Montabaur
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Nr. 5/95
halb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
§ 44 Abs. 4 BauGB:
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigefiihrt wird.
§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
56410 Montabaur, 25.02.1995
Brach, Ortsbürgermeister
1. Kurs: 19.00 bis 20.00 Uhr
2. Kurs: 20.00 bis 21.00 Uhr
Dauer: jeweils 10 Treffen ä 60 Minuten
Ort: Nomborn, Alte Schule
Leitung: Erika Bastian, Langendembach
TN-Gebühr: 40,— DM (Zuschuß von Krankenkassen möglich)
Nähere Auskünfte: Gertrud Ortseifen, Tel. 06485/364.
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Freiwillige Feuerwehr Nombom
Die nächste Übung der Gruppe I findet nicht am 04.02., sondern am Samstag, dem 11.02.1995, um 15.30 Uhr, statt.
Die Übung der Gruppe II ist am Sonntag, dem 12.02., um 9.30 Uhr.
Am Mittwoch, dem 08.02., begleiten wir den Fackelzug zur goldenen Hochzeit von A. Klein. Treffpunkt: 19.00 Uhr.
Spinnstube in Nombom
Spinnstube in Nombom, Dienstag, 7. Februar 1995.
Wir treffen uns ab 19.30 Uhr im Nombomer Gemeindehaus zum Spinnen.
1. FCK Fan-Club Nombom
Angebot für Jedermann
Ausflugsfahrt nach Berlin vom 23.06. bis 25.06.1995 - eventl. Besuch DFB Pokal Endspiel — Fahrt im modernen Reisebus, Stadtrandfahrt usw.
Preis: ca. 300,- DM pro Person, DZ Ü/Fü., Zuschlag EZ, Zuschlag Pokalendspiel
Anmeldung bei: Bernd Roth, Nentershausen, Tel. 06485/8520, Dietmar Roth, Nomborn, Tel. 06485/1271. Anmeldeschluß: 19.02.1995.
Frauengemeinschaft Nombom
Zu unserem Kaffeekränzchen am Freitag, dem 17.02.95, um 20.11 Uhr, im Gasthaus »Zu der Anneliese«, laden wir alle närrischen Frauen ein, mit uns zu feiern und ein paar lustige, unbeschwerte Stunden zu verbringen.
Anmeldung zu diesem Abend bis zum 14.02.95, mit 5,- DM, beim Vorstand.
“ELBERTGEMEINDEN”
Kindergarten Welschneudorf
Wir bitten alle Eltern, ihre Kinder, die ab August 1995 den Kindergarten besuchen sollen und das 3. Lebensjahr vollendet haben, umgehend anzumelden. Dies gilt nicht für Kinder, die bereits angemeldet sind.
_ Niederelbert _
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Bau-, Verkehrs- und Liegenschaftsausschusses
Die nächste Sitzung des Bau-, Verkehrs-, und Liegenschaftsausschusses des Ortsgemeinderates Niederelbert findet am
Dienstag, dem 7. Februar 1995, um 17.00 Uhr
statt.
Treffpunkt: Kinderspielplatz Herbergstraße
Tagesordnung Nichtöffentliche Sitzung:
1. Ausbau bzw. Ausbesserung der Fahrbahndecke der »verlängerten Herbergstraße« (von »Wasserpfädchen« bis zur KEVAG-Station) und des Verbindungsweges zur Bergstraße
2. Verschiedenes
56412 Niederelbert, 30.01.1995 Bode, Ortsbürgermeister
Katholisches Bildungswerk Westerwald
Thema: Wirbelsäulengymnastik
Beginn: Montag, 06.02.1995
Dienststunden des Qrtsbürgermeisters
Am Montag, 06.02.1995, werden die Dienststunden wegen einer Sitzung auf 17.00 bis 19.00 Uhr, verlegt.
Willi Bode, Ortsbürgermeister

