Montabaur
der Satzung verletzt worden sind oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Form Vorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
56412 Nentershausen, 15. September 1994 (S.)
Greiser, Ortsbürgermeister
Bericht über Sitzung
des Ortsgemeinderates Nentershausen vom 08.09.1994
Wirtschafts- und Fällungsplan 1994 beschlossen Der in der Sitzung anwesende Revierforster erläuterte den vorliegenden Wirtschafts- und Fällungsplan 1994. Nach Auffassung des Revierförsters werde das Ergebnis voraussichtlich besser ausfallen, als im Plan dargestellt. Nach kurzer Aussprache stimmte der Ortsgemeinderat dem vorliegenden Wirtschafts- und Fällungsplan gemäß dem Beschlüßvorschlag der Verwaltung einstimmig zu.
Genehmigung und Kenntnisnahme von erheblichen/un- erheblichen über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr J993
Der Rat nahm zustimmend Kenntnis von den unerheblichen über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1993 und stimmte der Leistung von erheblichen über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1993 zu. Abschluß eines Konzessionsvertrages mit der Gasversorgung Westerwald beschlossen Nach kontroverser Diskussion beschlossen die Ratsmitglieder, dem in der Sitzung vorliegenden Gas-Konzessionsvertrag einschließlich der vorliegenden Zusatzvereinbarung zwischen der Ortsgemeinde Nentershausen und der Gasversorgung Westerwald unter der Bedingung zuzustimmen, daß die in der Sitzung vorgenommenen Änderungen in die Zusatzvereinbarung mit aufgenommen werden.
Auftrag zur Ausstattung der alten Turnhalle vergeben Einstimmig beschlossen die Ratsmitglieder, zur Ergänzung des vorhandenen Mobiliars noch 8 Tische und 150 Stühle bei der Firma Kason zu den Preisen laut Angebot vom 02.05.1994 anzuschaffen.
Änderung des Bebauungsplanes »Im Strichen u.a.« für das Flurstück Nr.6/3, Flur 13, gemäß Paragraph 13 Abs. 1 BauGB beschlossen
Der Ortsgemeinderat stimmte der durch den Beschluß vom 20.04.1993 eingeleiteten vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes »Im Strichen u.a.« mit folgendem Inhalt zu:
a) Für das Flurstück 6/3, Flur 13, wird die überbaubare Grundstücksfläche für den östlichen Grundstückteil erweitert.
b) Die in der Sitzung vorliegende Planskizze wird Bestandteil der Änderungssatzung.
c) Auch für den erweiterten Teil gelten die Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes »Im Strichen u.a.« über Art und Maß der baulichen Nutzung sowie die Bauweise.
Der Ortsgemeinderat beschloß die Änderung des Bebauungsplanes »Im Strichen u.a.« gemäß §§10 Baugesetzbuch sowie 24 Gemeindeordnung als Satzung.
Vandalismus in der Gemeinde
in der Nacht vom 23.09./24.09.1994 wurden die beiden Außenstrahler unserer Kapelle entwendet bzw. zerstört. Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizeidienststelle in Montabaur entgegen. Auf dem Friedhof waren ebenfalls »starke Personen« am Werk, die u.a. Grabsteine und Umrandungen mit Wachs verschmierten bzw. beschmutzten. Wer hierzu Angaben machen kann, melde sich bitte bei mir.
Ich bitte jeden Mitbürger, mit auf unser Eigentum zu achten. Zerstörungen von fremden Eigentum bzw. Friedhofschändungen haben mit Unfug nichts mehr zu tun.
