termin erörtert.
Dieser Erörterungstermin wird mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekanntgemacht. Die Behörden, der Träger des Vorhabens und diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, werden von dem Erörterungstermin benachrichtigt.
Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn im Erörterungstermin verhandelt werden.
Verspätet erhobene Einwendungen können bei der Erörterung und der Entscheidung unberücksichtigt bleiben.
7. Bei mehr als 100 vorzunehmenden Benachrichtigungen oder Zustellung
- können die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden,
- kann die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen auch durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Montabaur, 01.02.1995 gez. Bürgermeister
Die Verwaltung informiert 1
Öffnungszeiten der
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
jeweils vormittags von.08.00 bis 12.00 Uhr
sowie donnerstags von.16.00 bis 18.00 Uhr
Telefonisch erreichen Sie uns zu den o. g. Öffnungszeiten sowie montags- bis donnerstagsnachmittags von.14.00 bi
Aufhebung der Sperrzeit an den Fastnachtstagen
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur gibt bekannt, daß anläßlich der Fastnachtstage die Sperrzeit für Schank - und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur in den Nächten von Donnerstag, dem 23. Februar 1995, bis einschließlich Montag, 27. Februar 1995, allgemein aufgehoben ist. Die Aufhebung erfolgt nach §§18 Abs. 2 und 20 Abs. 2 der Gaststättenverordnung Rhld.-Pfalz vom 02.12.1971, GVB1. S. 274, zuletzt geändert durch Landesverordnung vom 25.10.1992, GVB1.S. 371.
Montabaur, 6. Febrüar 1995
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Ordnungsamt
Bürgerinnen als Gewinner
Spätestens 1996 wird es auch in der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur ein Bürgerbüro geben. Die Entscheidung für den bürgerfreundlichen neuen Service fällte der Haupt- und Finanzausschuß in der Sitzung vom 19.01.1995. Damit folgt die Verbandsgemeinde dem Vorbild anderer Kommunen, in anderen Bundesländern, die bereits positive Erfahrungen mit dem zeitgemäßen Angebot an ihre Bürger sammeln konnten. Die Verbandsgemeinde Montabaur übernimmt damit in Rheinland-Pfalz eine Vorreiterrolle.
Mit dem Bürgerbüro entfallen zukünftig lange Wege bzw. zeitraubende Amtergänge. Sämtliche publikumsintensiven Aufgaben werden im Bürgerbüro angesiedelt, so daß der Ratsuchende eine zentrale Anlaufstelle hat, die das Aufeuchen der einzelnen Abteilungen überflüssig macht. Der Führerscheinantrag, eine Auskunft über die Grundsteuer, Fundsachen, eine Anzeige im Wochenblatt, die Hündeanmeldung usw., alles soll direkt.vor Ort im Bürgerbüro beantragt werden können.
Die Abwicklung über die zuständigen Fachabteilungen erfolgt für den Bürger unsichtbar durch die Sachbearbeiter des Bürgerbüros. Gleichzeitig entlasten diese intern die Fachabteilung durch die Übernahme aller publikumsintensiven Aufgaben, die sukzessive in das Bürgeramt verlagert werden. Für hohe Kundenfreundlichkeit bürgt die Vielseitigkeit der Angestellten des Bürgerbüros. Jeder Mitarbeiter wird so geschult, daß er über die Qualifikation verfügt, auf alle Fragestellungen reagieren zu können, mit denen er im Alltag des Bürgerbüros konfrontiert wird.
Ein weiteres Plus für die Bürgerinnen sind die neuen Öffnungszeiten. Denn die orientieren sich ausschließlich an den Bedürfnissen der Besucher.
Von 08.00 bis 17.00 Uhr, mittags durchgehend, steht das Bürgerbüro als Anlaufstelle für alle Anliegen zur Verfügung. Die moderne Organisation und vernetzte EDV-Ausstattung des Bürgerbüros sorgen dabei für ein Höchstmaß an Effektivität und Effizienz. Trotz allem nicht immer vermeidbare Wartezeiten sollen durch die freundliche Atmosphäre und großzügige Räumlichkeiten des Bürgerbüros so angenehm als möglich für die Besucher ausfallen.
Eine Personalvermehrung ist mit der Einrichtung des Bürgerbüros nicht verbunden. Der Mitarbeiterstab wird vollständig aus den eigenen Reihen rekrutiert. Einzig die Position des Leiters, mit den damit verbundenen neuen Funktionen, erfordert eine zusätzliche Stelle. Die durch die Einrichtung des Bürgeramtes (Umbau, Einrichtung) und Schaffung der zusätzlichen Stelle entstehenden Kosten werden derzeit auf rund 200.000 DM veranlagt.
Die SPD-Fraktion erklärte in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, man sei grundsätzlich für die Einrichtung

