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Montabaur

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Nr. 1/95

Öffentl. Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 1995 vom 02.01.1995 L

Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Ge­meindeordnung von Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssat­zung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisver­waltung des Westerwaldkreises als Aufsichtsbehörde vom 22.12.1994 hiermit bekanntgemacht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1995 wird im

Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf.30.140.000 DM

in der Ausgabe auf.30.140.000 DM

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf.. 5.510.000 DM

in der Ausgabe auf... 5.510.000 DM

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf. 100.000 DM

2. der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf.1.327.000 DM

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf.4.000.000 DM

Nachrichtlich: Umschuldungen.4.109.458 DM

§3

Für die Verbandsgemeindewerke werden in den Wirtschafts-.

plänen festgesetzt:

A) Wasserversorgung

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.2.000.000 DM

2. der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf. 0 DM

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf. 500.000 DM

Nachrichtlich: Umschuldungen.3.157.000 DM

B) Abwasserbeseitigung

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.6.000.000 DM

2. der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf.11.500.000 DM

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf. 500.000 DM

Nachrichtlich: Umschuldungen.4.392.000 DM

1. Die Verbandsgemeindeumlage, die die Verbandsgemeinde nach § 72 GemO in Verbindung mit den §§ 4,22 und 23 Abs. 1 FAG n. F. erhebt, beträgt

34 v. Hier Steuerkraftzahlen der verbandsangehörigen Gemeinden und der Stadt Montabaur nach § 12 FAG 34 v. Hier Schlüsselzuweisung A 1995 an die verbands­angehörigen Gemeinden und die Stadt Montabaur nach § 8 FAG

34 v. Hier Schlüsselzuweisung B 1995 an die Stadt Monta­baur nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 10 Abs. 5 FAG.

2. Die Fälligkeit der Verbandsgemeindeumlage richtet sich nach §28 Abs. 2 FAG.

3. Nachrichtlich:

Umlagegrundlagen 1994. 43.836.960 DM

Höhe des Umlagesolls 1994.14.904.553 DM

Umlagegrundlagen 1995.41.000.983 DM

Höhe des Umlagesolls 1995.13.940.335 DM

§5

Die Entgelte für Einrichtungen der Abwasserbeseitigung wer­den wie folgt festgesetzt:

a) einmalige Beiträge ,

- gemäß § 1 der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung und über die Abwälzung der Abwasserabgabe der Ver­bandsgemeinde Montabaur - (Entgeltssatzung) -

1. für die Schmutzwasserbeseitigung

1.1 bei Neubaumaßnahmen 3,50 DM je m 2 gewichtete Grundstücksfläche

1.2 bei Emeuerungsmaßnahmen 1,75 DM je m 2 gewich­tete Grundstücksfläche

2. für die Oberflächenwasserbeseitigung

2.1 bei Neubaumaßnahmen 11,00 DM je m 2 Abflußflä­che

2.2 bei Emeuerungsmaßnahmen 5,50 DM je m 1 2 Ab­flußfläche

b) wiederkehrende Beiträge und Benutzungsgebühren

1. wiederkehrender Beitrag für Oberflächenwasser

- gemäß § 2 der Entgeltssatzung - 0,39 DM je m 2 Abflußfläche

2. wiederkehrender Beitrag für Schmutzwasser

- gemäß § 4 der Entgeltssatzung

0,10 DM je m 2 gewichtete Grundstücksfläche

3. Benutzungsgebühr für Schmutzwasser

- gemäß § 4 der Entgeltssatzung -

1,95 DM je m 3 gewichtete Schmutzwassermenge

c) Abwasserabgabe für Indirekteinleiter - gemäß § 6 der Entgeltssatzung -

Die Abwasserabgabe für Indirekteinleiter beträgt 0,40 DM je m gewichtete Schmutzwassermenge.

d) Beiträge und laufende Kostenanteile für Verkehrs­anlagen (Straßenbaulastträger)

1. Beiträge

1.1 bei Neubaumaßnahmen 21,00 DM je m 2 Verkehrsfläche

1.2 bei Erneuerungsmaßnahmen 15,00 DM je m 2 Ver­kehrsfläche

2. laufende Kostenanteile

0,54 DM je m 2 Straßen- und Wegestrecke

n.

Der Verbandsgemeinderat beschließt aufgrund des § 101 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz das Investitions­programm für die Jahre 1994 bis 1998 mit folgenden Summen: Gesamtinvestitionen.26.338.000 DM

davon entfallen auf die Haushaltsjahre

1994 . 8.055.000 DM

1995 . 5.151.000 DM

1996 . 4.272.000 DM

1997 . 5.805.000 DM

1998 . 3.055.000 DM

m.

Der Verbandsgemeinderat beschließt

a) den Wirtschaftsplan des Verbandsgemeindewerkes Monta­

baur (Wasserversorgung), der

im Erfolgsplan Erträge von... 5.337.000 DM

und Aufwendungen von. 5.337.00QDM

sowie im Vermögensplan

Deckungsmittel von. 4.300.000 DM

und einen Bedarf von. 4.300.000 DM

vorsieht;

den Wirtschaftsplan des Verbandsgemeindewerkes Monta­baur (Abwasserbeseitigung), der

im Erfolgsplan Erträge von. 9.866.000 DM

und Aufwendungen von. 9.866.000 DM

sowie im Vermögensplan

Deckungsmittel von. 13.368.000 DM

und einen Bedarf von. 13.368.000 DM

vorsieht.

c) Aufgrund des § 101 Abs. 2 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz die Investitionsprogramme der Verbands­gemeindewerke für die Jahre 1994 bis 1998.

IV.

Genehmigung der Haushaltssatzung

Nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz wird die erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 1995 und der Wirtschaftspläne für das Wirtschaftsjahr 1995 erteilt:

I. Zu dem Gesamtbetrag der Kredite

1. der Verbandsgemeinde in Höhe von. 100.000 DM

2. der Verbandsgemeindewerke für

a) Eigenbetrieb Wasser in Höhe von.2.000.000 DM

b) Eigenbetrieb Abwasser in Höhe von. 6.000.000 DM

II. Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

1. für die Verbandsgemeindewerke, Eigenbetrieb, Ab­wasser, in Höhe von... 10.500.000 DM

2. für die Verbandsgemeinde

in Höhe von. 100.000 DM

für die im Haushaltsjahr 1996 voraussichtlich Kredite auf­genommen werden müssen.

56410 Montabaur, 22.12.1994 Kreisverwaltung

des Westerwaldkreises gez. P. Weinert, Landrat

V.

Der Haushaltsplan und die Wirtschaftspläne liegen vom 09.01.1995 bis 18.01,1995 bei der Verbandsgemeindeverwal­tung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Ade- nauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Kemarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00