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Montabaur

Festgestellt:

Montabaur, 10.05.1994 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

gez. Reusch, I. Beigeordneter

II.

Entlastungsbeschluß

Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemein­deverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1993 aufge­stellte Jahresrechnung gemäß § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsge­meinde für das Haushaltsjahr 1993 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet. SoweitMehr- ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht geneh­migt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.

Ortsbürgermeister Hahn sowie I. Beigeordneter ReinhardMies haben an Beratung und Abstimmung gemäß § 22 GemO nicht teilgenommen.

III.

Öffentliche Auslegung

Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 14.11. bis 24.11.1994 bei der Ver­bandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zim­mer 110, Kontad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, wäh­rend der Kemarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr, sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Daubach, 04.11.1994

Ortsgemeindeverwaltung Daubach (S.)

gez. Hahn, Ortsbürgermeister

Volkstrauertag - Totenehrung

Am kommenden Sonntag, dem 13.10.1994, begehen wir den Volkstrauertag zum Gedenken an die Opfer beider Weltkriege. Die Totenehrung mit Kranzniederlegung findet um 11.30 Uhr am Gefallenen-Ehrenmal unter Mitwirkung der Chorgemein- schaftDaubach-StahlhofenunddesDRK-Blasorchesters statt, Alle Einwohner sind zum Gedenken an unsere Gefallenen, Vermißten und Verstorbenen zu dieser Feierstunde recht herz­lich eingeladen.

Ich bitte auch die Jugend, sich dem Anspruch des Tages nicht zu verschließen und an der Gedenkfeier teilzunehmen.

Raimund Hahn, Ortsbürgermeister

Dienststunde des Ortsbürgermeisters verlegt

Wegen anderweitiger Verpflichtung fallt die Dienststunde des Ortsbürgermeisters am Montag, 14,11.1994, aus und wird auf Dienstag, 15.11.1994, 19.30 Uhr, verlegt.

Um Beachtung wird gebeten.

R. Hahn, Ortsbürgermeister

Benjeshecke - keine freie Nutzung

In unserer Gemarkung hat der Westerwald-Verein verschiede­ne Benjes-Hecken angelegt. Schnittabfälle werden auf­geschichtet. Das Material verrottet, heimische Sträucher säen sich quasi wie von selbst aus. Erste Erfolge zeigen sich in diesem Jahr schon.

Jetzt kommt das Problem: Es gibt Bürger, die fahren eigen­mächtig ihre Schnittabfalle auf die Benjes-Hecke. Das geht natürlich nicht!! Bitte wenden Sie sich künftig an Karl Neuroth (3515) oder an Martin Wendlandt (921920). Diese Herrn wer­den Ihnen beim Abtransport behilflich sein. Hierbei ist jedoch unbedingt darauf zu achten, daß hur Obstbaum- und Strauch­schnitt Verwendung findet. Bitte auf keinen Fall Nadelgehöl­ze.

Für die Entsorgung von Nadelgehölzen steht unserer Gemein­de der Schredder der Behindertenwerkstatt Montabaur ko­stenlos zur Verfügung. Nach Terminabsprache mit der Behin­dertenwerkstatt kann das geeignete Material mit einem maxi­malen Durchmesser von 18 cm nach Niederelbert gefahren werden. Das entstehende Schreddergut muß wieder mitge­nommen werden und kann im Garten Verwendung finden.

Ich hoffe, daß durch diese Maßnahme die wilden Ablagerungen ein Ende finden. Ebenfalls bitte ich, keine Ablagerungen von Gras und Läub im Wald Vorzunehmen.

R. Hahn, Ortsbürgermeister

Verloren - Gefunden

Es wurde ein grüner Kinderanorak gefunden. Der Eigentümer kann ihn beim Ortsbürgermeister abholen.

gez. Hahn, Ortsbürgermeister

Nikolausfeier in Daubach

Unsere diesjährige Nikolausfeier findet am 04.12.1994, ah 15.00 Uhr, im Saal der Eulenstube statt. Kinder, die sich an der Vorbereitung beteiligen wollen, treffen sich am 11.11.1994, um 16.00 Uhr, an der Grillhütte.

Da wir wieder Kuchen anbieten wollen, wird um Bescheid gebeten, wer einen trockenen Kuchen spenden möchte.

Tüten können bei B. Haas, B. Fehlinger oder H. Brodehl abgegeben werden.

Westerwald-Verein Zweigverein Daubach

Gemarkungsreinigung

Sicherlich ist auch Ihnen aufgefallen, daß sich besonders entlang der Daubacher Straßenränder im Laufe des Jahres wieder Abfälle angesammelt haben. Der Westerwald-Verein will daher mit gutem Beispiel vorangehen und sie im Interesse einer sauberen Umwelt beseitigen. Er ruft zu einer Gemar­kungsreinigung auf, bei der insbesondere diejenigen zur Mit­hilfe aufgerufen sind, die bei der Aktion des vergangenen Jahres verhindert waren. Treffpunkt ist am Samstag, dem 12. November, um 10.00 Uhr, auf dem Dorfplatz. Plastiksäcke werden gestellt.

Totenehrung am Denkmal *

In Daubach ist zum Volkstrauertag eine würdige Gedenkfeier am Ehrenmal gute Tradition. Sinn ist nicht nur, das Gedenken an die Gefallenen der beiden Weltkriege unserer Gemeinde wachzuhalten, sondern auch all des Leidens zu gedenken, das Kriege bis heute über die Menschen bringt. Daher bittet der Westerwald-Verein auch diejenigen Mitglieder, die keine An­gehörigen auf unserem Ehrenmal verzeichnet haben, um eine stille Teilnahme.

Dia-Vortrag: Wanderungen auf Mallorca Mallorca ist nicht nur eine Badeinsel für den Sommer. Mallor-. ca ist auch eine landschaftlich außerordentlich reizvolle Insel, auf der jedes Jahr Wanderwochen mit dem Westerwald-Verein angeboten werden. Ziele abseits der Touristenzentren und außerhalb der Hochsaison will ein Dia-Vortrag von Hermann- Josef Hucke vor Augen führen. Termin: Dienstag, 15. Novem­ber, 20.00 Uhr (nicht schon wie vorangekündigt 19.30 Uhr), in der Adamstube der Daubacher Gaststätte.

Kirmesjugend Daubach

Die Kirmesjugend backt Brot und Krümmelkuchen.

Am Buß- und Bettag Verkauf ab 15.00 Uhr in der Eulenstube.

Holler

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »An der Kehl -1. Erweiterung« der Ortsgemeinde Holler

hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses ge­mäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Holler hat in seiner Sitzung anu

25.10.1994 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »An den

Kehl 1. Erweiterung« wie folgt zu ändern:

1. Die Firsthöhe (FH) wird auf 8 m begrenzt (§9 1 Nr. ll

BauGB). ]

2. Aus besonderen städtebauüchen Gründen wird die höchst!

zulässige Zahl der Wohneinheiten in Wohngebäuden prd Grundstück und Gebäude auf »zwei« begrenzt (§9 1 Nr. fl BauGB). |

3. Die Festsetzung der Traufhöhe (Th), wie im Bebauungsl

plan vom 15.07.1994 festgesetzt, entfällt. I

4. Die Grundflächenzahl (GRZ) wird auf 0,3 und die Geschoß! flächenzahl (GFZ) auf 0,6 festgesetzt (§91 Nr. 1 BauGB)|

Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und

BauGB öffentlich bekanntgemacht.

56412 Holler, 7. November 1994

Flosdorf, Ortsbürgermeisterii