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Montabaur

gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträgen. Verdienstausfall wird auf Antrag in Form eines Durchschnittssatzes ersetzt, dessen Höhe vom Ortsgemeinderat festgesetzt wird. Personen, die einen Lohn- oder Verdienstausfall nicht geltend machen können, denen aber im häushchen Bereich ein Nachteil ent­steht, der in der Regel nur durch das Nachholen versäumter Arbeit oder die Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgegli­chen werden kann, erhalten einen Ausgleich entsprechend den Bestimmungen des Satzes 2.

(5) Neben der Aufwandsentschädigung erhalten die Ratsmit- gheder für Dienstreisen Reisekostenvergütung nach Reiseko­stenstufe B des Landesreisekostengesetzes.

§6

Aufwandsentschädigung für Mitglieder von Ausschüssen

( l)'Die Mitglieder der Ausschüsse des Ortsgemeinderats erhal­ten eine Entschädigung in Form eines Sitzungsgeldes in Höhe von 15,- DM.

(2) Die Mitglieder sonstiger Ausschüsse und Beiräte des Orts­gemeinderats oder der Ortsgemeinde erhalten eine Entschädi­gung nach Absatz 1, soweit durch Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist.

§7

Aufwandsentschädigung des Ortsbeigeordneten

(1) Der ehrenamtliche Ortsbeigeordnete erhält für den Fall der Vertretung des Ortsbürgermeisters eine Aufwandsentschädi­gung in Höhe der Aufwandsentschädigung des Ortsbürgerinei- sters. Erfolgt die Vertretung des Ortsbürgermeisters nicht für die Dauer eines voUen Monats, so beträgt sie für jeden Tag der Vertretung ein Dreißigstel des Monatsbetrags der dem Orts­bürgermeister zusfehenden Aufwandsentschädigung. Erfolgt die Vertretung während eines kürzeren Zeitraums als einen vollen Tag, so erhält er ein Sechzigstel der Aufwandsentschä­digung nach Satz 2, mindestens 19,60 DM. Eine nach Absatz 2 gewährte Aufwandsentschädigung ist anzurechnen.

(2) Ehrenamthche Ortsbeigeordnete ohne Geschäftsbereich, die nicht Ortsgemeinderatsmitghed sind und denen Aufwands­entschädigung nach Absatz 1 gewährt wird, erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen des Ortsgemeinderats, der Aus­schüsse und den Besprechungen mit dem Bürgermeister (§ 50 Abs. 7 GemO) die für Ratsmitglieder festgesetzte Aufwands­entschädigung zuzüglich Fahrtkostenerstattung.

(3) Ehrenamtliche Ortsbeigeordnete, die nicht Mitglied des Verbandsgemeinderats sind, jedoch in Vertretung des Orts­bürgermeisters an Sitzungen des Verbandsgemeinderats teil­nehmen, und denen keine Aufwandsentschädigung gewährt wird, erhalten für die Teilnahme an diesen Sitzungen von der Ortsgemeinde eine Aufwandsentschädigung nach Absatz 1 gewährt. Sie beträgt je Sitzung ein Dreißigstel der für den Ortsbürgermeister festgesetzten Aufwandsentschädigung, mindestens jedoch 19,60 DM. Entsprechendes gilt für die Teilnahme an Besprechungen des Bürgermeisters der Ver­bandsgemeinde mit den Ortsbürgermeistem gemäß § 69 Abs. 4 GemO.

(4) Sofern nach den steuerrechtlichen Bestimmungen die Ent­richtung der Lohnsteuer nach einem Pauschsteuersatz mög­lich ist, wird der Pauschsteuersatz von der Ortsgemeinde getragen. Der Pauschsteuerbetrag wird auf die Aufwandsent­schädigung nicht angerechnet.

§8

Inkrafttreten

(1) Diese Hauptsatzung tritt am Tage der Beschlußfassung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 11.12.1979 außer Kraft.

