Montabaur
3. Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung vom 16.11.1993, 4. Geschäfts- und Sportberichte, 5. Kassenbericht, 6. Bericht der Kassenprüfer, 7. Wahl eines Wahlleiters, 8. Entlastung des Vorstandes, 9. Neuwahl des Vorstandes, 10. Wahl eines Kassenprüfers, 11. Bericht des Bauausschusses über die Planung für den Bau eines Clubhauses, Beratung und Beschlußfassung über weitere Vorgehensweise, 12. Verschiedenes.
Zu TOP 3 wird das Protokoll als Tischvorlage ausgelegt.
Zu TOP 11 ergeht vorsorglich der Hinweis, daß gemäß Mitgliederversammlung vom 16.11.1993 zur Beschlußfassung für den Bau eines Clubhauses eine 2/3-Mehrheit von mindestens 50 stimmberechtigten Mitgliedern erforderlich ist. Auch im Hinblick auf die anstehende Neuwahl des Vorstandes ist es wünschenswert, daß möglichst viele Mitglieder anwesend sind.
“AUGST”
Seniorennachmittag der Verbandsgemeinde Montabaur
mit einem »Bunten Programm« im Motto der Fastnachtszeit am 25. Januar 1995,
14.00 bis ca. 18.00 Uhr, im Haus Mons Tabor, Montabaur
Weitere Infos siehe Seite 10!
Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein »Augst« e.V.
Blutspendetermin
Am Donnerstag, dem 29.12.1994, findet in der Augstschule Neuhäusel ein Blutspendetermin statt, in der Zeit von 16.30 bis 20.00 Uhr. Wir laden hierzu alle gesunden Bürger im Alter von 18 bis 65 Jahren herzlich ein.
Eitelborn
Öffentliche Bekanntmachung
Widmung von Verkehrsflächen im Bereich »Im Buchenstück«, Heideweg und Finkenweg in Eitelborn
Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz - LStrG - in der Fassung vom 01.08.1977 werden die nachfolgenden Verkehrsflächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) gemäß Beschluß des Ortsgemeinderates Eitelborn vom 14.12.1994 dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Bezeichnung Im Buchenstück
Flur 9, Parz. 254 tlw. Flur 9, Parz. 267
Flur 9, Parz. 282
Flur 9, Parz. 302
Heideweg
Flur 9, Parz. 290/3 Flur 9, Parz. 286
Flur 9, Parz. 299
Finkenweg Flur 9, Parz. 306 Flur 9, Parz. 309 tlw.
verlaufend von bis Wilhelmshöhe auf einer Länge von 60 m bis
zur Einfahrt der Parzelle 253 Im Buchenstück (Parz. 254) — Wege- parz. 282
Im Buchenstück (Parz. 267) — Wege- parz. 237
Im Buchenstück (Parz. 267) — Ende W endehammer
Im Buchenstück (Parz. 267) — Heideweg
(Parz. 290/1)
Heideweg (Parz. 290/3) - Wegeparz. 237
Heideweg (Parz. 290/3) -Grundstücks- parz. 297
Heideweg — Im Buchenstück Heideweg — Grundstück Flur 9, Parz. 52
Als Tag der Verkehrsübergabe gilt der 01.12.1994. Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenau- er-Platz 8, 56410 Montabaur, einzulegen.
56337 Eitelborn, 21. Dezember 1994 gez. Blath, Ortsbürgermeister
MGVEitelbom 1866
Zur ersten Chorprobe im neuen Jahr treffen sich die Sänger des
13
Nr. 52/94
MGV Eitelborn 1866 am Donnerstag, dem 5. Januar 1995, 20.00 Uhr, im Vereinslokal »Nassauer Hof«.
Am Samstag, dem 7. Januar 1995,20.00 Uhr, feiert die Sängerfamilie ihr Stiftungsfest im Vereinslokal.
Preise für die Tombola bitte in der Chorprobe am 05.01. abgeben.
