Montabaur
Festgestellt:
Montabaur, 10.05.1994 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
gez. Reusch, I. Beigeordneter
II.
Entlastungsbeschluß
Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1993 aufgestellte Jahresrechnung gemäß § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1993 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet. SoweitMehr- ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.
Ortsbürgermeister Hahn sowie I. Beigeordneter ReinhardMies haben an Beratung und Abstimmung gemäß § 22 GemO nicht teilgenommen.
III.
Öffentliche Auslegung
Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 14.11. bis 24.11.1994 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Kontad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kemarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr, sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Daubach, 04.11.1994
Ortsgemeindeverwaltung Daubach (S.)
gez. Hahn, Ortsbürgermeister
Volkstrauertag - Totenehrung
Am kommenden Sonntag, dem 13.10.1994, begehen wir den Volkstrauertag zum Gedenken an die Opfer beider Weltkriege. Die Totenehrung mit Kranzniederlegung findet um 11.30 Uhr am Gefallenen-Ehrenmal unter Mitwirkung der Chorgemein- schaftDaubach-StahlhofenunddesDRK-Blasorchesters statt, Alle Einwohner sind zum Gedenken an unsere Gefallenen, Vermißten und Verstorbenen zu dieser Feierstunde recht herzlich eingeladen.
Ich bitte auch die Jugend, sich dem Anspruch des Tages nicht zu verschließen und an der Gedenkfeier teilzunehmen.
Raimund Hahn, Ortsbürgermeister
Dienststunde des Ortsbürgermeisters verlegt
Wegen anderweitiger Verpflichtung fallt die Dienststunde des Ortsbürgermeisters am Montag, 14,11.1994, aus und wird auf Dienstag, 15.11.1994, 19.30 Uhr, verlegt.
Um Beachtung wird gebeten.
R. Hahn, Ortsbürgermeister
Benjeshecke - keine freie Nutzung
In unserer Gemarkung hat der Westerwald-Verein verschiedene Benjes-Hecken angelegt. Schnittabfälle werden aufgeschichtet. Das Material verrottet, heimische Sträucher säen sich quasi wie von selbst aus. Erste Erfolge zeigen sich in diesem Jahr schon.
Jetzt kommt das Problem: Es gibt Bürger, die fahren eigenmächtig ihre Schnittabfalle auf die Benjes-Hecke. Das geht natürlich nicht!! Bitte wenden Sie sich künftig an Karl Neuroth (3515) oder an Martin Wendlandt (921920). Diese Herrn werden Ihnen beim Abtransport behilflich sein. Hierbei ist jedoch unbedingt darauf zu achten, daß hur Obstbaum- und Strauchschnitt Verwendung findet. Bitte auf keinen Fall Nadelgehölze.
Für die Entsorgung von Nadelgehölzen steht unserer Gemeinde der Schredder der Behindertenwerkstatt Montabaur kostenlos zur Verfügung. Nach Terminabsprache mit der Behindertenwerkstatt kann das geeignete Material mit einem maximalen Durchmesser von 18 cm nach Niederelbert gefahren werden. Das entstehende Schreddergut muß wieder mitgenommen werden und kann im Garten Verwendung finden.
Ich hoffe, daß durch diese Maßnahme die wilden Ablagerungen ein Ende finden. Ebenfalls bitte ich, keine Ablagerungen von Gras und Läub im Wald Vorzunehmen.
R. Hahn, Ortsbürgermeister
Verloren - Gefunden
Es wurde ein grüner Kinderanorak gefunden. Der Eigentümer kann ihn beim Ortsbürgermeister abholen.
gez. Hahn, Ortsbürgermeister
Nikolausfeier in Daubach
Unsere diesjährige Nikolausfeier findet am 04.12.1994, ah 15.00 Uhr, im Saal der Eulenstube statt. Kinder, die sich an der Vorbereitung beteiligen wollen, treffen sich am 11.11.1994, um 16.00 Uhr, an der Grillhütte.
Da wir wieder Kuchen anbieten wollen, wird um Bescheid gebeten, wer einen trockenen Kuchen spenden möchte.
Tüten können bei B. Haas, B. Fehlinger oder H. Brodehl abgegeben werden.
Westerwald-Verein Zweigverein Daubach
Gemarkungsreinigung
Sicherlich ist auch Ihnen aufgefallen, daß sich besonders entlang der Daubacher Straßenränder im Laufe des Jahres wieder Abfälle angesammelt haben. Der Westerwald-Verein will daher mit gutem Beispiel vorangehen und sie im Interesse einer sauberen Umwelt beseitigen. Er ruft zu einer Gemarkungsreinigung auf, bei der insbesondere diejenigen zur Mithilfe aufgerufen sind, die bei der Aktion des vergangenen Jahres verhindert waren. Treffpunkt ist am Samstag, dem 12. November, um 10.00 Uhr, auf dem Dorfplatz. Plastiksäcke werden gestellt.
Totenehrung am Denkmal *
In Daubach ist zum Volkstrauertag eine würdige Gedenkfeier am Ehrenmal gute Tradition. Sinn ist nicht nur, das Gedenken an die Gefallenen der beiden Weltkriege unserer Gemeinde wachzuhalten, sondern auch all des Leidens zu gedenken, das Kriege bis heute über die Menschen bringt. Daher bittet der Westerwald-Verein auch diejenigen Mitglieder, die keine Angehörigen auf unserem Ehrenmal verzeichnet haben, um eine stille Teilnahme.
Dia-Vortrag: Wanderungen auf Mallorca Mallorca ist nicht nur eine Badeinsel für den Sommer. Mallor-. ca ist auch eine landschaftlich außerordentlich reizvolle Insel, auf der jedes Jahr Wanderwochen mit dem Westerwald-Verein angeboten werden. Ziele abseits der Touristenzentren und außerhalb der Hochsaison will ein Dia-Vortrag von Hermann- Josef Hucke vor Augen führen. Termin: Dienstag, 15. November, 20.00 Uhr (nicht schon wie vorangekündigt 19.30 Uhr), in der Adamstube der Daubacher Gaststätte.
Kirmesjugend Daubach
Die Kirmesjugend backt Brot und Krümmelkuchen.
Am Buß- und Bettag Verkauf ab 15.00 Uhr in der Eulenstube.
Holler
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes »An der Kehl -1. Erweiterung« der Ortsgemeinde Holler
hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Holler hat in seiner Sitzung anu
25.10.1994 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »An den
Kehl — 1. Erweiterung« wie folgt zu ändern:
1. Die Firsthöhe (FH) wird auf 8 m begrenzt (§9 1 Nr. ll
BauGB). ]
2. Aus besonderen städtebauüchen Gründen wird die höchst!
zulässige Zahl der Wohneinheiten in Wohngebäuden prd Grundstück und Gebäude auf »zwei« begrenzt (§9 1 Nr. fl BauGB). |
3. Die Festsetzung der Traufhöhe (Th), wie im Bebauungsl
plan vom 15.07.1994 festgesetzt, entfällt. I
4. Die Grundflächenzahl (GRZ) wird auf 0,3 und die Geschoß! flächenzahl (GFZ) auf 0,6 festgesetzt (§91 Nr. 1 BauGB)|
Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und
BauGB öffentlich bekanntgemacht.
56412 Holler, 7. November 1994
Flosdorf, Ortsbürgermeisterii

