Montabaur
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Nr. 52/94
von 300 v. H auf 320 v. H. zu erhöhen.
Die Notwendigkeit zur Erhöhung des Gewerbesteuer-Hebesat- zes ergab sich daraus, daß für den geplanten Neubau eines Gemeindehauses ein entsprechender Förderantrag gestellt wurde. Voraussetzung für die Bewilligung von Landesmitteln ist regelmäßig, daß die Gemeinden die Einnahmequellen ausschöpfen. Nach der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern und für Sport über die Zuweisungen aus dem Investitionsstock vom 22.03.1993 galt die Gewerbesteuer nach Ertrag und Kapital bisher als ausgeschöpft, wenn der Hebesatz mindestens 300 v. H. betrug. Ab dem 01.01.1995 darf der Gewerbesteuer-Hebesatz 320 v. H. nicht mehr unterschreiten, wenn Zuweisungen aus dem Investitionsstock beantragt werden.
Jugendtreff in Neuhäusel?
Anfang Dezember 1994wurde ein erstes Orientierungsgespräch über die dringend notwendige Erweiterung der Jugendarbeit in Neuhäusel geführt. Im Mittelpunkt der Diskussion stand die Einrichtung eines Jugendtreffs in gemeinsamer Trägerschaft von Gemeinde und Kirchengemeinden.
Am Montag, dem 23. Januar 1995, findet um 20.00 Uhr im St. Anna-Haus ein Planungsgespräch mit der Jugendpflegerin der Verbandsgemeinde statt, zu dem wir engagierte Jugendliche und Erwachsene einladen, die an einer verantwortlichen, ehrenamtlichen Mitarbeit interessiert sind.
Bei diesem Treffen soll ein Konzept für die Organisation einer qualifizierten Jugendarbeit beraten werden (z. B. Bildung eines Jugendbeirates aus Vertretern der Jugendlichen und einiger Erwachsener).
Weiter ist die Vorbereitung einer Jugendversammlung notwendig, bei der mit den Jugendlichen über den geplanten Jugendtreff und dessen Angebot diskutiert werden soll. Durch die Wahl eines Jugendvorstandes soll den Jugendlichen die Möglichkeit gegeben werden, bei der Planung, Gestaltung und Benutzung des Jugendtreffs eingenverantwortlich mitzuwirken.
Nehmen Sie unsere Einladung bitte an, damit wir diese Chance zu einem Jugendtreff in Neuhäusel nutzen können!!
Für Interessierte, die noch Fragen haben: Anne Stüber, Telefon 2724.
Simmern
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 21.11.1994 der Ortsgemeinde Simmern für das Haushaltsjahr 1993
I.
Haushaltsrechnung
Feststellung des Ergebnisses
Verwaltungs
haushalt
DM
Vermögens
haushalt
DM
Gesamt
DM
Soll-Einnahmen
1.347.994,91
586.273,02
1.934.267,93
Summe bereinigte Soll-Einnahmen
1.347.994,91
586.273,02
1.934.267,93
Soll-Ausgaben
1.347.994,91
561.273,02
1.909.267,93
+ Neue Haushaltsausgabereste
0,00
25.000,00
25.000,00
Summe bereinigte Soll-Ausgaben
1.347.994,91
586.273,02
1.934.267,93
Überschuß/Fehlbetrag
0,00
0,00
0,00
Festgestellt: Montabaur 20.05.1994 Verbandsgemeindeverwaltung, Montabaur gez. Reusch, I. Beigeordneter
II.
Entlastungsbeschluß
Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1993 aufgestellte Jahresrechnung gemäß § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsge
meinde für das Haushaltsjahr 1993 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet. SoweitMehr- ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.
III.
Öffentliche Auslegung
Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 02.01.1995 bis 11.01.1995 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12-30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Simmern, 21.12.1994 (S.)
Ortsgemeindeverwaltung Simmern
gez. Schmidt, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Ortsgemeinderates Simmern Die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Ortsgemeinderates Simmern findet am
Montag, dem 9. Januar 1995, um 19.30 Uhr, im Sitzungszimmer im Bürgermeisteramt statt.
Tagesordnung Nichtöffentliche Sitzung
1. Beratung über den Haushaltsplanentwurf 1995
2. Beratung über die Geschäftsordnung
3. Verschiedenes
56337 Simmern 27.12.1994
Schmidt, Ortsbürgermeister
ifi
BUCHFINKENLAND”
Seniorennachmittag der Verbandsgemeinde Montabaur
mit einem »Bunten Programm« im Motto der Fftstiiaehtszeit am 25. Januar 1995, 14.00 bis ca. 18.00 Uhr, im Haus Mons Tabor, Montabaur Weitere Infos siehe Seite 10!.
Kindergarten Hübingen erhält 1/3 des Reinerlöses des Backesfestes
Am 1. und 2. Oktober des Jahres richtete der Sportverein Horbach wieder das traditionelle Backesfest aus, das bei guter Witterung und gutem Besuch einen Reinerlös in Höhe von 4.276,83 DM erbrachte.
Am 2. Dezember überreichten der 1. Vorsitzende des Sportvereins — Gerhard Hassenteufel — sowie Frank Schmidt und Toni Fischbach der Leiterin des Kindergartens Familienferiendorf Hübingell, Frau Carola Friedrich, denBetragvon 1.425,61DM. Mit Hilfe des Sportvereins können nun Orffsche Musikinstrumente angeschafft werden.
Wir dänken den Mitgliedern des Sportvereins Horbach für diese gute Idee, ebenfalls den Besucherinnen und Besuchern, die diese hilfreiche Spende erst ermöglichten.
Für das Kindergartenteam Für den Elternausschuß
Carola Friedrich Petra Quirmbach
Für die Ortsgemeinde Für den Träger
Siegfried Hoffmann, Manfred Hilger,
Orisbürgermeister Geschäftsführer
j
Kultur- und Heimatverein Buchfinkenland i¥ Buchfinkenland - Fastnacht!
Wie bereits angekündigt findet der Kartenvorverkauf für die beiden Karnevalsveranstaltungen bereits am 07.01.1995 und am 08.01.1995 bei den nachfolgend aufgeführten Stellen zum Preis von 13,- DM statt.
07.01.1995 16.00 bis 18.00 Uhr
Gasthaus Buchfinkenland, Gackenbach

