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Montabaur

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Nr. 41/94

Dienstag

Mittwoch

(Warmbadetag)

Donnerstag

(Warmbadetag)

Freitag

07.00 bis 09.00 Uhr 09.00 bis 21.00 Uhr

07.00 bis 09.00 Uhr 09.00 bis 19.30 Uhr 19.30 bis 21.00 Uhr

07.00 bis 09.00 Uhr 09.00 bis 21.00 Uhr 07.00 his 09.00 Uhr 09.00 bis 17.00 Uhr 17.00 bis 19.00 Uhr

19.00 bis 21.00 Uhr

Samstag 08.00 bis 16.30 Uhr 16.30 bis 18.00 Uhr

Bundeswehr

Familienbad

Bundeswehr

Familienbad

Frauenbad

Bundeswehr

Familienbad

Bundeswehr

Familienbad

Vereinsbad

(TuS Montabaur)

Vereinsbad

(DLRG)

Familienbad

Vereinsbad

(TSG Montabaur)

Sonntag 08.00 bis 12.30 Uhr Familienbad Telefon: 02602/4611 oder 02602/126.173.

Zurückschneiden von Hecken und Sträuchem

an öffentlichen Verkehrsflächen, Sauberhaltung der Grundstücke, Straßenreinigung

Nach dem Ende der Wachstumsperiode haben viele Grund­stückseigentümer den Bewuchs ihrer Grundstücke verjüngt und ausgelichtet.

In einigen Fällen wurde die Innenansicht der Grundstücke verbessert, die äußere Gestaltung geriet offenbar ein wenig in Vergessenheit.

Wir bitten daher alle Grundstückseigentümer, einmal den Bewuchs ihres Grundstückes aus der Sicht der Fußgänger und anderer Verkehrsteilnehmer zu sehen und folgende Gesichts­punkte besonders zu berücksichtigen:

- Ist der Gehweg frei, d. h. sind die Hecken, Sträucher und Bäume so weit zurückgeschnitten, daß Fußgänger den Gehweg ohne Behinderung begehen können?

- Sind die Sichtdreiecke in Kreuzungsbereichen freigehalten (Hecken und Büsche nicht höher als 60 bis 80 cm)?

- Sind am Grundstück stehende Verkehrs- und Straßenna­mensschilder von verdeckendem Bewuchs befreit?

Vielleicht stellen Sie bei Ihrer Betrachtung fest, daß bei Ihrem Grundstück der eine oder/und andere Punkt nicht gebührend bei den herbstlichen Pflegearbeiten berücksichtigt wurde. Bit­te veranlassen Sie im Interesse der Verkehrssicherheit unver­züglich die notwendigen Maßnahmen.

Wir werden in der nächsten Zeit diesen besonderen Bereich der Verkehrssicherheit intensiv überprüfen und bitten Sie daher, als Grundstückseigentümer eigenverantwortlich für die Besei­tigung von Gefahrenstellen zu sorgen.

In diesem Zusammenhang weisen wir auf die allgemeine Straßenreinigungspflicht und für die bevorstehende Winter­zeit auf die Schneeräum- und Streupflicht hin. Verbandsgemeindeverwaltung

- örtliche Ordnungshehörde

Gefährliche Hunde müssen Leine und Maulkorb tragen!

Mit der am 01.01.1993 in Kraft getretenen »Landespolizeiver­ordnung zur Abwehr von Gefahren durch gefährliche Hunde« hat das Ministerium des Inneren wirksame Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden ergriffen. Als gefährliche Hunde gelten:

1. Hunde, die sich als bissig erwiesen haben gegen Menschen und andere Tiere

2. Hunde, die zum Hetzen oder Reißen von Wild oder Vieh neigen,

3. Hunde, die wiederholt aggressiv oder gefahrdrohend Men­schen anspringen (als »gefahrdrohend« ist auch das An­springen von Kindern, älteren Menschen und Radfahrern wegen der damit verbundenen Sturz- oder Verletzungsge­fahr anzusehen),

4. Hunde, die mit dem Ziel gezüchtet oder herangebildet worden sind, ihre Aggressivität zu steigern.

Nach der o. g. Polizeiverordnung sind gefährliche Hunde in sicherem Gewahrsam zu halten, außerhalb des befriedeten

Eigentums sind sie anzuleinen.

Hunde nach den Nr. 1, 3 und 4 müssen zusätzlich einen das Beißen verhindernden Maulkorb tragen.

