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Montabaur

die nicht Ortsgemeinderatsmitglied sind und denen Aufwands­entschädigung nach Absatz 1 gewährt wird, erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen des Ortsgemeinderats, der Aus­schüsse und den Besprechungen mit dem Bürgermeister (§ 50 Abs. 7 GemO) die für Ratsmitglieder festgesetzte Aufwands­entschädigung zuzüglich Fahrtkostenerstattung; § 6 Abs. 4 gilt entsprechend.

(3) Ehrenamtliche Ortsbeigeordnete, die nicht Mitglied des Verbandsgemeinderats sind, jedoch in Vertretung des Orts­bürgermeisters an Sitzungen des Verbandsgemeinderats teil­nehmen, und denen keine Aufwandsentschädigung gewährt wird, erhalten für die Teilnahme an diesen Sitzungen von der Ortsgemeinde eine Aufwandsentschädigung nach Absatz 1 gewährt. Sie beträgt je Sitzung ein Dreißigstel der für den Ortsbürgermeister festgesetzten Aufwandsentschädigung, mindestens jedoch 19,60 DM. Entsprechendes gilt für die Teilnahme an Besprechungen des Bürgermeisters der Ver­bandsgemeinde mit den Ortsbürgermeistern gemäß § 69 Abs. 4 GemO.

(4) Sofern nach den steuerrechtlichen Bestimmungen die Ent­richtung der Lohnsteuer nach einem Pauschsteuersatz mög­lich ist, wird der Pauschsteuersatz von der Ortsgemeinde getragen. Der Pauschsteuerbetrag wird auf die Aufwandsent­schädigung nicht angerechnet.

(5) § 6 Abs. 4 und 5 gelten entsprechend.

§9

Inkrafttreten

(1) Diese Hauptsatzung tritt am Tage der Beschlußfassung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 11.12.1979, geän­dert durch Satzung vom 23.04.1990, außer Kraft.

56412 Gackenbach, den 09.08.94 (S.)

Weidenfeller, Ortsbürgermeister

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419), zuletzt geändert durch Artikel 8 Nr. 1 des Landesgesetzes zur Änderung kommunal­rechtlicher Vorschriften vom 5. Oktober 1993 (GVB1. S. 481) wird auf folgendes hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Form­vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustandegekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntma­chung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens­oder Form Vorschriften gegenüber der Verbandsgemeinde­verwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, Montabaur, schrift­lich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verlet­zung begründen soll, geltend macht.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jeder­mann diese Verletzung geltend machen.

56412 Gackenbach, 09.08.1994

Weidenfeller, Ortsbürgermeister

Arbeitskreis für Dorf- und Heimatgeschichte

Das nächste Treffen des Arbeitskreises für Dorf- und Heimat­geschichte findet am Donnerstag, dem 29. September 1994, um 20.00 Uhr, im Gasthaus »Buchfinkenland« statt.

Alle interessierten Mitbürgerinnen und Mitbürger sind hierzu herzlich eingeladen.

Standort des öffentlichen Briefkastens wird verlegt

Der Briefkasten der Bundespost im Unter dorf ist noch immer am Gebäude der ehemaligen Post angebracht.

In den nächsten Tagen wird dieser Standort verändert. Sie finden den Briefkasten dann gegenüberliegend an der Ein­mündung der Neuen Hohl in die Lindenstraße.

Weidenfeller, Ortsbürgermeister

Äpfel von Gemeindebäumen

können gepflückt werden

Das gemeindeeigene Obst (Äpfel verschiedener Sorten) kann

Nr. 37/94

kostenlos gepflückt werden.

Interessenten mögen sich bitte bis spätestens 25. September 1994 bei mir melden (Tel.: 06439/1764).

Nachfragen aus der Ortsgemeinde werden selbstverständlich bevorzugt behandelt.

Ich bitte darum mit den Obstbäumen pfleglich umzugehen und keine mutwilligen Schäden zu verursachen.

Verloren - Gefunden

An den Kirmestagen wurde ein Beisteckring mit einem kleinen Stein gefunden.

Der Ring kann gegen entsprechenden Eigentumsnachweis bei mir abgeholt werden.

Weidenfeller, Ortsbürgermeister

Horbach

Fühl-Dich-Wohl-Tag!

Am 24.09.1994 veranstaltet das Bildungswerk Sport, Rhein­land-Nord, einen»Fühl-Dich-Wohl-Tag« in der Buchfinkenhal­le Horbach. Ab 09.30 Uhr stehen Massage- und Entspannungs­übungen aus den verschiedensten Bereichen auf dem Pro­gramm. Eine durchorganisierte Kinderbetreuung findet den ganzen Tag kostenfrei statt. Anmeldung und Info bei R. Roos, Tel. 02602/2814, oder 06439/1603.

MGV »Cäcilia« Horbach

Am Freitag, dem 16.09.1994, beginnt die Chorprobe für alle Sänger aus Termingründen des Dirigenten bereits um 18.00 Uhr. Wir bitten um Beachtung.

Spvgg. Horbach

Folgende Spiele unserer Mannschaften finden am Wochenen­de statt:

Samstag, 17. Sept. 1994, AH Staudt - AH Horbach um 16.30 Uhr

JSG Elbert/W elschneudorf/Horbach

B 11 Samstag, 17.09.94, JSG - Raubach um 16.00 Uhr in Oberelbert

B 7 Samstag, 17.09.94, JSG - Rheinbrohl um 15.30 Uhr in Horbach

D 11 Samstag, 17.09.94, JSG - Eisbachtal I in Niederelbert D 7 Samstag, 17.09.94, Selters - JSG um 14.30 Uhr E 7 Samstag, 17.09.94, Montabaur - JSG um 13.30 Uhr

Hübingen

MGV Frohsinn Hübingen

Wie schon bekanntgegeben, findet unser Fest für alle Helfer unseres diesjährigen Jubiläumsfestes und für alle Sänger am Samstag, 17. September 1994, statt.

Unser Fest beginnt um 13.30 Uhr mit einer kleinen Wande­rung ab der Buchfinkenlandhalle.

Um 16.00 Uhr finden wir uns in der Buchfinkenlandhalle zum gemütlichen Beisammensein bei Kaffee und Kuchen ein. Dane­ben erwarten uns interessante Überraschungen für Groß und Klein. Anschließend Abendessen.

Allen Teilnehmern wünschen wir viel Spaß und einige unter­haltsame Stunden.

Tennisverein Hübingen

Vereinsmeisterschaften 1994

Wegen der anhaltend schlechten Witterung finden die End­spiele der diesjährigen Vereinsmeisterschaften erst am Sonn­tag, 18.09.1994, statt.

Natürlich sind hierzu auch Zuschauer auf der Vereinsanlage herzlich willkommen.

Siegerehrung

Die Siegerehrung und Verlosung findet in diesem Jahr eine Woche später am Samstag, 24.09.1994, im Rahmen eines gemütlichen Beisammenseins im Clubhaus statt. Beginn: 19.30 Uhr.

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