Einzelbild herunterladen

Montabaur

Nr. 4/95

m

chenden Menge Altöl, wie gekauft, gesetzlich verpflich­tet sind. Beim Neukauf von Motoröl zahlen Sie dort bereits den Aufwand für die Entsorgung über die Ver­kaufsstellen mit, den Sie ansonsten über die Abfallge­bühr nochmals zahlen müßten. Bestehen Sie daher mög­lichst auf der Rücknahme im Geschäft.

Nach Beendigung der Sammlung werden die angelieferten Abfälle über die SAM, Sonderabfaü-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH, Mainz, ordnungsgemäß beseitigt bzw. soweit möglich auch der Wiederverwertung zugeführt. Besonders wird noch darauf hingewiesen, daß auf­grund der gesetzlichen Bestimmungen bei diesen Sammlungen nur Problemabfälle aus Haushalten ange­nommen werden können.

Gewerbetreibende sollten sich mit der SAM, Sonderabfall-Ma- nagement-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH, Wilh.-Theodor- Römheld-Str. 34, 55130 Mainz, Tel.: 06131/98298-0 oder mit der Fa. Bellersheim GmbH & Co. KG, 57638 Neitersen, Tel.: 02681/80282 unmittelbar in Verbindung setzen.

Alle bisher bestehenden Entsorgungs-/ und Verwertungs­nachweise nach der Abfall- und Reststoffüberwachungsverord­nung (in der Regel nur anzuwenden im Bereich des Gewerbes) verlieren, aufgrund der vg. Veränderungen, zum 31.12.1993 ihre Gültigkeit und müssen ebenso wie bei aktuellem Bedarf an Entsorgungs-/Verwertungskapazität bei der SAM (Nachfol­gegesellschaft der früheren GBS) neu beantragt werden.

Aus Sicherheitsgründen werden die Bürger dringend gebeten, das Abstellen von Sonderabfällen vor Eintref­fen der Einsammelfahrzeuge zu unterlassen, um Ge­fährdungen Dritter bzw. der Umwelt vermeiden zu hel­fen.

Für Bürger, die an dem vorgenannten Termin keine Gelegen­heit zur Abgabe ihrer Problemabfälle haben, besteht darüber hinaus die Möglichkeit, diese von montags bis freitags in der Zeit von 08.30 bis 12.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr im Fuhrparkgebäude des WAB in 56424 Moschheim, Bodener Straße 15, in haushaltsüblichen Mengen in der Regel kostenlos anzuliefern.

Für u. U. noch offenstehende Fragen wenden sie sich bitte an die Abfallberatung des WAB unter Tel.: 02602/6806-55).

Finanzamt Montabaur Montabaur, 09.01.1995

Mit dem Ablauf der Frist für die Einlegung der Beschwerde werden die offengelegten Schätzungsergebnisse unanfechtbar, soweit nicht Beschwerde eingelegt ist.

Der Vorsteher des Finanzamts

(Siegel) Bollinger-Wechsler

Finanzamt Montabaur Gemarkung Niederelbert

Anlage

zur Bekanntmachung über die Offenlegung der Ergeb­nisse der Bodenschätzung vom Februar 1994 Liste der betroffenen Flurstücke

Flur: 12

Flurstück(e) bzw. Lagebezeichnung(en): 97,100,101,102

Erwachsenenbildung

Volkshochschule

der Verbandsgemeinde Montabaur

Studienreise in die Toskana - nur noch wenige Plätze frei! 2. bis 11. April 1995

Die VHS Montabaur hat sich als Ziel einiger Studienreisen Italien ausgewählt. Nach Venetien und der »Ewigen« Stadt Rom steht für 1995 die Toskana auf dem Programm. Toskana: Das sind Florenz, Siena, Pisa und weitere klangvolle Städtenamen. Das sind Renaissance, Etrusker, Medici und Humanismus, die Schönheit menschlicher Schöpfungskraft Michelangelo und Leonardo, Dante und Galilei, Petrarca und Puccini, ist landschaftliche Harmonie Ölbäume, Zypressen und Chianti und freundliche Menschen, gute Küche und hervorragende Weine.

»Die Toskana ist die Quintessentia der Welt«, so meinte Papst Bonifazius VIII. Wie er wird jeder Reisende feststellen, daß Kunst, Geschichte, Mensch und Landschaft eine Einheit bil­den, die erst den eigentlichen Reiz dieser Region ausmachen. Nähere Informationen: VHS Geschäftsstelle Montabaur (Fr. Probst) während den Geschäftszeiten (in der 2. Wochenhälfte ab Mittwochmittag), Tel.: 02602/126105.

