Montabaur
Nr. 52/94
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zes zu sparen. Angesichts einer Ausgabensteigerung um fast 60.000,— DM sei zu prüfen, ob nicht eine lineare Kürzung um ca. 5 % vorgegeben werden sollte. Ein entsprechendes Vorgehen bei den Schulen sei vor Jahren sehr erfolgreich gewesen. Zum Thema Schulen mahnte Widner an, angesichts der guten Ausstattung müsse künftig noch gezielter geprüft werden, was denn noch unbedingt anzuschaffen sei.
Positiv wertete er den Zuschuß an das Haus der Jugend in der Stadt Montabaur, den Zuschuß für das Anrufsammeltaxi und auch den Ansatz für »vernünftige Planungen«.
Insgesamt urteilte Widner, seien die einigermaßen »vollschlanken Jahre« mit diesem Haushalt wohl endgültig passe. Ratsmitglied Schaerffenberg (SPD) führte zu den vorliegenden Wirtschaftsplänen der Verbandsgemeindewerke aus, man müsse sich bewußt sein, daß die angestrebten Gebührenerhöhungen mit gleichzeitigen höheren Kosten für Müll, Strom und Gas einhergingen. Die sogenannten »Nebenkosten« entwickelten sich für die Bürger zu einer zweiten Miete. Bereits heute seien weitere Gebührenerhöhungen absehbar. Schaerffenberg mahnte an, man müsse hierbei im Auge behalten, was für den Bürger noch bezahlbar sei.
Ratsmitglied Paul-Heinz Schweizer (FWG) nahm kritisch zu den Ausgaben des Verwaltungshaushaltes Stellung. Im Vergleich zum Vorjahr sei eine Personalkostensteigerung in Höhe von 5,7 % (547.700,- DM) zu verzeichnen. Der tatsächliche Verwaltungs- und Betriebsaufwand habe sich um 698.000,- DM erhöht. Der Posten Kreisumlage und der Font zur deutschen Einheit seien um 222.700,- DM gestiegen.
Schweizer sprach sich gegen die Schaffung einer neuen Stelle für die Leitung des Bürgerbüros aus, da durch die Arbeit dieses Dienstleistungsbüros andere Bereiche der Verwaltung entlastet würden. Die neue Stelle beim Liegenschaftsamt solle darüber hinaus nicht zum 01.01.1995 besetzt werden, sondern erst wenn die notwendigen Arbeiten je nach Fortgang des Planungsstandes der ICE-Angelegenheiten anfielen. Schweizer beantragte, die Leitungsstelle für das Bürgerbüro sowie die »ICE-Stelle« im Liegenschaftsamt mit einem Sperrvermerk zu versehen und erst zu einem späteren Zeitpunkt zu besetzen. Der Termin wäre noch zwischen den Fraktionen des Rates abzustimmen.
Insgesamt beurteilte Schweizer es positiv, daß 1995 keine neuen Kredite benötigt würden. Als negativ bewertete er, daß nur die Pflichtzuführung zur allgemeinen Rücklage möglich sei.
Zum Bereich der Verbandsgemeindewerke gab er zu bedenken, daß im kommenden Jahr die Familien angesichts der ebenfalls steigenden Kosten für Müll, Strom und Gas um monatlich mehr als 10 DM stärker belastet würden als im Vorjahr. Ratsmitglied Dietmar Eisenhuth (Bündnis 90/Grüne) verzichtete auf allgemeine Anmerkungen zum Haushalt angesichts der bereits von den Vorrednern vorgebrachten Aspekte. Eisen- . huth betonte, das Wasser sei das Thema der Zukunft. Dabei reiche die natürliche Sparbereitschaft der Bürger nicht aus, um ausreichend natürliche Ressourcen zu bewahren. Längerfristig müsse mehr gespart werden. Hierfür gelte es, Ansätze zu entwickeln; Investitionen müßten jetzt getätigt werden, damit Wasser auch in der Zukunft bezahlbar bleibe.
Die einzelnen Argumente und Standpunkte wurden anschließend kontrovers diskutiert. Der Verbandsgemeinderat beschloß nach der Debatte den von der Verwaltung vorgelegten Stellenplan mehrheitlich bei 30 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen.
Die Einzelanträge von SPD und FWG hatte er zuvor mehrheitlich abgelehnt.
