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Montabaur

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Nr. 40/94

Wo: Dorfgemeinschaftshalle Niedererbach

Kleidung: Gymnastikschuhe

Träger: SV Niedererbach

Kursgebühr: 20,00 DM für 10 x

(am 10. Oktober 1994 bitte mitbringen) Info: Elke Schuy, Tel. 8561

Nomborn

Gruppenkläranlage »Eisenbachtal«

kann besichtigt werden Tag der offenen Tür am Sonntag, dem 9. Oktober 1994

Die Bevölkerung von Girod und Nomborn ist herzlich eingela­den, die neue Gruppenkläranlage »Eisenbachtal« in der Ge­markung Girod

am Sonntag, dem 9. Oktober 1994 von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr

zu besichtigen.

Mitarbeiter der Verbandsgemeindewerke stehen für Fragen und Erklärungen bereit.

- Die Werkleitung

An alle Helfer des Spielplatzumbaues

Am Samstag, dem 08.10.1994 lade ich Sie herzlich zu einem kleinen Imbiss mit Umtrunk um 19.00 Uhr in das Vereinsheim Florian ein.

Brach, Ortsbürgermeister

1. FCK Fan Club Nombom

Am Freitag, 14.10.1994 trifft sich der FCK Stammtisch um

20.30 Uhr im Hotel -Studentenmühle-.

Wer möchte mit auf den Betzenberg?

Am 05.11.1994 1. FC Kaiserslautern - FC Freiburg.

Info Anmeldung 06485/1271

VfR Nomborn 1920 e. V.

JSG Elbert/W/H E7-Jugend I - Eisbachtal, in Nentershausen

13.30 Uhr

AH Oberelbert - Nassau, in Oberelbert 17.00 Uhr

Sonntag, den 09.10.1994

SG Elbert I - ? in ? 14.30 Uhr Kreispokal

Mittwoch, den 12.10.1994

JSG Elbert/W/H C-Jugend - Eisbachtal, in Eisbachtal 18.00 Uhr Spiel der Bezirksliga

Niederelbert

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Forsten

Die nächste Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Forsten des Ortsgemeinderates Niederelbert findet am

Montag, dem 17. Oktober 1994, um 20.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt.

Tagesordnung Nichtöffentliche Sitzung

1. Beratung der Forstwirtschaftspläne für das Jahr 1995

2. Verschiedenes Niederelbert, 04.10.1994

Bode, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung Hauptsatzung

der Ortsgemeinde Niederelbert vom 30. September 1994 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverord­nung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädi­gung für Ehrenämter in Gemeinden und Verbandsgemeinden (EntschädigungsVO-Gemeinden) die folgende Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:

Am Sonntag, 9. Oktober 1994, um 14.30 Uhr spielt der VfR Nomborn in Girod gegen TuS Girod/Kleinholbach

Vorstandssitzung

Die nächste Vorstandssitzung des VfR Nomborn findet am Mittwoch, dem 12. Oktober 1994, um 19.30 Uhr im Vereins­heim statt.

ELBERTGEMEINDEN.

Jahrgang 1962/1963

Klassentreffen 1994

Weil die Klassenfahrt 1993 ins Münsterland so erfolgreich war, planen wir eine Tagesfahrt nach Rüdesheim. Um alles gemein­sam zu besprechen, findet am Dienstag, 10.Oktober 1994 um 20.00 Uhr, ein Treffen in der Gaststätte »Dorfschänke« in Oberelbert statt.

Wir hoffen auf großen Anklang.

Sportverein Oberelbert - Fußball

SG Elbert, JSG Elbert/W/H, Alte Herren Freitag, den 07.10.1994

JSG Elbert/W/H F-Jugend II - Niederahr II, in Niederahr

17.30 Uhr

JSG Elbert/W/H F-Jugend I - Eisbachtal I, in Nentershausen

17.30 Uhr

Samstag, 08.10.1994

JSG Elbert/W/H C-Jugend - Diez, in Diez 15.30 Uhr Spiel der Bezirksliga

JSG Elbert/W/H B-Jugend - Großholbach, in Oberelbert 15.30 Uhr

JSG Elbert/W/H B7-Jugend - Niederbreitbach, in Niederbreit­bach 15.30 Uhr

JSG Elbert/W/H D-Jugend - Heiligenroth, in Heiligenroth

14.30 Uhr

JSG Elbert/W/H D7-Jugend - Staudt, in Welschneudorf 14.30 Uhr

JSG Elbert/W/H E7-Jugend II - Moschheim I, in Oberelbert

13.30 Uhr

§1

Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben

(1) Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinde erfolgen im Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur sowie der zugehörenden Ortsgemeinden.

(2) Karten, Pläne oder Zeichnungen und damit verbundene Texte oder Erläuterungen können abweichend von Absatz 1 durch Auslegung in einem Dienstgebäude der Verbandsge­meindeverwaltung zu jedermanns Einsicht während der Dienst­stunden bekanntgemacht werden. In diesem Fall ist auf Ge­genstand, Ort (Gebäude und Raum), Frist und Zeit der Ausle­gung spätestens am Tage vor dem Beginn der Auslegung durch öffentliche Bekanntmachung in der Form des Absatzes 1 hin­zuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt mindestens sieben volle Werktage. Besteht an dienstfreien Werktagen keine Möglich­keit der Einsichtnahme, so ist die Auslegungsfrist so festzuset­zen, daß an mindestens sieben Tagen Einsicht genommen werden kann.

(3) Soweit durch Rechtsvorschrift eine öffentliche Auslegung vorgeschrieben ist und hierfür keine besonderen Bestimmun­gen gelten, gilt Absatz 2 entsprechend.

(4) Dringliche Sitzungen im Sinne von § 8 Abs. 4 GemODVO des Örtsgemeinderats oder eines Ausschusses werden abweichend von Absatz 1 durch Aushang an derr Bekanntmachungstafel, die sich am Rathaus/Kirchstraße befindet, bekanntgemacht, sofern eine rechtzeitige Bekanntmachung gemäß Absatz 1 nicht mehr möglich ist.

(5) Sonstige Bekanntgaben erfolgen gemäß Absatz 1, sofern nicht eine andere Bekanntmachungsform vorgeschrieben ist.

§2

(1) Der Ortsgemeinderat bildet folgende Ausschüsse:

a) Haupt- und Finanzausschuß

b) Bau-, Verkehrs- und Liegenschaftsausschuß

c) Ausschuß für Jugend, Familie, Kultur und Vereinsleben

d) Ausschuß für Umwelt und Forsten

e) Rechnungsprüfungsausschuß

Weitere Ausschüsse können bei Bedarf gebildet werden.

(2) Die Ausschüsse haben folgende Mitgliederzahlen:

a) Haupt- und Finanzausschuß.7 Mitglieder

b) Bau-, Verkehrs- und

Liegenschaftsausschuß. 10 Mitglieder