Montabaur
Nr. 48/94
m
2. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen 56410 Montabaur, 29.11.1994
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Hinweise auf Fraktionssitzungen:
Zur Vorbereitung der o. g. Sitzung finden folgende Fraktionssitzungen statt:
CDU: Montag, 05.12.1994,18.00 Uhr, in der Gaststätte
»Wirzenborner Liss« in Montabaur-Wirzenborn FWG: Montag, 05.12.1994, 19.00 Uhr, im Sozialraum
des Rathauses (Neubau), 3. Stock, Tel.: 02602/ 126.188
SPD: Montag, 05.12.1994, 18.30 Uhr, im Trau- und
Besprechungszimmer des Rathauses (Neubau), Zimmer-Nr. 214, Tel.: 02602/126.121 BfM: Dienstag, 06.12.1994^20.00 Uhr, bei Herrn Rein
hard Lorenz, Baumbacher Straße 70,56410 Montabaur-Elgendorf
B90/Grüne: Mittwoch, 07.12.1994,19.00 Uhr, bei Herrn Olaf Manns, Talweg 2, 56410 Montabaur-Horressen
Öffentliche Bekanntmachung
der Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr 1994 vom 23.11.1994
I.
Der Stadtrat hat aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung der Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 04.11.1994 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
erhöht (+)/ und damit der Gesamtbetrag
vermindert (-) des Haushaltsplans einschl. um DM des Nachtrages
gegenüber auf nunmehr bisher festgesetzt
DM DM
a)
im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen
120.000
24.900.000
24.780.000
die Ausgaben
120.000
24.900.000
24.780.000
b)
im Vermögenshaushalt die Einnahmen
959.000
10.172.000
9.213.000
die Ausgaben
959.000
10.172.000
9.213.000
§2
Es werden neu festgesetzt:
1 .
der Gesamtbetrag der Kredite von bisher
1.563.140 DM
auf
627.990 DM
(nachrichtlich: Umschuldungen
1.535.000 DM)
2.
der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-
ermächtigungen
von bisher
400.000 DM
auf
1.760.000 DM
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden nicht geändert.
II.
Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung Die nach § 98 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 98 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr 1994 wird hiermit
zu dem Gesamtbetrag
der Kredite in Höhe von...627.990 DM
zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von.•..1.760.000 DM,
für den im Haushaltsjahr 1995 voraussichtlich Kredite aufgenommen werden müssen, erteilt.
56410 Montabaur, 04.11.1994 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901-10
i. A. gez. Meckel
HL
Der Nachtragshaushaltsplan Hegt zur Einsichtnahme vom * 05.12.1994 bis 14.12.1994 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Ade- nauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00
bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentfich aus.
Montabaur, 23.11.1994 Stadt Montabaur (S.)
gez. Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153).
Öffentliche Bekanntmachung
des Ergebnisses der Wahl zum Ausländerbeirat der Stadt Montabaur am 27.11.1994
Der Wahlausschuß für die Ausländerbeiratswahl hat in seiner Sitzung am 29.11.1994 das Ergebnis der Wahl zum Ausländerbeirat der Stadt Montabaur wie folgt festgestellt:
I. Zur Ausländerbeiratswahl waren 877 Personen wahlberechtigt. 377 Personen haben gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 42,98%.
II. Die Stimmabgabe von 363 Wählern war gültig, die von 14 Wählern ungültig.
III. In den Ausländerbeirat der Stadt Montabaur sind gewählt:
1. Dr. Perez Sarabia, Mauricio, Spanier, mit 194 Stimmen
2. Carpaz, Cafer, Türke, mit 161 Stimmen
3. Koca, Ismet, Türke, mit 127 Stimmen
4. Yilmaz, Recep, Türke, mit 117 Stimmen
5. Arabaci, Vefi, Türke, mit 115 Stimmen
6. Zahirovic, Enver, Bosnier, mit 110 Stimmen
7. Sabic, Omer, Bosnier, mit 104 Stimmen
IV. Ersatzleute für den Ausländerbeirat sind:
1. Sabic, Igor, Bosnier, mit 85 Stimmen
2. Kayaturan, Suzan, Türkin, mit 69 Stimmen
3. Nasef, Hassan Mahdi, Iraker, mit 68 Stimmen
4. Zava, Maria Carmela, Itafienerin, mit 66 Stimmen
5. Radisic, Rajko, Kroate, mit 65 Stimmen
6. Nas, AH, Türke, mit 60 Stimmen
7. CaHet, Bernard, Franzose, mit 46 Stimmen
Montabaur, den 30.11.1994 (S.)
Dr. Possel-Dölken, Stadtbürgermeister als Leiter der Wahl zum Ausländerbeirat
Öffentliche Ausschreibung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt nachstehende Gewerke für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in der Ortsgemeinde Neuhäusel öffentlich aus; Bei dem Gebäude handelt es sich um einen Mauerwerksbau und einer Stahlhalle.
Es werden ausgeschrieben:
Los 1 Zimmerarbeiten Los 2 HeizungsinstaHation Los 3 SanitärinstaUation Los 4 ElektroinstaUation Los 5 Stahl-Umfassungszargen Los 6 Alu-Fenster
Schutzgebühr: 20,- DM 40,- DM 40,-DM 40,-DM 10,- DM 30,-DM
Los 7 Natursteinarbeiten 20,— DM
Los 8 Innenputz/Trockenbauarbeiten 20,— DM
Interessenten können die Ausschreibungsunterlagen beim Architekten-Büro Horst Reichwein, Limburger Straße 55, 65604 Elz, gegen Vorlage eines Verrechnungsschecks in Höhe der o. g. Schutzgebühren schrift- Hch anfordern.
Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sindbis zum 16. Dezember 1994 bei der Verbandsgemeinde Montabaur, Bauamt, Zimmer 219, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, einzureichen.

