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Montabaur

Nr. 5/95

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Bei 10 Ja-Stimmen imd einer Enthaltung wurden nachfolgen­de Aufträge zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Neu­häusel vergeben:

1. Zimmerarbeiten

2. Aluminium- und Glaserarbeiten

3. Natursteinarbeiten

4. Innenputz-/Trockenbauarbeiten

5. Elektroinstallation

6. Heizungsinstallation

7. Sanitärinstallation

Unter Tagesordnungspunkt 4 verwies der Vorsitzende auf eine den Ausschußmitgliedem in der Sitzung vorliegende schriftli­che Stellungnahme der Verwaltung zu einer Anfrage von Rats­mitglied Schweizer (FWG). Dieser hatte die Verwaltung gebe­ten zu überprüfen, ob der Neubau des Rathauses durch Be­grünungsmaßnahmen verschönt werden kann.

In der Stellungnahme teilte die Verwaltung nunmehr mit, daß die architektonische Gestaltung des Rathausneubaus nicht für eine Begrünung - weder durch Beranken mit schlingenden Pflanzen noch durch ein Anbringen von Blumenkästen - ge­eignet ist. Aufgrund der Gestaltung der Fassade durch die z ahlr eichen Fenster und die Verschieferung bestehen keine Möglichkeiten zum Anbringen von Blumenkästen oder Ran- kengittem.

Weiterer Bericht folgt.

Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Montabaur am 26. Januar 1995 Regelung zur Unterzeichnung der Sitzungsprotokolle von Ausschüssen

Die Ausschußmitglieder verständigten sich darauf, daß die Protokolle über die Sitzungen des Haupt- und Finanzaus­schusses von den Ratsmitgliedem unterzeichnet werden sol­len, die auch die Ratsprotokolle unterschreiben.

Zuschußantrag des Folklorechors Montabaur e.V. zum Kauf eines E-Pianos

Der Haupt- und Finanzausschuß beschloß einstimmig, dem Folklorechor Montabaur e.V. einen Zuschuß in Höhe von 50 % zu den nicht gedeckten Kosten, max. jedoch 500, DM, zu gewähren.

Auf Antrag der CDU-Fraktion soll vor Gewährung des Zu­schusses geprüft werden, ob noch eine Finanzierungslücke bestehe und ggf. eine Förderung durch die Bezirksregierung möglich sei.

Vergabe Straßen- und Gestaltungsplanung

a) Ausbau der Lilienstraße und Fliederstraße in Monta­baur-Eschelbach; Erarbeitung eines Gestaltungspla­nes

Lilien- und Fliederstraße befinden sich baulich in einem sehr schlechten Zustand. Ein Ausbau ist im Hinblick auf die Ziel­setzung der Dorfemeuerung aber auch der Verkehrssicherung geboten. Im Rahmen der Straßenbaumaßnahmen sollen auch die Versorgungsleitungen erneuert werden. Das Planungsbüro Redlin hat den Auftrag, für Eschelbach einen Dorfemeue- rungsplan aufzustellen.

Aus diesem Grund beschloß der Haupt- und Finanzausschuß einstimmig, dem Planungsbüro Redlin, Dreikirchen, den Auf­trag für die Erarbeitung eines Gestaltungsplanes für die Lili­en- und Fliederstraße zum Preis von 11.500,- DM zu erteilen.

b) Vergabe eines Gestaltimgsplanes für die Kopemi- kusstraße in Montabaur

Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses verständig­ten sich darauf, den Gestaltungsplan für die Kopemikusstraße in Montabaur nicht an ein Planungsbüro zu vergeben. Das Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung winde beauftragt, für diesen Straßenzug Pläne zu erstellen.

Gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Bauausschusses der Stadt Montabaur am 26. Januar 1995 Verpflichtung der Mitglieder des Bauausschusses

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken verpflichtete die Aus­schußmitglieder Hubert Diehl und Josef Simon (beide CDU), Jürgen Willershausen (SPD), Jürgen Groth (FWG) und Tho­mas Müller (BfM) und verwies dabei auf die damit verbundene Treue- und Schweigepflicht nach § 30 GemO. Die Aus­schußmitglieder regelten die Unterzeichnung von Sitzungsnie­derschriften für den Fall, daß der Bauausschuß alleine tagen sollte und übertrugen die Unterschriftsbefugnis an: Markus Hebgen (CDU), Stellvertreter Joachim Burth (CDU), und Karl- Heinz Bächer (SPD), Stellvertreter Lothar Elsner (SPD).

Straßennutzungsplan Eschelbach

Aufgrund geänderter landesrechtlicher Bestimmungen sind die Straßen innerhalb des Stadtgebietes nunmehr einzuteilen in

- klassifizierte Straßen

- verkehrswichtige, innerörtliche Straßen

- sonstige Gemeindestraßen

Die entsprechenden Straßennutzungspläne sollen dazu die­nen, für den Ausbau von Straßen Zuweisungen des Landes zu erhalten.

In Zusammenarbeit mit dem Straßen- und Verkehrsamt Diez wurde für den Stadtteil Eschelbach eine entsprechende Pla­nung erarbeitet. Danach wurden folgende Klassifizierungen vorgenommen:

1. klassifizierte Straßen L 313 - Margeritenstraße

2. verkehrswichtige, innerörtliche Straßen Fliederstraße

Rosenstraße bis zur Kreuzung »Waldbachstraße« Lilienstraße bis zur Kreuzung »Im Baumberg«

»Im Baumberg« bis zur Kreuzung »Krokusstraße« Dahlienstraße

Krokusstraße bis zur Kreuzung »Tulpenstraße«

3. sonstige Gemeindestraßen

alle übrigen, unter 1. und 2. noch nicht ganz oder teilweise genannten Straßen

Der Haupt- und Finanzausschuß und der Bauausschuß nah­men Kenntnis von dem Straßennutzungsplan und stimmten der vorgenommenen Klassifizierung der Straßen einstimmig zu.

Stellenausschreibung |M!nLl

Die Ortsgemeinde Holler sucht für den kommunalen Kindergarten (zweigruppige Einrichtung) _ *

eine(n) Anerkennungspraktik*...« Anerkennungspraktikanten für den Beruf der/des Erzieherin/Erziehers.

Die Einstellung ist vorgesehen ab August 1995. Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Zeugnisse, Lebenslauf, Lichtbild) werden bis zum 18. Februar 1995 erbeten an

Ortsbürgermeisterin Margarete Flosdorf, Rheinstraße, 56412 Holler.

Nähere Angaben können erfragt werden im Kindergarten Holler bei der Leiterin, Frau Schuld, unter der Rufnummer 02602/5041 oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Telefon 02602/126131 oder 126217.

Förderung des Musik- und Theaterwesens im Westerwaldkreis durch Kreismittel im Haushaltsjahr 1995

Der Westerwaldkreis stellt auch im Jahr 1995 wieder Haus­haltsmittel zur Förderung des Musik- und Theaterwesens im Westerwaldkreis zur Verfügung.

Die Dachorganisationen der Westerwälder Musik- und Ge­sangvereine, die Musikverbände, Sängerkreise sowie die Ver­einigung der Westerwälder Mandolinenorchester können Zu­schüsse erhalten.

Desweiteren ist eine Förderung von Laien-Theaterensembles in Bezug auf die Jugendarbeit möglich.

Interessierte Vereine können die Antragsvordrucke bei der Kreisverwaltung, Frau Schmitz, Peter-Altmeier-Platz 1, 56410 Montabaur, anfordem.

Die Anträge sind dann in einfacher Ausfertigung mit dem Kassenbericht 1994 bis spätestens 15. März 1995 bei der Kreisverwaltung einzureichen.

Der Termin für die Antragsteüung ist unbedingt einzuhalten. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

Förderung der allgemeinen Musik- und Theaterpflege durch Landesmittel

im Haushaltsjahr 1995

Auch im Haushaltsjahr 1995 wird die Bezirksregierung Ko­blenz die ihr zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel im Bereich der allgemeinen Musik- und Theaterpflege unmittel­bar an die Antragsteller verteilen.