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Montabaur

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Nr. 39/94

Öffentl. Bekanntmachungen

Bekanntmachung des Landrates

über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Ausländerbeiratswahl am 27. November 1994 und Bekanntmachung des Wahltages

I.

Der Kreistag des Westerwaldkreises hat gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung des Westerwaldkreises über die Einrichtung eines Ausländerbeirates vom 30. August 1994 den Wahltag auf

Sonntag, den 27. November 1994,

bestimmt.

II.

Aufgrund der §§ 13 Abs. 1 und 28 der Satzung des Westerwald­kreises für die Wahl des Ausländerbeirates (Wahlordnung Ausländerbeirat) vom 27. September 1994 in Verbindung mit § 16 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) und § 23 der Kommu­nalwahlordnung (KWO) fordere ich zur Einreichung von

a) Wahlvorschlägen für die Wahl zum Ausländerheirat des Westerwaldkreises,

b) Wahlvörschlägen für die Wahl zum Ausländerbeirat der Stadt Höhr-Grenzhausen,

c) Wahlvorschlägen für die Wahl zum Ausländerbeirat der Stadt Montabaur und

d) Wahlvorschlägen für die Wahl zum Ausländerbeirat der Stadt Ransbach-Baumbach

auf.

III.

Wahlvorschläge können von Wählergruppen eingereicht wer­den.

Wahlvorschläge mitgliedschaftlich organisierter Wählergrup­pen sind in einer Versammlung der wahlberechtigten Mitglie­der oder Vertreter des Wahlgebietes (Landkreis, Stadt). Wahl­vorschläge nicht mitgliedschaftlich organisierter Wählergrup- pen in einer Versammlung, zu der die Wahlberechtigten des Wahlgebietes einzuladen sind, .in geheimer Abstimmung auf­zustellen. Ein gemeinsamer Bewerber kann auch in geheimer Abstimmung einer gemeinsamen Versammlung von wahlbe­rechtigten Mitgliedern/Anhängern oder Delegierten der betei­ligten Wählergruppen gewählt werden.

IV.

Die Wahlvorschläge müssen von einer Mindestzahl von Wahl­berechtigten des Wahlgebietes, die den Wahlvorschlag unter­stützen, unterschrieben sein (Unterstützungsunterschriften). Die Unterzeichnung durch die Bewerber selbst ist unzulässig. Unterschriften der Wahlberechtigten sind während der allge­meinen Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung, in Orts­gemeinden bei der Verbandsgemeindeverwaltung oder beim Ortsbürgermeister zu leisten. Unterschriften können auch vor einem Notar oder einer anderen zur Beglaubigung der Unter­schrift ermächtigten Stelle auf einer Unterschriftenliste gelei­stet werden. Wahlberechtigte, die infolge Krankheit oder auf­grund ihres körperlichen Zustands gehindert sind, die Gemein­deverwaltung aufzusuchen, können die Unterzeichnung durch Erklärung vor einem Beauftragten der Gemeindeverwaltung ersetzen; der Antrag muß spätestens am 19. Oktober 1994, bis 18.00 Uhr, schriftlich bei der Gemeindeverwaltung gestellt sein.

Auf Antrag der W^hlergruppe werden W ahlvorschläge oder an ihrer Stelle Unterschriftenlisten zur Unterzeichnung durch Wahlberechtigte bei der Gemeinde-/Verhandsgemeindeverwal- tung während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus­gelegt. Die Wählergruppen sind allein verantwortlich, daß die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt V) können Un­terstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.

V.

Die vollständig Unterzeichneten Wahlvorschläge sollen mit allen erforderlichen Anlagen möglichst frühzeitig beim jewei­ligen Wahlleiter eingereicht werden. Die Einreichungsfrist läuft

am Montag, dem 24. Oktober 1994, um 18.00 Uhr, ab.

VI.

