Montabaur
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Nr. 5/95
Da noch einige Plätze frei sind, bieten wir auch anderen Interessenten die Teilnahme an der Fahrt an, die nicht Mitglieder des KVK sind.
Für nähere Informationen stehen Hans Jürgen Reusch und Werner Reusch zur Verfügung.
Am Samstag, dem 11. Februar 1995, starten wir in die närrische Saison 1995.
In der Freiherr-vom,-Stein-Halle Nentershausen werden ab 20.11 Uhr, neben den Aktiven des KVK auch der Tanzsportclub Nentershausen sowie die Rot-Weißen-Funken Frickhofen mitwirken.
Zu einem weiteren Höhepunkt dieses Abends werden mit Sicherheit die Kölner Kamevalsgrößen »De 2 Fründe« und »Die Breuers« werden.
Nachdem wir 1993 mit den Mainzer Hofsängern bereits Spitzenvertreter des Mainzer Karnevals begrüßen konnten, wollen wir mm die 2 Spitzenduos der Kölner Fastnacht in unserer närrischen Freiherr-vöm-Stein-Halle präsentieren.
Zu dieser närrischen Spitzenschau laden ein mit donnerndem Helau die Narren des KVK »Kornblumenblau«.
Niedererbach
Katholisches Bildungswerk Westerwald
Wochenende für Familien Thema: Fest im Glauben - Glauben als Fest
Termin: 10. bis 12.02.1995
Ort: Odersbach bei Weilburg, Jugendherberge
Leitung: Bettina Pawlik, Niedererbach
TN-Gebühr: 120,- DM pro Familie
Nähere Auskünfte: Kath. Pfarramt Niedererbach, Tel. 06485/232.
Trimm-Treff Niedererbach
Jazzgymnastik/Jazztanz
Bei genügend Teilnehmern findet ab 6. März 1995, unter der Leitung von Gaby Schmitt, erneut Jazzgymnastik/Jazztanz statt. Alter: Jungen und Mädchen ab 9 Jahre
Zeit: montags von 15.30 bis 16.30 Uhr
Wo: in der Dorfgemeinschafishalle Niedererbach
Kosten: für Mitglieder kostenlos,
für Nichtmitglieder 40,- DM.
Anmeldung bis 20. Februar bei Rita Rosenbauer, Tel. 8615 oder Elke Schuy, Tel. 8561.
Seniorentumgruppe und Trimm-Dich-Gruppe Am Dienstag, dem 21. Februar 1995, um 20.00 Uhr, findet in der Dorfgemeinschaftshalle unser gemeinsames Faschingsturnen statt.
Bitte kommt alle leicht kostümiert und mit guter Laune ausstaffiert, denn die Roswitha hat sich was ausgedacht, was uns Allen Freude macht. Drum kommt Alle und macht mit, gemeinsam turnen hält uns fit!
S.V. 1920 Niedererbach e.V.
Festausschuß-Einladung!
Am Freitag, dem 3. Februar 1995, findet um 19.00 Uhr, eine Festausschußsitzung im Sportheim statt.
Tagesordnung: 1. Protokollbesprechung der letzten Sitzung;
2. Bericht der einzelnen Ausschüsse; 3. Entwurf Bühnenbild; 4. Verschiedenes.
_ Nomborn __
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 17.01.1995 der Ortsgemeinde Nomborn für das Haushaltsjahr 1993 I.
Haushaltsrechnung
Feststellung des Ergebnisses:
Verwaltungshaushalt DM
Vermögenshaushalt DM
Gesamt DM
Soll-Einnahmen
652.513,77
189.948,43
842.462,20
Summe bereinigte Soll- Einnahmen
652.513,77
189.948,43
842.462,20
Soll-Ausgaben
652.513,77
189.948,43
842.462,20
Summe bereinigte Soll-Ausgaben
652.513,77
189.948,43
842.462,20
Feststellung des Ergebnisses:
Verwaltungshaushalt DM
Vermögenshaushalt DM
Gesamt DM
Überschuß/Fehlbetrag
-
Festgestellt: Montabaur, 16.05.1994 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
gez. Reusch, I. Beigeordneter
n.
Enlastungsbeschluß
Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1993 aufgestellte Jahresrechnung gemäß § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1993 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet. Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.
Ortsbürgermeister Brach sowie die Ortsbeigeordneten Hübin- ger und Weidenfeller nahmen an Beratung und Beschlußfassung wegen Sonderinteresse gemäß § 22 GemO nicht teil. Den Vorsitz übernahm das an Lebensjahren älteste Ratsmitglied Herzog.
m.
Öffentliche Auslegung
Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 06.02.1995 bis 15.02.1995 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kemarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Nomborn, 26.01.1995 (S.)
Ortsgemeindeverwaltung Nomborn
gez. Brach, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes »Ortslage« der Ortsgemeinde Nomborn
für das Grundstück Flur 1, Flurstück 78,79, gemäß § 13 des Baugesetzbuches (BauGB)
hier: Bekanntmachung gemäß § 12 des Baugesetzbuches (BauGB).
Der Ortsgemeinderat von Nomborn hat in seiner Sitzung am 17.01.1995, die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes »Ortslage« gemäß §13 BauGB beschlossen.
Die Änderung hat zum Inhalt:
1. Im westlichen Bereich des Parzelle 78 wird, wie auf der beigefügten Planskizze ersichtlich, eine 10 x 15 m große überbaubare Fläche ausgewiesen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB).
2. Für einen ca. 20 m breiten Streifen der Parz. 78 im westlichen Teil wird eine private Grünfläche zum Schutz, zur Pflege und zur Erhaltung von Natur und Landschaft festgesetzt. Die vorhandenen Grünanlagen/Pflanzungen sind zu erhalten (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB).
3. Zuwegungen und Stellplätze sind in wasserdurchlässiger Form (z.B. mit Rasengittersteinen, wassergebundene Decke, Schotterrasen oder Rasenpflaster) zu befestigen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB).
4. Die Züwegung zum Baugrundstück erfolgt entlang des vorhandenen Brandschutzteiches am westlichen Rand der Parzelle 79 auf einer Breite von 3,00 m (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB).
5. Die Traufhöhe wird auf max. 6,50 m festgelegt (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB).
6. Es sind lediglich zwei Vollgeschosse zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB).
7. Es sind nur Einzelhäuser zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB). Die Bebauungsplan/-änderungs/ -erweiterungsunterlagen können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 219, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs in der Zeit von 07.30 bis 12.45 Uhr und von 13.30 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 07.30 bis 12.45 Uhr und 13.30 bis 18.30 Uhr und freitags von 07.30 bis 13.00 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes bzw. der Bebauungsplanänderung/ -erweiterung Auskunft verlangen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Es wird daraufhingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht inner-

