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Montabaur

Nr. 6/95

m

Nun über die Flurstücksgrenze 21/1 zu 22 bis zum Berüh­rungspunkt mit den Straßenflurstücken 35/7 und 35/8. Dann geradliniger Verlauf bis zum Berührungspunkt des Flur­stückes 31/1 mit Straßenflurstück 31/3 und Wegeflurstück 66/1 alle Flur 36.

Nunmehr entlang des Flurstückes 31/1 bis zum Berührungs­punkt des Flurstückes 31/1 mit den Wegeflurstücken 66/1 und 32/2 (Hofackerstraße) alle Flur 36, Gemarkung Niedererbach. Von hier aus Verbindungslinie mit dem Berührungspunkt des Wegeflurstückes 66/1, Flur 36 mit dem Flurstück 1/1 und Wegeflurstück 14, beide Flur 14 gelegen. Die Schutzzonen­grenze verläuft jetzt in südlicher Richtung über die Flurstücks­grenze 1/1 zu 14, überquert das Gelände der Bundesbahn­strecke Siershahn-Staffel und verläuft dann in nordwestlicher Richtung entlang dem Wegeflurstück 16 und der Bundesbahn bis zur Flurgrenze 14 zu 35.

Jetzt der Flurgrenze folgend bis zu einem Punkt der 70 m südlich des Berührungspunktes der Flurstücke 6,und 7 der Flur 14 und des Grabenflurstückes 17 gleicher Flur liegt. Von hier aus geradlinige Verbindung mit dem Berührungspunkt des Flurstückes 23, Flur 21, mit den Wegeflurstücken 16, Flur 22 und 17, Flur 23, alle Gemarkung Niedererbach.

Von hier aus geradlinige Verbindung mit dem Ausgangspunkt der Grenzverlaufsbeschreibung zu Wasserschutzzone III, dem Berührungspunkt des Flurstückes 2966/1, Flur 35 und Wege­flurstück 17, Flur 22, beide Gemarkung Niedererbach mit Flurstück 2272/1, Flur 25, Gemarkung Görgeshausen.

4. Näheres über den Geltungsbereich der geplanten Rechts­verordnung, Az.: 56-61-43-6/92, bzw. über die nach den einzelnen Schutzzonen gestaffelten Verbote, Beschränkun­gen und Duldungspflichten kann den Antrags- und Planun­terlagen

-Lageplan

Auszug aus dem Flurbuch

- Eigentümerverzeichnis

- etc.

aus denen sich Ausdehnung und Grenzen des Wasser­schutzgebietes im einzelnen ergeben und dem

- Entwurf der vorgesehenen Rechtsverordnung (mit dem voraussichtlichen Verbotskatalog)

entnommen werden, die wie folgt zu jedermanns Ein­sichtnahme ausgelegt werden.

Die Planunterlagen liegen aus vom 06.03.1995 bis 06.04.1995 einschließlich, bei der Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, Dienstzimmer Nr.: 30, Dienstzeiten: Montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr.

5. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt wer­den, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der o.g. Ausle­gungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen erheben.

Diese Einwendungen müssen also bis spätestens 20.04.1995 einschließlich entweder hei der unter 4. genann­ten Behörde oder bei der Bezirksregierung Koblenz, Stre- semannstraße 3-5, 56068 Koblenz, erhoben werden.

Das Datum des Eingangs bei den erwähnten Behörden ist maßgebend. Mit Ablauf der Einwendungsfrist werden alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

6. Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und die Stellungnahmen der Behörden mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden und den Personen, die Einwendungen erhoben haben, in einem Termin erörtert.

Dieser Erörterungstermin wird mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekanntgemacht. Die Behörden, der Trä­ger des Vorhabens und diejenigen, die Einwendungen er­hoben haben, werden von dem Erörterungstermin benachrichtigt.

Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn im Erörterungstermin verhandelt werden.

Verspätet erhobene Einwendungen können bei der Erörte­rung und der Entscheidung unberücksichtigt bleiben.

7. Bei mehr als 100 vorzunehmenden Benachrichtigungen oder Zustellung

- können die Personen, die Einwendungen erhoben ha­ben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Be­kanntmachung benachrichtigt werden,

- kann die Zustellung der Entscheidung über die Einwen­dungen auch durch öffentliche Bekanntmachung er­setzt werden.

