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Öffentliche Bekanntmachung

1. Änderung des Bebauungsplanes »An der Kehl , -1. Erweiterung« der Ortsgemeinde Holler

j hier: Öffentliche Auslegung der Änderungsunterlagen I: gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

r Der Ortsgemeinderat von Holler hat in seiner Sitzung am 26.10.1994 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »An der |,Kehl 1. Erweiterung« zu ändern (s. vorstehende öffentliche f Bekanntmachung).

| Gleichzeitig hat der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am 5 25.10.1994 denBeschluß gefaßt, auf die vorgezogene Bürgerbe- I teiligung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zu verzichten.

' Die Änderungsplanung einschließlich Begründung liegt ge­mäß § 3 Äbs. 2 BauGB in der Zeit ? vom 21.11. bis 20.12.1994 (einschließlich)

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 66410 Montabaur, während der Kemarbeitszeit (montags, dienstags und mitt- , wochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00. bis 16.00, Uhr, j donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr J und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) oder während der ortsüb­lichen Dienststunden beim Ortsbürgermeister zur Einsicht­nahme öffentlich aus. -

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur oder der Ortsge­meinde Holler schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Der Änderüngsbereich ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.

66412 Holler, 7. November 1994

Flosdorf, Ortsbürgermeisterin

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Bauausschusses

Die nächste Sitzung des Bauausschusses des Ortsgemeindera­tes Holler findet am

Donnerstag, dem 17. November 1994, um 14.00 Uhr,

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statt. Treffpunkt: Kirche.

Tagesordnung Nichtöffentliche Sitzung

1. Abnahme der Nebenanlagen K 168 und L 326

2. Abnahme Grillplatz

3. Verschiedenes 56412 Holler, 08.11.1994

Flosdorf, Ortsbürgermeisterin

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Sozialausschusses des Ortsgemeinderates Holler

Die nächste Sitzung des Sozialausschusses des Ortsgemeinde­rates Holler findet am

Dienstag, dem 16. November 1994, um 19.30 Uhr, im Bürgermeisteramt statt.

Tagesordnung Nichtöffentliche Sitzung

1. Seniorennachmittag der Ortsgemeinde Holler

2. Verschiedenes 56412 Holler, 07.11.1994

Flosdorf, Ortsbürgermeisterin

Bericht über die Sitzung

des Ortsgemeinderates Holler vom 26.10.1994 Nachwahl eines Mitgliedes für den Bauausschuß In seiner jüngsten Sitzung wählte der Ortsgemeinderat als ^Nachfolger für Herrn Bernhard Keller Herrn Bernhard Kloft, der bisher stellvertretendes Mitglied des Bauausschusses war, zum Mitglied dieses Ausschusses. Als Nachfolger für Herrn Bernhard Kloft wählten die Ratsmitglieder Herrn Horst Met­ternich, zum stellvertretenden Mitglied des Bauausschusses.

Schaffung von Überquerungshilfen und Verkehrsberu­higungsmaßnahmen an der L 326

Der Rat stimmte generell der Schaffung von Überquerungshil­fen und Verkehrsberuhigungsmäßnahmen an der L 326 zu. Der Bauausschuß soll mit Fachleuten des Straßenbauamtes darüber beraten. Die Kosten sollen ermittelt und in den Haus­halt 1996 eingeplant werden. Abschließend soll dem Ortsge­meinderat eine entscheidungsfähige Vorlage vorgelegt wer­den.

Einrichtung eines Bauhofes

Ortsbürgermeisterin Flosdorf erklärte, sie wolle auf dem Ge­lände der alten Kläranlage einen Bauhof errichten, um die dort liegenden Pflastersteine zu sichern und dem Gemeindearbei­ter Gelegenheit zu geben, Baumaterialien zu lagern. Der Orts­gemeinderat war generell mit der Einrichtung eines solchen Bauhofes einverstanden. Kontrovers wurde jedoch über den Standort verhandelt. Alternativ wurde der Platz am alten Wasserwerk Richtung Grillplatz vorgeschlagen. Die Ratsmit­glieder beschlossen sodann, den Bauhof auf dem Gelände der alten Kläranlage zu errichten.

Wahl eines Vorsitzenden der Dorfvereine Der bisherige Vorsitzende Wolfgang Dommermuth legte eine Gründe dar, warum er das Amt des Vorsitzenden der Dorfver­eine nicht mehr begleiten wolle. Nachdem sich kein Nachfolger für dieses Amt fand, erklärte sich Ortsbürgermeisterin Flos­dorf bereit, den Vorsitz zu übernehmen.

Änderung des Bebauungsplanes »An der Kehl« beschlos­sen

Der Ortsgemeinderat beschloß, den Bebauungsplan »An der Kehl - 1. Erweiterung« wie folgt zu ändern:

- Die Firsthöhe wird auf 8 m begrenzt (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch).

- Aus besonderen städtebaulichen Gründen wird die höchst­zulässige Zahl der Wohneinheiten in Wohngebäuden pro Grundstück und Gebäude auf 2 begrenzt (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 Baugesetzbuch).

- Die Festsetzung der Traufhöhe, wie im Bebauungsplan vom 15.07.1994 festgesetzt, entfällt.

- Die Grundflächenzahl wird auf 0,3 und die Geschoßflächen­zahl auf 0,6 festgesetzt (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch).

Der Rat beschloß desweiteren, auf die vorgezogene Bürgerbe­teiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch zu verzichten, da die Ortsgemeinde selbst Eigentümerin der gesamten zur Ände­rung anstehenden Fläche ist.

Sodann beschlossen die Ratsmitglieder, den Bebauungsplan