Montabaur
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Nr. 40/94
dolf Scharping die Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz verliehen.
Bruno Schmidt ist seit 1960 im Ortsgemeinderat. Von 1972 bis 1979 war er im Verbandsgemeinderat und ist dann wieder in den Ortsgemeinderat gewählt worden. Von 1964 bis 1968 war er erster Ortsbeigeordneter, von 1984 bis 1989 zweiter Ortsbeigeordneter und seit 1989 ist er erster Ortsbeigeordneter. Außer im Ortsgemeinderat war Herr Schmidt in den dörflichen Vereinen tätig. So war er von 1960 bis 1967 Vorsitzender des MGV »Cäcilia« Horbach und Spielaüsschußvorsitzender im Sportverein. Heute ist er im Hallenausschuß tätig und stellvertretender Vorsitzender im Kindergartenzweckverband. Die Ehrung und die Überreichung der Urkunde erfolgte durch den Landrat des Westerwaldkreises, Herrn Peter Paul Weinert, im Sitzungssaal der Kreisverwaltung in Montabaur.
In einer kleinen Feierstunde im Gasthaus »Zum grünen Baum« überbrachte Ortsbürgermeister Winfried Wilhelmi die Glückwünsche der Gemeinde und des Gemeinderates und überreichte dem Geehrten ein Geschenk.
Gleichzeitig verabschiedete Ortsbürgermeister Wilhelmi die Ratsmitglieder Gerhard Sanner und Friedei Meuer. Der Ortsbürgermeister bedankte sich für die von ihnen geleistete ehrenamtliche Tätigkeit und überreichte ebenfalls ein Präsent.
Wilhelmi, Ortsbürgermeister
Hübingen
AH Welschneudorf-Hübingen
Samstag, 8. Oktober, 16.00 Uhr: Spiel.gegen Holler in Holler. Training nach den Herbstferien: Donnerstags von 20.00 bis 22.00 Uhr in der Halle Welschneudorf.
“EISBACHGEMEINDEN”
Katholische Kirchengemeinde St Laurentius
Für die Hilfsaktion »Bosnischer Winter 1994/1995 werden folgende Sachen benötigt:
- Bekleidung in allen Größen
- Schuhe (alle Größen)
- Nahrungsmittel (Mehl, Salz, Zucker, Öl, Milch, Marmelade)
- Konserven (Obst, Gemüse, Fisch)
- Medikamente
- Waschmittel
abzugeben bis zum 14.10.1994 bei: Familie Basic im Kindergarten Ne, bei Familie Bejetic, Rosenstrasse 12, Ne - oder zu den Bürozeiten im Pfarrhaus.
Termine der Mannschaften der Eisbachtajer Sportfreunde
Freitag, 7. Oktober 1994
19.00 Uhr: Sportfreunde Eisbachtal B-l-Jugend—JSG Niederbieber (Spitzenspiel der Bezirksliga in Nentershausen).
17.30 Uhr: JSG Horbach - Sportfreunde Eisbachtal F-l- Jugend (Play-Off-Runde in Horbach.
17.30 Uhr: Sportfreunde Eisbachtal F-2-Jugend - JSG Görges- hausen (Play-Off-Runde in Nentershausen).
Samstag, 8. Oktober 1994
15.30 Uhr: TSG Pfeddersheim-Sportfreunde Eisbachtal (Spit,- zenspiel der Oberliga Südwest im Weinbergstation in Pfe dder sheim).
16.45 Uhr: JSG Maischied — Sportfreunde Eisbachtal B-2- Jugend (Leistungsklasse in Maischeid).
15.30 Uhr: FV Engers — Sportfreunde Eushachtal C-2-Jugend (Leistungsklasse in Engers).
14.30 Uhr: TuS Niederahr - Sportfreunde Eisbachtal D-l- Jugend (Play-Off-Runde in Niederahr).
14.30 Uhr: Sportfreunde Eishachtal D-2-Jugend - JSG Nauort (Play-Off-Runde in Nomborn).
13.30 Uhr: Sportfreunde Eisbachtal E-ll-Jugend — JSG Stei- nefrenz (Play-Off-Runde in.Heilberscheid).
13.30 Uhr: Sportfreunde Eishachtal E-7-Jugend — JSG Horbach (Play-Off-Runde in Nentershausen).
Sonntag, 9. Oktober 1994
14.30 Uhr: Sportfreunde Eisbachtal II - Eintracht Guckheim (Derby der Bezirksliga Ost in Nentershausen).
11.00 Uhr: Spvgg EGC Wirges - Sportfreunde Eisbachtal C-l- Jugend (Spitzenspiel der Bezirksliga in Wirges.
Mittwoch, 12. Oktober 1994
18.30 Uhr: Sportfreunde Eisbachtal C-l-Jugend - JSG Elbert
(Bezirksliga in Nentershausen).