Kadenbach
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
am 22.12.1994 war morgens der erste Schnee auf unseren Dorfstraßen. Außerdem fror es an diesem Tag bis circa 09.00 Uhr.
Unser Gemeindearbeiter hat von 06.30 Uhr an gestreut und geräumt. Dennoch war selbst um 10.00 Uhr auf einigen Strek- ken noch Glätte, weil der Boden gefroren war und der Frost getauten Schnee wieder festfror, doch auch dann wurde noch gestreut. Wenn es notwendig ist, streuen und räumen wir bis um 21.00 Uhr. Somit kommt die Gemeinde ihrer Pflicht zur Verkehrssicherung nach. Unser Gemeindearbeiter, der seiner Pflicht gewissenhaft nachgeht, kann nun nicht überall zur gleichen Zeit räumen und streuen. Er hat gewisse Prioritäten, so zum Beispiel Kindergartenwege, Bushaltestellen, vor den Geschäften usw., die vorrangig geräumt und gestreut werden. Gehwege und dort, wo keine Gehwege sind, 1,50 m breite Streifen entlang der Grundstücksgrenzen, haben die Anlieger begehbar zu halten.
Ich erspare Ihnen, die Satzung der Gemeinde hier zu veröffentlichen, Sie haben die Möglichkeit, diese während der Bürgermeistersprechstunden bei mir einzusehen.
Zum Schluß noch eine Bitte, richten Sie Ihr Verhalten darauf ein, daß Sie bei winterlichen Verhältnissen auf unseren Stra- * ßen, sich und andere nicht unnötig gefährden.
Schaa, Ortsbürgermeister
Neuhäusel
Bericht über die Sitzung
des Ortsgemeinderates Neuhäusel vom 01.12.1994
Wirtsehafts- und Fällungsplan 1995 beschlossen Einstimmig verabschiedete der Ortsgemeinderat den in der Sitzung vorhegenden und erläuterten Forstwirtschaftsplan für das Jahr 1995. Gemäß den Berechnungen der Forstverwaltung wurden Gesamteinnahmen von 40.060 DM und Gesamtausgaben in Höhe von 47.655 DM veranschlagt. Der Holzeinschlag wurde auf insgesamt 390 fin festgelegt und teilt sich wie folgt auf: 20 fin Eiche, 130 fm Buche, 180 fin Fichte, 5 fin Kiefer, 15 fin Bergahorn, 20 fin europ. Lärche, 10 fm jap. Lärche sowie 10 fin Esche.
Haushaltsrechnung1993 beschlossen und Entlastung erteilt Bereits im November 1994 tagte der Rechnungsprüfungsausschuß des Ortsgemeinderates in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, um sich vor Ort von der ordnungsgemäßen Ausführung der Haushalts- und Kassengeschäfte zu überzeugen.
Nach Einsichtnahme in die Kassen- und Rechnungsbelege wurde festgestellt, daß die Prüfung zu keinen Beanstandungen Anlaß gab.
Daraufhin wurde von der Verbandsgemeindeverwaltung die Haushaltsrechnung 1993 abgeschlossen und dem Rat zur Beschlußfassung vorgelegt.
In der Sitzung am 01.12.1994 erklärte nun der Rat einstimmig hierzu seine Zustimmung. Zugleich wurde dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1993 die Entlastung erteilt.
Die in der Jahresrechnung 1993 ausgewiesenen Eckwerte werden durch gesonderte öffentliche Bekanntmachung im Wochenblatt noch zur Kenntnis gegeben.
Zuschuß an die evangelische Erlösergemeinde Neuhäusel gewährt
Die Ratsmitglieder beschlossen einstimmig, der evangelischen Erlösergemeinde Neuhäusel im Jahr 1995 einen Zuschuß in Höhe von 3.692,76 DM zur Anschaffung einer neuen Orgel zu gewähren.
Anhebung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer nach Ertrag und Kapital'beschlossen
Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig, den Hebesatz für die Gewerbesteuer nach Ertrag und Kapital ab dem 01.01.1995

