Montabaur
25
Nr. 40/94
Wo: Dorfgemeinschaftshalle Niedererbach
Kleidung: Gymnastikschuhe
Träger: SV Niedererbach
Kursgebühr: 20,00 DM für 10 x
(am 10. Oktober 1994 bitte mitbringen) Info: Elke Schuy, Tel. 8561
Nomborn
Gruppenkläranlage »Eisenbachtal«
kann besichtigt werden Tag der offenen Tür am Sonntag, dem 9. Oktober 1994
Die Bevölkerung von Girod und Nomborn ist herzlich eingeladen, die neue Gruppenkläranlage »Eisenbachtal« in der Gemarkung Girod
am Sonntag, dem 9. Oktober 1994 von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr
zu besichtigen.
Mitarbeiter der Verbandsgemeindewerke stehen für Fragen und Erklärungen bereit.
- Die Werkleitung —
An alle Helfer des Spielplatzumbaues
Am Samstag, dem 08.10.1994 lade ich Sie herzlich zu einem kleinen Imbiss mit Umtrunk um 19.00 Uhr in das Vereinsheim Florian ein.
Brach, Ortsbürgermeister
1. FCK Fan Club Nombom
Am Freitag, 14.10.1994 trifft sich der FCK Stammtisch um
20.30 Uhr im Hotel -Studentenmühle-.
Wer möchte mit auf den Betzenberg?
Am 05.11.1994 1. FC Kaiserslautern - FC Freiburg.
Info — Anmeldung 06485/1271
VfR Nomborn 1920 e. V.
JSG Elbert/W/H E7-Jugend I - Eisbachtal, in Nentershausen
13.30 Uhr
AH Oberelbert - Nassau, in Oberelbert 17.00 Uhr
Sonntag, den 09.10.1994
SG Elbert I - ? in ? 14.30 Uhr Kreispokal
Mittwoch, den 12.10.1994
JSG Elbert/W/H C-Jugend - Eisbachtal, in Eisbachtal 18.00 Uhr Spiel der Bezirksliga
Niederelbert
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Forsten
Die nächste Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Forsten des Ortsgemeinderates Niederelbert findet am
Montag, dem 17. Oktober 1994, um 20.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt.
Tagesordnung Nichtöffentliche Sitzung
1. Beratung der Forstwirtschaftspläne für das Jahr 1995
2. Verschiedenes Niederelbert, 04.10.1994
Bode, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung Hauptsatzung
der Ortsgemeinde Niederelbert vom 30. September 1994 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung für Ehrenämter in Gemeinden und Verbandsgemeinden (EntschädigungsVO-Gemeinden) die folgende Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:
Am Sonntag, 9. Oktober 1994, um 14.30 Uhr spielt der VfR Nomborn in Girod gegen TuS Girod/Kleinholbach
Vorstandssitzung
Die nächste Vorstandssitzung des VfR Nomborn findet am Mittwoch, dem 12. Oktober 1994, um 19.30 Uhr im Vereinsheim statt.
“ELBERTGEMEINDEN”.
Jahrgang 1962/1963
Klassentreffen 1994
Weil die Klassenfahrt 1993 ins Münsterland so erfolgreich war, planen wir eine Tagesfahrt nach Rüdesheim. Um alles gemeinsam zu besprechen, findet am Dienstag, 10.Oktober 1994 um 20.00 Uhr, ein Treffen in der Gaststätte »Dorfschänke« in Oberelbert statt.
Wir hoffen auf großen Anklang.
Sportverein Oberelbert - Fußball
SG Elbert, JSG Elbert/W/H, Alte Herren Freitag, den 07.10.1994
JSG Elbert/W/H F-Jugend II - Niederahr II, in Niederahr
17.30 Uhr
JSG Elbert/W/H F-Jugend I - Eisbachtal I, in Nentershausen
17.30 Uhr
Samstag, 08.10.1994
JSG Elbert/W/H C-Jugend - Diez, in Diez 15.30 Uhr Spiel der Bezirksliga
JSG Elbert/W/H B-Jugend - Großholbach, in Oberelbert 15.30 Uhr •
JSG Elbert/W/H B7-Jugend - Niederbreitbach, in Niederbreitbach 15.30 Uhr
JSG Elbert/W/H D-Jugend - Heiligenroth, in Heiligenroth
14.30 Uhr
JSG Elbert/W/H D7-Jugend - Staudt, in Welschneudorf 14.30 Uhr
JSG Elbert/W/H E7-Jugend II - Moschheim I, in Oberelbert
13.30 Uhr
§1
Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben
(1) Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinde erfolgen im Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur sowie der zugehörenden Ortsgemeinden.
(2) Karten, Pläne oder Zeichnungen und damit verbundene Texte oder Erläuterungen können abweichend von Absatz 1 durch Auslegung in einem Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden bekanntgemacht werden. In diesem Fall ist auf Gegenstand, Ort (Gebäude und Raum), Frist und Zeit der Auslegung spätestens am Tage vor dem Beginn der Auslegung durch öffentliche Bekanntmachung in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt mindestens sieben volle Werktage. Besteht an dienstfreien Werktagen keine Möglichkeit der Einsichtnahme, so ist die Auslegungsfrist so festzusetzen, daß an mindestens sieben Tagen Einsicht genommen werden kann.
(3) Soweit durch Rechtsvorschrift eine öffentliche Auslegung vorgeschrieben ist und hierfür keine besonderen Bestimmungen gelten, gilt Absatz 2 entsprechend.
(4) Dringliche Sitzungen im Sinne von § 8 Abs. 4 GemODVO des Örtsgemeinderats oder eines Ausschusses werden abweichend von Absatz 1 durch Aushang an derr Bekanntmachungstafel, die sich am Rathaus/Kirchstraße befindet, bekanntgemacht, sofern eine rechtzeitige Bekanntmachung gemäß Absatz 1 nicht mehr möglich ist.
(5) Sonstige Bekanntgaben erfolgen gemäß Absatz 1, sofern nicht eine andere Bekanntmachungsform vorgeschrieben ist.
§2
(1) Der Ortsgemeinderat bildet folgende Ausschüsse:
a) Haupt- und Finanzausschuß
b) Bau-, Verkehrs- und Liegenschaftsausschuß
c) Ausschuß für Jugend, Familie, Kultur und Vereinsleben
d) Ausschuß für Umwelt und Forsten
e) Rechnungsprüfungsausschuß
Weitere Ausschüsse können bei Bedarf gebildet werden.
(2) Die Ausschüsse haben folgende Mitgliederzahlen:
a) Haupt- und Finanzausschuß.7 Mitglieder
b) Bau-, Verkehrs- und
Liegenschaftsausschuß. 10 Mitglieder

