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Montabaur

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Nr. 49/94

Anträge auf Gewährung der Gasölverbilligung für 1994 können gestellt werden

Nach dem Landwirtschaftsgasölverwendungsgesetz (LwGVG) vom 22.12.1967 (BGBl. I S. 1339), zuletzt geändert durch Artikel 23 des 2. Rechtsbereinigungsgesetzes vom 16.12.1986 (BGBl. I S. 2441) können wieder Anträge auf Gewährung der Gasölverbilligung für 1994 gestellt werden. Die Voraussetzun­gen hierfür sind im vorgenannten Gesetzt geregelt. Auf einige wichtige Merkmale soll nachfolgende hingewiesen werden: Die Verbilligung für versteuertes Gasöl wird nur gewährt, wenn es in Betrieben der Landwirtschaft zum Betrieb von Ackerschleppern, standfesten oder beweglichen Arbeitsma­schinen und Motoren oder Sonderfahrzeugen bei der Ausfüh­rung von Arbeiten zur Gewinnung pflanzlicher oder tierischer Erzeugnisse durch Bodenbewirtschaftung oder durch mit Bo­denbewirtschaftung verbundene Tierhaltung verwendet wird. Antragsberechtigt sind nur Betriebe der Landwirtschaft, die durch Bodenbewirtschaftung oder durch mit Bodenbewirt­schaftung verbundene Bewirtschaftung pflanzliche oder tieri­sche Erzeugnisse gewinnen und aus denen natürliche Perso­nen Einkünfte nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommenssteuer­gesetzes erzielen. Weitere berechtigte Betriebe sind in § 2 des Landwirtschaftsgasölverwendungsgesetzes geregelt. Weiter­hin sind nur die Betriebe, die jährlich einen nachhaltigen Rohertrag von mindestens 4.000 DM erwirtschaften berech­tigt, Anträge zu stellen.

Zuständige Stelle für die Beantragung der Gasölverbilligung ist für den Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenau- er-Platz 8, 56410 Montabaur (Telefon: 02602/126.110).

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur hält für Inter­essenten entsprechende Merkblätter zum Landwirtschaftsgas­ölverwendungsgesetz sowie auch Antragsformulare auf Ge­währung von Gasölverbilligung für 1994 bereit.

Die Anträge können nur bis spätestens 15. Februar 1994 bei vorgenannter Verwaltung eingereicht werden. Anträge, die verspätet eingehen, müssen grundsätzlich abgelehnt werden.

Personenstandsmeldungen im Oktober 1994

in der Verbandsgemeinde Montabaur Geburten

Brikena Husaj, Nomborn, Hauptstraße 20 Mirko Mijovic, Großholbach, Komgasse 6 Sina-Christin Graben, Montabaur, Mozartstraße 4 Joana Mewes, Simmern, Schloßstraße 36 Helen Weidenfeller, Montabaur, Tiergartenstraße 12 Selina Michels, Stahlhofen, Im Wiesengrund 31 Kristin Maria Gombert, Neuhäusel, Hillseheider Straße 13 Katharina Pohl, Großholbach, Parkstraße 3 Jan Glave, Montabaur, Obergasse 4 Felix Böker, Montabaur, Dillstraße 14 Fabian Weis, Boden, Gartenstraße 2 Manuel Damrath, Kadenbach, Limesstraße 7 Rebekka Klaus, Nentershausen, Weserstraße 1 Teresa Schäfer, Montabaur, Im Hemchen 34 Alina Palik, Großholbach, Hauptstraße 54 Eheschließungen

Christoph Roger Klink, Mannheim und Anja Isabell Erler, Montabaur, Saarstraße 64

Guido Helmut Hahn und Sylvia Wagenbach, Girod, Ring­straße 2

Sterbefalle

Theresia Wilhelmina Egenolf geh. Wolf, Niedererbach, Gar­tenstraße 13

Theobald Peter Quirmbach, Großholbach, Hauptstraße 21 Gerda Frieda Lieschen Peiser geb. Taueendfreund, Monta­baur, Peterstorstraße 15

Natur & Umwelt Info

Schadstoff Benzol

Die unbekannte Gefahr

»Benzol ist eindeutig krebserzeugend, erbgutschädi­gend, ruft Störungen des Blutbildes hervor und kann beim Einatmen hoher Konzentrationen Kopfschmer­

zen, Benommenheit, Sehstörungen, Krämpfe, Herzflim­mern bis zur Bewußtlosigkeit und eine Lähmung des Atemzentrums bewirken«.

So beschreibt die Enquete-Kommission des Deutschen Bun­destages mit dem etwas umständlichen Namen »Schutz des Menschen und der Umwelt - Bewertungen und Perspektiven für umweltverträgliche Stoffkreisläufe in der Industriegesell­schaft« den immer noch weithin unterschätzten Schadstoff Benzol.

