Montabaur
Nr. 5/95
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Bei 10 Ja-Stimmen imd einer Enthaltung wurden nachfolgende Aufträge zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Neuhäusel vergeben:
1. Zimmerarbeiten
2. Aluminium- und Glaserarbeiten
3. Natursteinarbeiten
4. Innenputz-/Trockenbauarbeiten
5. Elektroinstallation
6. Heizungsinstallation
7. Sanitärinstallation
Unter Tagesordnungspunkt 4 verwies der Vorsitzende auf eine den Ausschußmitgliedem in der Sitzung vorliegende schriftliche Stellungnahme der Verwaltung zu einer Anfrage von Ratsmitglied Schweizer (FWG). Dieser hatte die Verwaltung gebeten zu überprüfen, ob der Neubau des Rathauses durch Begrünungsmaßnahmen verschönt werden kann.
In der Stellungnahme teilte die Verwaltung nunmehr mit, daß die architektonische Gestaltung des Rathausneubaus nicht für eine Begrünung - weder durch Beranken mit schlingenden Pflanzen noch durch ein Anbringen von Blumenkästen - geeignet ist. Aufgrund der Gestaltung der Fassade durch die z ahlr eichen Fenster und die Verschieferung bestehen keine Möglichkeiten zum Anbringen von Blumenkästen oder Ran- kengittem.
Weiterer Bericht folgt.
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Montabaur am 26. Januar 1995 Regelung zur Unterzeichnung der Sitzungsprotokolle von Ausschüssen
Die Ausschußmitglieder verständigten sich darauf, daß die Protokolle über die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses von den Ratsmitgliedem unterzeichnet werden sollen, die auch die Ratsprotokolle unterschreiben.
Zuschußantrag des Folklorechors Montabaur e.V. zum Kauf eines E-Pianos
Der Haupt- und Finanzausschuß beschloß einstimmig, dem Folklorechor Montabaur e.V. einen Zuschuß in Höhe von 50 % zu den nicht gedeckten Kosten, max. jedoch 500,— DM, zu gewähren.
Auf Antrag der CDU-Fraktion soll vor Gewährung des Zuschusses geprüft werden, ob noch eine Finanzierungslücke bestehe und ggf. eine Förderung durch die Bezirksregierung möglich sei.
Vergabe Straßen- und Gestaltungsplanung
a) Ausbau der Lilienstraße und Fliederstraße in Montabaur-Eschelbach; Erarbeitung eines Gestaltungsplanes
Lilien- und Fliederstraße befinden sich baulich in einem sehr schlechten Zustand. Ein Ausbau ist im Hinblick auf die Zielsetzung der Dorfemeuerung aber auch der Verkehrssicherung geboten. Im Rahmen der Straßenbaumaßnahmen sollen auch die Versorgungsleitungen erneuert werden. Das Planungsbüro Redlin hat den Auftrag, für Eschelbach einen Dorfemeue- rungsplan aufzustellen.
Aus diesem Grund beschloß der Haupt- und Finanzausschuß einstimmig, dem Planungsbüro Redlin, Dreikirchen, den Auftrag für die Erarbeitung eines Gestaltungsplanes für die Lilien- und Fliederstraße zum Preis von 11.500,- DM zu erteilen.
b) Vergabe eines Gestaltimgsplanes für die Kopemi- kusstraße in Montabaur
Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses verständigten sich darauf, den Gestaltungsplan für die Kopemikusstraße in Montabaur nicht an ein Planungsbüro zu vergeben. Das Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung winde beauftragt, für diesen Straßenzug Pläne zu erstellen.
Gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Bauausschusses der Stadt Montabaur am 26. Januar 1995 Verpflichtung der Mitglieder des Bauausschusses
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken verpflichtete die Ausschußmitglieder Hubert Diehl und Josef Simon (beide CDU), Jürgen Willershausen (SPD), Jürgen Groth (FWG) und Thomas Müller (BfM) und verwies dabei auf die damit verbundene Treue- und Schweigepflicht nach § 30 GemO. Die Ausschußmitglieder regelten die Unterzeichnung von Sitzungsniederschriften für den Fall, daß der Bauausschuß alleine tagen sollte und übertrugen die Unterschriftsbefugnis an: Markus Hebgen (CDU), Stellvertreter Joachim Burth (CDU), und Karl- Heinz Bächer (SPD), Stellvertreter Lothar Elsner (SPD).