Die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Verbandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 1995 sowie die Wirtschaftspläne der Verbandsgemeindewerke (Wasserwerk und Abwasserbeseitigung) für das Wirtschaftsjahr 1995 beschloß der Verbandsgemeinderat in der vorliegenden Form einstimmig. Gleichzeitig wurden die dem Haushaltsplan und den Wirtschaftsplänen als Anlage beigefügten Investitionsprogramme für die Jahre 1994 bis 1998 beschlossen. Neufestsetzung des Jahresgrundpreises für Wasserzähler bis 5 m 3 Verbrauchsleistung Neufestsetzung des Arbeitspreises (Wassergeld)
Der Verbandsgemeinderat beschloß die Neufestsetzung
— des Jahresgrundpreises für Wasserzähler bis 5 m 3 Verbrauchsleistung gemäß Preisblatt § 1 der Anlage 1 zu § 12 der zusätzlichen Vertragsbedingungen/ZVB-Wasser) der Verbandsgemeinde Montabaur vom 13.02.1981 ab 01.01.1995 auf 60,— DM (Mtl. 5,- DM).
- des Arbeitspreises (Wassergeld) gemäß Preisblatt § 2 der Anlage 1 zu § 13 der zusätzlichen Vertragsbedingungen Wasserversorgung (ZVB-Wasser) der Verbandsgemeinde Montabaur vom 13.02.1981 auf 1,85 DM/m 3 Wasserverbrauch mit
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Wirkung vom 01.01.1995.
Die Preisblätter werden noch jeweils gesondert öffentlich bekanntgemacht
Übernahme einer Ausfallbürgschaft
Der Verbandsgemeinderat beschloß einstimmig, für ein Darlehen der Volksbank Montabaur-Wallmerod e.G. an die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft, Ortsgruppe Montabaur, in Höhe von 40.000,- DM eine Ausfallbürgschaft zu übernehmen. Der vorbereiteten Bürgschaftserklärung wurde zugestimmt. Das ehemalige Vereins- und Schulungsheim der DLRG am alten Sportplatz in der Koblenzer Straße wurde abgerissen. Eine Neuansiedlung des DLRG auf dem Gelände des Hallen- und Freischwimmbades unterstützt die Verbandsgemeinde Montabaur mit der Übernahme dieser Ausfallbürgschaft vor dem Hintergrund der Förderung des Breitensports.
Zweite Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur
Der Verbandsgemeinderat beschloß im Rahmen des Annahmeverfahrens nach § 67 Abs. 2 GemO einstimmig, den von der Verwaltung vorgelegten Rohstoffsicherungsplan. Außerdem wurde einstimmig die Annahme der zweiten Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus Planzeichnung und Erläuterungsbericht in der Fassung, wie sie dem Rat in der Sitzung Vorgelegen hat und durch das Planungsbüro Dr. Scholz mit Datum vom 01.10.1992 erstellt wurde.
Gleichzeitig wurde die Annahme des Landschaftsplanes in der vorgelegten, durch das Planungsinstitut Dr. Scholz im August 1990 erstellten Fassung beschlossen und damit der Landschaftsplan in die Flächennutzungsplanung integriert. Der Rat stimmte auch der Planung über die Rohstoffsicherung zu, in der durch das Büro Dr. Scholz mit Datum vom 10.01.1992 erstellten Fassung, die ebenfalls zum Bestandteil des Flächennutzungsplanes wird.
Fünfte Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur
Der Verbandsgemeinderat wies im Rahmen der gemeindlichen Abwägung die im Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Bedenken und Anregungen einstimmig zurück (§ 4 Abs. 1 BauGB).
Insgesamt stimmte der Verbandsgemeinderat der Auswertung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zu. Er stimmte der fünften Änderung des Flächennutzungsplanes (einschließlich Erläuterungsbericht) in der Form zu, wie sie dem Rat zur Sitzurfg Vorgelegen hat. Als nächsten Verfahrensschritt beschloß der Verbandsgemeinderat die Einleitung der Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB.
Einleitung der neunten Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur
- Änderungsbeschluß gemäß § 2 Abs. 1 und 4 BauGB Der Verbandsgemeinderat beschloß einstimmig, die Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß Vorlage der Verwaltung. Das Änderungsverfahren wird als neunte Änderung des Flächennutzungsplanes bezeichnet.
- Antrag auf Erteilung der landesplanerischen Stellungnahme
Die Verwaltung wurde beauftragt, bei der Landesplanungsbehörde die entsprechende landesplanerische Stellungnahme gemäß § 20 Landesplanungsgesetz zu beantragen.
Hinweis:
Die Änderungen des Flächennutzungsplanes Hegen im Bauamt zur Einsichtnahme der Bürgerinnen und Bürger aus. Einwohnerfragestunde
Uwe Storm dankte namens der DLRG für die Zustimmung des Verbandsgemeinderates zur Bürgschaftsübernahme.

