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Montabaur

Vertretung des Ortsbürgermeisters eine Aufwandsentschädi­gung in Höhe der Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermei­sters. Erfolgt die Vertretung des Ortsbürgermeisters nicht für die Dauer eines vollen Monats, so beträgt sie für jeden Tag der Vertretung ein Dreißigstel des Monatsbetrags der dem Orts­bürgermeister zustehenden Aufwandsentschädigung. Erfolgt die Vertretung während eines kürzeren Zeitraums als einen vollen Tag, so erhält er ein Sechzigstel der Aufwandsentschä­digung nach Satz 2, mindestens 19,60 DM. Eine nach Absatz 2 gewährte Aufwandsentschädigung ist anzurechnen.

(2) Ehrenamtliche Ortsbeigeordnete ohne Geschäftsbereich, die nicht Ortsgemeinderatsmitglied sind und denen Aufwands­entschädigung nach Absatz 1 gewährt wird, erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen des Ortsgemeinderats, der Aus­schüsse und den Besprechungen mit dem Bürgermeister (§ 50 Abs. 7 GemO) die für Ratsmitglieder festgesetzte Aufwands­entschädigung zuzüglich Fahrtkostenerstattung; § 4 Abs. 4gilt entsprechend.

(3) Ehrenamtliche Ortsbeigeordnete, die nicht Mitglied des Verbandsgemeinderats sind, jedoch in Vertretung des Orts­bürgermeisters an Sitzungen des Verbandsgemeinderats teil­nehmen, und denen keine Aufwandsentschädigung gewährt wird, erhalten für die Teilnahme an diesen Sitzungen von der Ortsgemeinde eine Aufwandsentschädigung nach Absatz 1 gewährt. Sie beträgt je Sitzung ein Dreißigstel der für den Ortsbürgermeister festgesetzten Aufwandsentschädigung, mindestens jedoch 19,60 DM. Entsprechendes gilt für die Teilnahme an Besprechungen des Bürgermeisters der Ver­bandsgemeinde mit den Ortsbürgermeistern gemäß § 69 Abs. 4 GemO.

(4) Sofern nach den steuerrechtlichen Bestimmungen die Ent­richtung der Lohnsteuer nach einem Pauschsteuersatz mög­lich ist, wird der Pauschsteuersatz von der Ortsgemeinde getragen. Der Pauschsteuerbetrag wird auf die Aufwandsent­schädigung nicht angerechnet.

(5) § 4 Abs. 4 und 5 gelten entsprechend.

§7

Inkrafttreten

(1) Diese Hauptsatzung tritt rückwirkend zum 07.07.1994 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 26.11.1979 außer Kraft.

56412 Heilberscheid, den 07.07.94

Ortsgemeinde Heilberscheid (S.)

Reichwein, Ortsbürgermeister

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419), zuletzt geändert durch Artikel 8 Nr. 1 des Landesgesetzes zur Änderung kommunal­rechtlicher Vorschriften vom 5. Oktober 1993 (GVB1. S. 481) wird auf folgendes hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Form­vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustandegekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntma­chung als von Anfang an gültig zustandegekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens­oder Form Vorschriften gegenüber der Verbandsgemeinde­verwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, Montabaur, schrift­lich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verlet­zung begründen soll, geltend macht.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jeder­mann diese Verletzung geltend machen.

56412 Heilberscheid, 07.07.1994

Reichwein, Ortsbürgermeister

Schreddern von Grünabf allen

Die Ortsgemeinde bietet allen Heilberscheidern die Möglich­keit zum kostenlosen Schreddern von Grünabfällen an.

Vom 13.10. bis 15.10.1994 können Grünabfälle im Bereich unterhalb des Sportplatzes (Martinsfeuer) angeliefert werden. Es können Äste bis zu einem Durchmesser von max. 10 cm angeliefert werden. Das Abkippen von losem Schnittgut ist nicht zulässig.

