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Montabaur

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Nr. 50/94

wörtlichen der SG kaufen. Natürlich freuen wir uns auch über Ihren Besuch an den Turniertagen in Montabaur. Sofern Sie der SG als Helfer an den Turniertagen zur Verfügung stehen oder in anderer Form unterstützend wirken wollen, wenden Sie sich bitte an eine der nachfolgend genannten Personen; Volker Wetzlar, Bergstraße 1, 56412 Ruppach-Goldhausen, Tel. 02602/8787,

Rudolf Bauch, Schäfergasse 3, 56412 Ruppach-Goldhausen, Tel. 02602/81123,

Otto Frink, Schulstraße 24, 56412 Heiligenroth, Tel. 02602/ 16598,

Michael Demuth, Hauptstraße, 56412 Großholbach, Tel. 02602/ 90591.

Heiligenroth

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes »Heiligenroth-Süd« der Ortsgemeinde Heiligenroth;

hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteili­gung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth hat in seiner Sitzung am 22.11.1994 die Aufstellung des Bebauungsplanes »Heili- genroth-Süd« zunächst genannt »Vogelsang-Erweiterung« beschlossen.

Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele, die Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Zu diesem Zweck wird Einsichtnahme in die Entwurfsskizze gewährt in der Zeit

vom 19.12.1994 bis 19.01.1995 (einschließlich)

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mitt­wochs von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donners­tags von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr undfreitags von 8.00 bis 12.30 Uhr) oder während der ortsüblichen Dienst­stunden beim Ortsbürgermeister.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.

5513 SW

Vergrößerung im Maßstab 1 10 000 aus der Top Karte 1 25 000 Blatt Nr . Mit Genehsmigung des landesvermessungsamles Rheinland-PfaU vom Ai vervielfältigt durch Verbandsgemeinde

56412 Heiligenroth, 13. Dezember 1994

Zerfas, Ortsbürgermeister

Jahreskalender 1994 des Mandolinenvereines Heiligenroth

Suchen Sie noch ein originelles Weihnachtsgeschenk?

Der Mandolinenverein hat noch Jahreskalender 1994 mit Motiven aus der Dorfgeschichte. Der Kalender kann bei allen Mitgliedern des Mandolinenvereines erworben werden.

Kinder-und Jugendweihnachtsfeier des SV Heiligenroth

Die Weihnachtsfeier des Sportvereines findet statt am Sams­tag, dem 17.12.94, von 15.00 his 17.00 Uhr im ZBV-Raum der Vogelsanghalle in Heiligenroth.

Eingeladen sind: Die Bambini-Kicker, die JSG-Fußballer der F-, E-, D-, C-Jugend, die Jugendspieler des SVH, die Kinder und Jugendlichen der Tischtennis- und Gymnastikabteilun­gen.

Ruppach-Goldhausen

Gemeindeverwaltung Ruppach-Goldhausen - Umlegungsauschuß -

Bekanntmachung

Der Teilumlegungsplan für das Umlegungsgebiet »Flurzaun« der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen ist am 12.12.1994 unanfechtbar geworden mit Ausnahme der Ordn. Nrn. 30.1,34,

41, 68, 81 sowie: Flurstücke 31, 33 sowie 1794/4 und 1850/11. Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. der Bekanntma­chung vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I. S. 2253) wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.

Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird 1 gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im £ Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. [ Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der ; neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke | ein.

Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftska- i tasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.

Auf lfd. Nr. VII der Begründung zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Geldleistungen mit der Bekanntmachung der i Unanfechtbarkeit gemäß § 71 BauGB fällig werden. Von der j Eintragung einer öffentlichen Last in Abteilung II des Grund- j buches kann abgesehen werden, wenn der Leistungspflichtige bis zu dem von der Verbandsgemeinde noch festzusetzenden Ij Zahlungstermin die Geldleistungen gezahlt oder mit der Ge- | meinde entsprechende Zahlungs vereinbarungen getroffen hat. 1

Rechtsbehelfsbelehrung |

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats | nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wider- | spruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsaus- : Schusses der Gemeinde Ruppach-Goldhausen schriftlich oder ;j zur Niederschrift einzulegen. ;;

Die Widerspruchsfrist (Satzl) ist nur gewahrt, wenn der Wi­derspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend ge- j nannten Katasteramt eingegangen ist. jj

Montabaur, den 12.12.1994

Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses (S.)

gez. Reichling 5

»Krippenfeier in der Kapelle « I

Wie in jedem Jahr findet auch am diesjährigen Heiligabend j eine Krippenfeier in der Kapelle in Goldhäusen statt. Alle j! Kinder sind mit ihren Eltern eingeladen, sich mit dieser j!j Krippenfeier auf die bevorstehenden Weihnachtstage ein- stimmen zu lassen. Die Krippenfeier beginnt um 14.30 Uhr.

Die Kinder sollten bitte aber schon um 14.15 Uhr in die Kapelle J kommen, damit wir zusammen noch ein neues Weihnachtslied i: einstudieren können. j!

Cheza Nostra j;

Am Samstag, dem 17.12.94, fahrt der Chor -A- der Cheza iS Nostra zum Besuch des Weihnachtsmarktes nach Michelstadt I j im Odenwald. Die Abfahrt ist um 09.00 Uhr in Ruppach- ij Goldhausen an der Pfarrkirche. ij

Für die Kinder im Chor -B- beginnt die Probe wieder nach den