Bekanntmachung

über die Offenlegung der Ergebnisse der Bodenschätzung - Nachschätzung Die Ergebnisse der Bodenschätzung Nachschätzung gern. § 12 des Bodenschätzungsgesetzes vom 16.10.34 (Reichsge- setzbl. I S. 1050) - der Gemarkung(en)

Niederelbert (siehe Anlage)

werden in der Zeit vom 01.02.1995 bis 28.02.1995 in den Diensträumen des Finanzamtes Montabaur, Zimmer 328, während der Dienststunden, Mo., Do., Fr. von 08.00 bis 12.00 Uhr und Do. v. 14.00 bis 16.00 Uhr, offengelegt.

Bei der Schätzung von Gemarkungsteilen sind die betroffenen Flurstücke bzw. Feldlagen in der Anlage aufgeführt. Offengelegt werden die Schätzungskarten und die Schätzungs­bücher für Ackerland und Grünland, in denen die Ergebnisse der Bodenschätzung Nachschätzung niedergelegt sind. Die offengelegten Schätzungsergebnisse werden den Eigentümern der Flurstücke nicht besonders bekanntgegeben.

Bei Einsichtnahme der Schätzungsunterlagen empfiehlt es sich, Grundbuch- oder Katasterauszüge bzw. Abfindungs­nachweise mitzubringen.

Zur Erläuterung der durchgeführten Maßnahmen werden in den Gemarkungen Sprechtage abgehalten.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Ergebnisse der Bodenschätzung Nachschätzung steht den Eigentümern der betreffenden Flurstücke die Be­schwerde zu. Die Beschwerde ist beim oben bezeichneten Fi­nanzamt schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. Die Frist für die Einlegung des Rechtsbehelfs beträgt einen Monat. Sie beginnt mit Ablauf der oben aufgeführten Offenlegungsfrist.

Bei der Einlegung der Beschwerde soll der Verwaltungsakt bezeichnet werden, gegen den der Rechtsbehelf gerichtet ist. Es soll angegeben werden, inwieweit der Verwaltungsakt an- gefochten und seine Aufhebung beantragt wird. Ferner sollen die Tatsachen, die zur Begründung dienen, und die Beweismit­tel angeführt werden.

VHS Montabaur

I. Berufsbezogene Kurse

06501 Buchführung für Fortgeschrittene

(Einzelhandel)

Ein- und Verkauf von Waren (Bezugskosten, Skonto, Rabatt, Rücksendung), Gehälter einschließlich vermögenswirksame Leistungen, Steuern, Wechselverkehr, Abschreibung auf An­lagegüter und Forderungen, Rechnungsabgrenzung, Auswer­tung der Bilanz.

(Eine Leistungsbescheinigung kann erworben werden.)

Lehrmittel: nach Angaben des Kursleiters

Beginn: Dienstag, 7. Februar 1995, 19.30 Uhr

Dauer: 15 Abende

Ort: Hauptschule Montabaur

Leitung: Volker Seiffert

Gebühren: 75,DM

05601 Erste Schritte am PC

Einarbeitung in MS-DOS, MS Windows sowie in verschiedene Anwenderprogramme.

Beginn: Donnerstag, 2. Februar 1995, 18.00 Uhr

Dauer: 15 Abende

Ort: Hauptschule Montabaur

Leitung: Bernd Schneider

Gebühren: 75, DM

V. Gesundheit und Sport G 10201 Yoga für Anfänger

Hatha-Yoga: Sanfte, für jeden durchführbare Körperübungen werden erlernt, um so den Körper besser kennen- und verste­hen zu lernen. Im Kurs werden Grundtechniken vermittelt, die man zu Hause üben kann.

So können sich auf natürliche Weise körperliche Verspannun­gen lösen und der Yoga-Ubende erfährt zunehmendes körper­liches Wohlbefinden, mehr Beweglichkeit, Vitalität und Lei­stungsfreude.

Zusätzliche Atem- und Entspannungstechniken bringen mehr innere Ruhe und Ausgeglichenheit.

Beginn: Dienstag, 7. Februar 1995, 18.00 Uhr

Dauer: 15 Abende

Ort: Hauptschule Montabaur