Montabaur
die nicht Ortsgemeinderatsmitglied sind und denen Aufwandsentschädigung nach Absatz 1 gewährt wird, erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen des Ortsgemeinderats, der Ausschüsse und den Besprechungen mit dem Bürgermeister (§ 50 Abs. 7 GemO) die für Ratsmitglieder festgesetzte Aufwandsentschädigung zuzüglich Fahrtkostenerstattung; § 6 Abs. 4 gilt entsprechend.
(3) Ehrenamtliche Ortsbeigeordnete, die nicht Mitglied des Verbandsgemeinderats sind, jedoch in Vertretung des Ortsbürgermeisters an Sitzungen des Verbandsgemeinderats teilnehmen, und denen keine Aufwandsentschädigung gewährt wird, erhalten für die Teilnahme an diesen Sitzungen von der Ortsgemeinde eine Aufwandsentschädigung nach Absatz 1 gewährt. Sie beträgt je Sitzung ein Dreißigstel der für den Ortsbürgermeister festgesetzten Aufwandsentschädigung, mindestens jedoch 19,60 DM. Entsprechendes gilt für die Teilnahme an Besprechungen des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde mit den Ortsbürgermeistern gemäß § 69 Abs. 4 GemO.
(4) Sofern nach den steuerrechtlichen Bestimmungen die Entrichtung der Lohnsteuer nach einem Pauschsteuersatz möglich ist, wird der Pauschsteuersatz von der Ortsgemeinde getragen. Der Pauschsteuerbetrag wird auf die Aufwandsentschädigung nicht angerechnet.
(5) § 6 Abs. 4 und 5 gelten entsprechend.
§9
Inkrafttreten
(1) Diese Hauptsatzung tritt am Tage der Beschlußfassung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 11.12.1979, geändert durch Satzung vom 23.04.1990, außer Kraft.
56412 Gackenbach, den 09.08.94 (S.)
Weidenfeller, Ortsbürgermeister
Hinweis
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419), zuletzt geändert durch Artikel 8 Nr. 1 des Landesgesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 5. Oktober 1993 (GVB1. S. 481) wird auf folgendes hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustandegekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Form Vorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
56412 Gackenbach, 09.08.1994
Weidenfeller, Ortsbürgermeister
Arbeitskreis für Dorf- und Heimatgeschichte
Das nächste Treffen des Arbeitskreises für Dorf- und Heimatgeschichte findet am Donnerstag, dem 29. September 1994, um 20.00 Uhr, im Gasthaus »Buchfinkenland« statt.
Alle interessierten Mitbürgerinnen und Mitbürger sind hierzu herzlich eingeladen.
Standort des öffentlichen Briefkastens wird verlegt
Der Briefkasten der Bundespost im Unter dorf ist noch immer am Gebäude der ehemaligen Post angebracht.
In den nächsten Tagen wird dieser Standort verändert. Sie finden den Briefkasten dann gegenüberliegend an der Einmündung der Neuen Hohl in die Lindenstraße.
Weidenfeller, Ortsbürgermeister
Äpfel von Gemeindebäumen
können gepflückt werden
Das gemeindeeigene Obst (Äpfel verschiedener Sorten) kann
Nr. 37/94
kostenlos gepflückt werden.
Interessenten mögen sich bitte bis spätestens 25. September 1994 bei mir melden (Tel.: 06439/1764).
Nachfragen aus der Ortsgemeinde werden selbstverständlich bevorzugt behandelt.
Ich bitte darum mit den Obstbäumen pfleglich umzugehen und keine mutwilligen Schäden zu verursachen.
Verloren - Gefunden
An den Kirmestagen wurde ein Beisteckring mit einem kleinen Stein gefunden.
Der Ring kann gegen entsprechenden Eigentumsnachweis bei mir abgeholt werden.
Weidenfeller, Ortsbürgermeister
Horbach
Fühl-Dich-Wohl-Tag!
Am 24.09.1994 veranstaltet das Bildungswerk Sport, Rheinland-Nord, einen»Fühl-Dich-Wohl-Tag« in der Buchfinkenhalle Horbach. Ab 09.30 Uhr stehen Massage- und Entspannungsübungen aus den verschiedensten Bereichen auf dem Programm. Eine durchorganisierte Kinderbetreuung findet den ganzen Tag kostenfrei statt. Anmeldung und Info bei R. Roos, Tel. 02602/2814, oder 06439/1603.
MGV »Cäcilia« Horbach
Am Freitag, dem 16.09.1994, beginnt die Chorprobe für alle Sänger aus Termingründen des Dirigenten bereits um 18.00 Uhr. Wir bitten um Beachtung.
Spvgg. Horbach
Folgende Spiele unserer Mannschaften finden am Wochenende statt:
Samstag, 17. Sept. 1994, AH Staudt - AH Horbach um 16.30 Uhr
JSG Elbert/W elschneudorf/Horbach
B 11 Samstag, 17.09.94, JSG - Raubach um 16.00 Uhr in Oberelbert
B 7 Samstag, 17.09.94, JSG - Rheinbrohl um 15.30 Uhr in Horbach
D 11 Samstag, 17.09.94, JSG - Eisbachtal I in Niederelbert D 7 Samstag, 17.09.94, Selters - JSG um 14.30 Uhr E 7 Samstag, 17.09.94, Montabaur - JSG um 13.30 Uhr
Hübingen
MGV Frohsinn Hübingen
Wie schon bekanntgegeben, findet unser Fest für alle Helfer unseres diesjährigen Jubiläumsfestes und für alle Sänger am Samstag, 17. September 1994, statt.
Unser Fest beginnt um 13.30 Uhr mit einer kleinen Wanderung ab der Buchfinkenlandhalle.
Um 16.00 Uhr finden wir uns in der Buchfinkenlandhalle zum gemütlichen Beisammensein bei Kaffee und Kuchen ein. Daneben erwarten uns interessante Überraschungen für Groß und Klein. Anschließend Abendessen.
Allen Teilnehmern wünschen wir viel Spaß und einige unterhaltsame Stunden.
Tennisverein Hübingen
Vereinsmeisterschaften 1994
Wegen der anhaltend schlechten Witterung finden die Endspiele der diesjährigen Vereinsmeisterschaften erst am Sonntag, 18.09.1994, statt.
Natürlich sind hierzu auch Zuschauer auf der Vereinsanlage herzlich willkommen.
Siegerehrung
Die Siegerehrung und Verlosung findet in diesem Jahr eine Woche später am Samstag, 24.09.1994, im Rahmen eines gemütlichen Beisammenseins im Clubhaus statt. Beginn: 19.30 Uhr.
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