Montabaur
gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträgen. Verdienstausfall wird auf Antrag in Form eines Durchschnittssatzes ersetzt, dessen Höhe vom Ortsgemeinderat festgesetzt wird. Personen, die einen Lohn- oder Verdienstausfall nicht geltend machen können, denen aber im häushchen Bereich ein Nachteil entsteht, der in der Regel nur durch das Nachholen versäumter Arbeit oder die Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden kann, erhalten einen Ausgleich entsprechend den Bestimmungen des Satzes 2.
(5) Neben der Aufwandsentschädigung erhalten die Ratsmit- gheder für Dienstreisen Reisekostenvergütung nach Reisekostenstufe B des Landesreisekostengesetzes.
§6
Aufwandsentschädigung für Mitglieder von Ausschüssen
( l)'Die Mitglieder der Ausschüsse des Ortsgemeinderats erhalten eine Entschädigung in Form eines Sitzungsgeldes in Höhe von 15,- DM.
(2) Die Mitglieder sonstiger Ausschüsse und Beiräte des Ortsgemeinderats oder der Ortsgemeinde erhalten eine Entschädigung nach Absatz 1, soweit durch Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist.
§7
Aufwandsentschädigung des Ortsbeigeordneten
(1) Der ehrenamtliche Ortsbeigeordnete erhält für den Fall der Vertretung des Ortsbürgermeisters eine Aufwandsentschädigung in Höhe der Aufwandsentschädigung des Ortsbürgerinei- sters. Erfolgt die Vertretung des Ortsbürgermeisters nicht für die Dauer eines voUen Monats, so beträgt sie für jeden Tag der Vertretung ein Dreißigstel des Monatsbetrags der dem Ortsbürgermeister zusfehenden Aufwandsentschädigung. Erfolgt die Vertretung während eines kürzeren Zeitraums als einen vollen Tag, so erhält er ein Sechzigstel der Aufwandsentschädigung nach Satz 2, mindestens 19,60 DM. Eine nach Absatz 2 gewährte Aufwandsentschädigung ist anzurechnen.
(2) Ehrenamthche Ortsbeigeordnete ohne Geschäftsbereich, die nicht Ortsgemeinderatsmitghed sind und denen Aufwandsentschädigung nach Absatz 1 gewährt wird, erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen des Ortsgemeinderats, der Ausschüsse und den Besprechungen mit dem Bürgermeister (§ 50 Abs. 7 GemO) die für Ratsmitglieder festgesetzte Aufwandsentschädigung zuzüglich Fahrtkostenerstattung.
(3) Ehrenamtliche Ortsbeigeordnete, die nicht Mitglied des Verbandsgemeinderats sind, jedoch in Vertretung des Ortsbürgermeisters an Sitzungen des Verbandsgemeinderats teilnehmen, und denen keine Aufwandsentschädigung gewährt wird, erhalten für die Teilnahme an diesen Sitzungen von der Ortsgemeinde eine Aufwandsentschädigung nach Absatz 1 gewährt. Sie beträgt je Sitzung ein Dreißigstel der für den Ortsbürgermeister festgesetzten Aufwandsentschädigung, mindestens jedoch 19,60 DM. Entsprechendes gilt für die Teilnahme an Besprechungen des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde mit den Ortsbürgermeistem gemäß § 69 Abs. 4 GemO.
(4) Sofern nach den steuerrechtlichen Bestimmungen die Entrichtung der Lohnsteuer nach einem Pauschsteuersatz möglich ist, wird der Pauschsteuersatz von der Ortsgemeinde getragen. Der Pauschsteuerbetrag wird auf die Aufwandsentschädigung nicht angerechnet.
§8
Inkrafttreten
(1) Diese Hauptsatzung tritt am Tage der Beschlußfassung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 11.12.1979 außer Kraft.
56412 Horbach, den 28.07.1994 (S.)
Wilhelmi, Ortsbürgermeister
Hinweis
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419), zuletzt geändert durch Artikel 8 Nr. 1 des Landesgesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 5. Oktober 1993 (GVB1. S. 481) wird auf folgendes hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustandegekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustandegekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß
Nr. 41/94
beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
56412 Horbach, 28.07.1994
Wilhelmi, Ortsbürgermeister
Spvgg. Horbach
Folgende Spiele unserer Mannschaften finden am Wochenende statt:
Sonntag, 16.10.1994, 14.30 Uhr Horbach/Winden - Girod/Kl. in Horbach
Samstag, 15.10.1994,16.00 Uhr AH Horbach -AH Laurenburg
JSG Elbert AVelschneudorf/Horbach
B 11: Samstag, 15.10.1994, 15.30 Uhr Horressen — JSG B 7: Samstag, 15.10.1994, 15.30 Uhr Vettelschloß — JSG F7: Freitag, 14.10.1994, 17.30 Uhr' JSG - Niederahr I in Horbach
Hübingen
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Hübingen vom 04.10.1994
Zu Beginn der Sitzung ehrte Ortsbürgermeister Hoffmann das ehemalige Ratsmitglied Alfred Krumm aus Anlaß der Verleihung der Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz.
Der Rat beschloß einstimmig die Anschaffung eines Streugerätes für den Winterdienst. Über die Anschaffungskosten soll zu einem späteren Zeitpunkt beraten werden.
Des weiteren hat der Ortsgemeinderat über den Vorvertrag zwischen dem Familienferiendorf und der Ortsgemeinde bezüglich des Kindergartens sowie über einen Antrag der Kirmesgesellschaft beraten.
Ausflug Freiwillige Feuerwehr Hübingen
nach Golling vom 25. bis 28.05.1995
Bei o. g. Fahrt sind noch einige Plätze zu besetzen. Interessenten sollten sich schnellstmöglich bei Kassierer Thomas Noll, Bergstraße 3, 56412 Hübingen, Tel.: 06439/6266, schriftlich oder telefonisch anmelden.
Eine Anzahlung von 100,— DM ist bei der Anmeldung zu leisten.
Möhnenverein »Kleeblatt«
Am Donnerstag, 20.10.1994 findet um 20.00 Uhr in der Buchfinkenlandhalle einen Möhnenversammlung statt. Hierzu laden wir alle Möhnen herzlich ein.
“EISBACHGEMEINDEN”
Termine der Mannschaften der Eisbachtaler Sportfreunde
Freitag, 14. Oktober 1994
19.00 Uhr: Sportfreunde Eisbachtal A-Jugend — JSG Wissen (Spiel der Verbandsliga in Nentershausen).
17.30 Uhr: Sportfreunde Eisbachtal F-l-Jugend — JSG Horbach (Play-Off-Runde in Nentershausen).
Samstag, 15. Oktober 1994
15.30 Uhr: Sportfreunde Eisbachtal—VfB DilHngen (Spiel der Oberliga Südwest, zu dem unser Sponsor Rhenser Mineralbrunnen AG 2000 Freikarten verteilt und die Eisbachtaler Fans zum Besuch des Spiels einlädt).
15.30 Uhr: SV Feldkirchen - Sportfreunde Eisbachtal II (Spiel der Bezirkshga Ost in Feldkirchen).
16.00 Uhr: JSG Bad Ems/Arzbach,— Sportfreunde Eisbachtal B-l-Jugend (Spiel der Bezirkshga Ost in Arzbach).
18.30 Uhr: Sportfreunde Eisbachtal B-2-Jugend — JSG Rhein-
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