Auf Antrag kann für die Wahl zum Ausländerbeirat des We­sterwaldkreises sowie für die Wahl zum Ausländerbeirat der Städte Höhr-Grenzhausen, Montabaur und Ransbach-Baum­bach eine einheitliche Listennummer zugeteilt werden. Im

Antrag müssen die Kennwörter der Wahlvorschläge, für die dieselbe Listennummer beantragt wird, mit Angabe des Wahl­gebietes, für das der jeweilige Wahlvorschlag gilt, und die Namen der jeweiligen Vertrauensperson und ihres Stellvertre­ters aufgeführt werden. Der Antrag ist von den Vertrauensper­sonen aller beteiligten Wahlvorschläge zu unterzeichnen und möglichst frühzeitig, spätestens

am Montag, dem 24. Oktober 1994, um 18.00 Uhr, beim Landrat (siehe Abschnitt VIII, letzter Satz) einzureichen.

VII.

Die Wahlvorschläge verschiedener Wählergruppen können gemäß § 15 Abs. 2 KWG miteinander verbunden werden (Listenverbindung). Die Verbindung muß dem jeweiligen Wahl­leiter spätestens

am Freitag, dem 11. November 1994, um 18.00 Uhr, schriftlich von der Vertrauensperson erklärt werden. Der Li­stenverbindung muß die Mehrheit der Unterzeichner der ein­zelnen Wahlvorschläge schriftlich zustimmen.

VIII.

In den Ausländerbeirat des Westerwaldkreises sind 15 Mit­glieder zu wählen. Der Westerwaldkreis ist nicht in Wahlberei- che eingeteilt.

In einem Kreiswahlvorschlag dürfen höchstens 30 Bewerber genannt werden. Im Wahlvorschlag kann derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden. Ein Wahlvorschlag muß von mindestens 80 zur Ausländerbeiratswahl wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein.

Kreiswahlvorschläge sind bei der

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur,

Peter-Altmeier-Platz 1, 56410 Montabaur, im Wahlbüro, Zimmer- Nr. N 260 (Neubau), 2. Etage, einzureichen.

rx.

Die Gemeindewahlleiter geben in ortsüblicher Weise die Zahl der zu wählenden Mitglieder der Ausländerbeiräte für die Städte Höhr-Grenzhausen, Montabaur und Ransbach-Baum­bach, die Höchstzahl der aufzustellenden Bewerber, die Min­destzahl der Unterstützungsunterschriften, im Falle der Ein­teilung des Wahlgebietes in Wahlbereiche die Wahlbereichs­einteilung sowie die Anschrift des Wahlleiters bekannt. Wäh­lergruppen erhalten auf Anforderung einen Abdruck des Be­kanntmachungstextes.

X.

Vordrucke für Wahlvorschläge, Unterschriftenlisten, Versamm­lungsniederschriften zur Aufstellungen der Bewerber, daß sie nicht für dieselbe Wahl in einem anderen Wahlvorschlag aufgestellt sind und daß sie ihrer Aufnahme in den Wahlvor­schlag zustimmen und Bescheinigung der Wählbarkeit sind bei der Kreisverwaltung und den Stadtverwaltungen Höhr- Grenzhausen, Montabaur und Ransbach-Baumbach erhält­lich.

Weitere Einzelheiten über die Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen sind'der Satzung des Westerwaldkreises für die Wahl des Ausländerbeirates (Wahlordnung Ausländer­beirat) vom 27. September 1994, dem Kommunalwahlgesetz und der Kommunalwahlordnung zu entnehmen.

Montabaur, den 28. September 1994

Peter Paul Weinert, Landrat und Kreiswahlleiter

Öffentliche Bekanntmachung

über die Wahl des Ausländerbeirates der Stadt Montabaur am 27.11.1994; Einreichung von Wahlvorschlägen

Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrates vom 30.09.1994 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahlen zu den Ausländerbeiräten wird folgendes bekanntgegeben:

1. Die Wahl des Ausländerbeirates der Stadt Montabaur findet am 27.11.1994 von 08.00 bis 18.00 Uhr statt.

2. Bei der Wahl des Ausländerbeirates der Stadt Montabaur sind 7 Mitglieder zu wählen.

3. Im Wahlvorschlag für die Wahl des Ausländerbeirates dürfen höchstens 14 Bewerber benannt werden.

Jeder Wahlvorschlag muß von mindestens 30 wahlberech­tigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunter­schriften). Die Unterzeichnung durch die Bewerber selbst ist unzulässig. Jeder W ahlberechtigte darf nur einen W ahl­vorschlag unterzeichnen.

Mehrfachunterzeichnungen führen zur Unwirksanikeit der Unterstützungsunterschriften' auf jedem Wahlvorschlag.