Montabaur
m
Nr. 1/95
“Öffentl. Bekanntmachungen”
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 1995 vom 02.01.1995 L
Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises als Aufsichtsbehörde vom 22.12.1994 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1995 wird im
Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf.30.140.000 DM
in der Ausgabe auf.30.140.000 DM
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf.. 5.510.000 DM
in der Ausgabe auf... 5.510.000 DM
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf. 100.000 DM
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf.1.327.000 DM
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf.4.000.000 DM
Nachrichtlich: Umschuldungen.4.109.458 DM
§3
Für die Verbandsgemeindewerke werden in den Wirtschafts-.
plänen festgesetzt:
A) Wasserversorgung
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.2.000.000 DM
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf. 0 DM
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf. 500.000 DM
Nachrichtlich: Umschuldungen.3.157.000 DM
B) Abwasserbeseitigung
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.6.000.000 DM
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf.11.500.000 DM
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf. 500.000 DM
Nachrichtlich: Umschuldungen.4.392.000 DM
1. Die Verbandsgemeindeumlage, die die Verbandsgemeinde nach § 72 GemO in Verbindung mit den §§ 4,22 und 23 Abs. 1 FAG n. F. erhebt, beträgt
34 v. Hier Steuerkraftzahlen der verbandsangehörigen Gemeinden und der Stadt Montabaur nach § 12 FAG 34 v. Hier Schlüsselzuweisung A 1995 an die verbandsangehörigen Gemeinden und die Stadt Montabaur nach § 8 FAG
34 v. Hier Schlüsselzuweisung B 1995 an die Stadt Montabaur nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 10 Abs. 5 FAG.
2. Die Fälligkeit der Verbandsgemeindeumlage richtet sich nach §28 Abs. 2 FAG.
3. Nachrichtlich:
Umlagegrundlagen 1994. 43.836.960 DM
Höhe des Umlagesolls 1994.14.904.553 DM
Umlagegrundlagen 1995.41.000.983 DM
Höhe des Umlagesolls 1995.13.940.335 DM
§5
Die Entgelte für Einrichtungen der Abwasserbeseitigung werden wie folgt festgesetzt:
a) einmalige Beiträge ,
- gemäß § 1 der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung und über die Abwälzung der Abwasserabgabe der Verbandsgemeinde Montabaur - (Entgeltssatzung) -
1. für die Schmutzwasserbeseitigung
1.1 bei Neubaumaßnahmen 3,50 DM je m 2 gewichtete Grundstücksfläche
1.2 bei Emeuerungsmaßnahmen 1,75 DM je m 2 gewichtete Grundstücksfläche
2. für die Oberflächenwasserbeseitigung
2.1 bei Neubaumaßnahmen 11,00 DM je m 2 Abflußfläche
2.2 bei Emeuerungsmaßnahmen 5,50 DM je m 1 2 Abflußfläche
b) wiederkehrende Beiträge und Benutzungsgebühren
1. wiederkehrender Beitrag für Oberflächenwasser
- gemäß § 2 der Entgeltssatzung - 0,39 DM je m 2 Abflußfläche
2. wiederkehrender Beitrag für Schmutzwasser
- gemäß § 4 der Entgeltssatzung —
0,10 DM je m 2 gewichtete Grundstücksfläche
3. Benutzungsgebühr für Schmutzwasser
- gemäß § 4 der Entgeltssatzung -
1,95 DM je m 3 gewichtete Schmutzwassermenge
c) Abwasserabgabe für Indirekteinleiter - gemäß § 6 der Entgeltssatzung -
Die Abwasserabgabe für Indirekteinleiter beträgt 0,40 DM je m gewichtete Schmutzwassermenge.
d) Beiträge und laufende Kostenanteile für Verkehrsanlagen (Straßenbaulastträger)
1. Beiträge
1.1 bei Neubaumaßnahmen 21,00 DM je m 2 Verkehrsfläche
1.2 bei Erneuerungsmaßnahmen 15,00 DM je m 2 Verkehrsfläche
2. laufende Kostenanteile
0,54 DM je m 2 Straßen- und Wegestrecke
n.
Der Verbandsgemeinderat beschließt aufgrund des § 101 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz das Investitionsprogramm für die Jahre 1994 bis 1998 mit folgenden Summen: Gesamtinvestitionen.26.338.000 DM
davon entfallen auf die Haushaltsjahre
1994 . 8.055.000 DM
1995 . 5.151.000 DM
1996 . 4.272.000 DM
1997 . 5.805.000 DM
1998 . 3.055.000 DM
m.
Der Verbandsgemeinderat beschließt
a) den Wirtschaftsplan des Verbandsgemeindewerkes Monta
baur (Wasserversorgung), der
im Erfolgsplan Erträge von... 5.337.000 DM
und Aufwendungen von. 5.337.00QDM
sowie im Vermögensplan
Deckungsmittel von. 4.300.000 DM
und einen Bedarf von. 4.300.000 DM
vorsieht;
den Wirtschaftsplan des Verbandsgemeindewerkes Montabaur (Abwasserbeseitigung), der
im Erfolgsplan Erträge von. 9.866.000 DM
und Aufwendungen von. 9.866.000 DM
sowie im Vermögensplan
Deckungsmittel von. 13.368.000 DM
und einen Bedarf von. 13.368.000 DM
vorsieht.
c) Aufgrund des § 101 Abs. 2 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz die Investitionsprogramme der Verbandsgemeindewerke für die Jahre 1994 bis 1998.
IV.
Genehmigung der Haushaltssatzung
Nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz wird die erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 1995 und der Wirtschaftspläne für das Wirtschaftsjahr 1995 erteilt:
I. Zu dem Gesamtbetrag der Kredite
1. der Verbandsgemeinde in Höhe von. 100.000 DM
2. der Verbandsgemeindewerke für
a) Eigenbetrieb Wasser in Höhe von.2.000.000 DM
b) Eigenbetrieb Abwasser in Höhe von. 6.000.000 DM
II. Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
1. für die Verbandsgemeindewerke, Eigenbetrieb, Abwasser, in Höhe von... 10.500.000 DM
2. für die Verbandsgemeinde
in Höhe von. 100.000 DM
für die im Haushaltsjahr 1996 voraussichtlich Kredite aufgenommen werden müssen.
56410 Montabaur, 22.12.1994 Kreisverwaltung
des Westerwaldkreises gez. P. Weinert, Landrat
V.
Der Haushaltsplan und die Wirtschaftspläne liegen vom 09.01.1995 bis 18.01,1995 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Ade- nauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Kemarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00

