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Montabaur

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Nr. 48/94

Die Verwaltung informiert

Schließung des Hallenbades Montabaur

Wegen Reparatur- und Wartungsarbeiten bleibt das Hal­lenbad Montabaur von Montag, 05.12.1994 - einschließlich Montag, 26.12.1994, geschlossen. Wir bitten unsere Bade­gäste, dies zur Kenntnis zu nehmen.

ARCHIV!

Archiv der Stadt Montabaur

Informationen zu Akten und Urkunden

Nachdem die Beschreibung der Symbole unseres Stadtbrun­nens abgeschlossen ist, wollen wir wieder auf die Straßenna­men zurückkommen.

Eine der ältesten städtischen Straßen ist die Elisabethenstra­ße, ehemals Judengasse. Mit diesem Namen wird sie erstmals 1477 erwähnt, als der Trierer Erzbischof ein Haus in der »Judengasse« neben der Kellerei des Erzbischofs nach der Sauertalpforte zu verleiht.* Obwohl durch die Akten keine jüdischen Bewohner dort nachgewiesen werden können, muß man doch annehmen, daß hier einmal Juden lebten. Bereits ab 1415, 1425 und 1478 sind christliche Bewohner belegt. Über jüdische Einwohner in unserer Stadt erfahren wir erst wieder aus dem Ratsprotokoll vom 1. Oktober 1691 etwas: Klage der Bürger gegen die Judenschaft, daß diese die Judenschule auf der Kirchgasse hat, nahe der Pfarrkirche, wobei die meisten Judenhäuser auf dem »Rebenstock« stehen.

Am 27. September 1899 wird im Zuge des Baufluchtlinienplans für den Tiergarten auch die Altstadt einbezogen. Man be­schließt die Straßen mit Namensschildern zu markieren und die Häuser neu zu numieren. Unter Punkt 18 faßt die Stadtver­ordnetenversammlung folgenden Beschluß:

Die Straße vom Hause des Emil Keiner bis zum Eisenkopfchen/ Waßmannschen Hause heißt künftig »Elisabethenstraße«**. Damit war allerdings nur der obere, parallel zur Kirche liegen­de Teil gemeint. Die lange Straße zum Sauertal hin bleibt Judengasse, bis am 24. Mai 1938 der Stadtrat unter dem nationalsozialistischen Bürgermeister Hinterwälder diesen Teil ebenfalls in Elisabethenstraße umbenennt.***

Wie sicher viele von Ihnen im Amtsblatt Nr. 45 gelesen haben, hat die Heinrich-Röth-Hauptschule Montabaur einen Antrag auf Umbenennung der Elisabethenstraße in Judengasse ge­stellt, der in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.11.1994 diskutiert wurde, mit dem Ergebnis, vor der endgültigen Entscheidung die Grundstückseigentümer zu be­fragen. Außerdem wurde die Klasse 10 der H-R-Hauptschule um den Entwurf eines Gedenktafel-Textes gebeten.

Beatrix Künzer

* Markus Wild: Montabaur Die Geschichte der jüdischen Gemeinde

** Abt. 4, Nr. A 17 *** Abt. 4, Nr. A 14

Öffnungszeiten:

Montag, Mittwoch, Freitag 10.00 bis'12.00 Uhr

Dienstag, Donnerstag.. 15.30 bis 17.30 Uhr

Friedhof im Stadtteil Eigendorf

Räumung des Grabfeldes I a

Die dreißigjährige Ruhefrist für dieses Grabfeld ist nach der Friedhofssatzung abgelaufen. Nachstehende Grabstätten wer­den nach dem 1. März 1995 eingeebnet:

Reihe A Eva Decker

Elisabeth Michaely u. Kath. Schmidt Helene Heibel

Reihe B Maria Heibel

Katharina Wolf Richard Piroth Emil Müller Berta Kothe Anna Piroth Anna Merfels Jakob Schmidt Georg Schäfer.

Reihe C Willi Schmidt

August Adler Anna Goldhausen Hermann Pischel Waltraud Haas Alfred Rolshoven Willi Runge

Die Angehörigen sind berechtigt, in der Zeit vom 1. Dezember 1994 bis 28. Februar 1995 Grabgedenkzeichen, Einfassungen und Grabschmuck selbst zu entfernen. Soweit dies nicht ge­schieht, gehen die Gegenstände entschädigungslos in das Ei­gentum der Stadt Montabaur über.

Resträumung des Grabfeldes III (ältestes Grabfeld) Da im Bereich dieses Grabfeldes bereits eine Reihe von Grab­stätten von den Angehörigen selbst eingeebnet wurden erzeugt dieser ungeordnete Teilbereich für den Besucher des Friedhofs einen negativen Eindruck hinsichtlich der Gesamtgestaltung. Die Friedhofsverwaltung bittet daher die Angehörigen, die die Gräber ihrer Verstorbenen trotz der abgelaufenen Ruhefrist oder Nutzungszeit zum Teil noch mit sehr viel Liebe pflegen, um Verständnis dafür, daß im Laufe des kommenden Frühjah­res nunmehr das gesamte Grabfeld eingeebnet werden soll, um es bis zur Wiederbelegung gärtnerisch gestalten zu können. Es handelt sich um folgende Grabstätten:

Anna und Josef Haas Maria und Peter Fries Josef und Anna Dahlem Elisabeth und Jakob Herbst Kath. und Jakob Koch Maria Cbnradi Maria und Josef Paulus Anna und Hermann Wolf Barbara und Peter Rüster

Die Angehörigen sind berechtigt, in der Zeit vom 1. Dezember 1994 bis 28. Februar 1995 Grabgedenkzeichen, Einfassungen und Grabschmuck selbst zu entfernen. Soweit dies nicht ge­schieht, gehen die Gegenstände entschädigungslos in das Ei­gentum der Stadt Montabaur über.

Die Angehörigen der Verstorbenen Anna und Jakob Piroth (f 1948/25) und Josef Conradi (f 1932) werden gebeten, die Grabsteine der Stadt Montabaur zur Verfügung zu stellen, damit diese erhaltenswerten Steine im Bereich der Friedhofs­anlage Eigendorf aufgestellt werden können.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Friedhofsamt -

Friedhof im Stadtteil Montabaur-Horressen

Teil-Räumung eines Grabfeldes

Die dreißigjährige Ruhefrist für das Reihengrabfeld II ist teilweise nach der Friedhofssatzung abgelaufen. Folgende Grabstätten werden nach dem 1. März 1995 eingeebnet:

Reihe P Johann Bach

Anna Maria Herborn

Reihe E Maria Anna Rommershausen

Elisabeth Decker Damian Hannappel Mathias Meurer Nikolaus Schmidt

Reihe F Adam Lenz

Jakob Roos

Reibe G Jakob Siry