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Montabaur

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Nr. 39/94

Neben der Unterschrift müssen die Unterzeichner ihren Vor- und Familiennamen in Maschinenschrift in lateini­schen Buchstaben angeben.

Unterstützungsunterschriften können bei der Verbandsge­meindeverwaltung während der allgemeinen Dienststun­den im Rathaus, Zimmer 120 (Einwohnermeldeamt), Kon- rad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, geleistet werden. Der Wahlvorschlagsträger ist allein verantwortlich, daß die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet wer­den. Nach Ablauf der Einreichungsfrist können Unterstüt­zungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.

4. Die vollständig Unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst früh­zeitig bei mir in der Verbandsgemeindeverwaltung, Rat­haus, Zimmer 207, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Mon­tabaur, eingereicht werden.

Die Einreichungsfrist läuft am Montag, dem 24. Oktober 1994, 18.00 Uhr, ab.

5. Die Verbindung von Wahlvorschlägen zur Ausländerbei­ratswahl muß spätestens am Freitag, dem 11. November 1994,18.00 Uhr, mir gegenüber in der Verbandsgemeinde­verwaltung, Rathaus, Zimmer 207, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, schriftlich durch die Vertrauensper­son der jeweiligen Wahlvorschläge erklärt werden. Der Listenverbindung muß die Mehrheit der Unterzeichner der einzelnen Wahlvorschläge zustimmen.

56410 Montabaur, den 27. September 1994 (S.)

Dt. Possel-Dölken, Wahlleiter für die Ausländerbeiratswahl

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Montabaur Die nächste Sitzung des Verbandsgemeinderates der Ver­bandsgemeinde Montabaur findet am

Donnerstag, dem 6. Oktober 1994,17.00 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses (Neubau) statt. Hierzu lade ich Sie höflich ein.

Tagesordnung

I. Öffentliche Sitzung

1. Verabschiedung der ausgeschiedenen Ratsmitglieder

2. Bericht des Bürgermeisters

3. Bericht aus dem Bereich der Verbandsgemeindewerke

4. Bericht des Bürgermeisters zu evtl. Planungsänderungen der Bahn AG im Bereich der Verbändsgemeinde Monta­baur insbesondere im Bereich Heiligenroth, - Anfrage der CDU-Fraktion vom 25.08.1994

5. Neuwahl der Mitglieder und Stellvertreter des Beirates der Volkshochschule der Verbandsgemeinde Montabaur

6. Siebte Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbands­gemeinde Montabaur

7. Nachtragshaushaltssatzung und -plan 1994 der Verbands­gemeinde Montabaur für 1994 und Nachtragswirtschafts- pläne 1994 der Verbandsgemeindewerke

8. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »Altstadt I - Erweiterung« der Stadt Montabaur

hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses ge­mäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB) Der Stadtrat vonMontabaurhatin seiner Sitzung am 08.09.1994 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Altstadt I Erwei­terung« wie folgt zu ändern:

Die Baugrenze in Richtung Biergasse wird so verschoben, daß die zu bebauenden Flächen von bisher 8,50 m auf nunmehr 13,50 m Bautiefe angehoben werden.

Die Veränderung betrifft die gesamte Bauzeile parallel der Biergasse.

Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes »Altstadt I Erweiterung« bleiben unverändert.

Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

Der Planbereich ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.

56410 Montabaur, 26. September 1994

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »Altstadt I - Erweiterung« der Stadt Montabaur

hier: Öffentliche Auslegung der Änderungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) Der StadtratvonMontabaur hatin seiner Sitzung am 08.09.1994 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Altstadt I - Erwei­terung« zu ändern (s. vorstehende öffentliche Bekanntma­chung).

Gleichzeitig hat der Stadtrat von Montabaur in seiner Sitzung am 08.09.1994 den Beschluß gefaßt, auf die vorgezogene Bür­gerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zu verzichten. Die Änderungsplanung einschließlich Begründung liegt ge­mäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 10.10. bis 10.11.1994 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur' Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mitt­wochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich öder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Der Änderungsbereich ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.

56410 Montabaur, 26. September 1994

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »Alter Galgen« der Stadt Montabaur

hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses ge­mäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB) Der Stadtrat vonMontabaur hat in seiner Sitzung am 08.09.1994 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Alter Galgen« wie folgt zu ändern:

1. Für den südlichen und südwestlichen Bereich des Grund-