Wer einen gefährlichen Hund außerhalb des befriedeten Be­sitztums führt, muß mindestens 18 Jahre alt und körperlich in der Lage sein, das Tier zu beherrschen. Niemand darf gleich­zeitig mehrere gefährliche Hunde führen.

Verstöße gegen diese Vorschriften können mit einem Bußgeld geahndet werden; wenn durch die Hundehaltung eine Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen und Tieren ausgeht, kann die Ortspolizeibehörde diese Haltung untersagen. Ausnahmereglungen gelten nur für Diensthunde des Bundes, des Landes und der kommunalen Gebietskörperschaften im Rahmen der jeweiligen Zweckbestimmung sowie für Herden­gebrauchshunde und Jagdhunde im Rahmen waidgerechter Jagdausübung.

Wir appellieren an alle Hundehalter, die Landespolizeiverord­nung genau zu beachten, weil sie zum Schutz der Allgemein­heit konsequent angewendet wird.

Soweit sich im Einzelfall Rückfragen ergeben, steht die örtliche Ordnungsbehörde zur Verfügung.

Unabhängig von dieser Regelung für gefährliche Hunde sollten verantwortungsbewußte Hundehalter ihre Tiere nie unbeauf­sichtigt im Ortsgebiet herumlaufen lassen. Die vielgeäußerte Ansicht »mein Hund ist für niemanden gefährlich« ist eine subjektive Einschätzung des Eigentümers und kann kein Maßstab für das instinktabhängige Verhalten eines Tieres sein.

Wir appellieren daher an alle Hundehalter, ihre Hunde nicht unbeaufsichtigt herumstreunen zu lassen.

Verbandsgemeindeverwaltung - örtliche Ordnungsbehörde -

Natur & Umwelt Info

Großpilze auf dem Rückzug

Rund ein Drittel aller 5.000 in Deutschland verkommen­den Großpilzarten gelten als gefährdet. Dabei beträgt in Bayern der Anteil der gefährdeten Großpilze 42, im Saarland sogar über 50 Prozent. Pilze wurden vom Naturschutz lange Zeit kaum beachtet. Erst nachdem ihr Rückgang in der Öffentlichkeit starke Aufmerksam­keit erregt hatte, wurde über Schutzmaßnahmen nach­gedacht.

Die Verarmung unserer Pilzflora verläuft dramatisch. Galten im Jahr 1984 erst 119 Arten als »vom Aussterben bedroht«, so waren es 1992 bereits 170 Pilzarten (Steigerung um 42 Pro­zent). Die Zahl der »stark gefährdeten Arten« stieg im gleichen Zeitraum um 25 Prozent auf jetzt 469 Arten, die der »latent gefährdeten Arten« um 100 Prozent, auf 372.

Ursachen des Artenrückgangs

Der Rückgang unserer Pilze hat verschiedene Ursachen, von denen sicherlich immer noch nicht alle bekannt sind. Die meisten Arten sind nicht direkt durch die Sammelleidenschaft der Menschen bedroht, sondern durch die Zerstörung oder Veränderung ihrer Lebensräume. Eine wichtige Rolle spielt hier einmal die Einengung ihres Lebensraumes durch Bebau­ung, Tagebau und Aufschüttungen. Aber auch die Änderung des Mikroklimas und des Bodens durch den Entzug von Part­nerpflanzen und Nahrungsstoffen oder den Eintrag von Schad­stoffen, die ihrerseits den Lebensraum verändern oder die Pilze direkt angreifen, spielt eine entscheidende Rolle.

So beobachteten Wissenschaftler etwa zeitgleich mit dem Auf­treten des »Waldsterbens« einen großflächigen Rückgang zahl­reicher Mykorrhizapilzarten (Pilze, die mit Bäumen oder ande­ren Pflanzen vergesellschaftet sind), unter anderem des Pfif­ferlings. In diesem Zusammenhang gibt es Hinweise, die die Erkrankung der Bäume als Folge des Pilzrückganges erschei­nen lassen. Das Vorhandensein von Mykorrhizen (Pilzwur­zeln) bietet vielen Bäumen Schutz vor Dürre und toxischen Schwermetallen. Auffällig ist, daß vom Waldsterben vor allem mykorrhizabildende Baumarten betroffen sind, und zwar umso mehr, je abhängiger sie von ihren Pilzpartnern sind.

Sehr empfindlich ist das Wurzelgeflecht der Pilze gegen die Luftschadstoffe Ozon und Schwefeldioxid. Fraglich ist dabei allerdings, ob diese Gase in ausreichender Konzentration so tief in den Boden eindringen können, um die gesamte Pilzpopu­lation zu schädigen.