Für Personen, die hierdurch evtl. Ihre Aggressionen abbauen, habe ich keinerlei Verständnis; sie müssen bei Bekanntwerden mit einer Anzeige rechnen.
gez. Greiser, Ortsbürgermeister
Verloren - Gefunden
Bei mir sind folgende Gegenstände abgegeben worden:
Nr. 39/94
1 Damenknirps Fundort: Praxis Dr. Wille
1 Autoschlüssel für Opel Fundort: Parkplatz Dr. Wille 1 Schlüsselmäppchen mit verschiedenen Schlüsseln Die Gegenstände können während den Sprechzeiten bei mir abgeholt werden.
gez. Greiser, Ortsbürgermeister
Hallo Tanzfreunde,
ab 12.09.1994 trainieren Tanzpaare des TSC »Rotweiß« Limburg jeden Montag bei uns in der alten Turnhalle (19.00 Uhr bis 21.00 Uhr). Der Club bietet interessierten Bürgerinnen und Bürgern einen 4-wöchigen »Schnupperkurs«, mittwochs in der Zeit von 20.00 Uhr bis 21.00 Uhr an.
Bei ausreichendem Interesse werden in persönlicher Absprache mit dem ersten Vorsitzenden der weitere Ablauf und die notwendigen Modalitäten abgesprochen. Ich bitte Euch, sich vorher mit mir in Verbindung zu setzen, damit ich den eventuellen ersten »Schnuppermittwoch« vereinbaren kann.-
gez. Greiser, Ortsbürgermeister
Frauengemeinschaft Nentershausen veranstaltet
am. Freitag, dem 07.10.1994 — 19.00 Uhr Erntedankgottesdienst in der Kirche, anschließend ist im Jugendheim ein gemütliches Beisammensein—für Essen und Trinken ist bestens gesorgt. Kostenbeitrag: 6,- DM.
Anmeldung bis zum 04.10.1994 im Pfarrbüro Tel. 229 oder bei Vorstandsteam.
Es sind alle Frauen ganz herzlich dazu eingeladen.
DRK- Ortsverein Nentershausen e.V.
Kleidersammlung Herbst
Die nächste Kleidersammlung des Deutschen Roten Kreuzes findet am Samstag, dem 8. Oktober 1994 ab 08.00 Uhr statt. Die Kleidersäcke werden in den nächsten Tagen von den Helfern des DRK ausgetragen.
Seniorennachmittag
Der diesjährige Seniorennachmittag des Deutschen Roten Kreuzes findet am Sonntag, dem 23. Oktober 1994 ab 14.30 Uhr in der alten Turnhalle Nentershausen statt. Eingeladen sind alle Bürgerinnen und Bürger ab 65 Jahren.
TTC Nentershausen
Am Samstag, dem 01.10.1994 finden folgende Spiele des TTC Nentershausen statt.
Schülerinnen: Unnau - TTC Nentershausen um 14.00 -Uhr in Unnau
Interessierte Tischtennisfans sind jederzeit herzlich als Zuschauer willkommen.
Niedererbach
Öffentliche Bekanntmachung
Planunterlagen festgestellt
Mit Planfeststellungsbescheid der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises vom 10.05.1994, Abt./Az.: 7/74-660-01-4.73, wurden auf Antrag des Herrn Klaus Emmel, Karlshof, Niedererbach, für die Errichtung eines Löschwasserteiches in der Gemarkung Niedererbach, Flur 26, Flurstück Nr. 1/2, Verbandsgemeinde Montabaur, die Planunterlagen festgestellt. Gemäß § 74 Abs. 4 Satz 1 und 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes (VwVfG) vom 25.05.1976 (BGBl. I S. 1253), in der jeweils geltenden Fassung, i.V.m. § 114 Abs. 1 Satz 1 des Landeswassergesetzes von Rheinland-Pfalz (Landeswassergesetz-LWG) vom 14.12.1990 (BVB1. S. 11) liegt der Planfest- stellungsbescheid mit den entsprechenden Planunterlagen in dem Zeitraum
vom 04.10.1994 bis 17.10.1994
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs in der Zeit von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Nach Ablauf der Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbescheid gegenüber etwaigen anderen Betroffenen als zugestellt.
In Vertretung: gez. Dr. Stadtfeld
24