17.30 Uhr: Sportfreunde Eisbachtal F-l-Jugend - Sportfreunde Eisbachtal F-2-Jugend (Play-Off-Runde in Nentershausen).
Girod
Öffentliche Bekanntmachung Hauptsatzung
der Ortsgemeinde Girod vom 16. August 1994
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), des § 2 der Landesverordnung über die' Aufwandsentschädigung für Ehrenämter in Gemeinden und Verbandsgemeinden (EntschädigungsVO-Gemeinden) die folgende Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben
(1) Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinde erfolgen im Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur sowie der zugehörenden Ortsgemeinden.
(2) Karten, Pläne oder Zeichnungen und damit verbundene Texte oder Erläuterungen können abweichend von Absatz 1 durch Auslegung in einem Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden bekanntgemacht werden. In diesem Fall ist auf Gegenstand, Ort (Gebäude und Raum), Frist und Zeit der Auslegung spätestens am Tage vor dem Beginn der Auslegung durch öffentliche Bekanntmachung in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt mindestens sieben volle Werktage. Besteht an dienstfreien Werktagen keine Möglichkeit der Einsichtnahme, so ist die Auslegungsfrist so festzusetzen, daß an mindestens sieben Tagen Einsicht genommen werden kann.
(3) Soweit durch Rechtsvorschrift eine öffentliche Auslegung vorgeschrieben ist und hierfür keine besonderen Bestimmungen gelten, gilt Absatz 2 entsprechend.
(4) Dringliche Sitzungen im Sinne von § 8 Abs. 4 GemODVO des Örtsgemeinderats oder eines Ausschusses werden abweichend von Absatz 1 durch Aushang an der Bekanntmachungstafeln, die sich in Girod, Hauptstraße (Bushaltestelle) und Kleinholbach, Kapellenstraße (am Friedhof) befinden, bekanntgemacht, sofern eine rechtzeitige Bekanntmachung gemäß Absatz 1 nicht mehr möglich ist.
(5) Kann wegen eines Naturereignisses oder wegen anderer besonderer Umstände die vorgeschriebene Bekanntmachungsform nicht angewandt werden, so erfolgt in unaufschiebbaren Fällen die öffentliche Bekanntmachung durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln, die sich in Girod, Hauptstraße (Bushaltestelle) und Kleinholbach, Kapellenstraße (am Friedhof) befinden. Die Bekanntmachung ist unverzüglich nach Beseitigung des Hindernisses in der vorgeschriebenen Form nachzuholen, sofern nicht der Inhalt der Bekanntmachung durch Zeitablauf gegenstandslos geworden ist.
(6) Sonstige Bekanntgaben erfolgen gemäß Absatz 1, sofern nicht eine andere Bekanntmachungsform vorgeschrieben ist.
§2
Ausschüsse des Ortsgemeinderates (1) Der Ortsgemeinderat bildet folgende Ausschüsse:
1. Rechnungsprüfungsausschuß
2. Umlegungsausschuß
§3
Übertragung von Aufgaben des Ortsgemeinderats auf Ausschüsse
(1) Soweit einem Ausschuß die Beschlußfassung über Angelegenheiten nicht übertragen ist, hat der Ausschuß innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs die Beschlüsse des Ortsgemeinderats vorzuberaten. Berührt eine Angelegenheit den Zuständigkeitsbereich mehrerer Ausschüsse, so obliegt dem Haupt- und Finanzausschuß die Federführung. Im übrigen bestimmt der Ortsbürgermeister den federführenden Ausschuß.
(2) Die Übertragung der Beschlußfassung über eine bestimmte Angelegenheit auf einen Ausschuß erfolgt durch Beschluß des Ortsgemeinderats. Sie gilt bis zum Ende der Wahlzeit des Ortsgemeinderats, soweit ihm die Beschlußfassung nicht entzogen wird. Die Bestimmungen in der Hauptsatzung bleiben unberührt.
§4
Übertragung von Aufgaben des Ortsgemeinderats auf den Bürgermeister
Auf den Bürgermeister wird die Entscheidung in folgenden

