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Montabaur

fet geplant. Hierzu würden wir uns über jede Kaffee- und Ku­chenspende sehr freuen. Kaffee und Kuchen bitten wir am Sonntag, den 02.10.1994, bis 13.30 Uhr in der Halle abzugeben. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Walburga Best, Tel. 414 oder Margot Kilian Tel. 389!

Sängerfahrt nach Malterdingen

Am 29. und 30. Oktober fahren die Sänger des MGV »Ein­tracht« Welschneudorf zu einem Konzert des befreundeten Musikvereins nach Malterdingen.

Da im Bus noch einige wenige Plätze frei sind, können sich noch Interessierte für die Mitfahrt anmelden.

Ansprechpartner hierfür sind:

Achim Best, Tel. 414, oder Helmut Rosbach, Tel. 391.

SV 1920Welschneudorf

Alte Herren Welschneudorf - Hübingen »Samstag, 24.09.1994, 16.30 Uhr: Spiel gegen AH Mogendorf. Ort: Wird noch bekanntgegeben.

GELBACHHÖHEN

SPD-Ortsverein

Buchfinkenland/ Gelbachhöhen

Im kommenden Monat erscheint eine weitere Ausgabe des »Stelzenbach-Echo«. Unserem Grundprinzip folgend, werden auch dieses Mal Informationen der hiesigen Gemeinden, Ver­eine oder einzelner Personen erneut ihren Platz in unserer Zeitung finden.

Damit auch Ihr Artikel veröffentlicht und mittlerweile an über 2.000 Haushalte verteilt werden kann, bitten wir Sie, diesen bis zum 1. Oktober 1994 (Redaktionsschluß) an Jörg Harle, Flurstraße 4, Hübingen, zu übersenden.

Daubach

Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses Daubach

Die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses Daubach fin­det am

Donnerstag, 29.09.1994 um 16.30 Uhr im Rathaus Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz, Zimmer 110 Neubau 1. Stock statt.

Tagesordnung Nichtöffentliche Sitzung

1. Wahl des Vorsitzenden

2. Prüfung der Jahresrechnung 1993 Daubach, 20.09.1994

gez. Hahn, Ortsbürgermeister

Dorfcafe geöffnet.

Am Sonntag, 25.09.1994 ist unser Dorfcafe wieder geöffnet. Zum letzten Mal in diesem Jahr übernimmt der MGV »Froh­sinn« die Bewirtung. Wir würden uns freuen, wenn viele Gäste unser Angebot annehmen würden.

DRK-Blasorchester Daubach

Am Donnerstag, 22.09.1994, keine Probe!

Nächster Auftritt: 25.09.1994, Treffen: 11.45 Uhr Vogelsang­halle Heiligenroth.

Holler

Öffentliche Bekanntmachung Hauptsatzung

der Ortsgemeinde Holler vom 22. Juli 1994 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der §§24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverord- nung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädi­gung für Ehrenämter in Gemeinden und Verbandsgemeinden

Nr. 38/94

(EntschädigungsVO-Gemeinden) die folgende Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:

§1

Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben

(1) Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinde erfolgen im Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur sowie der zugehörenden Ortsgemeinden.

(2) Karten, Pläne oder Zeichnungen und damit verbundene Texte oder Erläuterungen können abweichend von Absatz 1 durch Auslegung in einem Dienstgebäude der Verbandsge­meindeverwaltung zu jedermanns Einsicht während der Dienst­stunden bekanntgemacht werden. In diesem Fall ist auf Ge­genstand, Ort (Gebäude und Raum), Frist und Zeit der Ausle­gung spätestens am Tage vor dem Beginn der Auslegung durch öffentliche Bekanntmachung in der Form des Absatzes 1 hin­zuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt mindestens sieben volle Werktage. Besteht an dienstfreien Werktagen keine Möglich­keit der Einsichtnahme, so ist die Auslegungsfrist so festzuset­zen, daß an mindestens sieben Tagen Einsicht genommen wer­den kann.

(3) Soweit durch Rechtsvorschrift eine öffentliche Auslegung vorgeschrieben ist und hierfür keine besonderen Bestimmun­gen gelten, gilt Absatz 2 entsprechend.

(4) Dringliche Sitzungen im Sinne von § 8 Abs. 4 GemODVO des Örtsgemeinderats oder eines Ausschusses werden abweichend von Absatz 1 durch Aushang an der Bekanntmachungsta­fel Ecke Südstraße/Hauptstraße bekanntgemacht, sofern eine rechtzeitige Bekanntmachung gemäß Absatz 1 nicht mehr möglich ist.

(5) Kann wegen eines Naturereignisses oder wegen anderer besonderer Umstände die vorgeschriebene Bekanntmachungs­form nicht angewandt werden, so erfolgt in unaufschiebbaren Fällen die öffentliche Bekanntmachung durch Aushang an der Bekanntmachungstafel Ecke Südstraße/Hauptstraße. Die Be­kanntmachung ist unverzüglich nach Beseitigung des Hinder­nisses in der vor geschriebenen Form nachzuholen, sofern nicht der Inhalt der Bekanntmachung durch Zeitablauf gegenstands­los geworden ist.

(6) Sonstige Bekanntgaben erfolgen gemäß Absatz 1, sofern nicht eine andere Bekanntmachungsform vorgeschrieben ist.

§2

Ausschüsse des Ortsgemeinderats

(1) Der Ortsgemeinderat bildet folgende Ausschüsse:

1. Bauausschuß,

2. Haupt- und Finanzausschuß,

3. Sozialausschuß,

4. Rechnungsprüfungsausschuß.

(2) Die Ausschüsse gemäß Absatz 1 haben 5 Mitglieder und für jedes Mitglied einen Stellvertreter.

(3) Die Mitglieder der Ausschüsse werden aus Mitgliedern des Örtsgemeinderats und sonstigen wählbaren Bürgerinnen und Bürgern der Ortsgemeinde gebildet:

Mindestens die Hälfte der Ausschußmitglieder soll Mitglied des Örtsgemeinderats sein; entsprechendes gilt für die Stell­vertreter der Ausschußmitglieder. Abweichend von den Sätzen 1 und 2 besteht der Rechnungsprüfungsausschuß nur aus Ratsmitgliedern.

§3

Übertragung von Aufgaben des Örtsgemeinderats auf Ausschüsse

(1) Soweit einem Ausschuß die Beschlußfassung über Angele­genheiten nicht übertragen ist, hat der Ausschuß innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs die Beschlüsse des Ortsgemein­derats vorzuberaten. Berührt eine Angelegenheit den Zustän­digkeitsbereich mehrerer Ausschüsse, so obliegt dem Haupt- und Finanzausschuß die Federführung. Im übrigen bestimmt der Ortsbürgermeister den federführenden Ausschuß.

(2) Die Übertragung der Beschlußfassung über eine bestimmte Angelegenheit auf einen Ausschuß erfolgt durch Beschluß des Örtsgemeinderats. Sie gilt bis zum Ende der Wahlzeit des Örtsgemeinderats, soweit ihm die Beschlußfassung nicht ent­zogen wird. Die Bestimmungen in der Hauptsatzung bleiben unberührt.

§4

Ortsbeigeordnete

(1) Die Ortsgemeinde hat 2 Ortsbeigeordnete.

§5

Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Örtsgemeinderats

(1) Zur Abgeltung der notwendigen baren Auslagen und der sonstigen persönlichen Aufwendungen erhalten die Ratsmit­glieder für die Teilnahme an Sitzungen des Örtsgemeinderats

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