56412 Horbach, den 28.07.1994 (S.)

Wilhelmi, Ortsbürgermeister

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419), zuletzt geändert durch Artikel 8 Nr. 1 des Landesgesetzes zur Änderung kommunal­rechtlicher Vorschriften vom 5. Oktober 1993 (GVB1. S. 481) wird auf folgendes hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Form­vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustandegekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntma­chung als von Anfang an gültig zustandegekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß

Nr. 41/94

beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens­oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeinde­verwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, Montabaur, schrift­lich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verlet­zung begründen soll, geltend macht.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jeder­mann diese Verletzung geltend machen.

56412 Horbach, 28.07.1994

Wilhelmi, Ortsbürgermeister

Spvgg. Horbach

Folgende Spiele unserer Mannschaften finden am Wochenen­de statt:

Sonntag, 16.10.1994, 14.30 Uhr Horbach/Winden - Girod/Kl. in Horbach

Samstag, 15.10.1994,16.00 Uhr AH Horbach -AH Laurenburg

JSG Elbert AVelschneudorf/Horbach

B 11: Samstag, 15.10.1994, 15.30 Uhr Horressen JSG B 7: Samstag, 15.10.1994, 15.30 Uhr Vettelschloß JSG F7: Freitag, 14.10.1994, 17.30 Uhr' JSG - Niederahr I in Horbach

Hübingen

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Hübingen vom 04.10.1994

Zu Beginn der Sitzung ehrte Ortsbürgermeister Hoffmann das ehemalige Ratsmitglied Alfred Krumm aus Anlaß der Verlei­hung der Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz.

Der Rat beschloß einstimmig die Anschaffung eines Streugerä­tes für den Winterdienst. Über die Anschaffungskosten soll zu einem späteren Zeitpunkt beraten werden.

Des weiteren hat der Ortsgemeinderat über den Vorvertrag zwischen dem Familienferiendorf und der Ortsgemeinde be­züglich des Kindergartens sowie über einen Antrag der Kir­mesgesellschaft beraten.

Ausflug Freiwillige Feuerwehr Hübingen

nach Golling vom 25. bis 28.05.1995

Bei o. g. Fahrt sind noch einige Plätze zu besetzen. Interessenten sollten sich schnellstmöglich bei Kassierer Tho­mas Noll, Bergstraße 3, 56412 Hübingen, Tel.: 06439/6266, schriftlich oder telefonisch anmelden.

Eine Anzahlung von 100, DM ist bei der Anmeldung zu leisten.

Möhnenverein »Kleeblatt«

Am Donnerstag, 20.10.1994 findet um 20.00 Uhr in der Buch­finkenlandhalle einen Möhnenversammlung statt. Hierzu la­den wir alle Möhnen herzlich ein.

EISBACHGEMEINDEN

Termine der Mannschaften der Eisbachtaler Sportfreunde

Freitag, 14. Oktober 1994

19.00 Uhr: Sportfreunde Eisbachtal A-Jugend JSG Wissen (Spiel der Verbandsliga in Nentershausen).

17.30 Uhr: Sportfreunde Eisbachtal F-l-Jugend JSG Hor­bach (Play-Off-Runde in Nentershausen).

Samstag, 15. Oktober 1994

15.30 Uhr: Sportfreunde EisbachtalVfB DilHngen (Spiel der Oberliga Südwest, zu dem unser Sponsor Rhenser Mineral­brunnen AG 2000 Freikarten verteilt und die Eisbachtaler Fans zum Besuch des Spiels einlädt).

15.30 Uhr: SV Feldkirchen - Sportfreunde Eisbachtal II (Spiel der Bezirkshga Ost in Feldkirchen).

16.00 Uhr: JSG Bad Ems/Arzbach, Sportfreunde Eisbachtal B-l-Jugend (Spiel der Bezirkshga Ost in Arzbach).

18.30 Uhr: Sportfreunde Eisbachtal B-2-Jugend JSG Rhein-

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