Montabaur
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Nr. 50/94
diese Überlegung gibt es mehrere Gründe. Das traditionelle Datum ist mit vier großen Veranstaltungen in der näheren Umgebung überbelegt. Zwei Nachbargemeinden (Kirmes in Gackenbach) können es sich bei immer stärker schwindendem Interessen nicht mehr leisten, am selben Wochenende ihre Festlichkeiten durchzuführen.
Bei einem Gespräch mit Vertretern des Gemeinderates und der Kirmesgesellschaft waren alle Beteiligten darüber einig, daß, bevor konkrete organisatorische Schritte unternommen werden können, zunächst die Einstellung der Hübinger Bevölkerung zu einer Vorverlegung im Wege einer Bürgerbefragung geklärt werden soll.
Im Kähmen der Gemeinderatssitzung am 6. Dezember 1994 übergaben die Vertreter der Kirmesgesellschaft, Stefan Wei- denfeüer und Tobias Krumm, Ortsbürgermeister Siegfried Hoffmann die Ergebnisse der durchgeführten Bürgerbefragung. Hierbei votierten 56 Prozent der Bürgerinnen und Bürger für die zukünftige Vorverlegung der Kirmes auf das zweitletzte Wochenende im August (1995: 19. bis 21. August). 7 Prozent waren dagegen, für 14 Prozent ist der Zeitpunkt unerheblich und von 23 Prozent der Befragten konnten keine Auskünfte erhalten werden.
Vertreter der Kirmesgesellschaft■ übergeben Ortsbürgermeister Siegfried Hoff mann die Ergebnisse der Bürgerbefragtmg.
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Kultur- und Heimatverein Buchfinkenland
Am 28. Januar und am 4. Februar 1995 finden die traditionellen Kappensitzungen des Kultur- und Heimatvereines Buchfinkenland im Buchfinkenzentrum (Mehrzweckhalle) in Horbach/Gackenbach statt.
Eintrittskarten für die beiden Veranstaltungen erhalten Sie im Vorverkauf bereits am 07.01.1995 und am 08.01.1995 bei den nachfolgend aufgeführten Stellen zum Preis von 13,- DM. 17.01.1995, 16.00 bis 18.00 Uhr, Gasthaus Buchfinkenland Gackenbach,
08.01.1995,10.00 bis 12.00 Uhr, Gasthaus »Zum Grünen Baum«, Horbach.
08.01.1995, 16.00 bis 18.00 Uhr, Gasthaus »Panorama«, Hübingen.
Der Elferrat des Kultur- und Heimatvereins Buchfinkenland um den altbewährten Sitzungspräsidenten Siegfried Hoßmann, sowie alle Aktiven der Kampagne 1995 würden sich freuen, recht viele Besucher im Buchfinkenzentrum in Horbach/Gackenbach begrüßen zu können.
Basarverkauf
Am kommenden Samstag und Sonntag (3. Advent) , jeweils eine halbe Stunde vor und nach dem Gottesdienst, wird allen Interessierten noch einmal die Möglichkeit geboten, für sich oder als Weihnachtspräsent zum Verschenken aus dem Basar anläßlich des Pfarrfamiliennachmittages einzukaufen. Ein Besuch im Pfarrheim der sich sicherlich lohnt — es sind noch einige sehr schöne Gegenstände zu haben. Gleichzeitig bedankt sich der Pfarrgemeinderat auf diesem Weg herzlich bei Allen, die zum Gelingen des Pfarrfamiliennachmittages am 1. Adventssonntag beigetragen haben und wünscht allen Ge- meindemitgliedem ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest.
Gackenbach
VDK- Ortsgruppe Gackenbach
Hiermit gebe ich unseren VDK-Mitgliedern bekannt, daß die
Kreisgeschäftsstelle in der Zeit vom 19.12.1994 bis 06.01.1995 wegen Inventurarbeiten geschlossen bleibt.
Horbach
MGV » Cädlia« Horbach
Die Chorprobe am Freitag, dem 16.12.1994, fällt wegen Krankheit des Dirigenten aus.
Wir wünschen allen Sängern ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein gutes neues Jahr.
Hübingen
Bericht über die Sitzung
des Ortsgemeinderates Hübingen vom 06.12.1994 Wirtschafts- und Fällungsplan 1995 beschlossen
Einstimmig verabschiedete der Ortsgemeinderat den in der Sitzung vorliegenden und erläuterten Forstwirtschaftsplan für das Jahr 1995. Gemäß den Berechnungen der Forstverwaltung wurden Gesamteinnahmen von 64.075,— DM und Gesamtausgaben in Höhe von 73.323,- DM veranschlagt. Der Holzeinschlag wurde auf insgesamt 565 fm festgelegt und teilt sich wie folgt auf: 270 fm Buche und 295 fm Fichte.
Bebauungsplan »Ober'm Görgengarten« beschlossen
Der Ortsgemeinderat beschloß die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch vorgebrachten Bedenken und Anregungen. Im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch gingen keinerlei Bedenken und Anregungen ein.
Der Ortsgemeinderat stimmte dem Bebauungsplan nebst Begründung, Textfestsetzungen und landespflegerischen Planungsbeitrag in der Form zu, wie er dem Rat in der Sitzung am 06.12.1994 Vorgelegen hat. Sodann wurde beschlossen, den Bebauungsplan nebst Begründung, Textfestsetzungen und landespflegerischen Planungsbeitrag auf die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsicht offenzulegen. Die Verwaltung wurde gebeten, die betroffenen Träger öffentlicher Belange von der Offenlage zu unterrichten.
Haushaltsrechung 1993 beschlossen und Entlastung erteilt
Im November 1994 tagte der Rechnungsprüfungsausschuß der Gemeinde in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, um sich vor Ort von der Ordnungsgemäßen Ausführung der Haushalts- und Kassengeschäfte zu überzeugen. Nach Einsichtnahme in die Haushalts- und Kassenbelege wurde abschließend vom Rechnungsprüfungsausschuß festgestellt, daß die Überprüfung zu keinen Beanstandungen Anlaß gab. Daraufhin wurde die Haushaltsrechnung 1993 abgeschlossen und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. Die Zustimmung zur Jahresrechnung wurde nun in der Sitzung am 09.12.1994 erklärt. Zugleich wurde dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1993 Entlastung erteilt. Die in der Jahresrechnung zusammengestellten Eckdaten über den Abschluß des Haushaltsjahres 1993 werden im Rahmen einer besonderen öffentlichen Bekanntmachung in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblattes zur Kenntnis gegeben.
Genehmigung von erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1994
Der Ortsgemeinderat stimmte der Leistung einer erheblichen außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 6.162,62 DM sowie einer erheblichen überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 120.000,- DM einstimmig zu,
Beratung und Beschlußfassung über einen Antrag der Kirmesgesellschaft
Die Ratsmitglieder beschlossen, die Kirmes auf den zweitletzten Sonntag im August zu verlegen.
Beratung und Beschlußfassung über Nutzungsgebühren der Grillhütte
Einstimmig wurde beschlossen, für die Grillhüttenbenutzung für Einwohner der Ortsgemeinde Hübingen einen Betrag von 30,— DM und für Auswärtige einen Betrag von 100,- zu erheben.

