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Montabaur

Nr. 48/94

m

2. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen 56410 Montabaur, 29.11.1994

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Hinweise auf Fraktionssitzungen:

Zur Vorbereitung der o. g. Sitzung finden folgende Fraktions­sitzungen statt:

CDU: Montag, 05.12.1994,18.00 Uhr, in der Gaststätte

»Wirzenborner Liss« in Montabaur-Wirzenborn FWG: Montag, 05.12.1994, 19.00 Uhr, im Sozialraum

des Rathauses (Neubau), 3. Stock, Tel.: 02602/ 126.188

SPD: Montag, 05.12.1994, 18.30 Uhr, im Trau- und

Besprechungszimmer des Rathauses (Neubau), Zimmer-Nr. 214, Tel.: 02602/126.121 BfM: Dienstag, 06.12.1994^20.00 Uhr, bei Herrn Rein­

hard Lorenz, Baumbacher Straße 70,56410 Mon­tabaur-Elgendorf

B90/Grüne: Mittwoch, 07.12.1994,19.00 Uhr, bei Herrn Olaf Manns, Talweg 2, 56410 Montabaur-Horressen

Öffentliche Bekanntmachung

der Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr 1994 vom 23.11.1994

I.

Der Stadtrat hat aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlos­sen, die nach Genehmigung der Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 04.11.1994 hiermit bekanntgemacht wird:

§1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

erhöht (+)/ und damit der Gesamtbetrag

vermindert (-) des Haushaltsplans einschl. um DM des Nachtrages

gegenüber auf nunmehr bisher festgesetzt

DM DM

a)

im Verwaltungs­haushalt

die Einnahmen

120.000

24.900.000

24.780.000

die Ausgaben

120.000

24.900.000

24.780.000

b)

im Vermögens­haushalt die Einnahmen

959.000

10.172.000

9.213.000

die Ausgaben

959.000

10.172.000

9.213.000

§2

Es werden neu festgesetzt:

1 .

der Gesamtbetrag der Kredite von bisher

1.563.140 DM

auf

627.990 DM

(nachrichtlich: Umschuldungen

1.535.000 DM)

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-

ermächtigungen

von bisher

400.000 DM

auf

1.760.000 DM

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden nicht geän­dert.

II.

Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung Die nach § 98 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 98 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz erforderliche Geneh­migung zu folgenden Teilen der Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr 1994 wird hiermit

zu dem Gesamtbetrag

der Kredite in Höhe von...627.990 DM

zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungs­ermächtigungen in Höhe von...1.760.000 DM,

für den im Haushaltsjahr 1995 voraussichtlich Kredite aufge­nommen werden müssen, erteilt.

56410 Montabaur, 04.11.1994 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901-10

i. A. gez. Meckel

HL

Der Nachtragshaushaltsplan Hegt zur Einsichtnahme vom * 05.12.1994 bis 14.12.1994 bei der Verbandsgemeindeverwal­tung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Ade- nauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00

bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentfich aus.

Montabaur, 23.11.1994 Stadt Montabaur (S.)

gez. Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor­schriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde­verwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Ver­letzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeord­nung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153).

Öffentliche Bekanntmachung

des Ergebnisses der Wahl zum Ausländerbeirat der Stadt Montabaur am 27.11.1994

Der Wahlausschuß für die Ausländerbeiratswahl hat in seiner Sitzung am 29.11.1994 das Ergebnis der Wahl zum Ausländerbei­rat der Stadt Montabaur wie folgt festgestellt:

I. Zur Ausländerbeiratswahl waren 877 Personen wahlberechtigt. 377 Personen haben gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 42,98%.

II. Die Stimmabgabe von 363 Wählern war gültig, die von 14 Wählern ungültig.

III. In den Ausländerbeirat der Stadt Montabaur sind gewählt:

1. Dr. Perez Sarabia, Mauricio, Spanier, mit 194 Stimmen

2. Carpaz, Cafer, Türke, mit 161 Stimmen

3. Koca, Ismet, Türke, mit 127 Stimmen

4. Yilmaz, Recep, Türke, mit 117 Stimmen

5. Arabaci, Vefi, Türke, mit 115 Stimmen

6. Zahirovic, Enver, Bosnier, mit 110 Stimmen

7. Sabic, Omer, Bosnier, mit 104 Stimmen

IV. Ersatzleute für den Ausländerbeirat sind:

1. Sabic, Igor, Bosnier, mit 85 Stimmen

2. Kayaturan, Suzan, Türkin, mit 69 Stimmen

3. Nasef, Hassan Mahdi, Iraker, mit 68 Stimmen

4. Zava, Maria Carmela, Itafienerin, mit 66 Stimmen

5. Radisic, Rajko, Kroate, mit 65 Stimmen

6. Nas, AH, Türke, mit 60 Stimmen

7. CaHet, Bernard, Franzose, mit 46 Stimmen

Montabaur, den 30.11.1994 (S.)

Dr. Possel-Dölken, Stadtbürgermeister als Leiter der Wahl zum Ausländerbeirat

Öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt nachstehende Gewerke für den Neubau eines Feuer­wehrgerätehauses in der Ortsgemeinde Neuhäusel öf­fentlich aus; Bei dem Gebäude handelt es sich um einen Mauerwerksbau und einer Stahlhalle.

Es werden ausgeschrieben:

Los 1 Zimmerarbeiten Los 2 HeizungsinstaHation Los 3 SanitärinstaUation Los 4 ElektroinstaUation Los 5 Stahl-Umfassungszargen Los 6 Alu-Fenster

Schutzgebühr: 20,- DM 40,- DM 40,-DM 40,-DM 10,- DM 30,-DM

Los 7 Natursteinarbeiten 20, DM

Los 8 Innenputz/Trockenbauarbeiten 20, DM

Interessenten können die Ausschreibungsunterlagen beim Architekten-Büro Horst Reichwein, Limburger Straße 55, 65604 Elz, gegen Vorlage eines Verrech­nungsschecks in Höhe der o. g. Schutzgebühren schrift- Hch anfordern.

Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift ver­sehen sein müssen, sindbis zum 16. Dezember 1994 bei der Verbandsgemeinde Montabaur, Bauamt, Zimmer 219, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, ein­zureichen.