Aktion »Saubere Umwelt«

Ich möchte nochmal an die Aktion »Saubere Umwelt« erinnern.

Nr. 40/94

Treffpunkt: 08.10.1994 um 08.30 Uhr am. Sportplatz.

Reichwein, Ortsbürgermeister

Nentershausen

Patenschaften

Bürgerinnen und Bürger von Nentershausen, wer hat Interesse und ist bereit in unserer Gemeinde eine Patenschaft für die Pflege und auch ein »Augenmerk« für gemeindliche Einrichtungen oder Flächen zu übernehmen? Ansprechen möchte ich hiermit verschiedene Gruppen wie Vereine, Anlieger, Rentner nur um beispielhaft einige zu nennen. Bei Einrichtungen denke ich z.B. an unsere Kinder­spielplätze und bei Flächen z.B. anPflanzbeete in Ortsstraßen. Als Ergebnis würde m.E. zwei Ziele erreicht:

1. ein kontinuierlich schöneres Bild unseres Ortes

2. ein stärkeres »Überwachen« unseres Gemeindeeigentums. Ich würde mich freuen, wenn sich viele von Euch bei mir melden und ihre Bereitschaft zu dieser Sache zeigen.

gez. Greisen, Ortsbürgermeister

DRK-Ortsverein Nentershausen e.V.

Kleidersammlung Herbst

Die nächste Kleidersammlung des Deutschen Roten Kreuzes findet am Samstag, dem 8. Oktober 1994, ab 08.00 Uhr, statt. Die Kleidersäcke werden in den nächsten Tagen von den Helfern des DRK ausgetragen.

Seniorennachmittag

Der diesjährige Seniorennachmittag des Deutschen Roten Kreuzes findet am Sonntag, dem 23. Oktober 1994, ab 14.30 Uhr, in der alten Turnhalle Nentershausen statt. Eingeladen sind alle Bürgerinnen und Bürger ab 65 Jahren. Um besser disponieren zu können, bitten wir um Anmeldung bis zum 16. Oktober 1994 bei Walter Müller, Rheinstraße 16, Tel. 06485/ 1329.

Haubitzen 1988 Nentershausen

Wir laden ein zu unserem nächsten monatlichen Treffen am Freitag, dem 7. Oktober 1994, in unserem Vereinslokal. Bei Zwiebelkuchen und Federweißer wollen wir die nächsten Ter­mine abstimmen.

Freiwillige Feuerwehr Nentershausen

Die nächste Übung findet am Freitag, dem 07.10.1994, um 19.00 Uhr statt.

TTC Nentershausen

Am Samstag, dem 08.10.1994 finden folgende Spiele des TTC Nentershausen statt.

Herren 1: TTC Nentershausen Mogendorf um 19.00 Uhr in Nentershausen

Herren 2: Steinefrenz - TTC Nentershausen am Freitag, dem 07.10.1994 um 19.30 Uhr Steinefrenz

Interessierte Tischtennisfans sind jederzeit herzlich als Zu­schauer willkommen.

Der Vorstand des TTC Nentershausen

Niedererbach

» Chorgemeinschaft Cäcilia - St Katharina Niedererbach«

Einladung zum Konzert

Am Samstag, dem 15. Oktober 1994 findet unser diesjähriges Herbstkonzert in der Dorfgemeinschaftshalle Niedererbach statt.

Folgende Gastchöre wirken an diesem Abend mit: Frauenchor Kölbingen Möllingen, MGV Frohsinn Niederbrechen, MGV Liederkranz Niederzeuzheim.

Wir würden uns sehr freuen, wenn wir viele Konzertbesucher begrüßen könnten. Beginn der Veranstaltung ist um 20.00 Uhr.

Jazzgymnastik und -tanz in Niedererbach

Am 10. Oktober 1994 beginnt der Kurs für Kinder ab 9. Jahre. Wann: Montags 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr

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