Vorkommen

Im Jahr 1991 gelangten nach Schätzungen des Berliner Um­weltbundesamtes in der Bundesrepublik Deutschland 56.100 Tonnen Benzol in die Atmosphäre. Daran war zu über 92 Prozent der Straßenverkehr beteiligt. Die restlichen 8 Prozent verteilen sich auf die Benzollagerung, Transport und Um­schlag sowie die Verwendung in Industrie und Gewerbe. Grund für den hohen Anteil des Straßenverkehrs ist der Benzolgehalt in den Kraftstoffen, der momentan bei 1,7 bis 2,5 Volumenpro­zent liegt. Benzol wird, obwohl es für die Kraftstoffqualität von Bedeutung ist, nicht zugesetzt. Es ist ein natürlicher Bestand­teil von Rohöl und sein Anteil ist abhängig von dessen Her­kunft.

Minderungsmöglichkeiten

Es werden immer wieder Anstrengungen unternommen, den Benzolgehalt im Kraftstoff abzusenken. Jedoch - selbst wenn sich der Benzolgehalt der O-Prozentgrenze nähern würde, würden immer noch 60 Prozent der bei einem Benzolgehalt von 3 Prozent (Stand 1982) emittierten Menge freigesetzt werden. Dies liegt an der Neubildung dieser Substand beim Verbren­nungsvorgang im Motor. Experten sind der Ansicht, daß die Absenkung des Benzolgehaltes der Kraftstoffe von 3 Vol. Pro­zent im Jahr 1982, auf 1,7 bis 2,5 Vol. Prozent heute, die Gesamtbenzolemissionen höchstens um 10 Prozent verringert hat.

Fahrweise

Die Benzol-Emissionen hängen unter anderem von der Fahr­weise ab. Wer die »Bleifuß«-Technik praktiziert setzt wesent­lich mehr Benzol frei als ein »defensiver« Autofahrer. Genauso ist die Emission dieses Schadstoffes bei Kurzstrecken wesent­lich höher pro Kilometer als bei Langstreckenfahrten. Genaue Zahlen zu dieser Thematik sind im Augenblick Gegenstand der Forschung.

Katalysator

Der Nutzeffekt von Katalysatoren zur Minderung der Benzol­emissionen ist unumstritten. Der Wirkungsgrad wird hin­gegen unterschiedlich beurteilt. Während das Umweltbundes­amt und der Mineralölwirtschaftsverband davon ausgehen, daß ein geregelter Drei-Wege-Katalysator rund 75 Prozent der Benzol-Emissionen verhindert, ist der Verband der Deutschen Automobilindustrie der Überzeugung, daß über 90 Prozent des Schadstoffes durch einen entsprechenden Katalysator verhin­dert wird.

Benzol im Außenbereich

Dem Schadstoff Benzol kann heute kaum mehr jemand entge­hen. Allenfalls in stark ländlichen Gebieten ist sein Anteil so gering, daß er deutlich unter dem vom Länderausschuß für Immissionsschutz akzeptierten Wert von 2,5 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft hegt (1 pg = Einmillionstel Gramm). Im Bereich von Hauptverkehrsstraßen erreicht Benzol konstant Werte zwischen 20 und 30 pg/m 3 , in der Nähe von Kokereien Werte zwischen 7 und 15 pg/m 3 .

Benzol im Innenbereich

Auch die Wohnungen sind keine benzolfreien Zonen. Das Institut für Wasser-, Boden- und Lufthygiene des Bundesge­sundheitsamtes ermittelte für die Innenraumluft Durch­schnittswerte zwischen 2 und 90 pg/m 3 . Dabei liegen die Werte in Raucherhaushalten deutlich höher als in Nichtraucher­haushalten. Neben dem Tabakrauch tragen in Innenräumen noch Ausstattungsmateriahen, Heizüngen und der KFZ-Ver- kehr zu den erhöhten Werten bei.

Innenraum Pkw

Erhebhche Benzolbelastungen können im Innenraum von PKW auftreten. Hier wurden Konzentrationen zwischen 50 und 200 pg/m 3 gemessen. Bei Extremsituationen (Parken in der Sonne, geschlossene Fenster) kann die Benzolkonzentration Werte bis zu 2.700 pg/m 3 erreichen.

Vorsicht beim Tanken!

Während des Tankvorganges ist besondere Vorsicht geboten. 1992 konnte mit Hilfe komphzierter Messungen nachgewiesen werden, daß der Benzolgehalt der Luft während eines Tankvor­ganges zwischen 3.000 und 27.000 pg/m 3 beträgt. Diese Ex­trembelastung wird wohl in den kommenden Jahren geringer

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