Montabaur, 01.02.1995 gez. Bürgermeister

Die Verwaltung informiert 1

Öffnungszeiten der

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

jeweils vormittags von.08.00 bis 12.00 Uhr

sowie donnerstags von.16.00 bis 18.00 Uhr

Telefonisch erreichen Sie uns zu den o. g. Öffnungszeiten sowie montags- bis donnerstagsnachmittags von.14.00 bi

Aufhebung der Sperrzeit an den Fastnachtstagen

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur gibt bekannt, daß anläßlich der Fastnachtstage die Sperrzeit für Schank - und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungs­stätten im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur in den Nächten von Donnerstag, dem 23. Februar 1995, bis ein­schließlich Montag, 27. Februar 1995, allgemein aufgehoben ist. Die Aufhebung erfolgt nach §§18 Abs. 2 und 20 Abs. 2 der Gaststättenverordnung Rhld.-Pfalz vom 02.12.1971, GVB1. S. 274, zuletzt geändert durch Landesverordnung vom 25.10.1992, GVB1.S. 371.

Montabaur, 6. Febrüar 1995

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Ordnungsamt

Bürgerinnen als Gewinner

Spätestens 1996 wird es auch in der Verbandsgemeindever­waltung Montabaur ein Bürgerbüro geben. Die Entscheidung für den bürgerfreundlichen neuen Service fällte der Haupt- und Finanzausschuß in der Sitzung vom 19.01.1995. Damit folgt die Verbandsgemeinde dem Vorbild anderer Kommunen, in anderen Bundesländern, die bereits positive Erfahrungen mit dem zeitgemäßen Angebot an ihre Bürger sammeln konn­ten. Die Verbandsgemeinde Montabaur übernimmt damit in Rheinland-Pfalz eine Vorreiterrolle.

Mit dem Bürgerbüro entfallen zukünftig lange Wege bzw. zeitraubende Amtergänge. Sämtliche publikumsintensiven Aufgaben werden im Bürgerbüro angesiedelt, so daß der Ratsuchende eine zentrale Anlaufstelle hat, die das Aufeuchen der einzelnen Abteilungen überflüssig macht. Der Führer­scheinantrag, eine Auskunft über die Grundsteuer, Fundsa­chen, eine Anzeige im Wochenblatt, die Hündeanmeldung usw., alles soll direkt.vor Ort im Bürgerbüro beantragt werden können.

Die Abwicklung über die zuständigen Fachabteilungen erfolgt für den Bürger unsichtbar durch die Sachbearbeiter des Bür­gerbüros. Gleichzeitig entlasten diese intern die Fachabtei­lung durch die Übernahme aller publikumsintensiven Aufga­ben, die sukzessive in das Bürgeramt verlagert werden. Für hohe Kundenfreundlichkeit bürgt die Vielseitigkeit der Ange­stellten des Bürgerbüros. Jeder Mitarbeiter wird so geschult, daß er über die Qualifikation verfügt, auf alle Fragestellungen reagieren zu können, mit denen er im Alltag des Bürgerbüros konfrontiert wird.

Ein weiteres Plus für die Bürgerinnen sind die neuen Öff­nungszeiten. Denn die orientieren sich ausschließlich an den Bedürfnissen der Besucher.

Von 08.00 bis 17.00 Uhr, mittags durchgehend, steht das Bürgerbüro als Anlaufstelle für alle Anliegen zur Verfügung. Die moderne Organisation und vernetzte EDV-Ausstattung des Bürgerbüros sorgen dabei für ein Höchstmaß an Effektivi­tät und Effizienz. Trotz allem nicht immer vermeidbare War­tezeiten sollen durch die freundliche Atmosphäre und großzü­gige Räumlichkeiten des Bürgerbüros so angenehm als mög­lich für die Besucher ausfallen.

Eine Personalvermehrung ist mit der Einrichtung des Bürger­büros nicht verbunden. Der Mitarbeiterstab wird vollständig aus den eigenen Reihen rekrutiert. Einzig die Position des Leiters, mit den damit verbundenen neuen Funktionen, erfor­dert eine zusätzliche Stelle. Die durch die Einrichtung des Bürgeramtes (Umbau, Einrichtung) und Schaffung der zusätz­lichen Stelle entstehenden Kosten werden derzeit auf rund 200.000 DM veranlagt.

Die SPD-Fraktion erklärte in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, man sei grundsätzlich für die Einrichtung