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Montabaur

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Nr. 5/95

halb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich ge­genüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntma­chung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan­gen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnach­teile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

§ 44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigefiihrt wird.

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form­vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekannt­machung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbe­hörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verlet­zung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhal­tes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend ge­macht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

56410 Montabaur, 25.02.1995

Brach, Ortsbürgermeister

1. Kurs: 19.00 bis 20.00 Uhr

2. Kurs: 20.00 bis 21.00 Uhr

Dauer: jeweils 10 Treffen ä 60 Minuten

Ort: Nomborn, Alte Schule

Leitung: Erika Bastian, Langendembach

TN-Gebühr: 40, DM (Zuschuß von Krankenkassen möglich)

Nähere Auskünfte: Gertrud Ortseifen, Tel. 06485/364.

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Freiwillige Feuerwehr Nombom

Die nächste Übung der Gruppe I findet nicht am 04.02., son­dern am Samstag, dem 11.02.1995, um 15.30 Uhr, statt.

Die Übung der Gruppe II ist am Sonntag, dem 12.02., um 9.30 Uhr.

Am Mittwoch, dem 08.02., begleiten wir den Fackelzug zur goldenen Hochzeit von A. Klein. Treffpunkt: 19.00 Uhr.

Spinnstube in Nombom

Spinnstube in Nombom, Dienstag, 7. Februar 1995.

Wir treffen uns ab 19.30 Uhr im Nombomer Gemeindehaus zum Spinnen.

1. FCK Fan-Club Nombom

Angebot für Jedermann

Ausflugsfahrt nach Berlin vom 23.06. bis 25.06.1995 - eventl. Besuch DFB Pokal Endspiel Fahrt im modernen Reisebus, Stadtrandfahrt usw.

Preis: ca. 300,- DM pro Person, DZ Ü/Fü., Zuschlag EZ, Zu­schlag Pokalendspiel

Anmeldung bei: Bernd Roth, Nentershausen, Tel. 06485/8520, Dietmar Roth, Nomborn, Tel. 06485/1271. Anmeldeschluß: 19.02.1995.

Frauengemeinschaft Nombom

Zu unserem Kaffeekränzchen am Freitag, dem 17.02.95, um 20.11 Uhr, im Gasthaus »Zu der Anneliese«, laden wir alle närrischen Frauen ein, mit uns zu feiern und ein paar lustige, unbeschwerte Stunden zu verbringen.

Anmeldung zu diesem Abend bis zum 14.02.95, mit 5,- DM, beim Vorstand.

ELBERTGEMEINDEN

Kindergarten Welschneudorf

Wir bitten alle Eltern, ihre Kinder, die ab August 1995 den Kindergarten besuchen sollen und das 3. Lebensjahr vollendet haben, umgehend anzumelden. Dies gilt nicht für Kinder, die bereits angemeldet sind.

_ Niederelbert _

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Bau-, Verkehrs- und Liegenschaftsausschusses

Die nächste Sitzung des Bau-, Verkehrs-, und Liegenschafts­ausschusses des Ortsgemeinderates Niederelbert findet am

Dienstag, dem 7. Februar 1995, um 17.00 Uhr

statt.

Treffpunkt: Kinderspielplatz Herbergstraße

Tagesordnung Nichtöffentliche Sitzung:

1. Ausbau bzw. Ausbesserung der Fahrbahndecke der »ver­längerten Herbergstraße« (von »Wasserpfädchen« bis zur KEVAG-Station) und des Verbindungsweges zur Berg­straße

2. Verschiedenes

56412 Niederelbert, 30.01.1995 Bode, Ortsbürgermeister

Katholisches Bildungswerk Westerwald

Thema: Wirbelsäulengymnastik

Beginn: Montag, 06.02.1995

Dienststunden des Qrtsbürgermeisters

Am Montag, 06.02.1995, werden die Dienststunden wegen einer Sitzung auf 17.00 bis 19.00 Uhr, verlegt.

Willi Bode, Ortsbürgermeister