Straßennutzungsplan Eschelbach
Aufgrund geänderter landesrechtlicher Bestimmungen sind die Straßen innerhalb des Stadtgebietes nunmehr einzuteilen in
- klassifizierte Straßen
- verkehrswichtige, innerörtliche Straßen
- sonstige Gemeindestraßen
Die entsprechenden Straßennutzungspläne sollen dazu dienen, für den Ausbau von Straßen Zuweisungen des Landes zu erhalten.
In Zusammenarbeit mit dem Straßen- und Verkehrsamt Diez wurde für den Stadtteil Eschelbach eine entsprechende Planung erarbeitet. Danach wurden folgende Klassifizierungen vorgenommen:
1. klassifizierte Straßen L 313 - Margeritenstraße
2. verkehrswichtige, innerörtliche Straßen Fliederstraße
Rosenstraße bis zur Kreuzung »Waldbachstraße« Lilienstraße bis zur Kreuzung »Im Baumberg«
»Im Baumberg« bis zur Kreuzung »Krokusstraße« Dahlienstraße
Krokusstraße bis zur Kreuzung »Tulpenstraße«
3. sonstige Gemeindestraßen
alle übrigen, unter 1. und 2. noch nicht ganz oder teilweise genannten Straßen
Der Haupt- und Finanzausschuß und der Bauausschuß nahmen Kenntnis von dem Straßennutzungsplan und stimmten der vorgenommenen Klassifizierung der Straßen einstimmig zu.
Stellenausschreibung |M!nLl
Die Ortsgemeinde Holler sucht für den kommunalen Kindergarten (zweigruppige Einrichtung) _ *
eine(n) Anerkennungspraktik™*...« Anerkennungspraktikanten für den Beruf der/des Erzieherin/Erziehers.
Die Einstellung ist vorgesehen ab August 1995. Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Zeugnisse, Lebenslauf, Lichtbild) werden bis zum 18. Februar 1995 erbeten an
Ortsbürgermeisterin Margarete Flosdorf, Rheinstraße, 56412 Holler.
Nähere Angaben können erfragt werden im Kindergarten Holler bei der Leiterin, Frau Schuld, unter der Rufnummer 02602/5041 oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Telefon 02602/126131 oder 126217.
Förderung des Musik- und Theaterwesens im Westerwaldkreis durch Kreismittel im Haushaltsjahr 1995
Der Westerwaldkreis stellt auch im Jahr 1995 wieder Haushaltsmittel zur Förderung des Musik- und Theaterwesens im Westerwaldkreis zur Verfügung.
Die Dachorganisationen der Westerwälder Musik- und Gesangvereine, die Musikverbände, Sängerkreise sowie die Vereinigung der Westerwälder Mandolinenorchester können Zuschüsse erhalten.
Desweiteren ist eine Förderung von Laien-Theaterensembles in Bezug auf die Jugendarbeit möglich.
Interessierte Vereine können die Antragsvordrucke bei der Kreisverwaltung, Frau Schmitz, Peter-Altmeier-Platz 1, 56410 Montabaur, anfordem.
Die Anträge sind dann in einfacher Ausfertigung mit dem Kassenbericht 1994 bis spätestens 15. März 1995 bei der Kreisverwaltung einzureichen.
Der Termin für die Antragsteüung ist unbedingt einzuhalten. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Förderung der allgemeinen Musik- und Theaterpflege durch Landesmittel
im Haushaltsjahr 1995
Auch im Haushaltsjahr 1995 wird die Bezirksregierung Koblenz die ihr zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel im Bereich der allgemeinen Musik- und Theaterpflege unmittelbar an die Antragsteller verteilen.

